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   BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12   

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https://dejure.org/2013,8287
BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12 (https://dejure.org/2013,8287)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - 1 StR 320/12 (https://dejure.org/2013,8287)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12 (https://dejure.org/2013,8287)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 227 StGB; § 224 StGB; § 222 StGB; § 263 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 17 StGB; Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 1 GG; § 267 Abs. 5 StPO; § 261 StPO
    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Ausschluss durch hypothetische Einwilligung; Einwilligung: Aufklärungspflichten; mutmaßliche Einwilligung; Patientenautonomie; Erlaubnistatbestandsirrtum); fahrlässige Tötung; Betrug ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 StGB, § 224 StGB, § 227 StGB, § 228 StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Körperverletzung mit Todesfolge und Betrug gegenüber einer Krankenversicherung: Rechtswidrigkeit eines ohne ordnungsgemäße Aufklärung durchgeführten ärztlichen Eingriffs; hypothetische Einwilligung in alternative Behandlungsmethode; Betrug durch wahrheitswidrige ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge durch eine ärztliche Behandlung bei hypothetischer Einwilligung des Patienten in die Behandlung

  • rewis.io

    Körperverletzung mit Todesfolge und Betrug gegenüber einer Krankenversicherung: Rechtswidrigkeit eines ohne ordnungsgemäße Aufklärung durchgeführten ärztlichen Eingriffs; hypothetische Einwilligung in alternative Behandlungsmethode; Betrug durch wahrheitswidrige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Körperverletzung mit Todesfolge durch eine ärztliche Behandlung bei hypothetischer Einwilligung des Patienten in die Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Patientenaufklärung - Hypothetische Einwilligung zählt

  • medcontroller.de (Kurzinformation)

    Freispruch erster Klasse

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Ärzte rechtskräftig wegen des Vorwurfes der Körperverletzung mit Todesfolge und des Betruges freigesprochen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Arztes bei Anwendung eines nicht etablierten Behandlungsverfahrens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch für Ärzte nach Tod eines Patienten

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die hypothetische Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff (Prof. Dr. Brian Valerius; HRRS 2014, 22)

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Deutet sich eine Änderung der Rechtsprechung zur sogenannten strengformalen Betrachtungsweise bei Vermögensdelikten durch Ärzte an?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1688
  • NStZ 2018, 578
  • NStZ-RR 2013, 270
  • MedR 2013, 668
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 300/03

    Körperverletzung (Arztstrafrecht; ärztlicher Heileingriff; Kausalität;

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Sodann hat die Strafkammer die Strafbarkeit des Vorgehens der Angeklagten wegen des Vorliegens einer hypothetischen Einwilligung verneint (zu dieser Rechtsfigur vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11, NStZ 2012, 205 f.; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 300/03, NStZ-RR 2004, 16 mwN; Urteile vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03, NStZ 2004, 442, und vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34 f.; weit.

    Es ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer sich bei dieser besonderen, durch Tatsachen fundierten Sachlage keine Überzeugung dahingehend hat bilden können, dass der Geschädigte bei vollständiger Aufklärung die Einwilligung in den Eingriff verweigert hätte, oder dass die Angeklagten mit einer solchen Verweigerung gerechnet hätten (vgl. zur Anwendung des Zweifelssatzes BGH, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11, NStZ 2012, 205; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 300/03, NStZ-RR 2004, 16, 17 mwN; Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34, 35).

    Eine andere Bewertung hätte sich ergeben können, wenn die Angeklagten den Geschädigten gezielt über die mangelnden validen Erfolgsaussichten der Behandlung getäuscht hätten (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 300/03, NStZ-RR 2004, 16, 17).

  • BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11

    Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz;

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Im Rahmen der Beweiswürdigung sind sodann die Einlassungen der Angeklagten zwar nicht im Zusammenhang, sondern in Teilen jeweils an verschiedenen Stellen dargelegt worden (UA S. 13, 14, 15, 16, 21), was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Darstellungsmangel begründen kann (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11; vom 1. April 1992 - 2 StR 614/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8 mwN; Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90).

    Sodann hat die Strafkammer die Strafbarkeit des Vorgehens der Angeklagten wegen des Vorliegens einer hypothetischen Einwilligung verneint (zu dieser Rechtsfigur vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11, NStZ 2012, 205 f.; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 300/03, NStZ-RR 2004, 16 mwN; Urteile vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03, NStZ 2004, 442, und vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34 f.; weit.

    Es ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer sich bei dieser besonderen, durch Tatsachen fundierten Sachlage keine Überzeugung dahingehend hat bilden können, dass der Geschädigte bei vollständiger Aufklärung die Einwilligung in den Eingriff verweigert hätte, oder dass die Angeklagten mit einer solchen Verweigerung gerechnet hätten (vgl. zur Anwendung des Zweifelssatzes BGH, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11, NStZ 2012, 205; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 300/03, NStZ-RR 2004, 16, 17 mwN; Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34, 35).

  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Im Rahmen der Beweiswürdigung sind sodann die Einlassungen der Angeklagten zwar nicht im Zusammenhang, sondern in Teilen jeweils an verschiedenen Stellen dargelegt worden (UA S. 13, 14, 15, 16, 21), was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Darstellungsmangel begründen kann (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11; vom 1. April 1992 - 2 StR 614/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8 mwN; Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90).

    Gemessen am Zweck des § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO liegt ein solcher Mangel aber nicht vor, wenn dem Revisionsgericht auch bei einer von diesen Maßstäben abweichenden Darstellung die Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung auf Rechtsfehler hinreichend möglich bleibt (BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 2 StR 614/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8).

