Weitere Entscheidung unten: BPatG, 23.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3163
OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3163)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3163)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; UWG § 16 a.F.; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 21; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 21 Abs. 2; ; MarkenG § 21 Abs. 4; ; MarkenG § 153 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof PDF

    Kennzeichenbenutzung durch ausländischen Nutzer im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konflikt durch Nutzung von Unternehmenskennzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konflikt wegen Kennzeichenbenutzung durch einen ausländischen Nutzer; Schutz der Bezeichnung "INTEL"; Verwechslungsgefahr zwischen sich gegenüberstehenden Unternehmenskennzeichen; Branchennähe; Inlandschutz für einen im Inland wegen seiner Unternehmenskennzeichnung durch ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • beck.de (Leitsatz)

    Kennzeichenbenutzung durch ausländischen Nutzer im Internet

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 7 O 134/00
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 279
  • MMR 2002, 814
  • Mitt. 2004, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    (1) Schutz im Inland besteht für den ausländischen Rechtsinhaber aber nur unter den gleichen Voraussetzungen wie für inländische Inhaber, also - abgesehen von dem Fall der notorischen Bekanntheit (vgl. § 4 Nr. 3 MarkenG; Ingerl/Rohnke a.a.O., § 5 Rn. 34 a.E.) - durch Aufnahme der Benutzung eines unterscheidungskräftigen Geschäftszeichens im Inland, wenn eine Ingebrauchnahme vorliegt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen lässt (BGH WP 1997, 1081, 1083 - GARONOR; BGHZ 75, 172, 176 = GRUR 1980, 114, 115 f - Concordia).

    Allerdings hat die Rechtsprechung bisher im Ausgangspunkt den Inlandschutz einer kennzeichnungskräftigen ausländischen Firma an den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland geknüpft (BGHZ 75, 172, 176 m.w.N.).

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    Im übrigen würde Verwirkung selbst dann eintreten, wenn dem Verletzer bekannt gewesen wäre, dass er in ein fremdes Zeichenrecht eingreift (BGH GRUR 1989, 449, 453 - Maritim; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 21 Rn. 24).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89

    "Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    Dabei muss das (territoriale) Schutzbedürfnis des Kennzeicheninhabers mit den Folgen eines Unterlassungsgebotes für den grenzüberschreitend tätigen ausländischen Unternehmer abgewogen werden (vgl. zum Kennzeichenschutz bei territorial beschränktem Geltungsbereich BGH GRUR 1991, 155 - Rialto).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    Nach alledem liegt ein Handeln der Beklagten im inländischen geschäftlichen Verkehr zur Förderung ihres Geschäftszwecks vor, auch wenn dieser auf den Ausstellungsort in Mailand bezogen und auch nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht gerichtet ist (vgl. zum letzteren Gesichtspunkt BGH GRUR 1987, 438, 440 - Handtuchspender).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    Ob Verwechslungsgefahr auch zwischen den Klagemarken und dem angegriffenen Zeichen der Beklagten bestand (und besteht), ist unter der Geltung des Warenzeichengesetzes weniger eindeutig zu beantworten (BGH GRUR 1989, 347, 348 - MICROTONIC).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    aa) Ein Teil der Instanzgerichte und der Literatur hält im Hinblick auf den Charakter des World-Wide-Web die bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte im Inland ohne weiteres für zuständigkeitsbegründend (vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 831; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 23; Bachmann, IPrax 1998, 179, 184; Coester-Waltjen, Festschrift für Schütze, 1999, S. 175, 184;Spindler, ZUM 1996, 533, 562; Schack MMR 2000, 135, 138 f.; zum Kennzeichenrecht: OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814, 815; OLG Hamburg, MMR 2002, 822, 823; OLG Hamburg, IPrax 2004, 125, 126; zum Namensrecht: OLG München, MMR 2002, 166, 167; zum Persönlichkeitsrecht: KG AfP 2006, 258, 259).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - gleiches würde für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gelten - aufgrund einer Kennzeichenverletzung im Internet erforderlich ist, daß sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet, ist umstritten (bejahend Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., Einl. Rdn. 216; v. Schultz, Markenrecht, Anh. zu § 5 Rdn. 21; Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 14 Rdn. 16; Ubber, Markenrecht im Internet, S. 210; Hoeren, NJW 1998, 2849, 2851; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt CR 1999, 450; OLG Bremen CR 2000, 770, 771; LG Düsseldorf GRUR 1998, 159, 160; a.A. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Einl. Rdn. 48; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 141 Rdn. 8; Bettinger/Thum, GRUR Int. 1999, 659, 669; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: KG NJW 1997, 3321; OLG München CR 2002, 449, 450).

