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   LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07   

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https://dejure.org/2008,2635
LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07 (https://dejure.org/2008,2635)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.04.2008 - L 1 KR 103/07 (https://dejure.org/2008,2635)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. April 2008 - L 1 KR 103/07 (https://dejure.org/2008,2635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der in § 1 Abs. 1 S. 1 Vertrag zum Ambulanten Operieren im Krankenhaus (AOP-Vertrag) enthaltenen Einschränkung auf den Versorgungsauftrag des Krankenhauses mit höherrangigem Recht; Erbringen der Leistungen von von einem Krankenhaus hinzugezogenen Dritten ...

  • medizinrecht-ra-mohr.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ambulantes Operieren durch Niedergelassene im Krankenhaus

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Vergütungsansprüche im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhausträger und niedergelassenen Ärzten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Vergütungsansprüche im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhausträger und niedergelassenen Ärzten II

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Vertragsarzt als Subunternehmer des Krankenhauses?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Grundsatzurteil des BSG zu Kooperationsverträgen mit Vertragsärzten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kooperationen - Die Grenzen der Kooperationen beim ambulanten Operieren durch Niedergelassene

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 611
  • MedR 2009, 114
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind auch ambulante Operationen (BSG, Urteil vom 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R - SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S. 35 f.).

    Dies berechtigt den Vertragsarzt jedoch nicht, die ambulante Operationsleistung außerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R - SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S. 33).

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - leitender Krankenhausarzt -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    In dem Umfang der in der Mitteilung angegebenen Leistungen wird die Zulassung wirksam (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 94 f.).

    Eine tragfähige Grundlage für eine Berücksichtigung dieser von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Leistungen im Rahmen einer Bedarfsprüfung (so aber BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 92 ff.) entfiele.

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Dagegen gilt dies nicht, wenn die Verantwortung für die Gesamtbehandlung vollständig beim Dritten liegt (BSG, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 Rn. 22).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Nur soweit bestimmte Vorschriften reine Ordnungsfunktion haben, besteht kein Grund, dem Leistungserbringer trotz der Entlastung der Krankenkasse eine Entschädigung zu versagen (BSG, Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 29; Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 7 Rn. 17; Urteil vom 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R - BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1, jeweils Rn. 27).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Umfang der Vorleistung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Nur soweit bestimmte Vorschriften reine Ordnungsfunktion haben, besteht kein Grund, dem Leistungserbringer trotz der Entlastung der Krankenkasse eine Entschädigung zu versagen (BSG, Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 29; Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 7 Rn. 17; Urteil vom 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R - BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1, jeweils Rn. 27).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Einem Leistungserbringer steht für Leistungen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen des Leistungserbringerrechts erbracht wurden, ein Vergütungsanspruch auf bereicherungsrechtlicher Grundlage nicht zu, selbst wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden und für den Versicherten geeignet und nützlich sind (siehe nur BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R - BSGE 94, 213, 220 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 Rn. 14; Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - BSGE 86, 66, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21; Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 40/93 - BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Einem Leistungserbringer steht für Leistungen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen des Leistungserbringerrechts erbracht wurden, ein Vergütungsanspruch auf bereicherungsrechtlicher Grundlage nicht zu, selbst wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden und für den Versicherten geeignet und nützlich sind (siehe nur BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R - BSGE 94, 213, 220 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 Rn. 14; Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - BSGE 86, 66, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21; Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 40/93 - BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Einem Leistungserbringer steht für Leistungen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen des Leistungserbringerrechts erbracht wurden, ein Vergütungsanspruch auf bereicherungsrechtlicher Grundlage nicht zu, selbst wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden und für den Versicherten geeignet und nützlich sind (siehe nur BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R - BSGE 94, 213, 220 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 Rn. 14; Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - BSGE 86, 66, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21; Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 40/93 - BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Nur soweit bestimmte Vorschriften reine Ordnungsfunktion haben, besteht kein Grund, dem Leistungserbringer trotz der Entlastung der Krankenkasse eine Entschädigung zu versagen (BSG, Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 29; Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 7 Rn. 17; Urteil vom 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R - BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1, jeweils Rn. 27).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
    Einem Leistungserbringer steht für Leistungen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen des Leistungserbringerrechts erbracht wurden, ein Vergütungsanspruch auf bereicherungsrechtlicher Grundlage nicht zu, selbst wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden und für den Versicherten geeignet und nützlich sind (siehe nur BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R - BSGE 94, 213, 220 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 Rn. 14; Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R - BSGE 86, 66, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21; Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 40/93 - BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6).
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vom Krankenhaus veranlasste Leistung

