Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.07.2003

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00   

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https://dejure.org/2003,138
BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00 (https://dejure.org/2003,138)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2003 - X ZR 7/00 (https://dejure.org/2003,138)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2003 - X ZR 7/00 (https://dejure.org/2003,138)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Gegenstandes; Feststellung des Gegenstands eines angegriffenen Patentanspruchs im Patentnichtigkeitsverfahren ; Begründung einer erfinderischen Leistung; Verfahren zur Herstellung einer blasenfreien, kalandrierten Gummibahn

  • Judicialis

    PatG (1981) § 81 ff.; ; PatG (1981) § 21 Abs. 1; ; PatG (1981) § 4; ; EPÜ Art. 138 Abs. 1; ; EPÜ Art. 56; ; IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; Begriff der erfinderischen Leistung

  • rechtsportal.de

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; Begriff der erfinderischen Leistung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - "Unangemessene Anspruchsbreite" bei Patentnichtigkeitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 179
  • NJW 2004, 1742 (Ls.)
  • GRUR 2004, 47
  • GRUR Int. 2004, 145
  • Mitt. 2004, 70
 
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Wird zitiert von ... (189)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Hierauf kommt es indessen schon deshalb nicht an, weil es für die Bejahung der Ausführbarkeit ausreicht, wenn lediglich ein gangbarer Weg zum Ausführen der Erfindung offenbart ist (vgl. Senat BGHZ 147, 306, 316 ff. - Taxol).
  • BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95

    Patentfähigkeit eines Waschmittels

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Dabei kann dahinstehen, ob dies in einer für die Prüfung auf Schutzfähigkeit gegenüber dem Stand der Technik relevanten Weise geschieht, etwa als Offenbarung einer Bereichsangabe in der Form 0% (vgl. Sen.Urt. v. 7.12.1999 - X ZR 40/95, GRUR 2000, 591, 593 f. - Inkrustierungsinhibitoren), wogegen Bedenken geltend gemacht werden könnten, weil die Angabe, die Werte könnten beliebig gewählt werden, sich einer konkreten Bereichsangabe gerade enthält.
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Danach ist die Gummibahn als solche zwar vom Schutz des Streitpatents als unmittelbares Verfahrenserzeugnis erfaßt (§ 9 Nr. 3 PatG i.V.m. Art. 64 EPÜ), sie ist dagegen nicht Gegenstand des Patents (vgl. Senat BGHZ 95, 295, 298 - borhaltige Stähle).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der Erfindung benötigt, müssen nicht sämtlich im Patentanspruch enthalten sein; es genügt vielmehr, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben (Sen.Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 235 - Kupplungsvorrichtung II).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Für diese Feststellung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Feststellung des Sinngehalts und bei der Auslegung des Patents im Verletzungsstreit (vgl. Sen.Urt. v. 7.11.2000, berichtigt am 9.1.2001 - X ZR 145/98, GRUR 2001, 232 - Brieflocher).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Ebenso wenig wie der Patentanspruch nach Maßgabe dessen ausgelegt werden darf, was sich nach Prüfung des Standes der Technik als patentfähig erweist (BGH, Urteil vom 24. September 2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 186 - blasenfreie Gummibahn I), darf er nach Maßgabe des Sinngehalts der Ursprungsunterlagen ausgelegt werden.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2023 - 15 U 85/22
    Grundlage der Auslegung ist vielmehr allein die Patentschrift (BGH, GRUR 2004, 47 - blasenfreie Gummibahn I; GRUR 2012, 1124 Rn. 28 - Polymerschaum; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.2021 - I-15 U 25/20, GRUR-RS 2021, 37635 Rn. 88 - Sanitäre Einsetzeinheit; Urt. 30.12.2022 - I-15 U 59/21, GRUR-RS 2022, 37839 Rn. 105 - Waffenverschlusssystem II).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    b) Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei einer beliebigen Auswahl aus verschiedenen dem Fachmann zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Fortführung von BGHZ 156, 179 - blasenfreie Gummibahn I).

    Wie der Senat bereits für die Bereichsauswahl entschieden hat, kann die willkürliche Auswahl aus einem größeren Bereich - anders als die gezielte Auswahl zum Erreichen eines bestimmten Ergebnisses - das Kriterium des Naheliegens erfüllen (BGHZ 156, 179 - blasenfreie Gummibahn I; Sen.Urt. v. 30.3.2004 - X ZR 199/00, im Druck nicht veröffentlicht), denn einen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend ist, gibt es nicht (s. nur Sen. BGHZ 133, 57, 65 - Rauchgasklappe; Sen.Urt. v. 18.2.1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 1, S. 445, 452 f. - Zerstäubervorrichtung m.w.N.; v. 26.7.2001 - X ZR 93/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 3, S. 119, 127, insoweit in Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit nicht abgedruckt).