  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Sodann hat die Strafkammer die Strafbarkeit des Vorgehens der Angeklagten wegen des Vorliegens einer hypothetischen Einwilligung verneint (zu dieser Rechtsfigur vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11, NStZ 2012, 205 f.; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 300/03, NStZ-RR 2004, 16 mwN; Urteile vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03, NStZ 2004, 442, und vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34 f.; weit.

    Es ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer sich bei dieser besonderen, durch Tatsachen fundierten Sachlage keine Überzeugung dahingehend hat bilden können, dass der Geschädigte bei vollständiger Aufklärung die Einwilligung in den Eingriff verweigert hätte, oder dass die Angeklagten mit einer solchen Verweigerung gerechnet hätten (vgl. zur Anwendung des Zweifelssatzes BGH, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11, NStZ 2012, 205; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 300/03, NStZ-RR 2004, 16, 17 mwN; Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34, 35).

  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57

    Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen -

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Die Staatskasse hat die Kosten des erfolglosen Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 33/57, BGHSt 11, 189 ff.).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Die Kostenschuld bezüglich der gerichtlichen Auslagen obliegt beiden Beschwerdeführern (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - 3 StR 130/03).
  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Es hat mit Blick auf die erteilte hypothetische Einwilligung des Geschädigten zu Recht den erforderlichen Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen den Aufklärungsverstößen und dem Tod des Geschädigten verneint (zur hypothetischen Einwilligung mit Blick auf den Maßstab der zudem erforderlichen Vorhersehbarkeit, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60 und vom 28. Juni 1963 - 4 StR 202/63, JZ 1964, 231 f.).
  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Es hat mit Blick auf die erteilte hypothetische Einwilligung des Geschädigten zu Recht den erforderlichen Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen den Aufklärungsverstößen und dem Tod des Geschädigten verneint (zur hypothetischen Einwilligung mit Blick auf den Maßstab der zudem erforderlichen Vorhersehbarkeit, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60 und vom 28. Juni 1963 - 4 StR 202/63, JZ 1964, 231 f.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung zum Zwecke der Prüfung, ob sich die beanstandete Feststellung nur auf den Arztbrief oder auch auf die Aussage dieser Zeugin stützt, ist dem Revisionsgericht jedoch versagt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 21, und vom 3. September 1997 - 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, 214 mwN).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12
    Denn die Revision legt schon keine bestimmten Beweistatsachen und kein zu erwartendes, konkretes Beweisergebnis dar (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1).
  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der

  • BGH, 16.01.1991 - 3 StR 414/90

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95

    Verhör - Zeugenvernehmung - Vernehmungsniederschrift - Vernehmungsprotokoll -

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/93
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

  • BGH, 05.07.2007 - 4 StR 549/06

    Strafsache gegen Schönheitschirurgen muss neu verhandelt werden

  • BGH, 23.10.2007 - 1 StR 238/07

    Körperverletzung mit Todesfolge (tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang;

  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    a) Angesichts des Geständnisses des - im Übrigen in der Hauptverhandlung schweigenden - Angeklagten in seinem letzten Wort ("Ich wollte die betrügen und dann untertauchen') sowie der von der Strafkammer weiter aufgeführten Beweismittel auch zur inneren Tatseite begegnet es keinen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht die insoweit ebenfalls geständige Einlassung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren lediglich zusammengefasst und an mehreren Stellen des Urteils wiedergegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1999 - 3 StR 231/99, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Einlassung 1; für den Fall eines Freispruchs Urteile vom 1. April 1992 - 2 StR 614/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8, und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NZWiSt 2013, 230, 231).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Schließlich ist es erforderlich, den Inhalt der Einlassung des Angeklagten so darzulegen, dass eine ausreichende revisionsrechtliche Überprüfung dahin ermöglicht wird, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (BGH, Urteile vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, juris Rn. 16; vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, NStZ 2014, 325, 326).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Die zusammenhängende Darstellung derartiger Angaben ist jedoch kein Selbstzweck; vielmehr reicht es aus, wenn das Urteil den Inhalt der Einlassung bzw. der Aussage so darlegt, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin möglich ist, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 17 Rn. 17; vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NZWiSt 2013, 230 Rn. 16; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172).
  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, der Polizeibeamte habe sich nicht so geäußert, kann sie mit diesem den Urteilsfeststellungen widersprechenden Vorbringen wegen des Rekonstruktionsverbotes (vgl. nur BGH, Urt. v. 03.08.2017 - 4 StR 202/17 [bei juris]; 14.09.2016 - 5 StR 125/16 = NStZ-RR 2017, 16; 20.02.2013 - 1 StR 320/12 = NJW 2013, 1688 = NZWiSt 2013, 230 = GesR 2013, 422 = MedR 2013, 668 = ArztR 2014, 38; Beschluss vom 19.07.2016 - 4 StR 154/16 [bei juris], jeweils m.w.N) nicht durchdringen.
  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung;

    Zwar ist die Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten kein Selbstzweck (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172; und vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110); jedoch muss das Urteil den Aussageinhalt so darlegen, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin erfolgen kann, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NJW 2013, 1688).
  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

    Jedoch muss das Urteil den Aussageinhalt so darlegen, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin erfolgen kann, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.2013 - 1 StR 320/12 -, NJW 2013, 1688).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 190/13

    Besorgnis der Befangenheit

    Denn die Revision trägt lediglich vor, das Gutachten "hätte möglicherweise ergeben, dass eine glaubhafte Aussage nur eingeschränkt möglich" sei (RB S. 20), ohne bestimmte Beweistatsachen und ein zu erwartendes, konkretes Beweisergebnis mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit zu behaupten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NJW 2013, 1688, 1689; Urteil vom 26. August 1988 - 5 StR 157/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1).
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