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   LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12   

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LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12 (https://dejure.org/2015,31713)
LG München I, Entscheidung vom 12.02.2015 - 7 O 9443/12 (https://dejure.org/2015,31713)
LG München I, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 7 O 9443/12 (https://dejure.org/2015,31713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagepatent betreffend Computersysteme und Verfahren zum Betreiben von Computersystemen in Bezug auf das World Wide Web; Ermöglichung der Nutzung des Computers oder des Mobiltelefons zur mobilen Karten-Navigation ; Aussetzung eines Patentverletzungsverfahrens; ...

  • rewis.io

    Aussetzung, Patentnichtigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 512
  • Mitt. 2015, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Berlin, 14.07.2009 - 16 O 67/08

    Zur Nutzungsbeschränkung in den AGB eines entgeltlichen Musikdownloadportals

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    Die in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GRUR-RR 2009, 329, 331 - Olanzapin) für das einstweilige Verfügungsverfahren aufgestellten Rechtsgrundsätze finden im Hauptsacheverfahren entsprechende Anwendung.

    Eine solche erstinstanzliche Vernichtung des Klagepatents vermag aber ausnahmsweise dann keine Aussetzung zu rechtfertigen, wenn das Nichtigkeitsurteil evident unrichtig ist, das Verletzungsgericht dies aufgrund eigener Sachkunde verlässlich und abschließend beurteilen kann und mit Sicherheit zu erwarten ist, dass das Urteil des Bundespatentgerichts in der Berufung beim Bundesgerichtshof keinen Bestand haben wird (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 329, 331 - Olanzapin).

  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    In diese Richtung weist auch die neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine maschinenbautechnische Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs gehört, eine Veranlassung zu ihrer Heranziehung vielmehr bereits dann begründen kann, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2014, 647, Rn. 26 - Farbversorgungssystem; strenger wohl noch BGH GRUR 2010, 407, Rn. 17 - Einteilige Öse).
  • BGH, 12.12.2012 - X ZR 134/11

    Polymerzusammensetzung

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    Damit ein von den bisherigen beschrittenen Wegen abweichender Ansatz naheliegt, bedarf es in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausgehender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2013, 363, Rn. 27 - Polymerzusammensetzung).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    Dass ein technischer Sachverhalt zum allgemeinen Fachwissen gehört, belegt für sich noch nicht, dass es für den Fachmann nahegelegen hat, sich bei der Lösung eines bestimmten technischen Problems dieser Kenntnis zu bedienen, weil der Fachmann z. B. aus bestimmten Gründen davon abgehalten werden kann, diese Kenntnis im konkreten Fall anzuwenden (BGH GRUR 2009, 743, Rn. 37 - Airbag-Auslösesteuerung; Haedicke/Timmann/Nägerl, Handbuch des Patentrechts, 1. Auflage, 2012, § 2 Rn. 561).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    In diese Richtung weist auch die neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine maschinenbautechnische Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs gehört, eine Veranlassung zu ihrer Heranziehung vielmehr bereits dann begründen kann, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2014, 647, Rn. 26 - Farbversorgungssystem; strenger wohl noch BGH GRUR 2010, 407, Rn. 17 - Einteilige Öse).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    Es ist unzulässig, eine rückschauende Betrachtungsweise anzustellen, weil sie sich der Kenntnis der beanspruchten Erfindung bedient (BGH GRUR 2001, 232, 234 - Brieflocher; Haedicke/Timmann/Nägerl, Handbuch des Patentrechts, 1. Auflage, 2012, § 2 Rn. 548).
  • BGH, 12.05.1998 - X ZR 115/96

