Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.05.2015

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11404
OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13 (https://dejure.org/2015,11404)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 5 U 2282/13 (https://dejure.org/2015,11404)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 5 U 2282/13 (https://dejure.org/2015,11404)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Angaben zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts bestimmter Komplikationen bei der ärztlichen Risikoaufklärung

  • rewis.io

    Haftung wegen Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einer Hüftoperation

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 280; BGB § 253
    Angaben des Arztes zur Komplikationsdichte dürfen das Risiko nicht verharmlosen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280
    Anforderungen an die Angaben zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts bestimmter Komplikationen bei der ärztlichen Risikoaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • christmann-law.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Aufklärungsfehler über Risiken bei Hüftoperation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Angaben in ärztlichen Aufklärungsgesprächen und in standardisierten Aufklärungsbögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an Angaben in ärztlichen Aufklärungsgesprächen und in standardisierten Aufklärungsbögen

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    25.000 Schmerzensgeld nach falscher Aufklärung über Häufigkeit bestimmter Operationsrisiken

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Notwendige Aufklärung über mögliche Verletzung des Ischiasnervs bei Hüftprothesenoperation

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Aufklärung bei Hüftprothesen-Operation / Arzthaftung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach Verwendung eines falschen Aufklärungsbogens

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 81 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Angaben in ärztlichen Aufklärungsgesprächen und standardisierten Aufklärungsbögen

Besprechungen u.ä. (2)

  • christmann-law.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Aufklärungsfehler über Risiken bei Hüftoperation

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an Angaben in ärztlichen Aufklärungsgesprächen und in standardisierten Aufklärungsbögen

Verfahrensgang

  • LG Amberg - 22 O 585/12
  • OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 708
  • VersR 2016, 195
  • MedR 2016, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Das mag im Einzelfall anders zu beurteilen sein, wenn die Verantwortlichkeit für die Operation auch und sogar in erster Linie einen Oberarzt trifft, der zwar nur als Operationsassistent eingeteilt ist, jedoch einem Assistenzarzt assistiert (zu einer solchen Gestaltung OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 459; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).

    Sollte die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 08.12.2004 (NJW-RR 2005, 798) dahin zu verstehen sein, ein bloßer Operationsassistent trage schon als solcher eine Mitverantwortung dafür, dass die Operationseinwilligung des Patienten wirksam sei, könnte der Senat dieser Auffassung allerdings nicht folgen.

  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92

    Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Zwar kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Frage, ob ein Risiko überhaupt aufklärungspflichtig ist, "nicht allein" auf die erfahrungsgemäß zu befürchtende Komplikationsdichte an (beispielsweise BGH NJW 1980, 1905; NJW 1994, 793).

    Die Darstellung in dem Aufklärungsbogen muss daher als eine unzulässige (BGH NJW 1994, 793 m.w.N.) Verharmlosung des Operationsrisikos gewertet werden.

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96

    Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Der behandelnde - hier: der operierende - Arzt, der nicht selbst aufklärt, hat aber entweder durch entsprechende Organisation dafür zu sorgen, dass die vollständige Aufklärung des Patienten anderweitig sichergestellt ist, oder sich im Einzelfall der vollständigen Aufklärung von anderer Seite zu vergewissern (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 459; siehe auch BGH VersR 1984, 538).

    Das mag im Einzelfall anders zu beurteilen sein, wenn die Verantwortlichkeit für die Operation auch und sogar in erster Linie einen Oberarzt trifft, der zwar nur als Operationsassistent eingeteilt ist, jedoch einem Assistenzarzt assistiert (zu einer solchen Gestaltung OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 459; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Für die Risikoaufklärung im besonderen gilt, dass eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken nicht erforderlich ist, dem Patienten aber eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden muss (BGHZ 90, 103).

    Der von den Beklagten hilfsweise bereits erstinstanzlich erhobene Einwand, die Klägerin hätte sich dem Eingriff vom 11.04.2011 auch bei zutreffender Aufklärung über dessen Risiken (das Fehlen einer solchen Aufklärung unterstellt) unterzogen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich beachtlich (BGHZ 90, 103; BGH NJW 2007, 2771).