    Erforderlich ist vielmehr, daß das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug (von der WIPO als "commercial effect" bezeichnet) aufweist (vgl. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816; Bettinger/Thum, GRUR Int. 1999, 659, 673 f.; für die Notwendigkeit einer Spürbarkeit des Eingriffs: Fezer aaO Einl. Rdn. 217; Kur, WRP 2000, 935, 937).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Ein Teil der deutschen Instanzgerichte und der deutschen Literatur hält im Hinblick auf den Charakter des World-Wide-Web eine bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte im Gerichtsstaat ohne weiteres für zuständigkeitsbegründend mit der Folge, dass sich regelmäßig eine Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat ergibt (vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl. Rn. 831; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 67. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 23; Bachmann, IPrax 1998, 179, 184; Schack MMR 2000, 135, 138 f.; zum Kennzeichenrecht: OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814, 815; OLG Hamburg, MMR 2002, 822, 823; OLG Hamburg, IPrax 2004, 125, 126; zum Namensrecht: OLG München, MMR 2002, 166, 167; zum Persönlichkeitsrecht: KG AfP 2006, 258, 259).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 17/08

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für ausländische Presseartikel mit

    Würde man hier nämlich allein auf die bloße Abrufbarkeit der Internetinformation auf einem beliebigen inländischen Terminal abstellen (dies bejahend etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 U 9/02, MMR 2002, 814, 815; vergl hierzu auch das von den Kläger vorgelegte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Prütting vom Institut für Verfahrensrecht an der Uni Köln mit einer Darstellung des Meinungsstandes), müsste die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen im Internet fast immer bejaht werden.

    Daher werden an die Statutbestimmung angelehnte Kriterien zur Begrenzung der internationalen Zuständigkeit der inländischen Gerichte für erforderlich gehalten, die jedoch nicht wie im Rahmen der Kollisionsanknüpfung aus dem Territorialitätsprinzip folgen, sondern aus dem Interesse an der Vermeidung exorbitanter Gerichtsstände (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004 - I ZR 163/02, GRUR 2005, 431, 432 "Hotel Maritime", der Bundesgerichtshof hat die Frage in dem Urteil zwar ausdrücklich offen gelassen, in einem obiter dictum jedoch ausgeführt, dass viel für eine Begrenzung einer ansonsten bestehenden Vielzahl von Gerichtsständen auf diejenigen spricht, in deren Zuständigkeitsbereich eine Interessenkollision tatsächlich eintreten kann; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03, GRUR 2006, 513, 515 "Arzneimittelwerbung im Internet"; Mankowski, Urteilsanmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 U 9/02 in MMR 2002, 817, 817).

    Die Anknüpfung an den Ort der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit für die Annahme der internationalen Zuständigkeit gewährleistet einerseits einen realen Bezug zum Forumstaat, weil sie sicherstellt, dass die Entscheidungsgewalt einem Gericht mit einem Mindestbezug zu der klärenden Sachfrage zufällt und wahrt zum anderen die nötige Fairness gegenüber dem Beklagten, weil sie ein vorhersehbares und kalkulierbares Kriterium darstellt, anhand dessen der Beklagte sein Gerichtspflichtigkeitsrisiko durch sein eigenes Verhalten objektiv eingrenzen kann (Mankowski, Urteilsanmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 U 9/02 in MMR 2002, 817, 817).