    "Stoßwellen-Lithotripter"; Patentfähigkeit einer aus einer Kombination von

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    Ist es nötig, die dem Fachmann vertrauten Wege des routinemäßigen Handelns und Denkens auf seinem Fachgebiet zu verlassen, um zur beanspruchten Erfindung zu gelangen, spricht dies für das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit (BGH GRUR 1999, 145, 148 - Stoßwellen-Lithotripter, Haedicke/Timmann/Nägerl, Handbuch des Patentrechts, 1. Auflage, 2012, § 2 Rn. 567).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    Bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit ist die Gesamtheit der Lösungsmerkmale, d. h. die Kombination sämtlicher Merkmale der beanspruchten Erfindung in ihrem technischen Zusammenhang zugrunde zu legen (BGH GRUR 2007, 1055, 1059 - Papiermaschinengewebe; Haedicke/Timmann/Nägerl, Handbuch des Patentrechts, 1. Auflage, 2012, § 2 Rn. 542).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    Ergibt sich für den Fachmann aus dem zum Zeitrang der beanspruchten Erfindung bekannten Stand der Technik etwas in naheliegender Weise, was unter die im Patentanspruch definierte Erfindung fällt, ist der betreffende Patentanspruch als Ganzes wegen eines Mangels an erfinderischer Tätigkeit nicht patentierbar; so reicht ein einzig naheliegender Weg zur beanspruchten Erfindung, auch wenn die beanspruchte Erfindung zugleich eine nicht naheliegende Lösung eines anderen Problems darstellt (BGH GRUR 2003, 693, 695 -Hochdruckreiniger; Haedicke/Timmann/Nägerl, Handbuch des Patentrechts, 1. Auflage, 2012, § 2 Rn. 562).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12
    Das Verfahren vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren auszusetzen, entspricht schließlich auch der grundsätzlichen Wertung der Rechtsprechung des Bundesgerichtsgerichtshofs, wonach es grundsätzlich geboten ist, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Zwangsvollstreckung aus einem Verletzungsurteil nach §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wenn das Klagepatent durch das erstinstanzlich zur Beurteilung seiner Rechtsbeständigkeit berufene Bundespatentgericht bereits für nichtig erklärt worden ist (BGH, Beschluss vom 16.09.2014, Az. X ZR 61/13 - Kurznachrichten).
  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 2 U 42/06

    Verletzung des Patents eines Niederspannungs-Leistungsschalters in einem

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Deswegen ist eine Patentverletzung auch gegeben, wenn eine Vorrichtung regelmäßig so bedient wird, dass sie nicht erzielt werden, solange die Nutzung der patentgemäßen Lehre nur objektiv möglich bleibt (BGH GRUR 2006, 399, 401 - Rangierkatze; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2012 - I-2 U 30/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014 - I-2 U 93/12; Senat Mitt. 2015, 392 - Digitalblock m.w.N.).
  • LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17

    Fehlender Rechtsbestand eines Verfügungszertifikats

    Eine Ausnahme hiervon ist von Verfassungs wegen allerdings dort zwingend geboten, wo der Widerruf oder die Nichtigerklärung evident unrichtig ist und das Verletzungsgericht diese Unrichtigkeit verlässlich erkennen kann, weil ihm die auftretenden technischen Fragen zugänglich sind und von ihm auf der Grundlage ausreichender Erfahrung in der Beurteilung technischer und patentrechtlicher Sachverhalte abschließend beantwortet werden können (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329 - Olanzapin; LG München I, Urteil vom 12.2.2015 - 7 O 9443/12, BeckRS 2015, 07460).

    Für eine erfolgreiche Fortführung des Verfügungsverfahrens trotz erstinstanzlicher Nichtigerklärung des Verfügungspatents bzw. des Verfügungszertifikats bedarf es daher der Diagnose, dass das Urteil des Bundespatentgerichts evident unrichtig ist, und der Prognose, dass das Verfügungspatent bzw. das Verfügungszertifikat vom Bundesgerichtshof im verfügungsgegenständlichen Umfang mit Sicherheit aufrechterhalten werden wird (vgl. LG München I, Urteil vom 12.2.2015 - 7 O 9443/12, BeckRS 2015, 07460).

