Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 115/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6147
OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 115/94 (https://dejure.org/1994,6147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1994 - 9 U 115/94 (https://dejure.org/1994,6147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 9 U 115/94 (https://dejure.org/1994,6147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1019
    Wegfall des Vorteils für herrschendes Grundstück durch Widmung des dienenden Grundstücks zur öffentlichen Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 471
  • MittBayNot 1995, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14

    Amtswiderspruch im Grundbuch: Löschung eines Geh- und Fahrtrechts vor 40 Jahren

    14 (1) Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.12.1994 (MDR 1995, 471) wird teilweise der Schluss gezogen, dass bei einem Wegerecht der Vorteil für das herrschende Grundstück (§ 1019 BGB) schon dann endgültig verloren geht, wenn der Ausübungsbereich als öffentliche Straße gewidmet wird (siehe auch DNotI-Report 2003, 55).

    Indessen genügt die Feststellung, dass nach objektiven Anhaltspunkten bei normalem und regelmäßigem Verlauf der Dinge in der Zukunft mit derartigen Vorteilen nicht mehr zu rechnen ist (siehe OLG Düsseldorf MDR 1995, 471; siehe auch BayObLGZ 1988, 14/16).

  • OLG Celle, 18.07.2016 - 4 U 55/16

    Grundbuchberichtigung wegen Erlöschens einer Grunddienstbarkeit

    Eine vage Möglichkeit, dass die Grunddienstbarkeit in Zukunft nochmals einen Vorteil bietet, verhindert ihr Erlöschen dagegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 9 U 115/94 , juris Rn. 32; ähnlich: MünchKommBGB/Joost, 6. Aufl., § 1025 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Beibringung einer vom Antragsteller im

    Eine künftige Entwidmung der öffentlichen Straße ist in aller Regel nicht zu erwarten und rechtfertigt als lediglich vage Möglichkeit nicht den Fortbestand einer Grunddienstbarkeit (vgl. OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, BeckRS 1995, 936).
  • OLG Naumburg, 09.06.2020 - 12 Wx 1/20

    Grundbuchsache: Löschung eines Wegerechts mangels Nutzbarkeit

    Es genügt, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstücks tatsächlich die Möglichkeit hat, ein dazwischenliegendes Grundstück zu überqueren oder dass er diese Möglichkeit hatte; ein späteres Verbot führt nicht zum dauernden Wegfall des Vorteils; denn ein solches Verbot ist nicht unwiderruflich, ein Widerruf nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge auch nicht praktisch ausgeschlossen (z. B. OLG München, Beschluss vom 10. November 2014, 34 Wx 346/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 1994, 9 U 115/94; beide zitiert nach Juris; Weber, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, Rdn. 6 zu § 1019 BGB; Münch, in: JurisPK-BGB, Stand 1. April 2017, Rdn. 21 zu § 1019 BGB).
  • OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21
    Vielmehr genügt die Feststellung, dass nach objektiven Anhaltspunkten bei normalem und regelmäßigem Verlauf der Dinge in der Zukunft mit derartigen Vorteilen nicht mehr zu rechnen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 9 U 115/94 -, Rn. 29, juris; BayObLG, Beschluss vom 28. Januar 1988 - BReg 2 Z 92/87 -, Rn. 15, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht