Rechtsprechung
BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 421 BGB, § 556 Abs 3 BGB
Wohnraummiete: Geltendmachung einer Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung nur gegenüber einem von mehreren Mietern - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 421, 556
Geltendmachung des Anspruchs auf Betriebskostennachzahlung gegenüber nur einem von mehreren (Mit-)Mietern zulässig - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Recht des Vermieters auf Vornahme einer geschuldeten Abrechnung von Betriebskosten gegenüber nur einem von mehreren Mietern sowie auf Inanspruchnahme lediglich eines Mieters auf Ausgleich des Nachzahlungsbetrags
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Der Vermieter ist berechtigt, den Ausgleich von Mietrückständen (einschließlich noch ausstehender Nebenkostenzahlungen) nur gegenüber einem Mitmieter zu verfolgen; §§ 421, 556 Abs. 3 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fälligstellung Betriebskostenabrechnung nur einem Mitmieter gegenüber; Gesamtschuldnerschaft bei Mietermehrheit
- rabüro.de
Zum Nachzahlungsanspruch des Vermieters hinsichtlich Betriebskosten
- rewis.io
Wohnraummiete: Geltendmachung einer Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung nur gegenüber einem von mehreren Mietern
- ra.de
- rewis.io
Wohnraummiete: Geltendmachung einer Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung nur gegenüber einem von mehreren Mietern
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Betriebskostennachzahlung: Abrechnung muss nur an einen von mehreren Mietern zugehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 259; BGB § 421; BGB § 425; BGB § 556
Recht des Vermieters auf Vornahme einer geschuldeten Abrechnung von Betriebskosten gegenüber nur einem von mehreren Mietern sowie auf Inanspruchnahme lediglich eines Mieters auf Ausgleich des Nachzahlungsbetrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung mit Nachforderung zu Gunsten d. Vermieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (26)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung erhalten hat
- beck-blog (Kurzinformation)
Mieter sind Gesamtschuldner - auch bei Betriebskosten
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Trennung - Mithaftung bei Betriebkosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebskostenabrechnung bei mehreren Mitmietern
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung muss nicht allen Mietern einer Wohnung zugestellt werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung erhalten hat
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Betriebskostenabrechnung nur gegenüber einem Mitmieter
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter schickte Betriebskostenabrechnung nur an die Ehefrau, obwohl beide Ehegatten Wohnungsmieter waren
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Betriebskostenabrechnung des Vermieters gegenüber nur einem Mieter bei Mietermehrheit
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Bei Mietermehrheit muss die Betriebskostenabrechnung nur dem auf Nachzahlung in Anspruch genommenen Mieter zugehen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung bei mehreren Mietern
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Betriebskostenabrechnung nur an einen Mieter
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
BGH erleichtert Vermietern die Arbeit
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Zum Zugang der Betriebskostenabrechnung bei mehreren Mietern
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung gegenüber Mieter als Gesamtschuldner
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung darf an nur einen Mieter adressiert werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter kann Abrechnung auf einzelnen Mieter beschränken
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter kann Abrechnung auf einzelnen Mieter beschränken
- gevestor.de (Kurzinformation)
Sie dürfen die Nachzahlung von einem Mitmieter fordern
- gevestor.de (Kurzinformation)
Mietvertragsabschluss mit mehreren Mietern ist vorteilhaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abrechnung der Betriebskosten bei Mietermehrheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung muss nicht allen Mietern zugehen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung: Zugang entscheidend
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung bei Mietermehrheit
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung bei Mietermehrheit
Besprechungen u.ä. (2)
- kanzlei-klumpe.de , S. 7 (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung erhalten hat
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskostenabrechnung bei Mietermehrheit (IMR 2010, 266)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 06.05.2008 - 9 C 460/07
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 06.05.2008 - 9 C 460/08
- LG Berlin, 16.06.2009 - 65 S 323/08
- BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1965
- ZIP 2010, 44
- MDR 2010, 13
- MDR 2010, 798
- NZM 2010, 577
- ZMR 2010, 749
- NJ 2011, 135
- MietRB 2010, 189
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88
Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Wie die Bestimmung des § 425 BGB zeigt, ist die Gesamtschuld vom Grundgedanken der Einzelwirkung geprägt (vgl. hierzu BGHZ 108, 98, 100 m.w.N.).Da zwischen ihnen kein Gemeinschaftsverhältnis besteht, kann eine Forderung nach § 425 BGB regelmäßig nur gegenüber jedem Schuldner gesondert fällig gestellt werden (vgl. BGHZ 108, 98, 101 m.w.N. für den Fall einer Fälligkeitskündigung eines Darlehens).
- BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04
Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem verbliebenen Mitmieter
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (etwa eines Mietvertrages) nur einheitlich für alle oder gegenüber allen Mietern ausgeübt werden kann (BGHZ 26, 102, 103 m.w.N.; Senatsurteil vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, BGH, NJW 2005, 1715, unter II 1). - BGH, 11.05.2005 - XII ZR 289/02
Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten wegen der Tilgung gemeinsamer Schulden
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in den Fällen, in denen die Mietpartei aus Eheleuten besteht, ein Innenausgleich nach § 426 BGB - bei intakter Ehe - häufig ohnehin durch die Handhabung der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. April 2000 - IX ZR 372/98, NJW 2000, 1944, unter II 2 b aa; vom 11. Mai 2005 - XII ZR 289/02, NJW 2005, 2307, unter II 2 a; jeweils m.w.N.).
- KG, 15.02.2005 - 7 U 140/04
Vertragsverhältnis zwischen den Berliner Wasserbetrieben und ihren Kunden: …
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Ein Mieter, dem die Abrechnung zugegangen ist, ist zwar gehalten, die Auszahlung des sich hieraus ergebenden Guthabens an alle Mieter zu fordern, da diese in ihrer Gesamtheit die Überzahlung erbracht haben (vgl. Senatsurteil vom 2. März 2005 - VIII ZR 118/04, WuM 2005, 257, unter II 1;… Schmidt-Futter/Langenberg, aaO, Rdnr. 424;… Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Vor § 535 Rdnr. 259;… aA Schach, aaO, S. 1680). - BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Die Übermittlung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung an den Mieter dient dazu, die Fälligkeit des sich hieraus ergebenden Saldos, also einer eventuellen Nachforderung des Vermieters oder eines Guthabens des Mieters, herbeizuführen (BGHZ 113, 188, 194; Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419, Tz. 20; jeweils m.w.N.). - BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Sie ist lediglich ein Rechenvorgang im Sinne des § 259 BGB (vgl. Senatsurteil vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573, unter I 2 aa;… vgl. ferner Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO, Rdnr. 327;… Schach, aaO, S. 1678;… teilweise wird auch der Begriff "Wissenserklärung" verwendet: Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO, Rdnr. 422, 327;… Schach, aaO). - BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 92/57
Kündigungsrecht des Vermieters nach § 19 KO
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (etwa eines Mietvertrages) nur einheitlich für alle oder gegenüber allen Mietern ausgeübt werden kann (BGHZ 26, 102, 103 m.w.N.; Senatsurteil vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, BGH, NJW 2005, 1715, unter II 1). - BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 118/04
Zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Ein Mieter, dem die Abrechnung zugegangen ist, ist zwar gehalten, die Auszahlung des sich hieraus ergebenden Guthabens an alle Mieter zu fordern, da diese in ihrer Gesamtheit die Überzahlung erbracht haben (vgl. Senatsurteil vom 2. März 2005 - VIII ZR 118/04, WuM 2005, 257, unter II 1;… Schmidt-Futter/Langenberg, aaO, Rdnr. 424;… Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Vor § 535 Rdnr. 259;… aA Schach, aaO, S. 1680). - BGH, 19.12.1985 - III ZR 90/84
Ausgleich einer Teilleistung unter Gesellschaftern einer GmbH als Gesamtschuldner
