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   BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89   

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BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89 (https://dejure.org/1989,15166)
BayObLG, Entscheidung vom 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89 (https://dejure.org/1989,15166)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - BReg. 2 Z 52/89 (https://dejure.org/1989,15166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1989, 312
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89
    Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ( BayObLGZ 1984, 136 /138 [= MittBayNot 1984, 184]).
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89
    Der Erlaß einer Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann ( BGHZ 27, 3101313 ; BayObLGZ 1984, 126/128; 1988, 2291231 [= MittBayNot 1988, 232 = DNotZ 1989, 361 ]; Horber/Demharter Anm. 3 d, KEHE/Herrmann GBR 3. Aufl. Rdnr. 16, jeweils zu § 18).
  • BayObLG, 16.04.1980 - BReg. 2 Z 10/80

    Zur Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89
    Ganz entfernte Möglichkeiten brauchen aber nicht widerlegt zu werden, da das Grundbuchamt von dem nach der allgemeinen Lebenserfahrung Regelmäßigen ausgehen darf, sofern nicht im Einzelfall konkrete Umstände auf das Gegenteil hinweisen (BayObLG Rpfleger 1980, 278 f. [= MittBayNot 1980, 111 ]).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 36/84
    Auszug aus BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89
    Der Erlaß einer Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann ( BGHZ 27, 3101313 ; BayObLGZ 1984, 126/128; 1988, 2291231 [= MittBayNot 1988, 232 = DNotZ 1989, 361 ]; Horber/Demharter Anm. 3 d, KEHE/Herrmann GBR 3. Aufl. Rdnr. 16, jeweils zu § 18).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    Mit einer Zwischenverfügung kann dem Antragsteller deshalb nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungs- oder Löschungsbewilligung des von der Eintragung unmittelbar Betroffenen beizubringen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, aaO; BayObLG, MittBayNot 1989, 312 und NJW-RR 2004, 1533, 1534; OLG Hamm, MittBayNot 2003, 386; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2016, 141 Rn. 11; OLG Zweibrücken, OLGZ 1991, 153, 154; BeckOK-GBO/Zeiser, 27. Edition, § 18 Rn. 17; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 18 Rn. 25).
  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 134/04

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1988, 229/231 f.; BayObLG MittBayNot 1989, 312; 1990, 37; 1990, 309; 1995, 42; Demharter GBO 24. Aufl. § 18 Rn.12) kann durch Zwischenverfügung nicht aufgegeben werden, die fehlende Bewilligung des unmittelbar Betroffenen beizubringen.

    Eine erst später erklärte Bewilligung kann nicht zurückwirken (BayObLG MittBayNot 1989, 312).

    Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass dann, wenn bis zum 19.9.2001 ein Vertrag zustande gekommen wäre, zwischenzeitlich die Auflassung erklärt worden wäre und beim Grundbuchamt entsprechende Anträge gestellt worden wären, besteht aber nicht (vgl. BayObLG MittBayNot 1989, 312/313).

  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

    An die Führung des Nachweises sind strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (BayObLG Rpfleger 1980, 347; MittBayNot 1989, 312; BayObLGZ 1991, 302).
  • OLG Frankfurt, 29.07.1993 - 20 W 137/93

    Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Anspruchs

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  • OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Mit einer Zwischenverfügung kann nämlich nicht aufgegeben werden, die noch nicht erklärte Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen beizubringen (BayObLGZ 1988, 229, 231; BayObLG, DNotZ 1990, 295 ; MittBayNot 1989, 312; 1990, 307).
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