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   BPatG, 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05   

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https://dejure.org/2012,10855
BPatG, 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05 (https://dejure.org/2012,10855)
BPatG, Entscheidung vom 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05 (https://dejure.org/2012,10855)
BPatG, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 23 W (pat) 339/05 (https://dejure.org/2012,10855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 PatG, § 99 PatG, § 240 ZPO, § 250 ZPO, § 265 Abs 2 S 2 ZPO
    Patenteinspruchsverfahren - Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Patentinhaberin - Unterbrechung des Einspruchsverfahrens - Einsprechende ist gemäß § 86 Abs. 1 InsO zur Wiederaufnahme des Einspruchsverfahrens berechtigt - Veräußerung eines Streitpatents durch einen ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Patentinhaberin - Unterbrechung des Einspruchsverfahrens - Einsprechende ist gemäß § 86 Abs. 1 InsO zur Wiederaufnahme des Einspruchsverfahrens berechtigt - Veräußerung eines Streitpatents durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Mitt. 2012, 410
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05
    Die Veräußerung des Streitpatents im Einspruchsverfahren führt auf Seiten des jeweiligen Patentinhabers nicht zu einem automatischen Beteiligtenwechsel, da im Einspruchsverfahren insoweit § 265 ZPO anzuwenden ist (BGH GRUR 2008, 87, Tz. 25 ff.).

    Diese markenrechtliche Vorschrift, wonach eine Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten nicht erforderlich ist, wenn der in das Markenregister eingetragene Rechtsnachfolger des Markeninhabers ein die jeweilige Marke betreffendes Verfahren übernimmt, bestätigt zum einen die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 265 ZPO in Schutzrechtsverfahren (vgl. BGH GRUR 2008, 87, Tz. 28) und ist zum anderen eine spezielle Bestimmung des Markenrechts, die als solche auch nicht analog auf das patentrechtliche Einspruchsverfahren angewendet werden kann.

  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05
    Dabei wird in der zugehörigen Begründung ein konkreter Bezug der einzelnen Merkmale des erteilten Anspruchs 1 zu den jeweiligen Gegenständen der Druckschriften E1 und E2 hergestellt, um fehlende Neuheit zu belegen (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, li. Sp., Abs. 1 - "Epoxidation"; Schulte, PatG, 8. Auflage, § 59 Rdn. 93 bis 97).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Auszug aus BPatG, 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05
    Denn ein Entfallen des Massebezugs während des Insolvenzverfahrens führt nicht automatisch zur Beendigung der Unterbrechung, sondern es bedarf insoweit der Aufnahme nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1351, Tz. 17, 18).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05
    Die Zulässigkeit des Einspruchs ist von Amts wegen in jedem Verfahrensstadium zu prüfen (vgl. Schulte PatG, 8. Auflage, § 59 Rdn. 56 und 160 bis 162, BGH GRUR 1972, 592 - "Sortiergerät") , da die Zulässigkeit des Einspruchs Voraussetzung für den Anspruch auf sachliche Prüfung des Einspruchsvorbringens ist.
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Auszug aus BPatG, 02.02.2012 - 23 W (pat) 339/05
    Diese zeitlich bis zum 30. Juni 2006 begrenzte Verlagerung der Zuständigkeit ist verfassungskonform (BGH GRUR 2009, 184 - "Ventilsteuerung" m. w. N.).
  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 169/12

    Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens

    Mit entsprechenden Erwägungen hat das Bundespatentgericht für das Einspruchsverfahren die Anwendung des § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO bejaht (BPatG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 23 W (pat) 339/05 Rn. 45, ZInsO 2012, 1090).
  • BPatG, 24.11.2014 - 19 W (pat) 17/12

    Patentfähigkeit der Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Manuell betätigbarer

    Denn durch die mit Schriftsatz des Vertreters des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Patentinhaberin vom 21. Juni 2012 konkludent erklärte Aufnahme des Beschwerdeverfahrens (§ 86 Abs. 1 InsO) ist die Unterbrechung beendet worden (vgl. BPatGE 53, 153 - Akustischer Mehrschichtenabsorber).
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