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   KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08, 1 AR 678/06 - 3 Ws 139/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20581
KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08, 1 AR 678/06 - 3 Ws 139/08 (https://dejure.org/2008,20581)
KG, Entscheidung vom 09.10.2008 - 3 Ws 139/08, 1 AR 678/06 - 3 Ws 139/08 (https://dejure.org/2008,20581)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 3 Ws 139/08, 1 AR 678/06 - 3 Ws 139/08 (https://dejure.org/2008,20581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetz (ESchG); Präimplantationsdiagnostische Untersuchung einer Eizelle zwecks Aufdeckung möglicher genetischer Defekte

  • Judicialis

    ESchG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; ESchG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ESchG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ESchG § 2 Abs. 1
    Innere Tatseite und hinreichender Tatverdacht bei einem durch einen Arzt begangenen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz ( ESchG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Präimplantationsdiagnostik: Ein Fall für die Gerichte (Gisela Klinkhammer; Dt. Ärzteblatt 2010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 293
  • MedR 2010, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 09.11.2001 - BT-Drs 14/7415
    Auszug aus KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08
    Daran anknüpfend sieht Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG) vom 9. November 2001 (BT-Drucks. 14/7415) die Einfügung eines neuen § 3 a in das ESchG zur Präimplantationsdiagnostik vor, der unter bestimmten Voraussetzungen für Fälle wie die vorliegenden das Handeln des Arztes für nicht rechtswidrig erklärt.
  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88

    Begriff der betrügerischen Absicht

    Auszug aus KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08
    Der rechtlich relevante Erfolg kann auch ein Zwischenziel sein, sofern es dem Täter auch auf dieses ankommt, mag er auch ein anderes Haupt- oder Endziel verfolgen (vgl. BGHSt 18, 246; 35, 325).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08
    Wenn dem so ist, ist es - wie bereits erwähnt - nicht nur gleichgültig, ob der Täter die Verwirklichung dieses Erfolges für sicher oder nur für möglich hält, sondern auch, ob er ihn wünscht oder bedauert (BGHSt 21, 283).
  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Auszug aus KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08
    Der rechtlich relevante Erfolg kann auch ein Zwischenziel sein, sofern es dem Täter auch auf dieses ankommt, mag er auch ein anderes Haupt- oder Endziel verfolgen (vgl. BGHSt 18, 246; 35, 325).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08
    Denn das Unterlassen muss im konkreten Fall dem Unrechtsgehalt aktiver Tatbestandsverwirklichung so nahe kommen, dass es sich in den Unrechtstypus des Tatbestandes einfügt (vgl. Fischer a.a.O., § 13 Rdn. 46 m.N.); es ist ein Wertungsvergleich zwischen Unterlassen und aktivem Tun vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2003, 522).
  • LG Berlin, 25.11.2008 - 15 O 146/08

    Unlautere Werbung: Werbung für das Verfahren der Eizellspende unter Hinweis auf

    Das ESchG dient der Menschenwürde und dem Lebensecht des Embryos (KG - 1 AR 678/06 - 3 Ws 139/08 -, Beschluss vom 9. Oktober 2008, nicht veröffentlicht; Schroth, JZ 2002, 170, 171).
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