Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02   

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BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02 (https://dejure.org/2005,2128)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02 (https://dejure.org/2005,2128)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 1571/02 (https://dejure.org/2005,2128)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Zur Auslegung der Schöpfungshöhe

  • Telemedicus

    Zur Auslegung der Schöpfungshöhe

  • JurPC

    GG Art. 14 Abs. 1, UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Zeichnung "Laufendes Auge"

  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtsverletzung bei Verwendung eines Signets mit einem laufenden Auge - Urheberrechtliche Schöpfungshöhe bei einer Zeichnung von einem laufenden Auge - Verletzung in verfassungsmäßigen Rechten durch die Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Begriff ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG

  • rechtambild.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Schutzvoraussetzungen der besonderen Gestaltungshöhe bei Werken der angewandten Kunst

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Urheberrechtsschutz einer Grafik

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Zeichnung nicht gestalterisch schützenswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 686
  • GRUR 2005, 410
  • ZUM 2005, 387
  • Mitt. 2005, 233
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Das gilt unter anderem auch für Werke der bildenden Kunst (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 - "Silberdistel").

    Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sieht der Bundesgerichtshof keinen Wesens-, sondern nur einen graduellen Unterschied (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 - "Silberdistel"; so auch Loewenheim, aaO Rn. 157; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Allgemeines Rn. 19; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Einführung Rn. 44 ff.).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die mit dem durch das Grundgesetz vermittelten Schutz des Urheberrechts zusammenhängenden grundlegenden Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ).

    Deshalb sind dem Urheber die vermögenswerten Ergebnisse seiner schöpferischen Leistung grundsätzlich zuzuordnen und mit der Freiheit zu verbinden, in eigener Verantwortung darüber verfügen zu können (vgl. BVerfGE 79, 29 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die mit dem durch das Grundgesetz vermittelten Schutz des Urheberrechts zusammenhängenden grundlegenden Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Einzelfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Hier stellt die Rechtsprechung höhere Anforderungen an die Gestaltungshöhe und verlangt für die Werkqualität und damit für den Urheberrechtsschutz ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (vgl. BGH, aaO, sowie BGHZ 138, 143 - "Les-Paul-Gitarren").
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    a) Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind Sache der dafür allein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
    Die mit dem durch das Grundgesetz vermittelten Schutz des Urheberrechts zusammenhängenden grundlegenden Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Für den Urheberrechtsschutz sei danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 119/93, GRUR 1995, 581, 582 = WRP 1995, 908 - Silberdistel, mwN; vgl. auch BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 157/02, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Für den Urheberrechtsschutz sei danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 119/93, GRUR 1995, 581, 582 = WRP 1995, 908 - Silberdistel, mwN; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 157/02, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge).
  • LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04

    Urheberrechtsschutz - Webdesign - Wettbewerbsverstöße

    Diese vom BVerfG bestätigte (GRUR 2005, 410 ff.) Differenzierung bringt es mit sich, dass die vorliegende gebrauchsgrafische Gestaltung der Werbebanner, auch unter Berücksichtigung ihrer markanten Farbgestaltung, nicht als Werk der angewandten Kunst bewertet werden kann.
  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19

    Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere

    Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sollte kein Wesens-, sondern nur ein gradueller Unterschied bestehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 1571/02, juris Rn. 9 - laufendes Auge).

    Für den Urheberrechtsschutz war danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 1571/02, juris Rn. 9 - laufendes Auge; BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 119/93, juris Rn. 14 - Silberdistel).

  • OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 183/08

    Anforderungen an die Gestaltung einer graphischen Darstellung eines Messestandes

    Nach vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretener (vgl. zur Kritik Schricker / Loewenheim , a.a.O., § 2 Rn. 31 ff., 158 m.w.N.), verfassungsrechtlich unbedenklicher Auffassung (BVerfG, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge), der auch der Senat folgt, unterliegt die urheberrechtliche Schutzfähigkeit im Bereich der "Gebrauchskunst" höheren Anforderungen als im Bereich der zweckfreien bildenden Kunst.
  • OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10

    Urheberrechtsschutzfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels - Mietspiegel

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierin weder einen Verstoß gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 3 GG gesehen (BVerfG GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge ).
  • OLG Braunschweig, 17.02.2022 - 2 U 47/19

    Ansprüche der Erben eines Karosseriekonstrukteurs des Autoherstellers Porsche

    Für den Urheberrechtsschutz sei danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 119/93, GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel; vgl. auch BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 BvR 157/02, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

    Für den urheberrechtlichen Schutz ist ein im Vergleich zum Geschmacksmusterschutz noch größerer Abstand, dass heißt ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung erforderlich (bestätigend Bundesverfassungsgericht, GRUR 2005, 410, 411; OLG Hamburg, GRUR 2002, 419 - Move).
  • OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11

    Cremetiegel bei QVC

    An dieser Auffassung, die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge), ist entgegen der daran im Schrifttum geübten Kritik (vgl. nur Fromm / Nordemann / A. Nordemann , UrhR, 10. Aufl., § 2 Rn. 146-150 m.w.N.) weiterhin festzuhalten (ebenso Wandtke / Bullinger , UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 24, 97).
  • OLG Köln, 29.06.2009 - 6 U 199/08

    Voraussetzungen urheberrechtlicher Schutzfähigkeit im Bereich der angewandten

    a) Nach der vom Senat - wie vom Landgericht und den Parteien - geteilten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (BVerfG, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge), unterliegt die urheberrechtliche Schutzfähigkeit (§ 2 Abs. 2 UrhG) im Bereich der angewandten Kunst allerdings höheren Anforderungen als im Bereich der zweckfreien bildenden Kunst; sie erfordert, da sich schon die geschmacksmusterfähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnittsgestaltung abheben muss, einen noch weiteren Abstand, das heißt ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (vgl. nur BGH, GRUR 1995, 581 [582] - Silberdistel; BGHZ 138, 143 [147] = GRUR 1998, 30 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 2004, 941 [942] - Metallbett).
  • LG Köln, 01.07.2009 - 28 O 42/09

    Kein Urheberrechtsschutz für Weissbierglas in Fussballform

  • OLG München, 09.07.2009 - 29 U 5500/08

    Urheberrechtsschutz für Werke angewandter Kunst - Glas-Dekore

  • LG München I, 26.03.2008 - 21 O 12246/07

    Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Gestaltung eines Messestandes

  • LG München I, 24.06.2009 - 21 O 16993/08

    Urheberrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Nachahmung eines als

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8472
OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02 (https://dejure.org/2004,8472)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2004 - 3 U 63/02 (https://dejure.org/2004,8472)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2004 - 3 U 63/02 (https://dejure.org/2004,8472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschöpfung des Markenrechts; Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bei der Auslegung des § 24 Markengesetz (MarkenG); Eintritt der markenrechtlichen Erschöpfung in Fällen des Reimports oder Parallelimports von Arzneimitteln; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 24; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    EU-Parallelimport von Arzneimitteln: Beibehaltung der geschützten Marke unter Verwendung eigener Umverpackungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Mitt. 2005, 233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Deshalb ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hierzu auch zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehen (BGH GRUR 2001, 422 - ZOCOR).
  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 163/02