    Eine die eigene Leistungsfähigkeit des Krankenhauses ersetzende, regelmäßige und planvolle Einbeziehung Dritter in die Erbringung wesentlicher allgemeiner Krankenhausleistungen ist davon jedoch nicht gedeckt (vgl zum Ausnahmecharakter der Vorschrift BSG vom 23.3.2011 - B 6 KA 11/10 R - BSGE 108, 35 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 3, RdNr 59; Sächsisches LSG vom 30.4.2008 - L 1 KR 103/07 - juris RdNr 21; Wahl in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 107 RdNr 29, Stand 21.12.2020; zum Grundsatz eigener Leistungserbringung vgl Wahl, aaO, 3. Aufl 2016, § 109 RdNr 140, Stand 7.1.2019).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 1/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Anspruch auf Vergütung einer

    Die Mitteilung legt den Umfang der zulässigen Leistungen im Einzelnen fest (vgl zutreffend Sächsisches LSG Urteil vom 30.4.2008 - L 1 KR 103/07 - MedR 2009, 114; Kuhla/Bedau in Sodan, Handbuch des Krankenversicherungsrechts, 2. Aufl 2014, § 25 RdNr 161) .
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Zur Frage, wer diese ambulanten Operationen durchführen und an ihnen mitwirken darf, kann weder der Anlage selbst eine Regelung entnommen werden, noch enthält der Vorschriftenteil des AOP-Vertrages (§§ 1-22 AOP-Vertrag; heute: §§ 1-23) dazu eine eigenständige Bestimmung (vgl ebenso SächsLSG MedR 2009, 114, 114 f) .

    So werden in dessen § 4 Abs. 4 und Abs. 5 die beiden Begriffe deutlich als nicht identisch zugrunde gelegt (ebenso SächsLSG MedR 2009, 114, 115) .

    Ausnahmen davon sind nur enumerativ normiert; so werden im stationären Bereich durch § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Krankenhausentgeltgesetz vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter miteinbezogen (zu dessen Ausnahmecharakter vgl ebenso SächsLSG MedR 2009, 114, 115 ; - zum Kriterium der Gesamtverantwortung vgl zB Wagener/Haag, MedR 2009, 72, 73) .

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Ein Krankenhaus hat dementsprechend keinen Vergütungsanspruch gegen die KK, wenn es Operationen als gegenüber den Patienten zu erbringende Hauptleistungen durch einen niedergelassenen Vertragsarzt in seiner Einrichtung erbringen lässt (ebenso: Dahm, ZMGR 2006, 161, 166 ff; Gurgel, KH 2006, 40, 44; Schulz/Mertens, MedR 2006, 191, 194 f, 198; in Bezug auf das Jahr 2004 wohl auch Steinhilper, MedR 2009, 116 f ; Schillhorn, ZMGR 2008, 304 ff ; aA Schwarz, GesR 2008, 608; Weimer, PKR 2008, 97; ders in: "Sektorengrenzen überschreitende Versorgungskonzepte - eine Form legaler Zuweiserbindung", Schriftenreihe der Unternehmensgruppe PVS Rhein-Ruhr Bd 1, 2008, S 56 ff; Theilmann/Hiller, PKR 2008, 109; Wagener/Haag, MedR 2009, 72 ff) .
  • BSG, 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Pflichtverletzung eines Krankenhauses gegenüber

    Es bedarf insoweit keiner Vertiefung, wie der Begriff der Leistungen Dritter iS von § 2 Abs. 2 S 2 Nr. 2 BPflV im Leistungszeitpunkt zu verstehen war und welche Grenzen für Leistungen Dritter im Übrigen zu ziehen waren (vgl zur Rechtsentwicklung zB Sächsisches LSG Urteil vom 30.4.2008 - L 1 KR 103/07 - GesR 2008, 548; Clemens, MedR 2011, 770; Seiler, NZS 2011, 410; Art. 2 Nr. 3 und Art. 3 Nr. 1 Psych-Entgeltgesetz vom 21.7.2012, BGBl I 1613; Makoski, jurisPR-MedizinR 9/2013 Anm 3).
  • SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 103/10

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Übernahme der Behandlungskosten

    Dies gelte auch insoweit, als das vorgenannte Urteil im Weiteren durch das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 bestätigt worden sei.