  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedürfen ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung des Patienten, um rechtmäßig zu sein, und kann diese Einwilligung nur wirksam erteilt werden, wenn der Patient über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren im großen und ganzen aufgeklärt worden ist, um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit zu wahren (beispielsweise BGHZ 166, 336).

    Dass eine Nervbeschädigung nicht nur - unter Umständen dauerhafte - Funktionsbeeinträchtigungen nach sich ziehen kann, wovon die Klägerin bei Unterstellung einer formblattgemäßen Aufklärung unterrichtet worden ist, sondern auch dauerhafte und erhebliche Schmerzen erzeugen kann, kann nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden; andererseits bedeutet die Chronifizierung von Schmerzen mit der Folge der Notwendigkeit dauernder Medikamenteneinnahme eine erhebliche Belastung des Betroffenen in seiner Lebensführung (BGHZ 166, 336).

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Zwar kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Frage, ob ein Risiko überhaupt aufklärungspflichtig ist, "nicht allein" auf die erfahrungsgemäß zu befürchtende Komplikationsdichte an (beispielsweise BGH NJW 1980, 1905; NJW 1994, 793).

    Schließlich haftet auch der Beklagte zu 4) als aufklärender Arzt; da er die ärztliche Aufklärung vor der Operation übernommen hatte, ist er mitverantwortlich dafür, dass die Einwilligung des Patienten in den Eingriff nicht wirksam war (grundlegend BGH NJW 1980, 1905).

  • OLG Nürnberg, 07.10.2011 - 5 U 410/11

    Aufklärungspflicht vor Implantation einer Hüfttotalendoprothese

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Eine Fußheberschwäche, wie sie bei der Klägerin eingetreten ist, stellt sich als teilweise Lähmung des Fußes dar und wird deshalb von dem Hinweis auf eine mögliche "Teillähmung des Beines" umfasst (siehe auch Urteil des Senats vom 07.10.2011, 5 U 410/11, zu einem vergleichbaren Fall, in dem allerdings ein anderer Aufklärungsbogen verwendet worden war).

    Dem Senat sind aus einem anderen Verfahren (5 U 410/11), das einen Nervenschaden auf Grund einer primären Hüfttotalendoprothesenoperation betraf, Literaturangaben aus der damals relevanten Zeit bis zum Jahr 2007 bekannt, die sich ebenfalls zwischen 0, 7 % und 3, 5 % bewegten.

  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 16.07.2004 (NJW-RR 2004, 1543) zu Grunde gelegen hatte; im damals zu beurteilenden Fall hatte der Aufklärungsbogen lediglich eine Auflistung enthalten, die auch - ohne weitere Erläuterung - "Gefäß- und Nervenverletzung" angesprochen hatte.

    Der Senatsentscheidung vom 16.07.2004 (a.a.O.) kann insoweit nichts entnommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 8 U 18/02

    Antrag auf Erstattung des Behandlungshonorars sowie Schmerzensgeldanspruch wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Allerdings müsste auch feststehen, dass sich die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung gegen den Eingriff entschieden hätte (OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1579).
  • OLG Nürnberg, 08.02.2008 - 5 U 1795/05

    Arztvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Behandlungs- oder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
    Dies allein führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 08.02.2008, MDR 2008, 554) nicht zum Entfall des ärztlichen Honoraranspruches und - folgerichtig - auch nicht zum Entfall des Anspruches des Krankenhauses auf Zahlung der Unterbringungskosten.
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    aa) In Rechtsprechung (OLG Nürnberg, VersR 2016, 195, 197, juris Rn. 42; LG Bonn, NJW 2015, 3461, 3462, juris Rn. 23; vgl. ferner OLG Nürnberg, Urteil vom 7. Oktober 2011 - 5 U 410/11, juris Rn. 26; OLG Bamberg, Urteil vom 20. Juli 2015 - 4 U 16/14, juris Rn. 36) und Literatur (etwa BeckOK BGB/Förster, 48. Ed. 1.11.2018, BGB § 823 Rn. 844; Slizyk, Imm-DAT, Kommentierung, 15. Auflage 2019, Rn. 360; BeckOGKBGB/Spindler, 1.7.2018, BGB § 823 Rn. 816.1; MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl. 2016, BGB § 630e Rn. 9) wird teilweise allerdings die Auffassung vertreten, Wahrscheinlichkeitsangaben in Aufklärungsbögen hätten sich an den für Beipackzettel für Medikamente gebräuchlichen Häufigkeitsdefinitionen des MedDRA zu orientieren, die unter "gelegentlich" eine Wahrscheinlichkeit von nur 0, 1 bis 1 % fassen.