  • LG München I, 14.12.2017 - 7 O 17693/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Patentverletzung ohne Einspruchs- oder

    Eine Ausnahme hiervon ist von Verfassungs wegen allerdings dort zwingend geboten, wo der Widerruf oder die Nichtigerklärung evident unrichtig ist und das Verletzungsgericht diese Unrichtigkeit verlässlich erkennen kann, weil ihm die auftretenden technischen Fragen zugänglich sind und von ihm auf der Grundlage ausreichender Erfahrung in der Beurteilung technischer und patentrechtlicher Sachverhalte abschließend beantwortet werden können (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329 - Olanzapin; LG München I, Urteil vom 12.2.2015 - 7 O 9443/12, BeckRS 2015, 07460).

    Für eine erfolgreiche Fortführung des Verfügungsverfahrens trotz erstinstanzlicher Nichtigerklärung des Verfügungspatents bzw. des Verfügungszertifikats bedarf es daher der Diagnose, dass das Urteil des Bundespatentgerichts evident unrichtig ist, und der Prognose, dass das Verfügungspatent bzw. das Verfügungszertifikat vom Bundesgerichtshof im verfügungsgegenständlichen Umfang mit Sicherheit aufrechterhalten werden wird (vgl. LG München I, Urteil vom 12.2.2015 - 7 O 9443/12, BeckRS 2015, 07460; LG München I, Endurteil vom 17.8.2017 - 7 O 11152/17, BeckRS 2017, 126085).

  • LG München I, 29.09.2022 - 7 O 4716/22

    Anforderungen an den hinreichend gesicherten Rechtsbestand im einstweiligen

    Im Falle des Vorliegens (vorläufiger) negativer Einschätzungen aus inoder ausländischen Bestandsverfahren ist vom Antragsteller/Verfügungskläger insoweit auch vorzutragen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (vgl. LG München I GRUR-RS 2015, 07460; BeckRS 2017, 126085; BeckRS 2017, 141696; BeckRS 2019, 2009; BeckRS 2019, 6225; BeckRS 2019, 18565), dass und warum die (vorläufige) negative Einschätzung fehlerhaft ist (Diagnose) und im weiteren Gang des Bestandsverfahren überwunden werden wird (Prognose).
  • LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22

    Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents

    Im Falle des Vorliegens (vorläufiger) negativer Einschätzungen aus in- oder ausländischen Bestandsverfahren ist vom Antragsteller/Verfügungskläger insoweit auch vorzutragen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (vgl. LG München 1 GRUR-RS 2015, 07460; BeckRS 2017, 126085; BeckRS 2017, 141696; BeckRS 2019, 2009; BeckRS 2019, 6225; BeckRS 2019, 18565), dass und warum die (vorläufige) negative Einschätzung fehlerhaft ist (Diagnose) und im weiteren Gang des Bestandsverfahren überwunden werden wird (Prognose).
  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

    (3) Ist schließlich bereits eine erstinstanzlichen Nichtigerklärung ergangen, wird dagegen eine Überzeugung des Verletzungsgerichts, das Verfügungspatent werde das Nichtigkeitsverfahren unbeschadet überstehen, nur ausnahmsweise bei evidenter Unrichtigkeit dieser Entscheidung in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2008, 329, 331 - Olanzapin; LG München I BeckRS 2015, 7460 - Google Maps; BeckRS 2017, 126085, Rn. 55 f. - TRUVADA BeckRS 2019, 6166, Rn. 113 - Pemetrexed).
  • BPatG, 27.02.2014 - 2 Ni 29/12

    Microsofts Kartenpatent nichtig

    Die Klägerin hat dazu mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2013 (Bl. 353 d. A.) einen Schriftsatz der Beklagten vom 1. Oktober 2013 im parallelen Verletzungsverfahren vor dem Landgericht München I (Az.: 7 O 9443/12) vorgelegt, in welchem die Beklagte und dortige Verletzungsklägerin mitteilt, dass eine Vorveröffentlichung der D8 nicht mehr bestritten werde (Bl. 356 d. A.).
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