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   OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13   

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https://dejure.org/2014,4519
OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13 (https://dejure.org/2014,4519)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13 (https://dejure.org/2014,4519)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13 (https://dejure.org/2014,4519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Strafbarkeit eines Unterlassungsdelikts (hier: Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen i.R.d. Geburtsvorgangs)

  • strafverteidiger-stv.de PDF

    §§ 222, 229, 13 StGB
    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen (Hebamme)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung durch Unterlassen bei der Tätigkeit einer Hebamme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 120
  • MedR 2014, 896
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    Doch ist er dann verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen anzugeben, an die die Schlussfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311; 34, 29).
  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    Da aus medizinischen Maßnahmen besonders ernste Folgen entstehen können und der Patient regelmäßig die Zweckmäßigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Handlung nicht beurteilen kann, sind an das Maß der ärztlichen Sorgfalt hohe Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2000, 2754).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    Diese Auffassung führt zugleich zu einem erstrebenswerten Gleichklang der strafrechtlichen Begriffsbildung mit den medizinischen Anschauungen vom Geburtsbeginn und ermöglicht den erweiterten Strafschutz, der deshalb geboten ist, weil auch die Eröffnungsperiode zu jenem Zeitraum gehört, in dem beispielsweise bei Wehenschwäche und bei starken Wehen, aber auch bei Vorliegen von Geburtshindernissen, medikamentöse und operative Geburtshilfen erforderlich werden können (BGHSt 32, 194).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    Doch ist er dann verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen anzugeben, an die die Schlussfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311; 34, 29).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    Soweit sie verlangt, dass durch die gebotene Handlung der Schadenserfolg "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" vermieden worden wäre, ist damit nicht gemeint, dass der Zusammenhang zwischen Ursache und Erfolg hier weniger eng zu sein brauche, als er sonst - bei der Ursächlichkeit positiven Tuns - vorausgesetzt wird; vielmehr liegt darin nur die überkommene Beschreibung des für die richterliche Überzeugung erforderlichen Beweismaßes (vgl. BGHSt 37, 106 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.1974 - 3 Ss 396/74
    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    Allerdings muss dieses Aufrechterhalten pflichtwidrig sein (vgl. OLG Hamm NJW 1975, 604 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    Als solche Ausstoßungsversuche in Form von Wehen hat der Bundesgerichtshof sodann bei regulärem Geburtsverlauf die Geburtswehen angesehen (BGHSt 31, 348 [355]), ohne dabei jedoch zu entscheiden, ob dies schon die Eröffnungswehen oder erst die danach einsetzenden Treib- und Presswehen sein können.
  • BGH, 20.11.1956 - 5 StR 347/56
    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    a) Zur Frage, wann die Geburt beginnt, hatte der Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 5) im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 131; 26, 178) zunächst lediglich die Ansicht vertreten, die Geburt beginne damit, dass "der Mutterleib versucht, die Frucht auszustoßen", ohne diese Ausstoßungsversuche jedoch näher zu umschreiben.
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    Die insoweit der Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen fallen allein gemäß § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO der Staatskasse zur Last; die gerichtlichen Auslagen tragen die Nebenkläger und die Staatskasse je zur Hälfte (vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 473 Rdnr. 11; BGH, Urteil vom 30. November 2005, Az.: 2 StR 402/05, - juris).
  • RG, 29.09.1883 - 1143/83

    Von welchem Zeitpunkte an schützt das Strafgesetz die persönliche Integrität im

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
    a) Zur Frage, wann die Geburt beginnt, hatte der Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 5) im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 131; 26, 178) zunächst lediglich die Ansicht vertreten, die Geburt beginne damit, dass "der Mutterleib versucht, die Frucht auszustoßen", ohne diese Ausstoßungsversuche jedoch näher zu umschreiben.
  • RG, 05.11.1894 - 2983/94

    Von welchem Zeitpunkte ab kann ein Kind Objekt einer Körperverletzung sein?

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20

    Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt

    Auch der Bundesgerichtshof hat nach Aufhebung von § 217 StGB aF an der bisherigen Begriffsbestimmung festgehalten und dies mit dem systematischen Verhältnis zwischen § 212 Abs. 1, § 222 StGB und § 218 Abs. 1 StGB begründet (BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393, 394 mwN; ebenso OLG Dresden, MedR 2014, 896).

    aa) Als Beginn der Geburt sieht der Bundesgerichtshof bei natürlichem Geburtsverlauf das Einsetzen der Eröffnungswehen an (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194 mwN und Anm. Hirsch JR 1985, 336; vgl. auch schon RGSt 9, 131, 132: Eintreten der "naturgemäßen Ausstoßungsversuche'; ebenso RGSt 26, 178, 179; dem folgend BGH, Urteil vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56, BGHSt 10, 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348: nicht vor Einsetzen der Eröffnungswehen; enger noch RGSt 1, 446, 448: das Kind müsse "zum Teil bereits den Schoß der Mutter verlassen' haben und damit an die Außenwelt getreten sein; offengelassen von BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393, 394; vgl. auch OLG Dresden, MedR 2014, 896).

    Lediglich in seltenen Sonderfällen wie der Uterusruptur (OLG Dresden, MedR 2014, 896) kann der Geburtsbeginn bei einem Kaiserschnitt auch früher als mit der Uterusöffnung anzusetzen sein (vgl. Kaltenhäuser, JuS 2015, 785, 787).

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