  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Bei Internetdelikten wird zum Teil bereits die Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte als ohne Weiteres ausreichend angesehen, um bei allen deutschen Gerichten den Erfolgsort zu begründen (so etwa OLG Karlsruhe MMR 2002, S. 814 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 U 273/19

    Verletzungshandel im Inland bei Angebot eines nordirischen Online-Shops und

    Ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - gleiches würde für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gelten - auf Grund einer Kennzeichenverletzung im Internet erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet, ist umstritten (bejahend Fezer, MarkenR, 3. Aufl., Einl. Rdnr. 216; v. Schultz, MarkenR, Anh. zu § 5 Rdnr. 21; Baumbach/Hefermehl/Köhler, § 14 Rdnr. 16; Ubber, MarkenR im Internet, S. 210; Hoeren, NJW 1998, 2849 [2851]; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt a.M., CR 1999, 450 = NJW-CoR 1999, 302; OLG Bremen, CR 2000, 770 [771]; LG Düsseldorf, GRUR 1998, 159 [160]; a.A. OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814 [815] - Intel; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Einl. Rdnr. 48; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 141 Rdnr. 8; Bettinger/Thum, GRUR Int 1999, 659 [669]; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: KG, NJW 1997, 3321; OLG München, GRUR-RR 2002, 109 = NJW 2002, 611 = CR 2002, 449 [450]).

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug ("commercial effect") aufweist (vgl. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814).

  • OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06

    Zuordnungsverwirrung durch Bindestrich-Domain

    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 48/18
    Um eine solche grenzüberschreitenden Handlung als eine verletzende Benutzungshandlung im Inland anzusehen, bedarf es - anders als bei der Frage nach der internationalen Zuständigkeit - eines Inlandsbezugs (vgl. BGH GRUR 2012, 621, 624 - Oscar ; BGH GRUR Int 2005, 433, 434 - Hotel Maritime ; OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816, 818; LG Hamburg, Az.: 308 O 161/13, BeckRS 2016, 12262; LG Hamburg, Az.: 327 O 258/13, BeckRS 2016, 124966).

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist (vgl. BGH GRUR 2012, 621, 624 - Oscar ; BGH GRUR Int 2005, 433, 434 - Hotel Maritime ; OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816, 818; LG Hamburg, Az.: 308 O 161/13, BeckRS 2016, 12262; LG Hamburg, Az.: 327 O 258/13, BeckRS 2016, 124966).

  • LG Hamburg, 01.11.2018 - 327 O 140/13

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

    In seiner "Hotel Maritime" -Entscheidung hatte sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich - durch Bezugnahme auf die Verwendung des Begriffs "commercial effect" durch die WIPO und die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Karlsruhe als Vorinstanz (MMR 2002, 814 ff. (816)) - an den Prinzipien der Joint Recommendation orientiert (vgl. BGH GRUR Int. 2005, 433 ff. (434) - HOTEL MARITIME ).
  • OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03

    Verletzung eines deutschen Kennzeichenrechts durch Werbung auf einer

    Bei der erforderlichen Abwägung der Interessen kommt es hier aber entscheidend darauf an, ob die Kennzeichenbenutzung über die Abrufbarkeit der Internetseiten in Deutschland hinaus einen nach Art und Intensität spürbaren Inlandsbezug aufweist (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816 -Intel).
  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 327 O 183/16

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 327 O 184/16

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 193/03
  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 194/03
  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 195/03
  • LG Köln, 21.07.2011 - 81 O 45/11

    Unternehmen auf dem Gebiet der Hotelzimmervermittlung kann Unterlassung der

  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 192/03
  • BPatG, 23.03.2007 - 29 W (pat) 161/02
  • OLG München, 05.08.2010 - 6 U 5537/09

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsanspruch

  • OLG München, 24.06.2010 - 6 U 4609/09

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen prioritätsälterer Klagemarke

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3289
BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02 (https://dejure.org/2003,3289)
BPatG, Entscheidung vom 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02 (https://dejure.org/2003,3289)
BPatG, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 25 W (pat) 52/02 (https://dejure.org/2003,3289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 954
  • Mitt. 2004, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (15)

  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    1) Zugunsten der Widersprechenden wird gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3, § 26 Abs. 1 MarkenG im Rahmen der Integrationsfrage nach den Grundsätzen der erweiterten Minimallösung eine Benutzung der Widerspruchsmarke für Hämorrhoiden- und Venenmittel (Arzneimittel der Hauptgruppen 47 bzw 83 der Roten Liste) unterstellt, wobei die Inhaberin der älteren Marke unabhängig von deren tatsächlicher Benutzung nicht auf bestimmte Darreichungsformen oder Wirkstoffe oder auf eine Rezeptpflicht, die nach der Eintragung im Warenverzeichnis nicht besteht, beschränkt ist (vgl hierzu BPatGE 41, 267, 270 - Taxanil/Taxilan; BPatG GRUR 2001, 513, 515 - CEFABRAUSE / CEFASEL; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 26 Rdn 203; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 25 Rdnr 25).

    Er erstreckt sich vielmehr - je nach Ähnlichkeit der Marken und Kennzeichnungskraft der älteren Marke - gegebenenfalls über einen weiten Warenähnlichkeitsbereich, der ohne weiteres verschiedene Arzneimittel unterschiedlicher Indikationen erfasst (vgl zur Warenähnlichkeit unterschiedlicher Arzneimittel BPatGE 44, 1 - Korodin; GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE / CEFASEL; BGH GRUR 2000, 603 - Ketof/ETOP; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 14 Rdnr 489 mwN), und kann im Falle des § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sogar über den Ähnlichkeitsbereich der Waren bzw Dienstleistungen hinausgehen.

    Der Senat kann andererseits aber auch keinen nur geringen Ähnlichkeitsgrad feststellen, sondern geht angesichts der Umstände von einem mittleren Grad der Warenähnlichkeit aus (vgl BPatGE 44, 1 - Korodin; GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE / CEFASEL; BGH GRUR 2000, 603 - Ketof/ETOP).

  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Er erstreckt sich vielmehr - je nach Ähnlichkeit der Marken und Kennzeichnungskraft der älteren Marke - gegebenenfalls über einen weiten Warenähnlichkeitsbereich, der ohne weiteres verschiedene Arzneimittel unterschiedlicher Indikationen erfasst (vgl zur Warenähnlichkeit unterschiedlicher Arzneimittel BPatGE 44, 1 - Korodin; GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE / CEFASEL; BGH GRUR 2000, 603 - Ketof/ETOP; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 14 Rdnr 489 mwN), und kann im Falle des § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sogar über den Ähnlichkeitsbereich der Waren bzw Dienstleistungen hinausgehen.

    Der Senat kann andererseits aber auch keinen nur geringen Ähnlichkeitsgrad feststellen, sondern geht angesichts der Umstände von einem mittleren Grad der Warenähnlichkeit aus (vgl BPatGE 44, 1 - Korodin; GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE / CEFASEL; BGH GRUR 2000, 603 - Ketof/ETOP).

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99

    "Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach für weite Oberbegriffe des Verzeichnisses ausgehend von der konkret benutzten Ware bzw Dienstleistung die Bildung von Untergruppen gefordert wird, für welche sodann eine rechtserhaltende Benutzung festgestellt werden kann (so BGH MarkenR 2001, 371, 376 - ISCO - für das Löschungsverfahren wegen Verfalls; vgl auch BGH WRP 2001, 1447, 1449 - Ichthyol - zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; vgl hierzu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 26 Rdn 217 mwN; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 25 Rdnr 25).

    Auch ist der Markeninhaber nach dem geltenden Arzneimittelrecht nicht gehindert, seine Marke als Zweitmarke für eine weite Produktpalette von Präparaten mit unterschiedlichsten Indikationen zu verwenden, wie dies regelmäßig zB bei sog. Dachmarken der Fall ist (vgl hierzu BGH WRP 2001, 1447, 1449 - Ichthyol).

