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   BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07 (EU)   

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BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07 (EU) (https://dejure.org/2008,22254)
BPatG, Entscheidung vom 11.11.2008 - 3 Ni 37/07 (EU) (https://dejure.org/2008,22254)
BPatG, Entscheidung vom 11. November 2008 - 3 Ni 37/07 (EU) (https://dejure.org/2008,22254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 50
  • Mitt. 2009, 400
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    Eine Dosierungsangabe als Teil des therapeutischen Verfahrens ist daher dem Patentschutz entzogen (vgl. BGH GRUR 2007, 404, 405 [16], [17]) -Carvedilol II).

    bereits dargelegt, ist eine Dosierungsangabe als Teil eines therapeutischen Verfahrens dem Patentschutz entzogen (vgl. BGH GRUR 2007, 404, 405 [16], [17]) - Carvedilol II), weshalb diese nicht zur Beurteilung der Patentfähigkeit herangezogen werden können.

    bereits dargelegten Gründen als Teil eines therapeutischen Verfahrens dem Patentschutz entzogen sind (vgl. BGH GRUR 2007, 404, 405 [16], [17] - Carvedilol II).

  • BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94

    "Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars

    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    a) Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (GRUR 2008, 80 - Sammelhefter II) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (GRUR 1998, 382, 387 - Schere) in Bezug auf eine streitgenössische Nebenintervention auf Klägerseite ausgeführt (vgl. zur einfachen Nebenintervention bereits BGH.

    Denn die für und gegen jedermann geltende Gestaltungswirkung der möglichen Vernichtung des Patents trifft den Nebenintervenienten insoweit unmittelbar und in gleichem Maße wie die unterstützte Hauptpartei selbst (vgl. auch Bork a. a. O., § 69 Rdn. 3, Fußn. 17: Wieser ZZP 112, 439, 446 hinsichtlich der Nichtigkeitsklage nach § 249 AktG) und ist insbesondere nicht bloß Ausdruck einer (Tatbestands-)Wirkung gegenüber der Allgemeinheit oder Mitbewerbern, die mangels weitergehender Rechtskraftwirkung auch nicht gehindert sind, ihre Rechte - z. B. im Falle der Klageabweisung im unterstützten Hauptprozess - selbst durch eine erneute Klage zu realisieren (vgl. BGH GRUR 1998, 382, 387 - Schere).

  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 16/98

    Prozessuale Stellung des Nebenintervenienten

    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    Dennoch steht ihm aber ein unabhängiges - und nicht nur von der unterstützten Hauptpartei abgeleitetes - Prozessführungsrecht zur Unterstützung der Hauptpartei zu (vgl. BGH NJW-RR 1999, 285, 286; Bork a. a. O., § 69 Rdn. 6) mit der Folge, dass er im Prozessbetrieb einem Streitgenossen gleichstellt ist und im Regelfall als notwendiger Streitgenosse i. S. v. § 62 ZPO gilt (vgl Baumbach / Lauterbach a. a. O., § 69 Rdn. 7).
  • BGH, 20.04.1961 - I ZR 27/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    c) Nach der früheren Rechtsprechung ist deshalb ein Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zu dem Nichtigkeitskläger, für das die Entscheidung i. S. v. § 69 ZPO von Wirksamkeit ist, nur dann angenommen worden ist, wenn der Nebenintervenient seine Rechte als ausschließlicher Lizenznehmer an dem Streitpatent bereits gegen den Nichtigkeitskläger geltend gemacht und diesen wegen Patentverletzung in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Urteil v. 5. Mai 1970 X ZR 43/67 Liedl 1969/1970, 325 - Ausstellvorrichtung für Drehkippfenster; BGH, Urteil v. 31. März 1998 - X ZR 118/95, Bausch, BGH 1994-1998, 488 - Gerüst für Betonschalungen; aA BPatG GRUR 2001, 774, 775 - Künstliche Atmosphäre; offen gelassen in BGH GRUR 1961, 572, 573 - Metallfenster).
  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    Von der objektiven Realisierbarkeit ist die weitere, hier allein relevante Frage zu unterscheiden, ob die Eignung eines Stoffes für den beanspruchten therapeutischen Einsatzzweck, die den Gegenstand des Verwendungsanspruchs bildet (vgl. BGH GRUR 2006, 135 [11] - Arzneimittelgebrauchsmuster), in den ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig offenbart ist, dass der Fachmann sie nicht bloß als eine Spekulation auffasst (so Moufang in Schulte/, PatG, 8. Aufl., § 1 Rdn. 53; vgl. auch Rdn. 253 d zur 1. med. Indikation).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    GRUR 2006, 438 - Carvedilol I), dass es für das Erfordernis der durch die Nichtigkeitsentscheidung beeinflussten Rechtsbeziehung zwischen Nebenintervenienten und Gegner genüge, wenn der Nebenintervenient durch das Streitpatent in seiner geschäftlichen Tätigkeit als Wettbewerber beeinflusst werden könne.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 7/96

    Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen - Streitgenössische Nebenintervention -

    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    d) Wenn danach auch davon auszugehen ist, dass die ausschließliche Lizenznehmerin durch ihren wirksam Beitritt die Stellung als streitgenössische Nebenintervenientin erworben hat, so muss dennoch gemäß § 67 ZPO den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet (vgl. Zöller ZPO 27. Aufl., § 69 Rdn. 6; Bork, a. a. O., § 69 Rdn. 8), ohne dass in den damit verbundenen (zeitlichen) Einschränkungen zu ergänzendem Sachvortrag ein - von der Nebenintervenientin gerügter - Verstoß gegen den Grundsatz auf rechtliches Gehör liegt (vgl. BGH NJW-RR 1997, 865).
  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84

    Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher

    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    Wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, ist eigentlicher Grund dafür, dass die Befugnisse des streitgenössischen Nebenintervenienten gegenüber einem "einfachen" Streithelfer erheblich erweitert sind, nicht der Umstand, dass er von der ergehenden Entscheidung wie jedermann betroffen wird, sondern dass die Rechtskraft der ergehenden Entscheidung gerade für ein Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Prozessgegner von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 92, 275, 277).
  • BPatG, 13.02.2001 - 1 Ni 3/98
    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    c) Nach der früheren Rechtsprechung ist deshalb ein Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zu dem Nichtigkeitskläger, für das die Entscheidung i. S. v. § 69 ZPO von Wirksamkeit ist, nur dann angenommen worden ist, wenn der Nebenintervenient seine Rechte als ausschließlicher Lizenznehmer an dem Streitpatent bereits gegen den Nichtigkeitskläger geltend gemacht und diesen wegen Patentverletzung in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Urteil v. 5. Mai 1970 X ZR 43/67 Liedl 1969/1970, 325 - Ausstellvorrichtung für Drehkippfenster; BGH, Urteil v. 31. März 1998 - X ZR 118/95, Bausch, BGH 1994-1998, 488 - Gerüst für Betonschalungen; aA BPatG GRUR 2001, 774, 775 - Künstliche Atmosphäre; offen gelassen in BGH GRUR 1961, 572, 573 - Metallfenster).
  • BPatG, 03.07.2008 - 3 Ni 45/06
    Auszug aus BPatG, 11.11.2008 - 3 Ni 37/07
    Als "Nichterfindung" im Sinne von Art. 52 Abs. 1 EPÜ kann allenfalls eine objektiv erkennbar nicht realisierbare (brauchbare) Erfindung angesehen werden (vgl. hierzu BPatG GRUR 2006, 2015, 2016 - Neurodermitis-Behandlungsgerät; Moufang in Schulte PatG, 8. Aufl., § 1 Rdn. 52; zur Feststellungslast Urteil des Senats vom 3. Juli 2008, 3 Ni 45/06).
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 237/63

