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   BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90   

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BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90 (https://dejure.org/1990,5028)
BayObLG, Entscheidung vom 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90 (https://dejure.org/1990,5028)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - BReg. 2 Z 64/90 (https://dejure.org/1990,5028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1991, 894
  • Rpfleger 1990, 504
  • MittBayNot 1990, 307
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90
    Die Unrichtigkeit des Grundbuchs in bezug auf eine Vormerkung ist dann nachgewiesen, wenn der durch sie gesicherte Anspruch weggefallen ist; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von dem Anspruch ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLG DNotZ 1990, 295 m. w. N.).
  • OLG Köln, 30.01.1985 - 2 Wx 41/84

    Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Nachweis des Todes des Berechtigten

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90
    b) Rückstände im Sinn des § 23 Abs. 1 GBO sind hier möglich, weil nur die Vormerkung selbst, nicht aber auch der durch sie gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt ist (BayObLG MittBayNot 1983, 233 ; OLG Köln Rpfleger 1985, 290 ; LG Bochum Rpfleger 1971, 314 ; Horber/Demharter Anm. 3 b, KEHE/Ertl Rdnr. 22, jeweils zu § 23; Böttcher MittRhNotK 1987, 219 /224; a. M. OLG Düsseldorf MittRhNotK 1975, 485 ; Streuer Rpfleger 1986, 245 /246).
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90
    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlaß einer Zwischenverfügung in Betracht ( BGHZ 27, 310 /313; BayObLGZ 1988, 229/231; OLG Frankfurt ZMR 1990, 229 ; Horber/Demharter Anm. 3 c, KEHE/Herrmann GBR 3. Aufl. Rdnr. 16, jeweils zu § 18).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90
    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlaß einer Zwischenverfügung in Betracht ( BGHZ 27, 310 /313; BayObLGZ 1988, 229/231; OLG Frankfurt ZMR 1990, 229 ; Horber/Demharter Anm. 3 c, KEHE/Herrmann GBR 3. Aufl. Rdnr. 16, jeweils zu § 18).
  • BayObLG, 19.07.1983 - BReg. 2 Z 49/83

    Zur Löschung einer Rentenerhöhungs-Reallast-Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90
    b) Rückstände im Sinn des § 23 Abs. 1 GBO sind hier möglich, weil nur die Vormerkung selbst, nicht aber auch der durch sie gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt ist (BayObLG MittBayNot 1983, 233 ; OLG Köln Rpfleger 1985, 290 ; LG Bochum Rpfleger 1971, 314 ; Horber/Demharter Anm. 3 b, KEHE/Ertl Rdnr. 22, jeweils zu § 23; Böttcher MittRhNotK 1987, 219 /224; a. M. OLG Düsseldorf MittRhNotK 1975, 485 ; Streuer Rpfleger 1986, 245 /246).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90
    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlaß einer Zwischenverfügung in Betracht ( BGHZ 27, 310 /313; BayObLGZ 1988, 229/231; OLG Frankfurt ZMR 1990, 229 ; Horber/Demharter Anm. 3 c, KEHE/Herrmann GBR 3. Aufl. Rdnr. 16, jeweils zu § 18).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    Soweit die Vorinstanzen die Löschungsbewilligung der eingetragenen Hypothekengläubiger verlangen, kann die Zwischenverfügung schon aus formellen Gründen keinen Bestand haben (vgl. BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLG MittBayNot 1990, 307; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153 f.).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2011 - 3 W 150/10

    Grundbucheintragung: Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Bei der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist Beschwerdegegenstand nur die in der Zwischenverfügung enthaltene Beanstandung, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (Senat OLGZ 1991, 153 und FGPrax 1997, 133, Beschluss vom 6. Januar 2005 _ 3 W 91/04 m.w.N.; BayObLG MittBayNot 1990, 307).
  • BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 5/97

    Keine Aufforderung zur inhaltlichen Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Mit einer Zwischenverfügung kann deshalb nicht aufgegeben werden, das dingliche Recht, dessen Eintragung beantragt ist, inhaltlich abzuändern oder durch ein anderes Recht zu ersetzen (BayObLG Rpfleger 1981, 284; 1981, 397; BayObLGZ 1984, 105/106 f.; OLG Hamm MittRhNotK 1996, 225) oder die Eintragungsbewilligung der unmittelbar Betroffenen nachträglich beizubringen (BayObLGZ 1988, 229/231 f.; BayObLG MittBayNot 1990, 307; 1996, 296 f.).
  • OLG Zweibrücken, 22.12.1998 - 3 W 232/98

    Inhalt der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch

    Ebensowenig kann den Beteiligten - wie im hier zu entscheidenden Falle geschehen - aufgegeben werden, die noch nicht erklärte Eintragungsbewilligung der unmittelbar Betroffenen nachträglich beizubringen (BayObLG DNotZ 1998, 125, 126 und MittBayNot 1990, 307; BayObLGZ 1988, 229, 231 f., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 116/99

    Befugnis des Grundbuchrichters zur Abhilfe bei einer grundbuchrechtlichen

    Dies ist der Fall, wenn die zur Eintragung erforderliche Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG MittBayNOt 1990, 307; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153; Demharter GBO 22. Aufl. § 18 Rn. 8, 12; KEHE/Herrmann § 18 Rn. 16).
  • BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98

    Bevollmächtigung zur Vornahme einer Grundbuchänderung

    Zurückweisung der Anträge und nicht Erlaß einer Zwischenverfügung war nach § 18 Abs. 1 GBO geboten, da die fehlende Bewilligung der unmittelbar Betroffenen nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden darf (vgl. BayObLGZ 1988, 229 ff.; BayObLG MittBayNot 1990, 307; 1995, 42; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153 f.).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Gegenstand des Grundbuchbeschwerdeverfahrens ist nur die Zwischenverfügung, nicht der Eintragungsantrag selbst (BayObLG, MittBayNot 1990, 307; Horber/Demharter, Grundbuchordnung , 18. Aufl., § 77 Rdn. 5 b, 10 a m.w.N.).
  • LG München I, 11.02.2002 - 13 T 2232/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

    Durch Zwischenverfügung kann somit nicht aufgegeben werden, eine zur Eintragung erforderliche, aber noch gar nicht erklärte Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen beizubringen (BayObLG, MittBayNot 1990, 307 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 1116/99

    Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung eines Rechtspflegers in einer

    Dies ist der Fall, wenn die Zur Eintragung erforderliche Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG MittBayNot 1990, 307; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153; Demharter GBO 22. Aufl. § 18 Rn. 8, 12; KEHE/Herrmann § 18 Rn. 16).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89
    aber BayObLG (Beschluß Ä BReg. 2 Z 64/90 Ä v. 20.6.90, in Rpfleger 1990, 504): Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 GBO in einem Fall, in dem nach dem »Grundstücksüberlassungsvertrag« der Ä durch die Vormerkung gesicherte Ä aufschiebend bedingte Rückübereignungsanspruch dann nicht mit dem Tod der Berechtigten erlöschen soll, wenn er noch zu ihren Lebzeiten wirksam entstanden und schriftlich geltend gemacht worden ist.
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