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   BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04   

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https://dejure.org/2004,2734
BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04 (https://dejure.org/2004,2734)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2004 - 3 C 11.04 (https://dejure.org/2004,2734)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 3 C 11.04 (https://dejure.org/2004,2734)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    PsychThG § 1 Abs. 3, § 2, § 5, § 12 Abs. 3; GG Art. 3, 12; SGB V § 13
    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die Approbation als -; Notwendigkeit eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie.

  • Bundesverwaltungsgericht

    PsychThG § 1 Abs. 3, § 2, § 5, § 12 Abs. 3
    Approbation; Approbation als -; Berufsbild; Berufsrecht; Berufsübungsfreiheit; Gleichbehandlung; Heilpraktikererlaubnis; Kostenerstattungsverfahren; Notwendigkeit eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie; Psychologiestudium; Psychologischer Psychotherapeut; ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Approbation als Psychologischer Psychotherapeut; Das Studium der Psychologie an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule als Voraussetzung einer Approbation; Teilnahme am Delegationsverfahren im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung mit ...

  • Judicialis

    PsychThG § 1 Abs. 3; ; PsychThG § 2; ; PsychThG § 5; ; PsychThG § 12 Abs. 3; ; GG Art. 3; ; GG Art. 12; ; SGB V § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergangsregelung für die Approbation als psychologischer Psychotherapeut; Notwendigkeit eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 40
  • MedR 2005, 297
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Auch die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat erkennen lassen, dass es die Bedenken des Klägers nicht teilt (2. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 - NJW 1999, 2729; vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 - NJW 1999, 2730; und vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779).

    Deshalb bestehen gegen die Festlegungen des neuen Berufsbildes für die Zukunft keine verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso BVerfG, Beschluss vom 16. März 2000 a.a.O.).

    4.3 Schließlich ist dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 16. März 2000 a.a.O.) auch darin zuzustimmen, dass die unterschiedliche berufsrechtliche Behandlung von psychotherapeutisch tätigen Heilpraktikern mit abgeschlossenem Psychologiestudium und mit anderer akademischer Vorbildung nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt.

    Der Vorschlag, im Einzelnen festzustellen, in welchem Umfang der Betroffene durch das Studium (so Spellbrink, NVwZ 2000, 141, 144) oder auf anderen Wegen psychotherapierelevante psychologische Erkenntnisse gewonnen hat, scheitert an den Grundsätzen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung (so zutreffend BVerfG, Beschluss vom 16. März 2000 a.a.O.).

    Es sei aufklärungs- und begründungsbedürftig, ob durch die Kostenerstattung im Rahmen von § 13 Abs. 3 SGB V ein schützenswertes Vertrauen begründet worden sei, welches "durch das Psychotherapeutengesetz in Verbindung mit den Änderungen des SGB V" enttäuscht werde (Beschluss vom 16. März 2000 a.a.O. ).

  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Auch die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat erkennen lassen, dass es die Bedenken des Klägers nicht teilt (2. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 - NJW 1999, 2729; vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 - NJW 1999, 2730; und vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779).

    Das ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 28. Juli 1999 (1 BvR 1056/99, NJW 1999, 2730) zutreffend festgestellt hat, eine Einschränkung die nicht besonders schwer wiegt und zum Schutz der Patienten vor Irreführungen gerechtfertigt ist.

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Regelungen, die die Berufsfreiheit in statthafter Weise beschränken, gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen können, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 98, 265, 309; 75, 246, 279).

    Der Vertrauensschutz gebietet es allerdings nicht, die berufliche Betätigung auch solchen Personen im bisherigen Umfang zu erhalten, denen die Qualifikation fehlt, die im Interesse des vom Gesetzgeber definierten Rechtsgüterschutzes für die Zukunft eingeführt worden ist (vgl. BVerfGE 98, 265, 310).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00

    Psychotherapeut Akademischer, Approbation, Gleichheitssatz, Übergangsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Die Rechtsprechung der übrigen Oberverwaltungsgerichte (OVG Münster, Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 - 13 A 2472/01 - und vom 1. April 2003 - 13 A 4189/01 - OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 8 LB 2892.01 - sowie Beschluss vom 2. März 2004 - 8 LB 3535/01 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 9 S 2576/00 -) ist dem jedoch nicht gefolgt.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Maßgeblich ist insoweit, ob zwischen den beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 75, 166, 179).
  • OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Absolventen der Hochschulstudiengänge

