Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.11.2003

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2003 - X ZR 162/00   

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https://dejure.org/2003,2475
BGH, 25.11.2003 - X ZR 162/00 (https://dejure.org/2003,2475)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2003 - X ZR 162/00 (https://dejure.org/2003,2475)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2003 - X ZR 162/00 (https://dejure.org/2003,2475)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um das Patent für ein Behältnis zum Verpacken von gerahmten Dias hinsichtlich des Beruhens auf erfinderischer Tätigkeit - Patentierung der Verwendung eines Streifens aus transparentem Material als Diabehältnis - Dem Fachmann durch den Stand der Technik nahe ...

  • Judicialis

    PatG § 115

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 115
    "Diabehältnis"; Aufgaben des Sachverständigen im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Aufgabe des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 584 (Ls.)
  • GRUR 2004, 411
  • Mitt. 2004, 171
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - X ZR 162/00
    Sie ist ein Akt wertender Erkenntnis (Senat, BGHZ 128, 270, 275 - elektrische Steckverbindung), der dem Gericht obliegt.
  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - X ZR 162/00
    Die Vorbekanntheit derartiger Behältnisse ist bereits im Einspruchsverfahren von der Technischen Beschwerdekammer (Beschl. v. 21. September 1995 - T 32/93, S. 6) als unbestritten behandelt worden.
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit im Patentrecht hat der Senat in jüngerer Zeit in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, die die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit im wesentlichen als Tatfrage angesehen hat (Sen.Beschl. v. 15.3.1984 - X ZB 6/83, GRUR 1984, 797, 798 f. - Zinkenkreisel; v. 24.3.1987 - X ZR 23/85, GRUR 1987, 510, 512 - Mittelohrprothese; Sen. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; für das Gebrauchsmusterrecht Sen.Beschl. v. 20.1.1998 - X ZB 5/96, GRUR 1998, 913, 914 - Induktionsofen; vgl. Bruchhausen in Benkard, PatG GebrMG 9. Aufl. 1993, § 4 PatG Rdn. 45; Rogge/Grabinski in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 139 PatG Rdn. 143; Keukenschrijver in Busse PatG 6. Aufl. 2003, § 4 PatG Rdn. 193), hervorgehoben, dass es sich dabei um eine Rechtsfrage handelt, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (Sen.Urt. v. 7.3.2006 - X ZR 213/01 - vorausbezahlte Telefongespräche, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; in Fortführung insbesondere des Sen.Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411, 413 - Diabehältnis).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Denn der gerichtliche Sachverständige hat insbesondere die Aufgabe, dem Gericht Kenntnisse und Fähigkeiten des Fachmanns sowie die Arbeitsweise zu vermitteln, mit der dieser technische Probleme seines Fachgebiets zu bewältigen trachtet (Sen.Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411 - Diabehältnis; dort für das Patentnichtigkeitsverfahren).
  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Die Beurteilung, ob die erfindungsgemäße Lösung für den Fachmann nach seinem festgestellten Wissen und Können nahegelegen hat, ist demgemäß auch nicht Aufgabe des Sachverständigen, sondern obliegt als Akt wertender Erkenntnis dem Gericht (BGHZ 128, 270, 275 - elektrische Steckverbindung; Sen.Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411, 413 - Diabehältnis).
  • BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00

    Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren

    Ebensowenig finden sich zu dieser Frage, die im übrigen eine Rechtsfrage ist, die nicht von dem Sachverständigen, sondern vom Gericht zu entscheiden ist (Senatsurteil vom 25. November 2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411, 413 - Diabehältnis), Erwägungen im Gutachten, die der Senat nicht der Sache nach bei der Diskussion des Standes der Technik erörtert hätte, insbesondere auch nicht an den von der Gegenvorstellung aus der schriftsätzlichen Stellungnahme der Klägerin zum Gutachten zitierten Stellen.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2 W 56/08

    Wahrung von Geheimhaltungsinteressen im Patentverletzungsverfahren

    Sie alle hat das Verletzungsgericht - ggf. sachverständig beraten und in Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Sachverständigen (BGH, GRUR 2006, 962 - Restschadstoffentfernung) - zu ermitteln und auf ihrer Grundlage alsdann den Inhalt des Patents eigenverantwortlich zu ermitteln (BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2004, 411 - Diabehältnis; BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel).
  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 1/04

    Widerruf eines Patents; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Die innerhalb der Prüfung des Vorliegens erfinderischer Tätigkeit zu treffende Entscheidung, ob sich eine Maßnahme in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergab (§ 4 Satz 1 PatG), erfolgt mittels einer komplexen Bewertung (Sen. BGHZ 128, 270, 275 - elektrische Steckverbindung; Sen.Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411 - Diabehältnis; v. 07.03.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770 - Kabeldurchführung II).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 71/04