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Lediglich die von §§ 422 bis 424 BGB erfassten Umstände (Erfüllung, Erlass [sofern nicht nur ein Erlass mit Einzelwirkung anzunehmen ist, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - III ZR 90/84, NJW 1986, 1097, unter I 2 b; BGHZ 155, 265, 272], Gläubigerverzug) und ihnen vergleichbare Fallgestaltungen wirken für und gegen alle Gesamtschuldner. - BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Die Übermittlung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung an den Mieter dient dazu, die Fälligkeit des sich hieraus ergebenden Saldos, also einer eventuellen Nachforderung des Vermieters oder eines Guthabens des Mieters, herbeizuführen (BGHZ 113, 188, 194; Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419, Tz. 20; jeweils m.w.N.). - BGH, 13.04.2000 - IX ZR 372/98
Haftung eines Rechtsanwalts
- BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02
Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche …
- LG Berlin, 15.06.2000 - 62 S 53/00
- LG Frankfurt/Main, 02.12.2008 - 17 S 63/08
Wohnraummiete: Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung und deren Zugang …
- BGH, 07.02.2018 - VIII ZR 189/17
Zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener …
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats führt allein schon die Übermittlung einer - wie im Streitfall - (formell) ordnungsgemäßen Abrechnung an den Mieter die Fälligkeit des sich hieraus ergebenden Nachforderungs- oder Guthabensaldos gemäß § 271 Abs. 1 BGB herbei, ohne dass es für den Fälligkeitszeitpunkt noch zusätzlich darauf ankommt, ob nach Erteilung der Abrechnung zunächst eine angemessene Frist zu ihrer Überprüfung durch den Mieter verstrichen ist (…Senatsurteile vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419 Rn. 20; vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, NJW 2010, 1965 Rn. 8; jeweils mwN). - BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13
Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage …
bb) Die Gegenmeinung sieht in dem Verlust eines Schlüssels keine Beschädigung der Schließanlage als Sachgesamtheit (LG Wiesbaden, NZM 1999, 308, AG Ludwigsburg, WuM 2010 355; AG Rheinbach, NZM 2005, 822;… Ruthe, aaO S. 366;… Flatow, aaO S. 662; Drasdo, NJW-Spezial 2011, 161, 162; Zich, MietRB 2004, 302, 303;… Schmidt/Harz/Harsch, Fachanwaltskommentar Mietrecht, 4. Aufl., § 535 Rn. 284d). - BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19
Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei …
Er ist insoweit jedoch nur als Mitgläubiger berechtigt (Anschluss an und Fortführung von Senatsurteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, NJW 2010, 1965 Rn. 10 f.) und kann daher nur Zahlung beziehungsweise Auskunftserteilung an alle Mieter verlangen.(2) Mieten mehrere Personen eine Wohnung an, haften sie zwar, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, für die Mietforderungen des Vermieters einschließlich der Nebenkosten gemäß §§ 421, 427 BGB als Gesamtschuldner (Senatsurteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, NJW 2010, 1965 Rn. 7).
Daraus folgt aber nicht, dass im Falle der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gezahlter Mieten die Mieter nun Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB würden, sofern nicht sogar nur einer von ihnen allein forderungsberechtigt wäre, weil die erbrachte Leistung im Innenverhältnis ihm allein zuzuordnen wäre (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, aaO Rn. 7, 10 f.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 1982, 880, 881; aA Fleindl, WuM 2015, 212, 214; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2000, 468 f.;… Staudinger/Looschelders, aaO, § 428 Rn. 99;… Erman/Böttcher, BGB, 15. Aufl., § 428 Rn. 12 [jeweils ohne nähere Begründung]; offengelassen in BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 270/02, NJW 2004, 1169 unter II 3).
Diese Grundsätze sind auch auf Mietergemeinschaften anzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, aaO Rn. 10 f.;… Staudinger/Looschelders, aaO Rn. 40).