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Rechtsprechung
   BGH, 29.07.2003 - X ZR 26/00   

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https://dejure.org/2003,2478
BGH, 29.07.2003 - X ZR 26/00 (https://dejure.org/2003,2478)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2003 - X ZR 26/00 (https://dejure.org/2003,2478)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - X ZR 26/00 (https://dejure.org/2003,2478)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Patentnichtigkeitsverfahren; Patent für Verwendung einer Zener-Diode als Schwellwertfühler in einer Schaltungsanordnung für ein dynamisches Mikrofon; Erfindungsgemäße Lösung für den Fachmann aus dem Stand der Technik naheliegend; Kostenregelung bei beschränkter ...

  • Judicialis

    PatG 1981 § 84 Abs. 2; ; ZPO § 93

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG (1981) § 84 Abs. 2; ZPO § 93
    "Dynamisches Mikrofon"; Kosten des Verfahrens bei sofortigem Verzicht auf das Streitpatent

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Sofortige Anerkenntnis im Patentnichtigkeitsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 138
  • Mitt. 2004, 70
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 10.11.1986 - 2 Ni 28/86
    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 26/00
    In der Literatur wird jedoch die Auffassung vertreten, daß auch die Erhebung einer Verletzungsklage die Aufforderung an den Patentinhaber nicht entbehrlich macht, auf das Patent zu verzichten, wenn im Sinne des § 93 ZPO eine Klageveranlassung für die Nichtigkeitsklage gegeben sein soll (Benkard, PatG, 9, Aufl., § 81 Rdn. 31; a.A. BPatGE 34, 93; BPatG, GRUR 1987, 233; Busse, PatG, 5. Aufl. § 84 Rdn. 20; Schulte, PatG, 6. Aufl. § 84 Rdn. 30).
  • BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94

    "Lüfterkappe"; Zurücknahme des Widerspruchs im Gebrauchsmusterlöschungverfahren

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 26/00
    Denn der Patentinhaber ist an seinen Beschränkungsantrag nicht gebunden, solange über den Antrag nicht (bestandskräftig) entschieden ist (BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe).
  • BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - X ZR 26/00
    Der Senat hat hierfür im Urteil "Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung" genügen lassen, daß der Beklagte in einem Schriftsatz an das Bundespatentgericht das Patent nur eingeschränkt verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet hat (Sen.Urt. v. 8.12.1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276).
  • BGH, 18.08.2015 - X ZB 3/14

    Mauersteinsatz - Patenteinspruchsverfahren: Gebühren bei Beschwerden mehrerer

    In den Fällen, in denen das Patentgericht bei einem Einspruch oder einer Beschwerde durch mehrere Beteiligte die Zahlung nur einer Gebühr für unzureichend erachtet, ist zu prüfen, ob die entrichtete Gebühr zumindest einem der Beteiligten zugeordnet werden kann (BPatGE 12, 158, 160 f.; 12, 163, 167; BPatG, Mitt. 2004, 70; BPatG, GRUR 2006, 169; BPatG, GRUR 2008, 1031; BPatG, Beschluss vom 26. August 2009 - 20 W (pat) 356/04, in juris; Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 20 W (pat) 330/05 und 319/06, in juris).
  • BPatG, 27.01.2015 - 23 W (pat) 26/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "III-Nitrid Halbleitervorrichtung mit Grabenstruktur"

    Die als "Verzicht" bezeichnete Erklärung der Anmelderin ist auch kein Verzicht im Rechtssinne, der als materiell-rechtliche Verfügung bei wirksamer Abgabe unmittelbar zu einem endgültigen Erlöschen der Rechtsposition führen würde (vgl. zum Verzicht auf ein bereits erteiltes Patent: § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG; BGH GRUR 2004, 138, 141; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 20 Rd. 9; Busse, PatG, 7. Aufl., § 20 Rd. 11; zum Verzicht im Erteilungsverfahren: Schulte, PatG, 9. Aufl., § 34 Rd. 418; Benkard, PatG, 10. Aufl., § 34 Rd. 159; Kraßer, Der "Verzicht" des Anmelders im Erteilungsverfahren, GRUR 1985, 689 ff), die dann auch nicht mehr zum Gegenstand einer Ausscheidungs- oder Teilungsanmeldung gemacht werden könnte (Schulte, PatG, 9. Aufl., § 34 Rd. 424; vgl. BPatG BlPMZ 1995, 218).

    Ungeachtet des Umstands, dass die bloße Beschränkung der Patentanmeldung nicht generell mit einem Verzicht im Rechtssinne gleichgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 2004, 138, 141; BGH GRUR 1987, 510, 511 - Mittelohr-Prothese; vgl. BGH GRUR 1967, 413, 416 - Kaskodeverstärker; BPatG MittdtschPatAnw 2007, 414, 416 - Optisches System; Beil, Die Wiederaufnahme fallengelassener Patentansprüche im Erteilungsverfahren, GRUR 1974, 495, 496 ff; Benkard, PatG, 10. Aufl., § 34 Rd. 158a), hat die Anmelderin hier aber durch ihre zusätzliche Erklärung hinreichend deutlich gemacht, dass sie endgültig davon absieht, die - im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Erfindung - problematischen Teile der Anmeldung in dem anhängigen (Stamm-)Verfahren weiterzuverfolgen und dadurch den Verfahrensstoff begrenzt (zu verfahrensrechtlichen Erklärungen, die zu einer (verbindlichen) Begrenzung des Prozessstoffs führen vgl. auch: BGH GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem; BGH GRUR 2004, 138, 141; BGH GRUR 1966, 146, 149: "Verzicht auf die Weiterverfolgung" in Abgrenzung zu einem "Verzicht auf materiellen Patentschutz"; vgl. m. w. N. aus der Rspr. auch: Busse, PatG, 7. Aufl., § 34 Rd. 155: "... bindender Verzicht auf einzelne Anmeldungsteile im Sinn einer gegenständlichen Beschränkung mit der Wirkung, dass diese nicht mit Erfolg zum Gegenstand des Erteilungsantrags gemacht werden können ...").