    Es sei nicht ersichtlich, was einen Patienten zu der Annahme veranlassen solle, die in standardisierten Aufklärungsbögen verwendeten Häufigkeitsangaben seien völlig anders zu verstehen als solche in Beipackzetteln für Arzneimittel (OLG Nürnberg, VersR 2016, 195, 197, juris Rn. 42).

    Der erkennende Senat teilt diese Auffassung nicht (ebenso etwa Bergmann/Wever, MedR 2016, 37; dies., Das Krankenhaus 2016, 138, 140; Gödicke, MedR 2018, 489 f.; BeckOK BGB/Katzenmeier, 48. Ed. 1.11.2018, BGB § 630e Rn. 14; Kunze, GesR 2015, 534, 535; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage 2018, Rz. A 992 f.; Rehborn/Gescher in: Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 630e BGB, Rn. 8; vgl. ferner OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15. September 2015 - 8 U 115/12, juris Rn. 94; LG Hamburg, Urteil vom 1. April 2016 - 303 O 34/14, juris Rn. 44; zweifelnd auch Strücker-Pitz, GuP 2015, 157, 159).

  • LG Freiburg, 24.02.2017 - 6 O 359/10

    Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer

    Insoweit rechtfertigt sich ein mit der Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 30. April 2015 - 5 U 2282/13 -, juris, OS 3) vergleichbares Schmerzensgeld von 25.000,00 EUR, auch wenn die dortigen Folgen mit einer verbleibenden Fußheber- und Fußsenkerschwäche andere waren.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2018 - 8 U 78/16

    Notwendige Risikoaufklärung über mögliche Komplikationen einer

    Soweit der Kläger in dem Anwaltsschriftsatz vom 25. Januar 2018 offenbar die Ansicht vertritt, dass sich etwaige verbalen Risikobeschreibungen (gelegentlich, selten, sehr selten etc.) in Aufklärungsbögen an den Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA), die in Medikamentenbeipackzetteln Verwendung finden, zu orientieren haben (in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Urteil vom 30.04.2015 - 5 U 2282/13, VersR 2016, 195, 197; LG Bonn, Urteil vom 19.06.2015 - 9 O 234/14, NJW 2015, 3461, 3462 [LG Bonn 19.06.2015 - 9 O 234/14] ; Förster, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), BeckOK BGB, 44. Edition, Stand: 01.11.2017, § 823, Rdnr. 834; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 630e, Rdnr. 9; Spickhoff, NJW 2017, 1790, 1795; Spindler, in: Spickhoff, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.05.2017, § 823, Rdnr. 814.1; a. A. etwa Gödicke, MedR 2016, 347, 348; Bergmann/Wever, Das Krankenhaus 2016, 138, 140; dies., MedR 2016, 37; Kunze, GesR 2015, 534, 535 [OLG Nürnberg 30.04.2015 - 5 U 2282/13] ; Rehborn/Gescher, in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 630e BGB, Rdnr. 8; Martis/Winkhart-Martis, MDR 2017, 858, 866; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rdnr. A 993), teilt der Senat diese Einschätzung nicht.

    Es ist jedoch mehr als zweifelhaft, dass die MedDRA-Definitionen dem alltäglichen Sprachgebrauch von Patienten entsprechen (vgl. etwa Gödicke, MedR 2016, 347, 348; Martis/Winkhart-Martis, MDR 2017, 858, 866; Bergmann/Wever, MedR 2016, 37).

    Es kann keine Rede davon sein, dass der durchschnittliche Patient mittlerweile in einem Ausmaß mit Packungsbeilagen und den darin zugrunde gelegten Häufigkeitsdefinitionen vertraut ist, dass sein Sprachverständnis hierdurch entscheidend geprägt wird (s. Gödicke, MedR 2016, 347, 348; Kunze, GesR 2015, 534, 535 [OLG Nürnberg 30.04.2015 - 5 U 2282/13] ; Martis/Winkhart-Martis, MDR 2017, 858, 866; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rdnr. A 993; vgl. in diesem Zusammenhang auch Ziegler/Hadlak/Mehlbeer/König, Verständnis von Nebenwirkungsrisiken im Beipackzettel: Eine Umfrage unter Ärzten, Apothekern und Juristen, Dtsch Arztebl Int. 2013, 669 ff., die zu dem Ergebnis gelangen, dass die in Beipackzetteln benutzten Definitionen nicht dem alltäglichen Gebrauch der Begriffe entsprechen).