    Zumindest ansonsten macht sich die Kammer letztlich auf der weiteren Grundlage der vom Sächsischen Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 aufgezeigten rechtlichen Grundsätze, die mit der Beklagten auch auf vollstationäre Krankenhausbehandlungen anzuwenden sind, sowie im Nachgang zum Urteil des BSG vom 28. Februar 2007 in der Sache B 3 KR 17/06 R, das die Herleitungen im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts nach Auffassung der Kammer ausdrücklich stützt, bei alledem jedenfalls die Ausführungen der Beklagten vollinhaltlich zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach analog § 136 Abs. 3 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab.

    Nachdem das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 entschieden hatte, dass ein Krankenhaus hinsichtlich der Hauptleistung gegenüber einer Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch habe, wenn es die Hauptleistung, hier eine ambulante Operation, durch einen Arzt durchführen lasse, der nicht Beschäftigter des Krankenhauses sei, sondern niedergelassener Arzt und gegen dieses Urteil seitens des Krankenhauses beim BSG unter dem Aktenzeichen B 1 KR 13/08 R Revision eingelegt worden war, ist schließlich im vorliegenden Rechtsstreit mit Beschluss vom 20. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Rechtsstreits angeordnet worden.

    Zumindest ansonsten macht sich die Kammer letztlich auf der weiteren Grundlage der vom Sächsischen Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 aufgezeigten rechtlichen Grundsätze, die mit der Beklagten auch auf vollstationäre Krankenhausbehandlungen anzuwenden sind, sowie im Nachgang zum Urteil des BSG vom 28. Februar 2007 in der Sache B 3 KR 17/06 R, das die Herleitungen im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts nach Auffassung der Kammer ausdrücklich stützt, bei alledem jedenfalls die Ausführungen der Beklagten vollinhaltlich zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach analog § 136 Abs. 3 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab.

    Nachdem das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 entschieden hatte, dass ein Krankenhaus hinsichtlich der Hauptleistung gegenüber einer Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch habe, wenn es die Hauptleistung, hier eine ambulante Operation, durch einen Arzt durchführen lasse, der nicht Beschäftigter des Krankenhauses sei, sondern niedergelassener Arzt und gegen dieses Urteil seitens des Krankenhauses beim BSG unter dem Aktenzeichen B 1 KR 13/08 R Revision eingelegt worden war, ist schließlich im vorliegenden Rechtsstreit mit Beschluss vom 20. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Rechtsstreits angeordnet worden.

    Zumindest ansonsten macht sich die Kammer letztlich auf der weiteren Grundlage der vom Sächsischen Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 aufgezeigten rechtlichen Grundsätze, die mit der Beklagten auch auf vollstationäre Krankenhausbehandlungen anzuwenden sind, sowie im Nachgang zum Urteil des BSG vom 28. Februar 2007 in der Sache B 3 KR 17/06 R, das die Herleitungen im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts nach Auffassung der Kammer ausdrücklich stützt, bei alledem jedenfalls die Ausführungen der Beklagten vollinhaltlich zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach analog § 136 Abs. 3 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11

    Krankenversicherung

    Nicht anwendbar ist § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntG/BPflV, wenn die Gesamtverantwortung für die Gesamtbehandlung vollständig bei dem Dritten liegt (vgl. BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 Rdn. 22; Sächsisches LSG, Urteil v. 30.04.2008 - L 1 KR 103/07, juris Rdn. 21).
  • SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 166/10

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Übernahme der Behandlungskosten

    Nachdem das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 entschieden hatte, dass ein Krankenhaus hinsichtlich der Hauptleistung gegenüber einer Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch habe, wenn es die Hauptleistung, hier eine ambulante Operation, durch einen Arzt durchführen lasse, der nicht Beschäftigter des Krankenhauses sei, sondern niedergelassener Arzt und gegen dieses Urteil seitens des Krankenhauses beim BSG unter dem Aktenzeichen B 1 KR 13/08 R Revision eingelegt worden war, ist schließlich im vorliegenden Rechtsstreit mit Beschluss vom 20. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Rechtsstreits angeordnet worden.

