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   OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03   

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https://dejure.org/2004,1726
OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03 (https://dejure.org/2004,1726)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2004 - 1 U 67/03 (https://dejure.org/2004,1726)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2004 - 1 U 67/03 (https://dejure.org/2004,1726)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der unterbrochenen Stromversorgung ; Übereinstimmende Erledigungserklärung; Unterbrechung der Stromversorgung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stromversorgung bei Mietverhältnis - Unterbindung durch Vermieter

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 536

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Stromunterbrechung bei Mietrückstand ist unzulässig

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Stromunterbrechung bei Mietrückstand ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 536
    Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 99
  • NZM 2005, 67
  • MietRB 2004, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 03.11.1977 - 4 W 48/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03
    Auch dies entspricht im Ergebnis der herrschenden Meinung (OLG Köln, aaO.; OLG Hamburg, WUM 1978, 169; Münchener Kommentar - Voelskow, 3. Aufl., §§ 535, 536 Rn. 71).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass die Unterbrechung der Versorgungsleistungen verbotene Eigenmacht sei und den auf Beseitigung und Unterlassung gerichteten Besitzschutz nach §§ 858, 862 BGB auslöse (OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 218; OLG Celle NZM 2005, 741 ; OLG Koblenz OLGR 2001, 2; Staudinger/Bund BGB [2007] § 858 Rdn. 53 m.w.N.; Bub/Treier/Kraemer Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. III. B Rdn. 1220; Gaier ZWE 2004, 109, 113; grundsätzlich auch KG - 8. Zivilsenat - KGR 2005, 945 = ZMR 2005, 951 für den Fall des unbeendeten Mietverhältnisses; ebenso Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 862 Rdn. 4).

    Für eine unterschiedliche besitzrechtliche Betrachtung der Liefersperre des Versorgungsunternehmens und der Liefersperre eines Vermieters besteht kein Grund (Herrlein NZM 2006, 527, 528; MünchKomm/Schilling BGB 4. Aufl. § 535 Rdn. 153; a. A. OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 889).

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05

    Besitz: Besitzstörung; Unterbrechen der Wasserzufuhr durch den Vermieter von

    In allen sonstigen Fällen hat dagegen das allgemeine Zurückbehaltungsrecht zurückzutreten, da es dem Schutzzweck der Besitzvorschriften, den Rechtsfrieden und das Interesse des Besitzers am Erhalt des gegebenen Bestandes sowie an ungestörter Herrschaftsausübung zu wahren, zuwider liefe (ebenso OLG Köln OLGReport 2004, 281 m.w.N.).
  • KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05

    Mietrecht: Einstellung der Stromversorgung durch Vermieter

    Auszugehen ist davon, dass der Vermieter im laufenden Mietverhältnis nicht zur Einstellung der von ihm - wie hier - als Nebenpflicht übernommenen Belieferung des Mieters mit Energie- und Versorgungsleistungen berechtigt ist, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mietzinsrückständen grundsätzlich nicht zusteht (vgl. hierzu m. w. N. OLG Köln, Beschl. v. 26.4.2003 - 1 U 67/03, MietRB 2004, 318; OLGReport Köln 2004, 281).
  • LG Heilbronn, 18.12.2007 - 2 O 448/07

    Einstellung der Wasser- und Wärmeversorgung

    Auf OLG Saarbrücken (Urteil vom 25.09.2005, 8 W 204/05 und die Anmerkung hierzu in Juris PR-Miet R 12/06 von Eisenschmidt) wird verwiesen, ebenso auf OLG Celle, NZM 2005, 741 und OLG Köln NZM 2005, 67 mit jeweils weiteren Hinweisen.
  • AG München, 09.06.2017 - 481 C 3768/17

    Klage auf Hausgeldvorauszahlungen gegenüber aufteilendem Sondereigentümer

    Voraussetzung einer ergänzenden Auslegung ist das Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (BGH, Urteil vom 02.07.2003 - V ZR 209/03, NZM 2005, 67; BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 174/09, BGHZ 186, 34 = NJW 2010, 3296, Rn. 27, Zitierung nach juris).
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