So hat der Senat etwa einen Mieter, der nach Zugang einer Abrechnung die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens verlangt hat, als Mitgläubiger nach § 432 BGB angesehen und ihn für verpflichtet gehalten, Auszahlung an alle Mieter zu verlangen, da diese in ihrer Gesamtheit die Überzahlung erbracht haben (Senatsurteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, aaO mwN).
- LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16
Wohnraummiete: Einwurf der Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten …
Sie stellt lediglich einen Rechenvorgang i.S.d. § 259 BGB bzw. eine reine Wissenserklärung dar (BGH, Urteil vom 28.04.2013, VIII ZR 263/09, juris Rn. 8 zur Wohnraummiete; BGH…, Urteil vom 28.05.2014, XII ZR 6/13, juris Rn. 27 zur Gewerbemiete;… aA Palandt/ Ellenberger , 76. Auflage 2016, § 130 Rn. 3, wonach sie eine geschäftsähnliche Handlung darstellen soll;… Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Auflage 2017, § 556 Rn. 157, wonach die Abrechnung bei Wohnraummiete eine geschäftsähnliche Handlung darstellen sollen, da aus ihr, anders als bei Gewerbemiete, nach Ablauf der Fristen des § 556 Abs. 3 S. 5-6 BGB ein Anspruch und mithin rechtliche Wirkung folge). - OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22
Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel
Das bedeutet, der Vermieter schuldet die Vornahme einer geschäftsähnlichen Handlung (umfassend hierzu Jacoby ZMR 2017, 781), im Zuge derer er einen Rechenvorgang dar- und dessen Ergebnis feststellt, bzw. hierüber eine Wissenserklärung abgibt (BGH, Versäumnisurt. v. 20.07.2016, Az.: VIII ZR 263/14, NJW 2016, S. 3231 (3232) BGH, Urt. v. 28.04.2010, Az.: VIII ZR 263/09, NJW 2010, S. 1965 (1966);… Blank in Blank/Börstinghaus 6. Aufl. 2020 § 556 Rn. 157;… Langenberg: in Schmidt-Futterer 14. Aufl. 2019 § 556 Rn. 325;… Lützenkirchen in Lützenkirchen, Mietrecht, Kommentar 2. Aufl. 2015 § 556 Rn. 473;… Wall, Betriebs- und Heizkostenkommentar, 5. Aufl. 2020, Rn. 1660). - BGH, 10.07.2013 - XII ZR 62/12
Gewerberaummiete: Korrektur der Betriebskostenabrechnung nach Erstattung eines …
Die Betriebskostenabrechnung ist eine reine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Bindungswillen (BGH Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09 - NJW 2010, 1965 Rn. 8 mwN). - BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13
Gewerbemietvertrag: Nachträgliche Korrektur der bereits bezahlten …
Die Betriebskostenabrechnung ist eine reine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Bindungswillen (BGH Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09 - NJW 2010, 1965 Rn. 8 mwN). - BGH, 25.09.2019 - VIII ZR 122/18
Haftung eines Erben für die durch fehlende Kündigung des Mietverhältnisses des …
Ein solcher Anspruch wird erst mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90, BGHZ 113, 188, 194; Senatsurteile vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, ZMR 2003, 334 unter III 1; vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, NJW 2010, 1965 Rn. 8;… vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17, NJW 2018, 1599 Rn. 25). - BGH, 13.03.2013 - XII ZR 34/12
Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch den Insolvenzverwalters in der Insolvenz …
Die Kündigung eines Mietvertrages kann daher nur einheitlich für alle oder gegenüber allen Mietern ausgeübt werden (BGH Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09 - NZM 2010, 577 Rn. 7; RGZ 141, 391, 392 f.). - LG Heidelberg, 24.06.2013 - 5 S 52/12
Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer …
Diese Beeinträchtigung kann nicht mit der Erwägung in Abrede gestellt werden, dass sich die Funktion der Sachgesamtheit Schließanlage auf das Auf- und Zusperren der vor ihr umfassten Schlösser mit den verfügbaren Schlüsseln beschränkt und der Substanzschaden folglich durch die Wiederherstellung des fehlenden Schlüssels behoben ist (in diese Richtung aber AG Ludwigsburg, WuM 2010, 355 - juris Rz. 24;… AG Rheinbach, NZM 2005, 822 f. - juris Rz. 19; LG Wiesbaden, NZM 1999, 308; Ruthe, NZM 2000, 365, 366 unter 3.; Flatow, NZM 2011, 660, 662 unter 3. a. bb.). - OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 2 U 142/17
Verwendung des Begriffs "Nebenkosten" ausreichend für Umlage der Betriebskosten …
- AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14
Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!
- BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von …
- OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
Eigenständige Verjährung des Anspruchs aus einer Nachberechnung von …
- LG Freiburg, 23.04.2013 - 9 S 154/12
Schlüsselverlust: Kein Schaden vor Austausch der Schlösser!
- OLG Düsseldorf, 27.04.2016 - 27 U 24/15
Verwirkung des Anspruchs eines Stromversorgers auf Nachzahlung von …
- LG Berlin, 24.01.2019 - 67 S 277/18
Zahlungsansprüche eines Inkassodienstleisters: Anforderungen an die Rüge …
- OLG Koblenz, 13.12.2012 - 6 U 618/12
Recht des Vermieters auf Nachforderung von Betriebskosten aufgrund eines …
- LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 23/10
Feststellungsklage hinsichtlich des Anspruchs auf eine Erhöhung der monatlichen …
- OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 142/17
Anspruch der Mieterin von Gewerberaum auf erneute Abrechnung der Betriebskosten
- LG Itzehoe, 26.11.2010 - 9 S 35/10
Nachzahlungsanspruch eines Klägers aus formell ordnungsgemäßen …
- OLG Düsseldorf, 09.02.2012 - 10 U 91/11
Auslegung eines gerichtlichen Räumungsvergleichs hinsichtlich mitgeregelter …
- LG Itzehoe, 14.01.2011 - 9 S 21/10
Gebäudebezogene Abrechnung der Betriebskosten ist nicht geschuldet; …
- OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 10 U 102/11
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Betriebskosten durch den …
- AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
Unwirksamkeit eines Nachzahlungsanspruchs von Nebenkosten bei fehlendem …
- OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 123/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
Betriebs- und Heizkostennachzahlung; Kosten der Unterkunft; zivilrechtliche …
Rechtsprechung
BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 120/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
NMV § 20 Abs. 1; WoBindG § 10 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 NMV 1970, § 10 Abs 1 WoBindG, § 27 BVO 2
Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung: Umlage weiterer Betriebskosten für die Zukunft - IWW
- Deutsches Notarinstitut
NMV § 20 Abs. 1; WoBindG § 10 Abs. 1
Betriebskostenumlage ex nunc bei Teilinklusivmiete durch einseitige Erklärung gegenüber Mieter - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umlage weiterer Betriebskosten i.S.d. § 27 Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) bzgl. einer preisgebundenen Wohnung durch einseitige Erklärung des Vermieters trotz im Mietvertrag vorgesehener Umlage einzelner Betriebskosten; Einseitige Erklärung eines Vermieters bzgl. ...