    Zurückweisung von Ansprüchen auf Übertragung und Umschreibung eines Patents für

    Aufgabe des Sachverständigen in Patentverletzungsverfahren ist es, diejenigen Tatsachen festzustellen, die in das dem Gericht überantwortete wertende Verständnis einzelner Begriffe und Merkmale des Patentanspruches einzufließen haben (BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2004, 411 -Diabehältnis; GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rdn. 293; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG GbMG, § 139 PatG, Rdn. 125).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2003 - X ZR 128/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7899
BGH, 18.11.2003 - X ZR 128/03 (https://dejure.org/2003,7899)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2003 - X ZR 128/03 (https://dejure.org/2003,7899)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2003 - X ZR 128/03 (https://dejure.org/2003,7899)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Neuheit des Anspruchs der Streitschrift; Erfinderische Tätigkeit; Leuchter mit Lichten; Rückständiges Brennmassematerial

  • Judicialis

    IntPatÜG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; IntPatÜG § 6 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1
    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend einen Leuchter mit einer Mehrzahl von separat voneinander angeordneten Lichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 414
  • Mitt. 2004, 171
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - X ZR 128/03
    Durch die Erklärung des Insolvenzverwalters, das Streitverfahren nicht aufzunehmen, hat die Klägerin zu 1 das Verfügungsrecht über den Streitgegenstand der Nichtigkeitsklage wiedererlangt (vgl. BGHZ 36, 258, 259).
  • BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92

    "Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - X ZR 128/03
    Daß für die ordnungsgemäß geladene Klägerin zu 1 im deshalb anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung niemand erschienen ist, hindert wegen des das Patentnichtigkeitsverfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatzes nicht, durch streitiges Endurteil zu entscheiden (§§ 118, 82 PatG; Sen.Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BPatG, 07.11.2023 - 3 Ni 26/21
    Vor dem Hintergrund der NiK 5 hätte der Fachmann somit eine gezielte Auswahl für die Untergrenze des mathematischen Produkts gemäß Merkmal 1.3.3 treffen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 26/04 -, juris, Rn. 13 u. 18; BGH, Urteil vom 18. November 2003 - X ZR 128/03, juris, Rn. 26 u. 31 a.E. - Kerzenleuchter).

    Eine zielgerichtete Abstimmung von Stampfdichte und spezifischer Oberfläche, die streitpatentgemäß erforderlich ist, wird auch hiermit weder gelehrt, noch war eine solche angeregt (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 2003 - X ZR 128/03, juris Rn. 31 a. E. - Kerzenleuchter).

  • BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen

    Ein Rechtsstreit, der dem Schutz eines zur Masse gehörenden gewerblichen Schutzrechts dient, berührt nämlich die Insolvenzmasse (MüKo, InsO, 2. Aufl., Vor § 85 Rd. 37; vgl. Zum Löschungsverfahren nach §§ 51, 55 MarkenG: BGH NJW 2010, 2213; für das Löschungsverfahren nach §§ 54, 50 MarkenG: BPatG 29 W (pat) 149/03; vgl. zum PatentR bei Insolvenz des Nichtigkeitsklägers: BGH NJW-RR 1995, 573; BGH EWiR 2004, 519).

    In diesem Falle kann der Insolvenzschuldner oder sein Rechtsnachfolger den Rechtsstreit nach den dafür maßgeblichen Vorschriften aufnehmen, weil er das Verfügungsrecht (zurück) erlangt (BGH EWiR 2004, 519).

  • BGH, 17.10.2006 - X ZR 59/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein selbstdichtendes Ventil für einen

    Die zulässige Berufung, über die trotz der Säumnis der Klägerin durch streitiges Urteil zu entscheiden ist (Sen.Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät; Sen.Urt. v. 18.11.2003 - X ZR 128/03, …
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 128/05

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent für ein Verfahren zum

    Über die Klage ist trotz des Nichterscheinens der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung durch streitiges Endurteil zu entscheiden (BGH, Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät; v. 18.11.2003 - X ZR 128/03, Mitt. 2004, 171, 172 - Leuchter).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 72/06

    Nichtigerklärung eines Patents für ein Verfahren zur Überwachung und/oder

    Die zulässige Berufung, über die ungeachtet des Umstands, dass die Berufungsführer im Verhandlungstermin weder erschienen noch vertreten waren, durch streitiges Urteil sachlich zu entscheiden ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät; Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 128/03, Mitt. 2004, 171, 172 - Leuchter; st. Rspr.), hat keinen Erfolg.
  • BPatG, 19.01.2023 - 3 Ni 29/19
    Anders als bei der Neuheit gibt es keine "zufällige erfinderische Tätigkeit" (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2003 - X ZR 128/03, BeckRS 2004, 63 = MittdtPatA 2004, 171 = juris Rn. 26, 31f. - Kerzenleuchter).
  • BPatG, 22.11.2022 - 3 Ni 11/21
    Gemäß Streitpatent ist somit eine zielgerichtete Abstimmung von Hohlfasergeometrie und Packungsdichte erforderlich, welche weder gelehrt noch angeregt war (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 2003 - X ZR 128/03, juris Rn. 31 a. E. - Kerzenleuchter).
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