Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.07.2001

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00   

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https://dejure.org/2001,113
BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00 (https://dejure.org/2001,113)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2001 - X ZB 16/00 (https://dejure.org/2001,113)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - X ZB 16/00 (https://dejure.org/2001,113)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    PatG 1981 § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3
    Suche fehlerhafter Zeichenketten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patent - Patentierungsverbot - Computerprogramm - Patentfähigkeit - Problemlösung - Anweisungen - Patentierbarkeit - Lehre - Datenträger - Patentschutz - Anmeldung - Software

  • Judicialis

    PatG 1981 § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; PatG 1981 § 1 Abs. 3

  • ra.de
  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen der Patentierbarkeit nichttechnischer Computerprogramme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3
    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für Computerprogramme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentierungsverbot für Computerprogramme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Suche fehlerhafter Zeichenketten

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen der Patentierbarkeit nichttechnischer Computerprogramme

  • ius-it.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patentfähigkeit von Computer-bezogenen Erfindungen ("Suche fehlerhafter Zeichenketten") (RA Dr. Joachim Brunotte; ius IT 1/2005)

  • uni-duesseldorf.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen (Prof. Dr. Jan Busche)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 68
  • GRUR 2002, 143
  • GRUR Int. 2002, 323
  • MMR 2002, 105
  • DB 2002, 204
  • K&R 2002, 199
  • Mitt. 2002, 16
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1999 - X ZB 11/98

    Logikverifikation; Patentfähigkeit eines Zwischenschritts in einem Prozeß, der

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    So hat er - wenn auch im Hinblick auf die für eine Erfindung i.S.d. § 1 Abs. 1 PatG erforderliche Technizität - eine Gesamtbetrachtung darüber gefordert, was nach der beanspruchten Lehre im Vordergrund steht (BGHZ 143, 255, 263 - Logikverifikation).

    Den in der Regel dem Patentschutz zugänglichen Lehren vergleichbar ist auch ein Verfahren, mit dem vermittels einer Datenverarbeitungsanlage durch Prüfung und Vergleich von Daten ein Zwischenschritt im Rahmen der Herstellung technischer Gegenstände erledigt werden kann, wenn diese Lösung durch eine auf technischen Überlegungen beruhende Erkenntnis und deren Umsetzung geprägt ist (BGHZ 143, 255, 264 - Logikverifikation).

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    Auch Anweisungen, die einen bestimmten Aufbau einer Datenverarbeitungsanlage lehren oder vorsehen, eine solche Anlage auf eigenartige Weise zu benutzen (vgl. BGHZ 67, 22, 29 f. - Dispositionsprogramm), müssen die Voraussetzungen des Patentierungsausschlusses nicht notwendig erfüllen.

    Soweit sie hingegen zur Lösung eines konkreten technischen Problems Verwendung finden, sind sie - in diesem Kontext - grundsätzlich patentfähig (BGHZ 67, 22, 26 ff. - Dispositionsprogramm; vgl. auch EPA, Entsch. v. 30.05.2000 - T 27/97, Tz. 3 - Cryptographie à clés publiques/FRANCE TELECOM).

  • BGH, 29.06.1971 - X ZB 22/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    Eine Zurückweisung wegen Uneinheitlichkeit stünde zudem in Widerspruch mit dem vom Senat aufgestellten Grundsatz, wonach bei der Prüfung der Einheitlichkeit eine unnötige Zerstückelung der Patentanmeldung tunlichst zu vermeiden ist (Sen.Beschl. v. 29.06.1971 - X ZB 22/70, GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung; Sen.Beschl. v. 25.06.1974 - X ZB 2/73, GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite).
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    Gleiches trifft zu, wenn die Lehre die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermöglicht (BGHZ 115, 11, 21 - Seitenpuffer).
  • BGH, 12.10.1989 - X ZB 12/89

    Abänderung eines auf einen Hilfsantrag erteilten Patents bei Anfechtung der

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    In diesem Umfang kann das Patent zwar wegen des im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren geltenden Verbots der reformatio in peius (Sen.Beschl. v. 12.10.1989 - X ZB 12/89, GRUR 1990, 109, 110 - Weihnachtsbrief) in dem anhängigen Verfahren nicht mehr beseitigt werden.
  • BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    Eine Zurückweisung wegen Uneinheitlichkeit stünde zudem in Widerspruch mit dem vom Senat aufgestellten Grundsatz, wonach bei der Prüfung der Einheitlichkeit eine unnötige Zerstückelung der Patentanmeldung tunlichst zu vermeiden ist (Sen.Beschl. v. 29.06.1971 - X ZB 22/70, GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung; Sen.Beschl. v. 25.06.1974 - X ZB 2/73, GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite).
  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    Danach kann ein Programm patentiert werden, wenn es in technische Abläufe eingebunden ist, etwa dergestalt, daß es Meßergebnisse aufarbeitet, den Ablauf technischer Einrichtungen überwacht oder sonst steuernd bzw. regelnd nach außen wirkt (Beschl. v. 13.05.1980 - X ZB 19/78, GRUR 1980, 849, 850 - Antiblockiersystem).
  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98

    Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    Der vorstehenden Bewertung der Kategorie des Anspruchs 22 steht auch nicht entgegen, daß der Senat in der in BGHZ 144, 282 ff. veröffentlichten Entscheidung mit dem Stichwort "Sprachanalyseeinrichtung" bei einer Datenverarbeitungsanlage, auf welcher die Bearbeitung von Texten vorgenommen wird, technischen Charakter angenommen hat, weil der Patentanspruch eine industriell herstellbare und gewerblich einsetzbare Vorrichtung betrifft.
  • BPatG, 29.02.2000 - 17 W (pat) 69/98
    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    Seine Entscheidung ist veröffentlicht in BPatGE 43, 35 (= BlPMZ 2000, 387).
  • EuG - T-27/97 (anhängig)

    C / Kommission

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
    Soweit sie hingegen zur Lösung eines konkreten technischen Problems Verwendung finden, sind sie - in diesem Kontext - grundsätzlich patentfähig (BGHZ 67, 22, 26 ff. - Dispositionsprogramm; vgl. auch EPA, Entsch. v. 30.05.2000 - T 27/97, Tz. 3 - Cryptographie à clés publiques/FRANCE TELECOM).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Hingegen kann - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - aus der Entscheidung "Suche fehlerhafter Zeichenketten" (BGHZ 149, 68) nicht abgeleitet werden, nur einen Patentanspruch prägende technische Anweisungen seien geeignet, den Patentierungsausschluss zu überwinden (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; EPA, Entsch.

  • BGH, 30.06.2015 - X ZB 1/15

    Flugzeugzustand - Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Zustandsermittlung eines

    Für mathematische Methoden im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 PatG gilt insoweit entsprechendes (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - X ZB 16/00, BGHZ 149, 68, 75 f. = GRUR 2002, 143, 145 - Suche fehlerhafter Zeichenketten).
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    a) Das Bundespatentgericht hat sich bei seiner Entscheidung wesentlich von dem Beschluß des Senats vom 17. Oktober 2001 (X ZB 16/00, BGHZ 149, 68 - Suche fehlerhafter Zeichenketten) leiten lassen, wie dem Hinweis auf diesen Senatsbeschluß und der Wiedergabe verschiedener in diesem enthaltener Aussagen in dem angefochtenen Beschluß entnommen werden kann.

    a) Angesichts des Umstands, daß Pläne, Regeln und Verfahren für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen nach diesen Vorschriften von Gesetzes wegen vom Patentschutz ausgenommen sind, wenn für sie als solche Schutz begeht wird, kann ein Verfahren, das der Abwicklung eines im Rahmen wirtschaftlicher Betätigung liegenden Geschäfts dient, allerdings nicht bereits deshalb patentierbar sein, weil es bestimmungsgemäß den Einsatz eines Computers erfordert (vgl. Senat BGHZ 149, 68, 73 f. - Suche fehlerhafter Zeichenketten).

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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6665
BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95 (https://dejure.org/2001,6665)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2001 - X ZR 93/95 (https://dejure.org/2001,6665)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - X ZR 93/95 (https://dejure.org/2001,6665)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Europäisches Patent - Unionspriorität - Voranmeldung von Patenten - Nichtigkeitsverfahren - Selbstbeschränkung - Bereichsangabe - Schüttdichte - Patentfähigkeit - Filtereinheit

  • Judicialis

    IntPatÜG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; PatG § 110 Abs. 3; ; ZPO § 97

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Filtereinheit zum Entfernen von Leukozyten aus einer Leukozyten enthaltenden Suspension; Rechtsfolgen der beschränkten Verteidigung eines Patents im Nichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Mitt. 2002, 16
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Es bestehen schließlich auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß die Patentinhaberin die Beschränkung nicht in der Verfahrenssprache des Streitpatents, sondern in deutscher Sprache vorgenommen hat (vgl. BGHZ 118, 221, 222 f. - Linsenschleifmaschine; BGH, Urt. v. 07.02.1995 - X ZR 58/93, BlPMZ 1995, 322 - Isothiazolon; BGHZ 133, 79, 81 - Bogensegment; vgl. auch Rogge, GRUR 1993, 284).
  • BGH, 18.02.1997 - X ZR 25/95