    Verletzung des Markenrechts eines Arzneimittelherstellers durch Parallelimport

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    (bb) Der Parallelimporteur ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (soweit veröffentlicht zuletzt: OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, GRUR-RR 2004, 38 m. w. Nw.), nach der EuGH-Rechtsprechung im Grundsatz gehalten, in das Kennzeichnungsrecht des Markeninhabers so wenig wie möglich einzugreifen (EuGH a. a. O. - Eurim Pharm, - MPA Pharma, - Bristol-Myers Squibb, - Pharmacia & Upjohn).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH, dass der in mehreren Ländern der Europäischen Union präsente Markenhersteller nicht in allen Ländern seine Ware unter derselben Marke vertreiben muss; insoweit greifen die oben aufgezeigten Grundsätze zur markenrechtlichen bzw. gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfung auch bei unterschiedlichen Marken und deren Ersetzung beim Parallelimport ein, um einer gemeinschaftswidrigen Marktabschottung zu begegnen (BGH WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic; EuGH, a. a. O. - Pharmacia & Upjohn).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Auch eine Abneigung der Verbraucher gegen Bündelpackungen stellt daher nicht stets ein Hindernis für den tatsächlichen Zugang zum Markt dar, das ein Umpacken in eine neue Verpackung erforderlich im Sinne der EuGH-Rechsprechung macht (BGH WRP 2002, 1164 - Zantac/Zantic; BGH WRP 2002, 1273, 1277 - Aspirin).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Rein wirtschaftliche Vorteile, die sich der Parallelimporteur beispielsweise durch eine mehr werbewirksame und absatzfördernde Gestaltung der Verpackung verspricht, rechtfertigen nach der EuGH- und BGH-Rechtsprechung nicht die Annahme einer zur Verwendung neuer Kartons nötigenden Zwangslage (EuGH a. a. O. - Boehringer Ingelheim, - Pharmacia & Upjohn; EuGH WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Das Oberlandesgericht hat die Beklagten auf die Berufung der Klägerin antragsgemäß verurteilt (OLG Hamburg OLG-Rep 2005, 401).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7133
OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03 (https://dejure.org/2004,7133)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2004 - 5 U 198/03 (https://dejure.org/2004,7133)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 5 U 198/03 (https://dejure.org/2004,7133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Woher kommt eigentlich das Bier? Das "Desperados"-Urteil

  • Wolters Kluwer

    Gesamtaufmachung von Bierflaschen als irreführende geographische Herkunftsangabe; Anforderungen an sog. mittelbare Herkunftsangaben; Vorspiegelung mexikanischer Herkunft; Vermeidung der Irreführung durch entlokalisierende Zusätze; Gesamtwirkung aller ...

  • Judicialis

    MarkenG § 126 ff.; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 126 ff.; UWG § 5
    "Desperados" - Unterlassungsanspruch bei Gestaltung von Bierflaschen, die eine bestimmte, tatsächlich nicht gegebene Herkunft suggerieren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Mitt. 2005, 233
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
    Die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung BGH GRUR 87, 535 "Wodka Woronoff" hilft für die Abgrenzung nicht weiter.

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung zu den geographischen Herkunftsvorstellungen auf der Grundlage von § 3 UWG a.F. hat der BGH in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass eine Vermutung für die wettbewerbliche Relevanz geographischer Herkunftsangaben bestehe und es besonderer Gründe für die Annahme bedürfe, dass geographische Herkunftsangaben keinerlei Bedeutung hätten ( BGH GRUR 87, 535, 537 "Wodka Woronoff" m.w.N. ).

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH verdrängen die Vorschriften der §§ 126 ff MarkenG als Spezialregelungen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Irreführungstatbestand des § 3, jetzt § 5 UWG ( BGH GRUR 99, 252,254 "Warsteiner II"; GRUR 02, 160,161 "Warsteiner III" ).

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu den §§ 126 ff MarkenG, wenn er die Frage auch in den letzten Entscheidungen offen gelassen hat ( "Warsteiner III" GRUR 2002, 160, 162 und "Original Oettinger" GRUR 2002, 1074, 1076 ).

  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH verdrängen die Vorschriften der §§ 126 ff MarkenG als Spezialregelungen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Irreführungstatbestand des § 3, jetzt § 5 UWG ( BGH GRUR 99, 252,254 "Warsteiner II"; GRUR 02, 160,161 "Warsteiner III" ).
  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 198/03
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu den §§ 126 ff MarkenG, wenn er die Frage auch in den letzten Entscheidungen offen gelassen hat ( "Warsteiner III" GRUR 2002, 160, 162 und "Original Oettinger" GRUR 2002, 1074, 1076 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8685
BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04 (https://dejure.org/2004,8685)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2004 - I ZB 14/04 (https://dejure.org/2004,8685)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - I ZB 14/04 (https://dejure.org/2004,8685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Bezahlung einer Gebühr für die Verlängerung einer Wortmarke beim Deutschen Patentamt und Markenamt - Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für die Bezahlung einer Verlängerungsgebühr beim Deutschen Markenamt - Anforderungen an die Begründung ...

