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   KG, 04.06.2009 - 20 U 49/07   

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https://dejure.org/2009,8032
KG, 04.06.2009 - 20 U 49/07 (https://dejure.org/2009,8032)
KG, Entscheidung vom 04.06.2009 - 20 U 49/07 (https://dejure.org/2009,8032)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 20 U 49/07 (https://dejure.org/2009,8032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Arztes wegen Kündigung des Behandlungsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 627 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Arztes wegen Kündigung des Behandlungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ärzte werden nervende Patienten nicht so schnell los

Besprechungen u.ä. (2)

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Kündigung eines Behandlungsvertrages (RA Claudia Wieprecht-Jäckel; Quintessenz 2009, 1507)

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Kündigung eines Behandlungsvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2010, 35
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus KG, 04.06.2009 - 20 U 49/07
    Allerdings muss die Partei zumindest allgemein angeben, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht, auch wenn es ist nicht erforderlich ist, die Fragen schon konkret zu formulieren (BGH NJW-RR 2003, 208 [209, II.1.] unter Bezug auf BGHZ 24, 9 [14f.] = NJW 1957, 870).
  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 353/01

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus KG, 04.06.2009 - 20 U 49/07
    Allerdings muss die Partei zumindest allgemein angeben, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht, auch wenn es ist nicht erforderlich ist, die Fragen schon konkret zu formulieren (BGH NJW-RR 2003, 208 [209, II.1.] unter Bezug auf BGHZ 24, 9 [14f.] = NJW 1957, 870).
  • LSG Hessen, 23.03.2012 - L 9 U 27/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Die Vereinbarung von Diensten höherer Art im Sinne des § 627 BGB kann demgegenüber alleine nicht ausreichen, weil Ärzte üblicherweise aufgrund besonderen Vertrauens tätig werde (vgl. Putzo in Palandt, BGB, § 627 Rdnr. 2.; s. zum Arztbehandlungsvertrag KG Berlin vom 4. Juni 2009 - 20 U 49/07 - juris Rdnr. 21 - MDR 2010, 35 - 36.).
  • LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12

    Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags

    Die Auffassung, dass der Kläger das Beweisrisiko für die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts trägt (OLG Brandenburg BauR 2012, 556; KGR Berlin 2009, 765), befriedigt hier nicht.
  • OLG Naumburg, 18.12.2017 - 1 U 87/17

    Haftung eines Psychotherapeuten: Schadensersatzanspruch wegen der Beendigung des

    Das Kammergericht (Urteil vom 04.06.2009 - 20 U 49/07 - [z. B. MDR 2010, 16]) nimmt bei der kieferchirurgischen Behandlung an, dass eine Kündigung zur Unzeit vorliegen könne, wenn die erforderlichen Dienste nicht mehr anderweitig besorgt werden können und eine fachliche Monopolstellung des behandelnden Arztes vorliege.
  • AG Lünen, 10.02.2016 - 7 C 424/15

    Verpflichtung eines Augenarztes zum Abschluss eines als Dienstvertrag höherer Art

    Der Beklagte war zur ärztlichen Behandlung des Klägers und mithin zum Abschluss eines als Dienstvertrag höherer Art (§§ 611, 627 Abs. 1 BGB) zu qualifizierenden Behandlungsvertrags (vgl. KG MDR 2010, 16) nicht verpflichtet.
  • AG Brandenburg, 26.11.2014 - 31 C 263/14
    Der hier streitbefangene Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen ist zwar ein Vertrag über Dienste höherer Art ( BGH , Urteil vom 09.06.2011, Az.: III ZR 203/10, u. a. in: NJW 2011, Seiten 2955 ff.; KG Berlin , Urteil vom 04.06.2009, Az.: 20 U 49/07, u. a. in: MDR 2010, Seite 16; OLG Stuttgart , Urteil vom 31.07.2008, Az.: 2 U 17/08, u. a. in: Sozialrecht aktuell 2010, Seiten 228 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 17.10.2002, Az.: 5 U 83/01, u. a. in: OLG-Report 2003, Seiten 174 f. ), so dass die Verfügungsbeklagte insofern gemäß § 627 Abs. 2 Satz 1 BGB bei Inanspruchnahme ihrer Kündigungsberechtigung hier auch zur Rücksichtnahme gegenüber der Verfügungsklägerin verpflichtet war, damit sich die Verfügungsklägerin als Dienstberechtigte die notwendigen Dienste anderweit beschaffen konnte.
  • AG Dortmund, 29.05.2012 - 425 C 7630/11

    Rückzahlung der geleisteten Vergütung für die Durchführung einer kosmetischen

    Der Arztbehandlungsvertrag kann als Dienstvertrag höherer Art grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt (KG MDR 2010, 16).
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