    Wenngleich die Beschränkung des Erteilungsantrags während des anhängigen Verfahrens im Allgemeinen nicht bindend ist und daher bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden kann (BGH GRUR 2004, 138, 141; BPatG Mitt.

  • BGH, 13.08.2013 - X ZR 73/12

    Druckdatenübertragungsverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Anwendung von § 93 Abs. 1 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) oder wenn er insoweit einen zulässigen Beschränkungsantrag stellt und auf das Recht auf Rücknahme dieses Antrags verzichtet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2003 - X ZR 26/00, GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrofon).
  • BPatG, 13.08.2007 - 2 ZA (pat) 56/06
    Die Nichtigkeitsbeklagte hat unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift auf das angegriffene Patent DE 196 33 899 mit Wirkung für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet und das Klagebegehren analog § 93 ZPO (vgl. BGH GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrophon) sofort anerkannt.
  • BPatG, 12.03.2021 - 6 Ni 4/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Anwendung von § 93 Abs. 1 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüberhinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (BGH, Urteil vom 13. August 2013 - X ZR 73/12 -, GRUR 2013, 1282 Rn. 47; Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) oder wenn er insoweit einen zulässigen Beschränkungsantrag stellt und auf das Recht auf Rücknahme dieses Antrags verzichtet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2003 - X ZR 26/00, GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrofon).
  • BPatG, 06.02.2012 - 5 Ni 37/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Neuheit - erfinderische Tätigkeit -

    Durch die bloße beschränkte Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren sichert die Beklagte der Klägerin nicht bereits einen Erfolg ihres Klagebegehrens (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - X ZR 26/00, GRUR 2004, 138 (Leitsatz und IV.) - Dynamisches Mikrofon).
  • BPatG, 18.03.2004 - 2 Ni 12/03
    In seiner Rechtsprechung, zuletzt in der Entscheidung "Dynamisches Mikrophon" vom 29. Juli 2003 (Az X ZR 26/00), hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die bloße beschränkte Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren nicht ausreicht, um die Anwendung von § 93 ZPO in Betracht zu ziehen.
  • BPatG, 04.05.2011 - 1 Ni 9/09

    Klageveranlassung bei EP-Patent - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung

    Das kann durch einen Verzicht auf das Streitpatent (sowie gegebenenfalls für Ansprüche aus der Vergangenheit) geschehen, der seine Wirkung mit der Abgabe der schriftlichen Verzichtserklärung gegenüber dem Patentamt (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG) entfaltet, die nach ihrem Zugang nicht mehr zurückgenommen werden kann, und damit das Erlöschen des Patents unmittelbar herbeiführt (BGH GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung; GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrofon; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl. (2006), § 81 Rn. 37; Busse/Keukenschrijver, 6. Aufl. (2003), § 84 Rn. 26).
  • BPatG, 23.10.2008 - 10 Ni 6/07
    Hierfür genügt nicht die bloße beschränkte Verteidigung des Patents im Nichtigkeitsverfahren (vgl. BGH GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrofon; Schulte, a. a. O., § 84 Rdn. 46), da der Patentinhaber nicht an seinen Beschränkungsantrag gebunden ist, solange über seinen Antrag nicht bestandskräftig entschieden worden ist.
  • BPatG, 26.05.2010 - 3 Ni 18/09
    Das kann durch einen Verzicht auf das Streitpatent geschehen, der seine Wirkung mit der Abgabe der schriftlichen Verzichtserklärung gegenüber dem Patentamt (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG) entfaltet, die nach ihrem Zugang nicht mehr zurückgenommen werden kann, und damit das Erlöschen des Patents unmittelbar herbeiführt (BGH a. a. O. - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung; GRUR 2004, 138 - Dynamisches Mikrofon; Benkard/Rogge, a. a. O., § 81 Rdn. 37; Busse/Keukenschrijver, § 84 Rdn. 26).
  • BPatG, 07.05.2009 - 10 Ni 5/08
  • BPatG, 21.06.2010 - 2 Ni 28/08
  • BPatG, 12.06.2008 - 10 Ni 6/07
  • BPatG, 14.11.2012 - 3 Ni 16/12
  • BPatG, 25.05.2009 - 5 Ni 25/09
  • BPatG, 23.02.2009 - 5 Ni 15/09
  • BPatG, 10.04.2014 - 2 Ni 46/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Kostenauferlegung - kein Anerkenntnis im

  • BPatG, 19.05.2010 - 2 Ni 28/08
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