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   BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83   

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BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83 (https://dejure.org/1984,5389)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83 (https://dejure.org/1984,5389)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - BReg. 2 Z 90/83 (https://dejure.org/1984,5389)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1984, 257
  • MittBayNot 1985, 30 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 17.03.1983 - 20 W 847/82

    Garage; Sondernutzungsrecht; Miteigentümer; Miteigentum; Stellplatz; Fahrzeug;

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    In BayObLGZ 1972, 1501155 , BayObLG DWE 1979, 59 = ZMR 1980, 160 wird die Ansicht vertreten, der das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ( OLGZ 1983, 180 ) gefolgt ist, daß beim Fehlen einer Vereinbarung der Verteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 WEG im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung gemäß § 21 Abs. 3 WEG durch Eigentümerbeschluß geändert werden kann.

    Die früheren Entscheidungen des Senats und die des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. in OLGZ 1983, 180 gelten dem Fall, daß beim Fehlen einer Vereinbarung ein Eigentümerbeschluß über den Kostenverteilungsschlüssel ergeht, während im gegenwärtigen Verfahren eine Vereinbarung, die durch Beschluß abgeändert werden soll, vorliegt.

  • KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84

    Zur Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    Kammergericht, Beschluß vom 3.7.1984 - 1 W 561/84 - MittBayNot 1985 Heft 1 Aus dem Tatbestand: Die Eigentümer haben die Teilung ihres mit einem viergeschossigen Wohngebäude bebauten Grundstücks und die Bildung zweier Wohnungseigentumsrechte durch Schließung des Stammgrundbuchs und die Anlegung von Wohnungsgrundbüchern beantragt und dazu eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde vorgelegt.
  • OLG Frankfurt, 26.04.1977 - 20 W 302/77

    Eigentum; Grundstück; Parkhaus; Stellplätze; Teileigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    Das Landgericht ist allerdings zunächst rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß das Grundbuchamt nicht an die nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG vorgelegte Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der Wohnungen gebunden ist, was der einhelligen Meinung der Obergerichte und des Schrifftums entspricht (OLG Neustadt, Rpfleger 1963, 85; BayObLGZ 1971, 102, 105 [= DNotZ 1971, 473 ]; OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 312 [= DNotZ 1977, 635 ]; Deckert, Die Eigentumswohnung, Gruppe 3 S. 64; MünchKomm-Röll, BGB, § 3 WEG Rdnr. 29 m.w.N.; Palandt/Bassenge, BGB, 43. Aufl., § 3 WEG Anm. 2 a; Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 7 Rdnr. 7 b; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 7 Rdnr. 75 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    Auf Änderungen des Inhalts des Sondereigentums sind die §§ 877, 876 BGB entsprechend anzuwenden (BGH NJW 1984, 2409 [= MittBayNot 1984, 129 ] mit weit.
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    Von der Frage,ob Zustimmungen der Grundpfandgläubiger fehlen, hängt die Entscheidung des Rechtsstreits ab: Wenn die erforderliche Zustimmung eines Grundpfandgläubigers nicht erklärt ist, fehlt es dem Eigentümerbeschluß vom 3.6.1982 an einer Voraussetzung seiner Wirksamkeit; er ist, aus diesem Grund für ungültig zu erklären (§ 23 Abs. 4 WEG; vgl. BayObLGZ 1974, 217 /223).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1984 - 20 W 816/83
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    Mit der Entscheidung würde der Senat von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 21.4.1982 - 2 Wx 13/82 - ( Rpfleger 1982, 278 = MDR 1982, 757 [= DNotZ 1982, 753]) und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 21.2.1984 - 20 W 816/83 - ( OLGZ 1984, 146 ) abweichen.
  • OLG Köln, 21.04.1982 - 2 Wx 13/82

    Zwingendes Einstimmigkeitsprinzip bei Änderungen von Teilungserklärung und

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    Mit der Entscheidung würde der Senat von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 21.4.1982 - 2 Wx 13/82 - ( Rpfleger 1982, 278 = MDR 1982, 757 [= DNotZ 1982, 753]) und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 21.2.1984 - 20 W 816/83 - ( OLGZ 1984, 146 ) abweichen.
  • BayObLG, 03.08.1979 - 2 Z 81/78

    Verteilung der Kosten von Aufzügen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    2 Z 81/78 -.
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    § 20 GO ist als Teil der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen; dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt ( BGHZ 59, 205 /208 ff. [= DNötZ 1973, 20]; BayObLGZ 1982, 69 /73).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
    a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, daß nur die Eigentümer der Wohnungen, die in den Häusern mit Aufzuganlagen belegen sind, abstimmungsberechtigt waren ( BayObLGZ 1961, 322 /327 f.; 1975, 177/180).
  • BayObLG, 19.04.1983 - BReg. 2 Z 20/83