- grundeigentum-verlag.de
Umstellung der Teilinklusivmiete für preisgebundenen Wohnraum auf Nettomiete durch Betriebskostenabrechnung
- rewis.io
Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung: Umlage weiterer Betriebskosten für die Zukunft
- ra.de
- rewis.io
Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung: Umlage weiterer Betriebskosten für die Zukunft
- RA Kotz
Teilinklusivmiete - weitere Betriebskosten
- rechtsportal.de
II. BV § 27; WoBindG § 10 Abs. 1
Umlage weiterer Betriebskosten i.S.d. § 27 Zweite Berechnungsverordnung ( II. BV ) bzgl. einer preisgebundenen Wohnung durch einseitige Erklärung des Vermieters trotz im Mietvertrag vorgesehener Umlage einzelner Betriebskosten; Einseitige Erklärung eines Vermieters bzgl. ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Umlage weiterer Betriebskosten bei Teilinklusivmiete
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilinklusivemiete bei öffentlich gefördertem Wohnraum
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teilinklusivmiete bei öffentlich gefördertem Wohnraum
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Vermieter von preisgebundenem Wohnraum kann Teilinklusivmiete einseitig in Nettokaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung ändern
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Preisgebundener Wohnraum: einseitige Erweiterung der Betriebskosten
- kanzlei-klumpe.de , S. 11 (Leitsatz)
Zur Frage der Möglichkeit der Änderung einer Teilinklusivmiete-Abrede bei preisgebundenem Wohnraum mittels abweichender Betriebskostenabrechnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Preisgebundener Wohnraum: Betriebskostenumlegung durch einseitige Erklärung! (IMR 2010, 216)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 26.02.2008 - 817 C 147/07
- LG Hamburg, 02.04.2009 - 334 S 16/08
- BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 120/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1744
- MDR 2010, 686
- NZM 2010, 436
- ZMR 2010, 599
- DB 2010, 13
- MietRB 2010, 189
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 120/09
Allerdings muss dies nicht durch wörtliche Wiedergabe geschehen, sondern es kann genügen, dass aus den Ausführungen des Berufungsgerichts im Übrigen sinngemäß deutlich wird, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel und was der Berufungsbeklagte im Berufungsverfahren erstrebt haben (BGHZ 154, 99, 100 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008 - X ZR 37/08, NJW 2009, 287, Tz. 5). - BGH, 07.10.2008 - X ZR 37/08
Zur Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises bei verspätetem Anschlussflug …
Auszug aus BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 120/09
Allerdings muss dies nicht durch wörtliche Wiedergabe geschehen, sondern es kann genügen, dass aus den Ausführungen des Berufungsgerichts im Übrigen sinngemäß deutlich wird, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel und was der Berufungsbeklagte im Berufungsverfahren erstrebt haben (BGHZ 154, 99, 100 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008 - X ZR 37/08, NJW 2009, 287, Tz. 5).
- BGH, 11.05.2016 - VIII ZR 209/15
Wohnraummiete: Einwendungsausschlusses wegen Fristablaufs bei Abrechnung nicht …
Allerdings muss dies nicht durch wörtliche Wiedergabe geschehen; aus dem Zusammenhang muss aber wenigstens sinngemäß deutlich werden, was der Berufungsbeklagte im Berufungsverfahren erstrebt hat (Senatsurteile vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, BGHZ 154, 99, 101; vom 14. April 2010 - VIII ZR 120/09, NZM 2010, 436 Rn. 12). - BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 121/10
Änderung der Mietstruktur für eine preisgebundene Wohnung durch Umlegung von …
Insoweit kann die bisherige Mietstruktur für die Zukunft vom Vermieter durch einseitige Erklärung nach § 10 WoBindG geändert werden, indem er die bisher in der Grundmiete enthaltenen Betriebskosten herausrechnet und diesen Betrag als Vorauszahlung auf die nunmehr zwingend abzurechnenden Betriebskosten erhebt (Senatsurteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 120/09, NJW 2010, 1744 Rn. 14 mwN).Denn aus einer solchen Erklärung kann der Mieter ersehen, welche Betriebskosten der Vermieter nunmehr geltend macht und mit welchen Kosten er insoweit für die Zukunft rechnen muss (Senatsurteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 120/09, aaO Rn. 15 mwN).
Hierzu reichte es aus, dass die Beklagte diese Kosten abweichend von der im Mietvertrag ursprünglich getroffenen Vereinbarung in einer Zeit, in der die Wohnungsbindung (noch) bestanden hat, umlegte und gegenüber den Klägern abrechnete (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 120/09, aaO).
- BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 335/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im …
Dem Anspruch der Klägerin auf Zahlung (erhöhter) Betriebskostenvorschüsse steht auch nicht entgegen, dass der im Jahr 1985 zwischen dem Beklagten und der Rechtsvorgängerin der Klägerin geschlossene Mietvertrag keine Vereinbarung über die Umlage von Betriebskosten enthielt. Denn für den Vermieter bestand nach § 14 MHG bis 31. Dezember 1997 die Möglichkeit, Betriebskosten im Sinne von § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung durch einseitige Erklärung für die Zukunft auf den Mieter umzulegen; eine derartige Erklärung liegt bereits in der Abrechnung von Betriebskosten und Erhebung von Vorauszahlungen (…zur vergleichbaren Situation im preisgebundenen Wohnraum vgl. Senatsurteile vom 16. März 2011 - VIII ZR 121/10, WuM 2011, 280 Rn. 11; vom 14. April 2010 - VIII ZR 120/09, NJW 2010, 1744 Rn. 14, und Senatsbeschluss vom 23. Februar 2010 - VIII ZR 199/10, WuM 2010, 294 Rn. 5).
- LG Freiburg, 16.03.2017 - 3 S 224/16
Preisgebundene Wohnraummiete in Baden-Württemberg: Umstellung einer …
Sieht der Mietvertrag keine oder - wie hier - nur die Umlage einzelner Betriebskosten vor (Teilinklusivmiete), kann dies auch dadurch geschehen, dass der Vermieter dem Mieter eine -formell ordnungsgemäße - Betriebskostenabrechnung erteilt, die derartige Betriebskosten enthält (BGH, Urt. 14.04.2010 - VIII ZR 120/09 vgl. auch Urteile vom 13.01.2010 - VIII ZR 137/09, 07.07.2010 - VIII ZR 321/09 und 16.03.2011 - VIII ZR 121/10; Schmid/Harz - Schreiber, Mietrecht, 5.Aufl., § 10 WoBindG Rn 51, § 20 NMV Rn 4).Bereits in der Entscheidung vom 14.04.2010 (BGH VIII ZR 120/09) lässt der Bundesgerichtshof die Übersendung einer formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung ausreichen, um eine Änderung der Mietstruktur herbeizuführen.
- AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12
Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und …
Nach Ansicht des BGH (NJW 2010, 1744 = WuM 2010, 364 = NZM 2010, 436 = MietPrax-AK, § 20 NMV Nr. 2 mit Anm. Eisenschmid; Schach, jurisPR-MietR 12/2010 Anm. 2; Kinne, GE 2010, 725; Lützenkirchen, MietRB 2010, 189; Drasdo, NJW-Spezial 2010, 418) kann auch dadurch geschehen, dass er dem Mieter eine - formell ordnungsgemäße - Betriebskostenabrechnung erteilt, die derartige Betriebskosten umfasst. - LG Freiburg, 04.12.2014 - 3 S 114/14
Wohnraum mit Mietpreisbindung: Rechtliches Schicksal des Kostenansatzes für …
Entgegen der Ansicht der Berufung weicht das Amtsgericht mit seiner Entscheidung nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die zu Teilinklusivmieten ergangenen Entscheidungen vom 10.10.2007 - VIII ZR 331/06 und 14.04.2010 -VIII ZR 120/09) ab, wonach die verlangte Vergleichsmiete dem Mietbegriff der Ausgangsmiete zu entsprechen hat, also die ortsübliche Miete zu bestimmen ist, die der Struktur der Ausgangsmiete entspricht (…Bub/Treier aaO, Kapitel III Rn 1057). - AG Bonn, 19.03.2018 - 201 C 328/17
Mietvertrag - Rückzahlung nicht verbrauchter Vorauszahlungen
Dies kann auch dadurch geschehen, dass er dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erteilt, die derartige Betriebskosten erfasst (BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 120/09).