    Zumindest ansonsten macht sich die Kammer letztlich auf der weiteren Grundlage der vom Sächsischen Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 aufgezeigten rechtlichen Grundsätze, die mit der Beklagten auch auf vollstationäre Krankenhausbehandlungen anzuwenden sind, sowie im Nachgang zum Urteil des BSG vom 28. Februar 2007 in der Sache B 3 KR 17/06 R, das die Herleitungen im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts nach Auffassung der Kammer ausdrücklich stützt, bei alledem jedenfalls die Ausführungen der Beklagten vollinhaltlich zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach analog § 136 Abs. 3 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab.

  • SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 167/10

    Krankenversicherung - kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses für Operationen

    Nachdem das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 entschieden hatte, dass ein Krankenhaus hinsichtlich der Hauptleistung gegenüber einer Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch habe, wenn es die Hauptleistung, hier eine ambulante Operation, durch einen Arzt durchführen lasse, der nicht Beschäftigter des Krankenhauses sei, sondern niedergelassener Arzt und gegen dieses Urteil seitens des Krankenhauses beim BSG unter dem Aktenzeichen B 1 KR 13/08 R Revision eingelegt worden war, ist schließlich im vorliegenden Rechtsstreit mit Beschluss vom 20. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Rechtsstreits angeordnet worden.

    Zumindest ansonsten macht sich die Kammer letztlich auf der weiteren Grundlage der vom Sächsischen Landessozialgericht mit Urteil vom 30. April 2008 in der Sache L 1 KR 103/07 aufgezeigten rechtlichen Grundsätze, die mit der Beklagten auch auf vollstationäre Krankenhausbehandlungen anzuwenden sind, sowie im Nachgang zum Urteil des BSG vom 28. Februar 2007 in der Sache B 3 KR 17/06 R, das die Herleitungen im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts nach Auffassung der Kammer ausdrücklich stützt, bei alledem jedenfalls die Ausführungen der Beklagten vollinhaltlich zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach analog § 136 Abs. 3 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab.

  • SG Darmstadt, 31.08.2011 - S 10 KR 241/07
    Dagegen steht dem Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse des Versicherten weder ein Vergütungsanspruch für eine möglicherweise ambulant durchgeführte Operation noch für einen stationären Krankenhausaufenthalt zu, wenn die den Krankenhausaufenthalt als Hauptleistung bestimmende Operation durch einen niedergelassenen (Vertrags-)Arzt erbracht wird, der nicht zugleich Angestellter des Krankenhauses ist, aber - ohne selbst Belegarzt zu sein - ähnlich einem Belegarzt sowohl die Verordnung der Krankenhausbehandlung und damit die Einweisung als auch die operative Leistung im Krankenhaus erbringt (Fortführung und Erweiterung der Urteile des LSG Sachsen vom 30.04.2008 - L 1 KR 103/07 und SG Kassel vom 24.11.2010 S 12 KR 167/10).

    Hieraus folgt der Grundsatz, dass das Krankenhaus die Leistungen der Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB V, die es auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringt, durch eigenes Personal durchführen lassen muss, also durch Personen, die in ihre Arbeitsorganisation derart eingegliedert sind, dass sie für die Behandlung jederzeit verfügbar sind und vor allem auch dem Weisungsrecht des Krankenhauses unterliegen (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 30.04.2008 - LK 1 KR 103/07 - mit weiterer Begründung).

  • LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 341/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch bei Inanspruchnahme eines

  • SG Kassel, 24.11.2010 - S 12 KR 168/10

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Nichtabrechenbarkeit vollstationär erbrachter

  • LSG Hessen, 18.07.2011 - L 1 KR 401/10

    Krankenversicherung - Vergütung von Leistungen einer Beleghebamme während

  • LSG Hessen, 09.06.2011 - L 1 KR 348/09

    Krankenversicherung - Beleghebamme - Vergütungsanspruch gegenüber der

  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 1629/09

    Implantationen von Defibrillatoren im Erlösbudget berücksichtigungsfähig

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 5241/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit des Anbietens und des Abschlusses von

  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 3161/08

    Abrechnung; Arzt; Auftrag; Bestandteil; Budget; Eingriff; Erlös;

  • SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 KR 495/06

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Bestimmung der Behandlungsberechtigung durch

  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 3146/08

    Arzt; Auftrag; Budget; Eingriff; Erlös; Erlösbudget; Honorararztvertragsmodell;

  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 1052/09

    Abrechnung; Arzt; Auftrag; Bestandteil; Budget; Eingriff; Erlös;

  • SG Lüneburg, 20.11.2014 - S 9 KR 164/12
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