    Zur Grundbucheintragungvon Wohnungseigentümerbeschlüssen

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

  • BayObLG, 14.12.1978 - BReg. 2 Z 14/78
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Denn auch eine fehlerhafte, aber bestandskräftig beschlossene Jahres- und Einzelabrechnung ist verbindlich (OLG Düsseldorf WuM 1991, 623 [OLG Düsseldorf 01.03.1991 - 3 Wx 3/91] m. Anm. Drasdo und WE 1990, 104; BayObLG WE 1985, 123 f; 1986, 89; BayObLGZ 1984, 257, 25; 1977, 89, 91; KG WE 1985, 126; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 136, 197; Weitnauer § 23 Rdn. 6).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat daher die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof vorgelegt (BayObLGZ 1984, 257).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Denn das Erfordernis der Einwilligung dieser Gläubiger in eine Änderung des Inhalts des Wohnungseigentums analog § 877 i.V. mit § 876 BGB (vgl. BGHZ 91, 343, 346) knüpft an die Änderung des Inhalts des Sondereigentums an und besteht daher auch dann, wenn die Gemeinschaftsordnung durch Mehrheitsbeschluß abgeändert wird (BayObLGZ 1984, 257, 261; LG Lübeck, NJW-RR 1990, 912 [LG Lübeck 08.02.1990 - 7 T 678/88]; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 10 Rdn. 17 c; Röll, WE 1992, 244, 246; Palandt/Bassenge, BGB, 53. Aufl., WEG § 10 Rdn. 19; anders, jedoch ohne überzeugende Begründung: BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 41; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 2. Aufl., Rdn. 85; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 11).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99

    Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume;

    Eine Regelung, daß die Gemeinschaftsordnung auch mit (qualifizierter) Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer geändert werden könne (vgl. BGHZ 95, 137 ff.; BayObLGZ 1984, 257 ff.), gibt es in dieser Gemeinschaft so nicht.
  • OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungfähigkeit von Öffnungsklausel-Beschlüssen

    Für einen - grundsätzlich schützenswerten - Erwerber von Wohnungseigentum erschließt sich zumindest aus der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung die Öffnungsklausel, so dass er in den dort vorgesehenen Fällen mit abweichenden, nicht im Grundbuch verlautbarten Beschlüssen der Gemeinschaft von Haus aus rechnen muss (Becker ZWE 2002, 341/346; siehe schon BayObLGZ 1984, 257/268).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    In Anwendung der §§ 877, 876 BGB ist materiell-rechtlich seine Zustimmung zu der Änderung erforderlich, eine Eintragung kann nicht ohne seine Bewilligung nach § 19 GBO erfolgen ( BGHZ 91, 343 /346 [= MittBayNot 1984, 129 = DNotZ 1984, 695]; BayObLGZ 1984, 257 /261 [= MittBayNot 1985, 30] ).
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04

    Wohnungseigentum: Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen

    Ob die nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich erforderliche Zustimmung der Realgläubiger zu dem Änderungsbeschluss für diejenigen Realgläubiger entfällt, die das Wohnungseigentum erst zu einem Zeitpunkt beliehen haben, zu dem die Teilungserklärung bereits die Möglichkeit vorsah, sie durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (vgl. hierzu Lüke, WE 1998, 202 , offengelassen in BayObLGZ 1984, 257 ) kann hier dahinstehen.

    Da die Zustimmungserklärungen trotz entsprechenden Hinweises und einer diesbezüglichen Auflage durch das Landgericht nicht beigebracht wurden, fehlt es dem Eigentümerbeschluss vom 06.11.2002 an einer Voraussetzung seiner Wirksamkeit; er ist aus diesem Grund für ungültig zu erklären (§ 23 Abs. 4 WEG; vgl. zu alldem BayObLGZ 1984, 257 ; 1974, 217 ).

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 23/90

    Abänderung der Zweckbestimmung eines Sondereigentums durch in der

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  • BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 15/97

    Nutzungsänderung von Sondereigentum - Kein Ausschluß des betroffenen

    Das Landgericht ist deshalb ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß eine rechtliche Beeinträchtigung insbesondere des Grundpfandrechtsgläubigers der Antragsteller und gegebenenfalls weiterer Gläubiger der übrigen Wohnungseigentümer durch die Änderung der Zweckbestimmung des Kellerraums nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann und deren Zustimmung daher erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1984, 257/260 f.).

    Es genügt, daß die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bis zum Schluß der letzten Tatsacheninstanz in dem Verfahren beigebracht wird, in dem die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ) beantragt ist (vgl. BayObLGZ 1984, 257/263).

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 113/91

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Regelung in § 16 Abs. 2 WEG und aus der Stellung dieser Bestimmung im Gesetz (BayObLGZ 1984, 257/265).

    Eine solche Ermächtigung ist zulässig; der auf ihrer Grundlage gefaßte Mehrheitsbeschluß ist aber gleichwohl nur dann rechtmäßig, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 97, 137 ff.; BayObLGZ 1984, 257 ff.; 1990, 107, 110; BayObLG …

  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 2 Z 39/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Wirksamkeit; Mehrheit;

  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 21/98

    Gültigkeit von Mehrheitsbeschlüssen zur Änderung von Bestimmungen der

  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94

    Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 23.09.1991 - BReg. 2 Z 65/91

    Beeinträchtigung eines Wohnungseigentümers durch das Aufstellen von Pflanztrögen

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92

    Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten

  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 15 W 347/88

    Zustimmung dinglich Berechtigter zur Grundbucheintragung von

  • OLG Celle, 22.12.1986 - 4 W 224/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Anschluß; Breitbandkabelnetz;

  • LG Augsburg, 04.11.1985 - IV T 4316/85

    Eintragungsfähigkeit einerAnpassungsklausel gem. § 323 ZPO

  • LG Berlin, 16.01.2007 - 86 T 604/06

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Grundbucheintragung der Änderung der

  • LG Lübeck, 08.02.1990 - 7 T 678/88

    Verteilungsschlüssel für die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums ; Billigung

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