    Nichtigkeit eines europäischen Patents (Zerstäubervorrichtung) - Neuheit des

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Einen Erfahrungssatz, daß nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend ist, gibt es nicht (Sen.Urt. v. 18.02.1997 - X ZR 25/95 - Zerstäubervorrichtung, zit. bei Bausch Bd. I S. 445).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Es bestehen schließlich auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß die Patentinhaberin die Beschränkung nicht in der Verfahrenssprache des Streitpatents, sondern in deutscher Sprache vorgenommen hat (vgl. BGHZ 118, 221, 222 f. - Linsenschleifmaschine; BGH, Urt. v. 07.02.1995 - X ZR 58/93, BlPMZ 1995, 322 - Isothiazolon; BGHZ 133, 79, 81 - Bogensegment; vgl. auch Rogge, GRUR 1993, 284).
  • BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89

    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Schließlich ist der Umstand, daß sich mit dem Filter nach der Streitpatentschrift nicht nur eine höhere Rate an herauszufilternden Leukozyten erreichen läßt, sondern zugleich eine erhebliche Steigerung der Durchlaufgeschwindigkeit, zwar ein Gesichtspunkt, der bei der Prüfung, ob erfinderische Tätigkeit vorliegt, in die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist (BGH, Urt. v. 18.09.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120 - elastische Bandage).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZB 11/90

    Grenzwertangaben eines Mengenbereichs von Komponenten einer Legierung -

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Der Zulässigkeit und Wirksamkeit der Selbstbeschränkung steht es auch nicht entgegen, daß dabei eine Bereichsangabe, nämlich die für die Schüttdichte des Vliesstoffs, in einer Weise eingegrenzt wurde, die von einer in der Beschreibung des Streitpatents als bevorzugt genannten Angabe (0,10 g/cm³ bis 0, 5 g/cm³; Beschreibung S. 3 Z. 58; deutsche Übersetzung S. 8 2. Abs.) hinsichtlich der Untergrenze (verteidigt mit 0, 15 g/cm³) abweicht; mangels - hier nicht erkennbarer - gegenteiliger Anhaltspunkte ist nämlich davon auszugehen, daß der Fachmann durch Grenzwerte definierte Bereiche dahin versteht, daß alle innerhalb der angegebenen Grenzen liegenden Werte erfaßt sind, die Nennung der Grenzwerte somit nur eine vereinfachte Schreibweise auch für die Zwischenwerte darstellt (BGHZ 111, 21, 27 - Crackkatalysator I; BGHZ 118, 210, 217 - Chrom-Nickel-Legierung).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Soweit die Patentinhaberin das Streitpatent in durch die ursprüngliche Offenbarung und das erteilte Patent gedeckter Weise nur noch beschränkt durch weitere Begrenzung des für die Schüttdichte beanspruchten Bereichs, durch Ausschluß anderer Bestandteile als der genannten Fasern für den Vliesstoff und durch Ausschluß von Glasfasern als Fasern für das Hauptfilter verteidigt, ist das Patent in dem davon nicht erfaßten Teil bereits wegen dieser auch im Nichtigkeitsverfahren zulässigen Selbstbeschränkung (vgl. BGHZ 21, 8, 10 ff. - Spritzgußmaschine I; BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer) für nichtig zu erklären.
  • BGH, 14.01.1992 - X ZR 124/89

    Gegenstand patentgemäßer Lehre bei Produktzusammensetzung

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Die Regel gehört selbst nicht zum Gegenstand der patentgemäßen Lehre (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1992 - X ZR 124/89, GRUR 1992, 375, 376 - Tablettensprengmittel).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Der Zulässigkeit und Wirksamkeit der Selbstbeschränkung steht es auch nicht entgegen, daß dabei eine Bereichsangabe, nämlich die für die Schüttdichte des Vliesstoffs, in einer Weise eingegrenzt wurde, die von einer in der Beschreibung des Streitpatents als bevorzugt genannten Angabe (0,10 g/cm³ bis 0, 5 g/cm³; Beschreibung S. 3 Z. 58; deutsche Übersetzung S. 8 2. Abs.) hinsichtlich der Untergrenze (verteidigt mit 0, 15 g/cm³) abweicht; mangels - hier nicht erkennbarer - gegenteiliger Anhaltspunkte ist nämlich davon auszugehen, daß der Fachmann durch Grenzwerte definierte Bereiche dahin versteht, daß alle innerhalb der angegebenen Grenzen liegenden Werte erfaßt sind, die Nennung der Grenzwerte somit nur eine vereinfachte Schreibweise auch für die Zwischenwerte darstellt (BGHZ 111, 21, 27 - Crackkatalysator I; BGHZ 118, 210, 217 - Chrom-Nickel-Legierung).
  • BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93