Papierfundstellen

  • Mitt. 2005, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01

    "PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Die Statthaftigkeit der form- und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde folgt daraus, daß im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 26/01, GRUR 2004, 77, 78 = WRP 2003, 1445 - PARK & BIKE, m.w.N.).

    a) Dem Erfordernis einer Begründung ist genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH GRUR 2004, 77, 78 - PARK & BIKE, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 16.85

    Bundesgrenzschutz - Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitszeit -

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Daran aber fehlt es, wenn ein schuldhaftes Verhalten seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis verliert (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002; BAGE 24, 81, 83 f. = BAG NJW 1972, 735 und BVerwG PersV 1989, 433 [insoweit in BVerwGE 81, 122 nicht abgedruckt] jeweils betr.
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel ist bei einem solchen Vorbringen gegeben, das für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 161 - Crackkatalysator II [zu § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG a.F.]; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 83 Rdn. 38).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung -

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Daran aber fehlt es, wenn ein schuldhaftes Verhalten seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis verliert (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002; BAGE 24, 81, 83 f. = BAG NJW 1972, 735 und BVerwG PersV 1989, 433 [insoweit in BVerwGE 81, 122 nicht abgedruckt] jeweils betr.
  • BAG, 16.12.1971 - 5 AZR 384/71

    Berufungsschriftsatz - Bezeichnung des Gerichts - Bezeichnung des Gerichtsortes -

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Daran aber fehlt es, wenn ein schuldhaftes Verhalten seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis verliert (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002; BAGE 24, 81, 83 f. = BAG NJW 1972, 735 und BVerwG PersV 1989, 433 [insoweit in BVerwGE 81, 122 nicht abgedruckt] jeweils betr.
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Die vom Deutschen Patent- und Markenamt angenommenen und im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren von den Beteiligten erörterten Eintragungshindernisse fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) oder einer freihaltebedürftigen beschreibenden Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) können anhand der vom Bundespatentgericht getroffenen Feststellungen nicht bejaht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394 = WRP 1998, 185 - Active Line; Beschluss vom 3. November 2005 - I ZB 14/04, GRUR 2006, 503 Rn. 8 = WRP 2006, 475 - Casino Bremen; BGH, GRUR 2014, 376 Rn. 28 - grill meister).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 44/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Berücksichtigung von Erfahrungssätzen bei

    Ihre Statthaftigkeit folgt jedoch daraus, dass ein im Gesetz aufgeführter, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnender Verfahrensmangel gerügt wird (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/00, GRUR 2003, 1067 = WRP 2003, 1444 - BachBlüten Ohrkerze; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 14/04, …
  • BPatG, 12.04.2006 - 32 W (pat) 294/03
    Nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Dezember 2004 - I ZB 14/04 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, den vorangegangenen Beschluss des Senats vom 10. März 2004 unter gleichzeitiger Zurückverweisung aufgehoben hat, ist erneut über die Beschwerde der Markeninhaberin gegen die von der Markenabteilung versagte Wiedereinsetzung zu entscheiden.
  • BPatG, 13.10.2014 - 19 W (pat) 12/14

    Umschreibung der Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Leuchtreklame, insbesondere

    Denn bei einer ordnungsgemäßen, verfahrensfehlerfreien Bearbeitung des Umschreibungsantrags durch das Amt hätte sich der Fehler im Aktenzeichen - ungeachtet dessen, ob die Anmelderin oder ihre Verfahrensbevollmächtigten insoweit ein Verschulden trifft - nicht auf die korrekte fristgemäße Beschwerdeeinlegung ausgewirkt, wäre also hierfür nicht ursächlich gewesen (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 91 Rdn. 9 a. E.; BGH Mitt. 2005, 233, 234 Kanold).
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