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Auch das OVG Hamburg hat sie sich in einer Eilentscheidung zueigen gemacht (Beschluss vom 23. Juni 1999 - 5 Bs 118/99 - NJW 1999, 2754 ff.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Regelungen, die die Berufsfreiheit in statthafter Weise beschränken, gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen können, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 98, 265, 309; 75, 246, 279).
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Auch die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat erkennen lassen, dass es die Bedenken des Klägers nicht teilt (2. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 - NJW 1999, 2729; vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 - NJW 1999, 2730; und vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Die Heilpraktikererlaubnis als Voraussetzung für die Ausübung der Psychotherapie ohne ärztliche Approbation wurde der Bedeutung der Tätigkeit nur sehr eingeschränkt gerecht (vgl. BVerfGE 78, 179 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - 13 A 2472/01
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
    Die Rechtsprechung der übrigen Oberverwaltungsgerichte (OVG Münster, Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 - 13 A 2472/01 - und vom 1. April 2003 - 13 A 4189/01 - OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 8 LB 2892.01 - sowie Beschluss vom 2. März 2004 - 8 LB 3535/01 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 9 S 2576/00 -) ist dem jedoch nicht gefolgt.
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Insoweit gilt für die Physiotherapie nichts anderes als für andere vom Gesetzgeber fixierte Heil- oder Heilhilfsberufe (vgl. für den Bereich der Psychotherapie Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 3 C 11.04 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 22 und vom 28. November 2002 - BVerwG 3 C 44.01 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1034/15

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine ergotherapeutische Tätigkeit

    Insoweit gilt für die Ergotherapie nichts anderes als für andere vom Gesetzgeber fixierte Heil- oder Heilhilfsberufe (vgl. für den Bereich der Physiotherapie BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.; für den Bereich der Psychotherapie Urteile vom 09.12.2004 - 3 C 11.04 -, Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 22, und vom 28.11.2002 - 3 C 44.01 -, Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1899/16

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine logopädische Tätigkeit

    Insoweit gilt für die Logopädie nichts anderes als für andere vom Gesetzgeber fixierte Heil- oder Heilhilfsberufe (vgl. für den Bereich der Physiotherapie BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.; für den Bereich der Psychotherapie Urteile vom 09.12.2004 - 3 C 11.04 -, Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 22, und vom 28.11.2002 - 3 C 44.01 -, Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 21).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 4.08

    Ausbildungsstätte; staatliche Anerkennung; Psychotherapie; Kinder- und

    Die allgemein als unbefriedigend empfundene Einbindung von Psychotherapeuten in die kassenärztliche Versorgung über das Delegationsverfahren und die Behandlung von Kassenpatienten im Wege der Kostenerstattung sollten abgelöst werden durch ein eigenständiges Behandlungsrecht für diejenigen Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer akademischen Vorbildung das dafür erforderliche fachlich-qualitative Niveau gewährleisten können (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 3 C 11.04 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 22).
  • LSG Bayern, 16.02.2005 - L 12 KA 173/02

    Bestimmung der Voraussetzungen einer bedarfsunabhängigen Zulassung zum

    Mit Schriftsatz vom 9. Februar 2005 hat die Klägerbevollmächtigte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 3. Februar 2000, Az.: RO 5 K 99.00973, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. November 2003, Az.: 21 B 00.793, und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2004, Az.: BVerwG 3 C 11.04 übersandt, mit denen die Rechtsbehelfe des Klägers gegen die Versagung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut ab- bzw. zurückgewiesen wurden.

    Diesbezüglich hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. Dezember 2004, BVerwG 3 C 11.04 die Revision des Klägers zurückgewiesen, weil die Versagung der von ihm begehrten Approbation als Psychologischer Psychotherapeut rechtmäßig ist.

    Soweit in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2004, Az.: BVerwG 3 C 11.04 die Auffassung anklingt, dass die Entscheidung des BSG vom 5. Februar 2003 ein Gerechtigkeitsdefizit gegenüber denjenigen Personen aufweise, die ihre Lebensplanung auf die psychotherapeutische Behandlung von gesetzlich Versicherten aufgebaut hätten und nunmehr faktisch an der weiteren Ausübung dieses Berufes gehindert seien, überzeugen die diesbezüglichen Ausführungen des BVerwG nicht und sind nicht geeignet, ein für den Kläger günstigeres Ergebnis zu begründen.

  • VGH Hessen, 04.02.2016 - 7 A 983/15

    Rechts der Heilberufe - Zulassung zur Ausbildung zur Psychologischen

    Die Zulassung von Bewerbern für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einer Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b) PsychThG) rechtfertigt sich daraus, dass das Studium in diesen Fächern besondere Kenntnisse über die Entwicklungspsychologie von Kindern und Jugendlichen vermittelt, die die Absolventen dazu befähigen, nach Abschluss der psychotherapeutischen Ausbildung eine qualitativ hochwertige Psychotherapie bei psychisch gestörten Kindern und Jugendlichen zu erbringen (BT-Drucksache 13/8035, S. 14; BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2004 - 3 C 11/04 -, juris Rdnr. 29; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 5 Bs 118/99 -, NJW 1999, 2754, 2758; Beschluss vom 29. Juni 1999 - 5 Bs 180/99 -, juris Rdnr. 34).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09

    Rücknahme einer vorläufig erteilten, den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau

    Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. Dezember 2004 (- 3 C 11/04 -, NVwZ-RR 2006, 40 ff.) die Verfassungskonformität der Übergangsregelung des § 12 PsychThG bestätigt, soweit als Zugangsvoraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut auch für bislang psychotherapeutisch tätige Personen ein abgeschlossenes Studium der Psychologie vorausgesetzt wird.

    Die Verfassungskonformität der hier umstrittenen Übergangsregelung hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 9. Dezember 2004 (- 3 C 11/04 -, NVwZ-RR 2006, 40 ff.) ebenfalls bestätigt.

  • BVerwG, 10.11.2009 - 3 B 66.09

    Erteilung einer (vollwertigen) Approbation als Psychologische Psychotherapeutin

    Nachdem die Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung durch das Urteil des Senats vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 3 C 11.04 - höchstrichterlich geklärt und der Antrag der Klägerin auf Erteilung einer (vollwertigen) Approbation rechtskräftig abgelehnt worden war, sie sich aber weigerte, die Urkunde über die vorläufige Approbation zurückzugeben, nahm der Beklagte die vorläufige Approbation gestützt auf § 3 Abs. 1 PsychThG mit Wirkung vom Tage der Rechtskraft der Ablehnung des Approbationsantrags zurück.

    3 Soweit die Klägerin eine Grundrechtsverletzung durch die Übergangsregelung des Psychotherapeutengesetzes geltend macht, ergeben sich daraus keine Fragen, die nicht bereits durch das Urteil des Senats vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 3 C 11.04 - (Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 22) geklärt wären.

  • OVG Bremen, 20.12.2005 - 1 A 260/04

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

    Mit dem Psychotherapeutengesetz, das am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer heilkundlicher Berufsstand geschaffen, der den Ärzten in berufs- und krankenversicherungsrechtlicher Hinsicht gleichgestellt ist (vgl. BVerwG, U. v. 09.12.2004 - 3 C 11.04 - MedR 2005, 297).

    Zu den Heilpraktikern mit beschränkter Berufserlaubnis, die nicht die Voraussetzungen der Übergangsvorschrift in § 12 PsychTG erfüllt haben und die im Rahmen ihrer vor dem 01.01.1999 erteilten Erlaubnis weiterhin heilkundliche Psychotherapie ausüben dürfen (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99 und 1 BvR 1056/99 -NJW 1999, 2729 und 2730, Kammerbeschluss vom 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779; BVerwG, U. v. 09.12.2004, a.a.O.), treten deshalb Heilpraktiker, die diese Erlaubnis erst nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes erlangt haben.

  • VG Hamburg, 09.07.2020 - 2 K 6046/18

    Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

    Nach den dargestellten Aussagen des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber zur Wahrung des Gleichheitssatzes auch nicht verpflichtet, eine vergleichende Prüfung vorzusehen, um den Zugang zur Ausbildung auch mit einem "anderen" Abschluss zu ermöglichen (vgl. insoweit auch BVerwG Urt. v. 9.12.2004, 3 C 11/04, juris Rn. 30, wonach dies schon nicht praktikabel sei).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 B 31.14

    Anspruch eines niedergelassenen Facharztes für Urologie auf Zulassung zur Prüfung

  • VG Köln, 11.07.2019 - 6 K 1235/19
  • BVerwG, 31.03.2004 - 3 B 7.04
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2006 - 8 LA 232/05

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Podologe" bzw. "Podologin";

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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