    Rechtsmittel

  • BPatG, 29.10.2008 - 1 Ni 32/07
  • BGH, 05.05.1970 - X ZR 43/67

    Nichtigkeit eines Patents (Ausstellvorrichtung für sog. Dreh-Kipp-Fenster) -

  • BGH, 31.03.1998 - X ZR 118/95

    Nichtigkeit eines Patents betreffend ein Gerüst für Betonschalungen mangels

  • EuGH, 10.05.2001 - C-258/99

    BASF

  • BPatG, 24.10.2017 - 3 Ni 22/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zusammensetzung zur Behandlung sexueller

    Andererseits wird der Fachmann, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, einen Wirkstoff so dosieren, dass mit der Gabe gegebenenfalls verbundene und nicht erwünschte Nebenwirkungen weit möglichst vermieden werden (vgl. BPatG GRUR 2010, 50, 55 IV.2. - Cetirizin).
  • BPatG, 19.06.2015 - 4 Ni 4/14

    Systeme zur Platzierung von Material in Knochen - Wirkungslosigkeit dieser

    Eine Klageänderung im Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht nach § 263 ZPO, hier die Geltendmachung eines weiteren Nichtigkeitsgrundes im Rahmen angegriffener Patentansprüche, kann nicht ausschließlich von einer der Klägerin beigetretenen streitgenössischen Nebenintervenienten geltend gemacht werden und ist unzulässig, da diese zur Verfügung über den Streitgegenstand nicht berechtigt ist (Fortführung von BPatG BlPMZ 2014, 323 - Abdeckung; GRUR 2010, 218 - Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren; GRUR 2010, 50 - Cetirizin).

    Der Senat sieht deshalb die ausschließliche Geltendmachung durch die Nebenintervenientin zu 1) als unzulässig an, auch wenn diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2008, 80 - Sammelhefter II; zur Kritik BPatG GRUR 2010, 50 - Cetirizin) die erweiterten Rechte einer streitgenössischen Nebenintervenientin nach §§ 66, 69 ZPO wahrnimmt.

  • LG Düsseldorf, 01.08.2017 - 4b O 32/16

    Procyanidinhaltiges Mittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts könne sich die Frage der Spekulation stellen, wenn die behauptete therapeutische Wirkung des Stoffs in den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen durch keinerlei experimentelle Daten glaubhaft gemacht sei (BPatG, Urt. v. 11.11.2008, 3 Ni 37/07 (EU), GRUR 2010, 50, 53 - Cetirizin).

    Fraglich sei danach, ob die Eignung eines Stoffes für den beanspruchten therapeutischen Einsatzzeck, die den Gegenstand des Ver-wendungsanspruchs bilde, in den ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig offenbart sei, dass der Fachmann sie nicht bloß als Spekulation auffasse (BPatG, Urt. v. 11.11.2008, 3 Ni 37/07 (EU), GRUR 2010, 50, 53 - Cetirizin).

  • BPatG, 12.01.2017 - 3 Ni 17/15

    Voraussetzungen für die Nichtigkerklärung eines europäischen Patents mit der

    Vielmehr sind solche Versuche dem fachmännischen Können und somit der Routinetätigkeit zuzuordnen (vgl. BPatG GRUR 2010, 50 - Cetirizin).
  • BPatG, 25.04.2017 - 3 Ni 10/15

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Andererseits wird der Fachmann, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, einen Wirkstoff so dosieren, dass mit der Gabe gegebenenfalls verbundene und nicht erwünschte Nebenwirkungen weit möglichst vermieden werden (vgl. BPatG GRUR 2010, 50 - Cetirizin).
  • BPatG, 20.03.2013 - 4 Ni 25/09