    Überdies ist zu berücksichtigen, dass die Genehmigung und Überwachung von Arzneimitteln in einen regulatorischen Kontext eingebettet ist, der eine mit der statistischen Erfassung von Risiken eines operativen Eingriffs nicht vergleichbare internationale Datenlage geschaffen hat (s. Kunze, GesR 2015, 534, 535 [OLG Nürnberg 30.04.2015 - 5 U 2282/13] [OLG Nürnberg 30.04.2015 - 5 U 2282/13] ).

  • LG Hamburg, 01.04.2016 - 303 O 34/14

    Arzthaftung: Ordnungsgemäßheit einer Aufklärung über Operationsrisiken bei

    Er nimmt wegen der verharmlosenden Risikodarstellung auf die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 30.4.2015 (Az. 5 U 2282/13) Bezug.

    Die Kammer stellt daher ebenso wenig allein auf semantische Erwägungen ab (so aber OLG Nürnberg, Urteil vom 30.4.2015, Az. 5 U 2282/13).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.05.2015 - 5 U 166/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21497
OLG Köln, 13.05.2015 - 5 U 166/14 (https://dejure.org/2015,21497)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.05.2015 - 5 U 166/14 (https://dejure.org/2015,21497)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 5 U 166/14 (https://dejure.org/2015,21497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler durch fehlerhafte Lagerung oder unzureichende Lagerungskontrolle bei einer laparoskopischen Roboter assistierten Myomemueleation nicht nachgewiesen sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2016, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 5 U 166/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 24.1.1984 - VI ZR 203/82, iuris Rdn. 14, abgedruckt in VersR 1984, 386 ff. und vom 24.1.1995 - VI ZR 60/94, iuris Rdn. 9, abgedruckt in VersR 1995, 539 ff.) und zahlreichen, vor allem älteren Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. die Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht 12. Aufl. Rdn. 618) kann dies auch für die ordnungsgemäße Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und deren Überprüfung während der Operation zur Vermeidung von Lagerungsschäden gelten.

    Denn die Beweislastumkehr bei Lagerungsschäden beruht darauf, dass bei der Lagerung des Patienten während der Operation auch die Risikofaktoren, die sich etwa aus seiner körperlichen Konstitution ergeben, ärztlicherseits eingeplant und dementsprechend ausgeschaltet werden können (BGH, Urteil vom 24.1.1995 - VI ZR 60/94, iuris Rdn. 11, abgedruckt in VersR 1995, 539 ff.).

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 5 U 166/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 24.1.1984 - VI ZR 203/82, iuris Rdn. 14, abgedruckt in VersR 1984, 386 ff. und vom 24.1.1995 - VI ZR 60/94, iuris Rdn. 9, abgedruckt in VersR 1995, 539 ff.) und zahlreichen, vor allem älteren Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. die Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht 12. Aufl. Rdn. 618) kann dies auch für die ordnungsgemäße Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und deren Überprüfung während der Operation zur Vermeidung von Lagerungsschäden gelten.
  • OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12

    Anforderungen an den Nachweis eines Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 5 U 166/14
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 25.2.2013 - 5 U 152/12, iuris Rdn. 2, abgedruckt in MedR 2014, 399), ist dies aber keineswegs immer und ohne weiteres der Fall.
  • LG Köln, 03.09.2014 - 25 O 300/11

    Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter Lagerung auf Grundlage eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2015 - 5 U 166/14
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 3. September 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 300/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
  • LG Bonn, 29.08.2022 - 9 O 158/21
    Zwar können diese Grundsätze auch für die ordnungsgemäße Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und deren Überprüfung während der Operation zur Vermeidung von Lagerungsschäden gelten, allerdings ist dies keineswegs immer und ohne Weiteres der Fall (vgl. hierzu nur OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2015 - 5 U 166/14).
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