    "Bogensegment"; Beschränkung der Geltung eines europäischen Patents

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Es bestehen schließlich auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß die Patentinhaberin die Beschränkung nicht in der Verfahrenssprache des Streitpatents, sondern in deutscher Sprache vorgenommen hat (vgl. BGHZ 118, 221, 222 f. - Linsenschleifmaschine; BGH, Urt. v. 07.02.1995 - X ZR 58/93, BlPMZ 1995, 322 - Isothiazolon; BGHZ 133, 79, 81 - Bogensegment; vgl. auch Rogge, GRUR 1993, 284).
  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95
    Soweit die Patentinhaberin das Streitpatent in durch die ursprüngliche Offenbarung und das erteilte Patent gedeckter Weise nur noch beschränkt durch weitere Begrenzung des für die Schüttdichte beanspruchten Bereichs, durch Ausschluß anderer Bestandteile als der genannten Fasern für den Vliesstoff und durch Ausschluß von Glasfasern als Fasern für das Hauptfilter verteidigt, ist das Patent in dem davon nicht erfaßten Teil bereits wegen dieser auch im Nichtigkeitsverfahren zulässigen Selbstbeschränkung (vgl. BGHZ 21, 8, 10 ff. - Spritzgußmaschine I; BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer) für nichtig zu erklären.
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Wie der Senat bereits für die Bereichsauswahl entschieden hat, kann die willkürliche Auswahl aus einem größeren Bereich - anders als die gezielte Auswahl zum Erreichen eines bestimmten Ergebnisses - das Kriterium des Naheliegens erfüllen (BGHZ 156, 179 - blasenfreie Gummibahn I; Sen.Urt. v. 30.3.2004 - X ZR 199/00, im Druck nicht veröffentlicht), denn einen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend ist, gibt es nicht (s. nur Sen. BGHZ 133, 57, 65 - Rauchgasklappe; Sen.Urt. v. 18.2.1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 1, S. 445, 452 f. - Zerstäubervorrichtung m.w.N.; v. 26.7.2001 - X ZR 93/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 3, S. 119, 127, insoweit in Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit nicht abgedruckt).
  • BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00

    Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger

    Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (vgl. Sen.Beschl. v. 11.07.1995 - X ZR 99/93; Beschl. v. 07.04.1998 - X ZR 93/95).
  • BGH, 06.03.2012 - X ZR 50/09

    Patentfähigkeit bestimmter 1,4-substituierter Piperidinderivate der allgemeinen

    Es gibt auch keinen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend sei (BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 bis 1998, 445 - Zerstäubervorrichtung; vom 26. Juli 2001 - X ZR 93/95, Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit).
  • BGH, 29.04.2003 - X ZR 218/98

    Nichtigerklärung eines Patents für ein Verfahren zur Aufbereitung von

    Dem steht es nicht entgegen, daß für ihn auch alternative Maßnahmen nahegelegen haben mögen, da jedenfalls auch die Maßnahmen, die das Streitpatent vorsieht, naheliegend waren (vgl. Sen.Urt. v. 18.2.1997 - X ZR 25/95, bei Bausch Nichtigkeitsrechtsprechung BGH 1994-1998, 445 - Zerstäubervorrichtung; v. 26.7.2001 - X ZR 93/95, …
  • BPatG, 09.05.2017 - 35 W (pat) 430/13

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Adapter für

    Es gibt auch keinen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend sei (BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 bis 1998, 445 - Zerstäubervorrichtung; vom 26. Juli 2001 - X ZR 93/95, Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit).
  • BPatG, 17.11.2014 - 9 W (pat) 56/08

    Patentbeschwerdeverfahren - "Mehrstufiger Verdichter zur Komprimierung von Gasen"

    Es gibt nämlich keinen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend sei (BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 bis 1998, 445 - Zerstäubervorrichtung; vom 26. Juli 2001 - X ZR 93/95, Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit).
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