Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04   

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https://dejure.org/2004,5055
OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04 (https://dejure.org/2004,5055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2004 - 15 W 281/04 (https://dejure.org/2004,5055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2004 - 15 W 281/04 (https://dejure.org/2004,5055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlusskompetenz einer Eigentümerversammlung zur Genehmigung einer baulichen Veränderung; Umfang der Bindungswirkung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwirkbarkeit eines Rechts der Eigentümergemeinschaft zur Vornahme einer baulichen Veränderung

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1; WEG § 23 Abs. 1; BGB § 242
    Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 63
  • ZMR 2005, 566
  • MietRB 2005, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
    Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG NJW-RR 2001, 1592 = NZM 2001, 133; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096 = NZM 2001, 293; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 244; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 23 WEG, Rdnr. 18).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
    Diese Auffassung findet in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des BGH vom 20.09.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500) keine Stütze.
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
    Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG NJW-RR 2001, 1592 = NZM 2001, 133; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096 = NZM 2001, 293; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 244; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 23 WEG, Rdnr. 18).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
    Jedenfalls gilt dies dort, wo die Beschlüsse nicht lediglich interne Wirkung haben, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind (BGH NJW 1998, 3713, 3715).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
    Ein Eigentümerbeschluss, durch den die bauliche Veränderung genehmigt worden ist, schließt einen Anspruch auf Beseitigung derselben aus (BayObLG FGPrax 1995, 38 = NJW-RR 1995, 395).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
    Ein Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung ist dazu weder erforderlich noch ausreichend (BGH NJW 1979, 817).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
    Im Rahmen des Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümer ist anerkannt, daß ein Eigentümerbeschluß im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) durch einen abändernden Zweitbeschluss aufgehoben oder abgeändert werden kann, wobei schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses zu beachten sind (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979).
  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
    Eine andere Beurteilung liegt entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1) und 2) auch nicht dem Beschluss des Senats vom 14.11.1989 (OLGZ 1990, 159 = WE 1990, 101) zugrunde.
  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12

    Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?

    Anerkanntermaßen bindet ein - auch nicht ordnungsgemäßer - Genehmigungsbeschluss der Eigentümerversammlung den etwaig betroffenen bzw. benachteiligten Miteigentümer, sofern dieser Beschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. nur OLG Hamm, FGPrax 2005, 63).
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Da dies nicht erfolgt ist, ist der Eigentümerbeschluss gerichtlich nicht mehr darauf zu überprüfen, ob sein Inhalt ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. OLG Hamm ZMR 2005, 566-567; LG Berlin Grundeigentum 2007, 1563-1565).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.03.2005 - 2Z BR 2/05   

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https://dejure.org/2005,57830
BayObLG, 11.03.2005 - 2Z BR 2/05 (https://dejure.org/2005,57830)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.2005 - 2Z BR 2/05 (https://dejure.org/2005,57830)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 2005 - 2Z BR 2/05 (https://dejure.org/2005,57830)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MietRB 2005, 180
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10

    Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau

    c) § 6b BDSG, dessen Wertungen im Rahmen des § 14 Nr. 1 WEG zu berücksichtigten sind (Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 276;Hogenschurz in Jenissen, WEG, 2. Auflage, § 22 Rn. 107; Huff, NZM 2002, 89, 90; vgl. auch BayOblG, MietRB 2005, 180, 181; KG, NJW 2002, 2798, 2799), steht der Zulässigkeit der Anbringung der fraglichen Videokamera im Klingeltableau nicht entgegen.
  • AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18

    Unzulässige Wildcam

    Eine derartige Maßnahme ist schließlich unzulässig (vgl. Bayerisches OLG, Beschluss vom 11.03.2005, 2 Z BR 002/05), da es hierfür an der erforderlichen Beschlussfassung fehlt.
  • AG Bergisch Gladbach, 03.09.2015 - 70 C 17/15

    Digitaler Türspion übt unzulässigen Überwachungsdruck aus!

    Eine derartige Maßnahme ist schließlich unzulässig (vgl. Bayerisches OLG, Beschluss vom 11.03.2005, 2 Z BR 002/05), da es hierfür an der erforderlichen Beschlussfassung fehlt.
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