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   OLG Hamm, 11.01.1996 - 22 U 67/95   

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https://dejure.org/1996,4840
OLG Hamm, 11.01.1996 - 22 U 67/95 (https://dejure.org/1996,4840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1996 - 22 U 67/95 (https://dejure.org/1996,4840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1996 - 22 U 67/95 (https://dejure.org/1996,4840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2104
  • NVwZ 1996, 1142 (Ls.)
  • DNotZ 1996, 541
  • MittBayNot 1996, 199
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    a) Mit dem Berufungsgericht bejahen die Instanzgerichte diese Frage in veröffentlichten Entscheidungen ganz überwiegend (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 18; OLG München, MittBayNot 1994, 541; OLG Koblenz, MDR 1995, 1110; DNotI-Report 1998, 25; OLG Hamm, NJW 1996, 2104; OLG Celle, DNotI-Report 1999, 70; OLGR 1999, 113; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 34; LG Ravensburg, BWNotZ 1998, 44; LG Karlsruhe, DNotZ 1998, 483; LG Traunstein, NotBZ 1998, 198; MittRhNotK 1998, 420; NJW-RR 1999, 891).

    Es kommt hinzu, daß sich als Alternative zur Absicherung der Ziele von Einheimischenmodellen die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts anbietet (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 18; OLG Koblenz, MDR 1995, 1110, 1111; OLG Hamm, NJW 1996, 2104; LG Traunstein, NJW-RR 1999, 891, 892; Grziwotz, NJW 1997, 237, 238).

  • LG Traunstein, 28.07.1998 - 6 O 2744/97

    Wiederkaufsrecht bei Einheimischenmodell

    Auch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Rückerwerbsrechts der Gemeinde mit der Verpflichtung zum Rangrücktritt nur hinter Grundpfandrechte zur Finanzierung des Baus stellt keine unangemessene Benachteiligung dar (gegen OLG Hamm DNotZ 1996, 541 = NJW 1996, 2104).

    Aber anders als in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall NJW 96, 2104/2105 liegt hier eine unangemessene Benachteilung nach § 9 AGBG nicht vor.

  • LG Kaiserslautern, 06.06.2003 - 3 O 507/02

    Sicherung der Gewerbeansiedlung bei Grundstücksverkäufen einer Gemeinde durch

    Diese sind, damit das Rechtsschutzinteresse bejaht werden kann, und im Interesse des entsprechenden Klagebegehrens analog §§ 133, 157 BGB wohl dahin auszulegen, dass Löschung der im Grundbuch eingetragenen Vormerkungen (§ 883 BGB), die den durch den wirksamen Rücktritt bedingten Rückauflassungsanspruch jeweils sichern, begehrt wird (vgl. dazu u.a. OLG Hamm NJW 1996, 2104/2105), da die hier in Rede stehenden Rücktrittsrechte der Beklagten im Grundbuch nicht eintragungsfähig und auch nicht eingetragen sind, somit für die Löschung eines "Rücktrittsrechts" kein Raum ist.

    Es kann jedoch hier dahinstehen, ob eine Befristung insoweit erforderlich ist, damit nicht in entsprechender Anwendung der Grundsätze zur Befristung in vertraglich vorgesehenen Wiederkaufsfällen von der Unwirksamkeit der entsprechenden Rücktrittsregel ausgegangen werden müsste (vgl. zur Befristung in Wiederkaufsfällen u. a. BayVGH DNotZ 1999, 639 ff. m. N. u. Anm.; LG Traunstein MittBayNot 1998, 465 (LS); OLG München MittBayNot 1998, 204/205; OLG Hamm NJW 1996, 2104/2105; OLG München MittBayNot 1994, 464 ff. m. Anm.; vgl. zu den Unterschieden von Wiederkaufsfällen zu Rücktrittsrechten u. a. Soergel-Huber BGB 12. A. Bd. 3 Schuldrecht II Vor § 497 Rn. 14 a und zu öffentlich-rechtlichen, gesetzlichen Wiederkaufsrechten u. a. Müch.Komm.-Westermann Bd. 3 Schuldrecht Besonderer Teil I 3. A. § 497 Rn. 2, § 503 Rn. 1, a. E.; Soergel-Huber aaO Vor § 497 Rn. 5), und wie lange die entsprechende Frist zu bemessen wäre - etwa 20 Jahre oder mehr -, da dann vorliegend angesichts der in den letzten Jahren aufkommenden Meinungen in Lit. und obergerichtlicher Rspr. hierzu im Wege der vertragergänzenden Auslegung (vgl. u. a. Palandt-Heinrichs aaO § 157 Rn. 2 ff. m. N.; Jauernig aaO § 157 Rn. 2 ff. m. N.) die in diesem Fall anzunehmende Vertragslücke entsprechend geschlossen werden müsste, von der Wirksamkeit der Rücktrittsregelungen in dieser Form auszugehen wäre, jedoch die entsprechenden Fristen in jedem Fall noch nicht abgelaufen wären.

