Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlusskompetenz einer Eigentümerversammlung zur Genehmigung einer baulichen Veränderung; Umfang der Bindungswirkung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwirkbarkeit eines Rechts der Eigentümergemeinschaft zur Vornahme einer baulichen Veränderung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1; WEG § 23 Abs. 1; BGB § 242
Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brilon, 06.01.2004 - 5 II 12/03
- LG Arnsberg, 12.05.2004 - 6 T 38/04
- OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 63
- ZMR 2005, 566
- MietRB 2005, 180
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00
Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG NJW-RR 2001, 1592 = NZM 2001, 133; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096 = NZM 2001, 293;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 244;… MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 23 WEG, Rdnr. 18). - BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Diese Auffassung findet in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des BGH vom 20.09.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500) keine Stütze. - OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG NJW-RR 2001, 1592 = NZM 2001, 133; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096 = NZM 2001, 293;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 244;… MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 23 WEG, Rdnr. 18).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Jedenfalls gilt dies dort, wo die Beschlüsse nicht lediglich interne Wirkung haben, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind (BGH NJW 1998, 3713, 3715). - BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Ein Eigentümerbeschluss, durch den die bauliche Veränderung genehmigt worden ist, schließt einen Anspruch auf Beseitigung derselben aus (BayObLG FGPrax 1995, 38 = NJW-RR 1995, 395). - BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Ein Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung ist dazu weder erforderlich noch ausreichend (BGH NJW 1979, 817). - BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Im Rahmen des Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümer ist anerkannt, daß ein Eigentümerbeschluß im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) durch einen abändernden Zweitbeschluss aufgehoben oder abgeändert werden kann, wobei schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses zu beachten sind (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979). - OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Eine andere Beurteilung liegt entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1) und 2) auch nicht dem Beschluss des Senats vom 14.11.1989 (OLGZ 1990, 159 = WE 1990, 101) zugrunde.
- LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12
Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?
Anerkanntermaßen bindet ein - auch nicht ordnungsgemäßer - Genehmigungsbeschluss der Eigentümerversammlung den etwaig betroffenen bzw. benachteiligten Miteigentümer, sofern dieser Beschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. nur OLG Hamm, FGPrax 2005, 63). - LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16 Da dies nicht erfolgt ist, ist der Eigentümerbeschluss gerichtlich nicht mehr darauf zu überprüfen, ob sein Inhalt ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. OLG Hamm ZMR 2005, 566-567; LG Berlin Grundeigentum 2007, 1563-1565).
Rechtsprechung
BayObLG, 11.03.2005 - 2Z BR 2/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MietRB 2005, 180
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10
Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau …
c) § 6b BDSG, dessen Wertungen im Rahmen des § 14 Nr. 1 WEG zu berücksichtigten sind (…Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 276;…Hogenschurz in Jenissen, WEG, 2. Auflage, § 22 Rn. 107; Huff, NZM 2002, 89, 90; vgl. auch BayOblG, MietRB 2005, 180, 181; KG, NJW 2002, 2798, 2799), steht der Zulässigkeit der Anbringung der fraglichen Videokamera im Klingeltableau nicht entgegen. - AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
Unzulässige Wildcam
Eine derartige Maßnahme ist schließlich unzulässig (vgl. Bayerisches OLG, Beschluss vom 11.03.2005, 2 Z BR 002/05), da es hierfür an der erforderlichen Beschlussfassung fehlt. - AG Bergisch Gladbach, 03.09.2015 - 70 C 17/15
Digitaler Türspion übt unzulässigen Überwachungsdruck aus!
Eine derartige Maßnahme ist schließlich unzulässig (vgl. Bayerisches OLG, Beschluss vom 11.03.2005, 2 Z BR 002/05), da es hierfür an der erforderlichen Beschlussfassung fehlt.