  • BPatG, 05.01.2001 - 25 W (pat) 71/99
    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Er erstreckt sich vielmehr - je nach Ähnlichkeit der Marken und Kennzeichnungskraft der älteren Marke - gegebenenfalls über einen weiten Warenähnlichkeitsbereich, der ohne weiteres verschiedene Arzneimittel unterschiedlicher Indikationen erfasst (vgl zur Warenähnlichkeit unterschiedlicher Arzneimittel BPatGE 44, 1 - Korodin; GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE / CEFASEL; BGH GRUR 2000, 603 - Ketof/ETOP; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 14 Rdnr 489 mwN), und kann im Falle des § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sogar über den Ähnlichkeitsbereich der Waren bzw Dienstleistungen hinausgehen.

    Der Senat kann andererseits aber auch keinen nur geringen Ähnlichkeitsgrad feststellen, sondern geht angesichts der Umstände von einem mittleren Grad der Warenähnlichkeit aus (vgl BPatGE 44, 1 - Korodin; GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE / CEFASEL; BGH GRUR 2000, 603 - Ketof/ETOP).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Selbst wenn man zugunsten der Widersprechenden von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl BGH GRUR 2002, 167, 170 - Bit/Bud; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV / OKV) abweichen und den Erfahrungssatz, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wort- und Bildelementen in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst, nicht nur auf die klangliche Verwechslungsgefahr, sondern auch auf die Prüfung der schriftbildlichen Verwechslungsgefahr anwenden wollte, ist vorliegend eine Verwechslungsgefahr zu verneinen.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Selbst wenn man zugunsten der Widersprechenden von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl BGH GRUR 2002, 167, 170 - Bit/Bud; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV / OKV) abweichen und den Erfahrungssatz, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wort- und Bildelementen in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst, nicht nur auf die klangliche Verwechslungsgefahr, sondern auch auf die Prüfung der schriftbildlichen Verwechslungsgefahr anwenden wollte, ist vorliegend eine Verwechslungsgefahr zu verneinen.
  • EuG, 23.10.2002 - T-104/01

    Oberhauser / OHMI - Petit Liberto (Fifties)

    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Nach Auffassung des Senats ist insoweit durchaus zu berücksichtigen, dass die bildliche Wahrnehmung und die Erinnerung des Verbrauchers kognitive Prozesse sind (anders als zB maschinelles Scannen), die die gleichzeitige Aufnahme des klanglichen Charakters wie auch des Schriftbildes ebenso wenig ausschließen (vgl hierzu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 9, Rdnr 172; Rdnr 434) wie eine bildliche Orientierung an einzelnen prägenden Elementen eines Kombinationszeichens, was im Einzelfall zu untersuchen ist (vgl auch EuG GRUR Int 2003, 243, 245 - Matratzen Concord; EuG GRUR Int 2003, 237, 242 - ILS/ELS; BPatGE 22, 93, 95 - MARC/MARS; eingehend auch EuG GRUR Int 2003, 247, 249 - miss fifties).
  • EuG, 23.10.2002 - T-388/00

    Institut für Lernsysteme / OHMI - Educational Services (ELS)