  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 5 U 57/05
    Soweit ersichtlich wird heute bei den sog. "Einheimischen-Modellen" insbesondere auch unter Berücksichtigung der Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen eine Bindung von 10 bis höchstens 25 Jahren für vertretbar angesehen (vgl. Jachmann, Rechtliche Qualifikation und Zulässigkeit von Einheimischen-Modellen als Beispiel für Verwaltungshandeln durch Vertrag, MittBayNot 1994, 93 ff (108) mit weiteren Nachweisen; OLG München NJW 1998, 1962; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1174; OLG Hamm, MittBayNot 1996, 199; Rastätter, Probleme beim Grundstückskauf von Kommunen, DNotZ 2000, 39).
  • OLG München, 02.11.2000 - 1 U 2072/00

    Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

    Soweit das OLG Hamm für ein Wiederkaufsrecht eine Laufzeit von 20 Jahren als unangemessen betrachtet hat (NJW 96, 2104), ist der Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 10 W 58/98

    Geschäftswert bei Kettenverschmelzung

    3. Auch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Rückerwerbsrechts der Gemeinde mit der Verpflichtung zum Rangrücktritt nur hinter Grundpfandrechte zur Finanzierung des Baus stellt keine unangemessene Benachteiligung dar (gegen OLG Hamm, NJW 1996, 2104 = DNotZ 1996, 541 = MittBayNot 1996, 119 ) (Leitsätze des Einsenders) LG Traunstein, Urteil vom 28.7.1998 - 6 O 2744/97 -, mitgeteilt von Notar Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen.
  • LG Karlsruhe, 13.02.1997 - 8 O 516/96

    Vereinbarkeit eines durch Rückauflassungsvormerkung gesicherten Wiederkaufsrechts

    Die Anwendung des AGBG ist nicht dadurch gehindert, daß die Klauseln Teil eines notariell beurkundeten Vertrages sind (vergleiche BGH NJW 1991, 2141 [= MittBayNot 1991, 213 ]; Oberlandesgericht Karlsruhe NJW-RR 92, 18 ; OLG Hamm [= MittBayNot 1991, 213 ]; NJW 1996, 2104 [= MittBayNot 1996, 199]), denn zwar ist das Wiederkaufsrecht in §§ 497 f. BGB geregelt, gleichwohl ist die Inhaltskontrolle gemäß § 8 AGBG zulässig, da im Kaufvertrag Regelungen vereinbart sind, die die gesetzliche Regelung ändern, zumindest ergänzen.
  • LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96

    Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts zugunsten einer Gemeinde im

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.03.1991 (NJW-RR 1992, Seite 18 ff.) entschieden, daß die Verpflichtung, das Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ab Erklärung der Auflassung mit einem Gebäude im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu bebauen mit der Möglichkeit, auf begründeten Antrag diese Frist angemessen zu verlängern, und die Einräumung eines Wiederkaufrechtes zum ursprünglichen Kaufpreis ohne Verzinsung und ohne Ausgleich für zwischenzeitlich eingetretene Wertsteigerungen den Käufer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG benachteilige Auch die vom Notarvertreter herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.1996 ( DNotZ 1996, 541 ) geht nicht von einer generellen Unvereinbarkeit des Wiederkaufsrechtes mit dem AGBG aus.
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