    Kostentragung bei streitgenössischer Nebenintervention -

    Sie ist damit nach der neueren Rechtsprechung als streitgenössische Nebenintervenienten i. S. v. § 69 ZPO anzusehen (BGH Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BPatG Urt. v. 29.10.2008, 1 Ni 32/07 = GRUR 2010, 218 - Nebenintervention; vgl. auch zur Rechtskraftwirkung Keukenschrijver/Busse, PatG 7. Aufl., 2013, § 81 Rdn. 133; kritisch zur Gleichsetzung der allgemeinen Gestaltungswirkung mit der Rechtskraft BPatG GRUR 2010, 50 - Cetirizin; ebenso bereits Pietzcker, Anmerkung zu BGH Beschl. v. 22.12.1964, Ia ZR 237/63 = GRUR 1965, 297 - Nebenintervention) mit der Folge, dass sie als Streitgenossin der Klägerin anzusehen ist.
  • BPatG, 14.12.2010 - 3 ZA (pat) 35/10
    BUNDESPATENTGERICHT 3 ZA (pat) 35/10 zu 3 Ni 37/07 (EU) verb.m. 3 Ni 36/08 (EU) _____________________==.
  • BPatG, 12.05.2020 - 3 Ni 34/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Ubichinon Qn zur Behandlung von

    Unter Hinweis auf die Entscheidung "Cetirizin" des Senats (BPatGE 51, 178) meint sie, für die Ausführbarkeit von Ansprüchen, die wie vorliegend auf eine zweite medizinische Indikation gerichtet sind, sei die Eignung für die beanspruchte Behandlung plausibel zu offenbaren, da die beanspruchte Verwendung ansonsten nicht über eine reine Spekulation hinausgehen würde.
  • BPatG, 16.03.2011 - 3 ZA (pat) 35/10

    Das Begehren auf Gegenvorstellung ist bei Bezug auf die Verletzung rechtlichen

    BUNDESPATENTGERICHT 3 ZA (pat) 35/10 zu 3 Ni 37/07 (EU) verb.m. 3 Ni 36/08 (EU) _____________________==.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - I-2 U 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12327
OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - I-2 U 11/07 (https://dejure.org/2008,12327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2008 - I-2 U 11/07 (https://dejure.org/2008,12327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2008 - I-2 U 11/07 (https://dejure.org/2008,12327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines europäischen Patents (hier: Dachflächenfenster mit an dessen Blendrahmen-Seitenstücken festzulegenden Montagewinkeln; Vermeidung von unbestimmt formulierten Zusätzen in einem Rechnungslegungsanspruch; Eine in zweiter Instanz erhobene Nichtigkeitsklage ...

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Zu den Rechtsfolgen der Patentverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Mitt. 2009, 400
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 2 U 11/07
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren) hat im Rechnungslegungsanspruch der Zusatz "der nicht durch den Abzug von Fixkosten und variablen Gemeinkosten gemindert ist, es sei denn, diese könnten den unter I. 1. bezeichneten Gegenständen unmittelbar zugeordnet werden" als unbestimmte Formulierung zu entfallen.
  • OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 6 U 169/16

    Antrag auf Erhöhung der Vollstreckungssicherheit: Rechtsschutzbedürfnis bei

    Jedenfalls bei zu alsbaldigem Absatz bestimmten Massenerzeugnissen wie etwa Mobiltelefonen und Tablets wird die Auslegung von Antrag und Urteilstenor ergeben, dass sich der tenorierte Vernichtungsanspruch auf den gesamten patentverletzenden Warenbestand des Verletzers bezieht, ohne Rücksicht darauf, ob Eigentum und Besitz vor oder nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung begründet wurden (so jedenfalls für Gegenstände, die infolge Rückrufs in den Besitz des Verletzers gelangt sind: Grabinski/Zülch in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 140a Rn. 6c; Kühnen, aaO, Kap. D Rn. 617; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2008 - I-2 U 11/07, juris Rn. 82; der Sache nach wohl auch Rinken, GRUR 2015, 745; a.A. LG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4b O 234/10, juris Rn. 42).
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Rechtsprechung
   BPatG, 05.03.2009 - 12 W (pat) 348/03   

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https://dejure.org/2009,31950
BPatG, 05.03.2009 - 12 W (pat) 348/03 (https://dejure.org/2009,31950)
BPatG, Entscheidung vom 05.03.2009 - 12 W (pat) 348/03 (https://dejure.org/2009,31950)
BPatG, Entscheidung vom 05. März 2009 - 12 W (pat) 348/03 (https://dejure.org/2009,31950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Mitt. 2009, 400
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