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   OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07   

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https://dejure.org/2007,3058
OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07 (https://dejure.org/2007,3058)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.08.2007 - 2 W 33/07 (https://dejure.org/2007,3058)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. August 2007 - 2 W 33/07 (https://dejure.org/2007,3058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung von Trittschallmängeln bei dadurch hervorgerufenen Belästigungen in der unteren Wohnung; Berechtigung eines Wohnungseigentümers zum freien Gebrauch seines Sondereigentums

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Wohnungseigentümers zum Einbau einer Trittschalldämmung auf Grund von Störungen in der darunter liegenden Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trittschallbelästigungen durch Veränderung des Bodenbelags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trittschalldämmung: Wer die Mindestanforderungen ändert, ist Störer! (IMR 2007, 354)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1942
  • MietRB 2008, 48
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

    Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
    Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598).
  • OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02

    Schallschutzmängel in Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
    Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598).
  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
    Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
    Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598).
  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 15 W 39/01

    Wohnungseigentum - Ersetzung des Bodenbelags durch Fliesen - Verringerung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
    Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598).
  • OLG Schleswig, 21.12.1998 - 2 W 100/98

    Wohnungseigentumsverfahren bei Anfechtung eines Nichtbeschlusses - Ansprüche der

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
    Ihnen kommt in Verbindung mit den Schallschutznormen jedoch entscheidendes tatsächliches Gewicht zu (Senatsbeschluss vom 21.12.1998 - 2 W 100/98 - SchlHA 1999, 51).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14

    Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    (1) Dass ein besonderes Gepräge der Wohnanlage die Schallschutzanforderungen erhöhen kann, entspricht allerdings einer verbreiteten Auffassung (OLG München, NZM 2005, 509, 510; NJW 2008, 592 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 681, 682; OLG Schleswig, OLGR 2007, 935 f.; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 14 Rn. 13; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 110; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 22; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 10).

    Gestützt wird dies im Kern auf die Überlegung, dass ein im Zeitpunkt der Errichtung vorhandener Ausstattungsstandard nicht unterschritten werden dürfe und die maßgeblichen DIN-Normen daher nur ergänzend herangezogen werden könnten (so etwa OLG München, NZM 2005, 509 f.; NJW 2008, 592, 593; OLG Schleswig, OLGR 2007, 935 f.).

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Auf die Beibehaltung der dadurch geschaffenen Schallsituation haben die Kläger schon deshalb keinen Anspruch, weil sich die Ausstattung im Hinblick darauf, dass der Eigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG in der Wahl des Bodenbelags frei ist, letztlich als zufällig erweist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 681, 682; LG München I, NZM 2005, 590, 591; AG Hamburg, ZMR 2010, 406; Hogenschurz, MDR 2008, 786, 788; aA OLG Schleswig, OLGR 2007, 935, 936).
  • LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18

    Zivilrechtsstreit im Wohnungseigentümerrecht zur Belästigung durch Trittschall

    Die Wohnungseigentümer dürfen zumindest auf die Fortdauer des infolge des Bauzustands vorgeprägten Schallschutzniveaus vertrauen (OLG Schleswig, Beschluss v. 08.08.2007 - 2 W 33/07, BeckRS 2007, 15921).
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Dann sind die DIN-Werte heranzuziehen, die im Zeitpunkt des Umbaus gelten (OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69; BayObLG NZM 2000, 504/505; auch OLG Schleswig vom 8.8.2007, 2 W 33/07 = WuM 2007, 591 - Ls - ferner Hogenschurz MDR 2003, 201/202).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 3 Wx 115/07

    Zulässigkeit einer nachteiligen Veränderung des Trittschallschutzes in einer

    Dies bedeutet, dass der zulässige Trittschall unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln ist (OLG München OLGR München 2007, S. 694 f; SchlHolstOLG, Beschluss vom 8. August 2007 in Sachen 2 W 33/07), wobei - vorbehaltlich nachträglicher Veränderungen - der schallschutztechnische Standard einer Wohnanlage im einzelnen durch den bei Begründung des Wohnungseigentums bestehenden Zustand bestimmt wird (SaarlOLG ZMR 2006, S. 802 f).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer durch

    Der Wohnungseigentümer darf zumindest auf die Fortdauer des tatsächlich vorgeprägten Schallschutzniveaus (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MietRB 2008, 48), den Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum (OLG München NZM 2008, 133) vertrauen.
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