    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Nach Auffassung des Senats ist insoweit durchaus zu berücksichtigen, dass die bildliche Wahrnehmung und die Erinnerung des Verbrauchers kognitive Prozesse sind (anders als zB maschinelles Scannen), die die gleichzeitige Aufnahme des klanglichen Charakters wie auch des Schriftbildes ebenso wenig ausschließen (vgl hierzu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 9, Rdnr 172; Rdnr 434) wie eine bildliche Orientierung an einzelnen prägenden Elementen eines Kombinationszeichens, was im Einzelfall zu untersuchen ist (vgl auch EuG GRUR Int 2003, 243, 245 - Matratzen Concord; EuG GRUR Int 2003, 237, 242 - ILS/ELS; BPatGE 22, 93, 95 - MARC/MARS; eingehend auch EuG GRUR Int 2003, 247, 249 - miss fifties).
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Nach Auffassung des Senats ist insoweit durchaus zu berücksichtigen, dass die bildliche Wahrnehmung und die Erinnerung des Verbrauchers kognitive Prozesse sind (anders als zB maschinelles Scannen), die die gleichzeitige Aufnahme des klanglichen Charakters wie auch des Schriftbildes ebenso wenig ausschließen (vgl hierzu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 9, Rdnr 172; Rdnr 434) wie eine bildliche Orientierung an einzelnen prägenden Elementen eines Kombinationszeichens, was im Einzelfall zu untersuchen ist (vgl auch EuG GRUR Int 2003, 243, 245 - Matratzen Concord; EuG GRUR Int 2003, 237, 242 - ILS/ELS; BPatGE 22, 93, 95 - MARC/MARS; eingehend auch EuG GRUR Int 2003, 247, 249 - miss fifties).
  • BPatG, 18.01.1995 - 26 W (pat) 198/93
    Auszug aus BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Um die Interessen der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen, findet die sogenannte "erweiterte Minimallösung" Anwendung (vgl BPatG Mitt 1979, 223 - Mastu; BPatG GRUR 1995, 488, 489 - APISOL/Aspisol; vgl hierzu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 26 Rdnr 212 mwN).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 30/00

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten betreffend die

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

  • OLG Köln, 19.01.2001 - 6 U 119/00

    Verwechslungsfähigkeit von Arzneimittelmarken - rechtserhaltende Nutzung

  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 187/98

    ISCO; Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Marke vor Abschluß des

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Dagegen ist der Senat in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung (zu Art. 43 Abs. 2 und 3 GMV EuG, Urt. v. 14.7.2005 - T-126/03, Slg. 2005, II-2861 = GRUR Int. 2005, 914 Tz. 45 - ALADIN; Urt. v. 13.2.2007 - T-256/04, Slg. 2007, II-449 = GRUR Int. 2007, 593 Tz. 24 - RESPICORT; zu § 26 Abs. 1, § 43 Abs. 1 MarkenG BPatG GRUR 2004, 954, 955) und im Schrifttum (Fezer aaO § 26 Rdn. 56; Ströbele in Ströbele/Hacker aaO § 26 Rdn. 139; HK-MarkenR/Bous aaO § 26 MarkenG Rdn. 56; v. Schultz/Stuckel aaO § 26 Rdn. 58; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht Rdn. 871; Engels, GRUR 2007, 363, 369; Beyerlein, WRP 2008, 306, 308) auch unter Geltung des Markengesetzes für das Klageverfahren wegen Verfalls nach §§ 49, 55 MarkenG davon ausgegangen, dass es nicht gerechtfertigt ist, einen Oberbegriff uneingeschränkt nur deshalb im Warenverzeichnis zu belassen, weil die tatsächlich benutzte Ware unter diesen (weiten) Oberbegriff fällt (vgl. BGH GRUR 2002, 59, 62 - ISCO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 13 A 1113/11

    Verwendung einer "Dachmarke" in der Bezeichnung eines Arzneimittels als

    Die diesbezügliche Voraussetzung, die (Dach-)Marke für mehrere Arzneimittel zu verwenden, vgl. BPatG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 25 W (pat) 52/02 -, GRUR 2004, 954 = juris, Rn. 23; Pannenbecker/Blind, PharmR 2011, 272 (275 f.), kann erfüllt werden aufgrund der Nutzbarkeit einer (Dach-)Marke für mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel.
  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14

    AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" -

    Daher wird der Unterschied in der Schreibweise generell als irrelevant angesehen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella; BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN; BPatGE 43, 162, 166 - STIHL; BPatG GRUR 2000, 897, 899/900 - CC 1000/Cec; BPatGE 39, 29, 33 - K; BPatGE 39, 55, 58 - M; BPatG Mitt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht