Rechtsprechung
BGH, 25.04.1996 - IX ZR 237/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 17
Beweislast eines Notars für behauptete frühere Belehrung - Wolters Kluwer
Grundstückskauf - Beurkundung - Nichtberechtigter - Belehrung über Zustimmungserfordernis - Beweislast des Notars
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Notarhaftung; Belehrung über Genehmigungserfordernis bei Grundstücksverkauf durch Nichtberechtigten; Beweislast für Entbehrlichkeit der Belehrung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BeurkG § 17
Beweislast des Notars für angebliche frühere Belehrung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeurkG § 17
Belehrung über das Genehmigungserfordernis bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages mit einem nichtberechtigten Verkäufer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BeurkG § 17
Grundstückskauf: Belehrungspflicht des Notars bei Auflassung durch einen Nichtberechtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BeurkG § 17
Verkauf eines Grundstücks durch einen Nichtberechtigten - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Umfang der Belehrungspflicht
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Belehrungspflicht des Notars bei Beurkundung eines Grundstücksverkaufs durch einen Nichtberechtigten; Beweislast des Notars dafür, daß eine Belehrung nicht notwendig war
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2037
- MDR 1996, 854
- DNotZ 1997, 62
- VersR 1996, 1543
- WM 1996, 1694
- BB 1996, 1300
- DB 1996, 2333
- MittBayNot 1996, 401 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92
Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und …
Auszug aus BGH, 25.04.1996 - IX ZR 237/95
Falls er Dr. T. nicht mehr in Anspruch nehmen kann und auch ein Regreß gegen den Anwalt, der den Kläger im Prozeß gegen Dr. T. vertreten hat, keinen Erfolg verspricht, wird zu bedenken sein, daß zu den anderweitigen Ersatzmöglichkeiten des Geschädigten auch Ansprüche gegen den Makler, der das von dem Beklagten beurkundete Geschäft vermittelt hat, gehören können (BGH, Urt. v. 27. Mai 1993 - IX ZR 66/92, WM 1993, 1513, 1517). - BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94
Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer …
Auszug aus BGH, 25.04.1996 - IX ZR 237/95
Da es sich um eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel des § 17 BeurkG handelt, hat die Voraussetzungen dieser Ausnahme im Streitfall der Notar zu beweisen (BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 12/94, WM 1995, 118, 120 mit zustimmender Anmerkung Reithmann LM BeurkG Nr. 50 und Hegmanns WuB VIII C. § 17 BeurkG 1.95; v. 18. Januar 1996 - IX ZR 81/95, WM 1996, 518, 519; vgl. auch Haug DNotZ 1995, 411, 413 f). - BGH, 18.01.1996 - IX ZR 81/95
Anforderungen an die Verpfändung von Schuldbuchforderungen; Pflichten des Notars …
Auszug aus BGH, 25.04.1996 - IX ZR 237/95
Da es sich um eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel des § 17 BeurkG handelt, hat die Voraussetzungen dieser Ausnahme im Streitfall der Notar zu beweisen (…BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 12/94, WM 1995, 118, 120 mit zustimmender Anmerkung Reithmann LM BeurkG Nr. 50 und Hegmanns WuB VIII C. § 17 BeurkG 1.95; v. 18. Januar 1996 - IX ZR 81/95, WM 1996, 518, 519; vgl. auch Haug DNotZ 1995, 411, 413 f). - BGH, 09.11.1989 - IX ZR 261/88
Vereinbarung der verzögerten Einreichung beurkundeter Willenserklärungen bei …
Auszug aus BGH, 25.04.1996 - IX ZR 237/95
Grundsätzlich hat allerdings der Geschädigte darzulegen und zu beweisen, daß der Notar eine erforderliche Belehrung unterlassen hat (BGH, Urt. v. 9. November 1989 - IX ZR 261/88, WM 1990, 115 f mit Anmerkung Heckschen WuB VIII C. § 53 BeurkG 1.90; v. 2. November 1995 - IX ZR 15/95, WM 1996, 84, 86). - BGH, 02.11.1995 - IX ZR 15/95
Umfang der Hinweispflicht des Notars
Auszug aus BGH, 25.04.1996 - IX ZR 237/95
Grundsätzlich hat allerdings der Geschädigte darzulegen und zu beweisen, daß der Notar eine erforderliche Belehrung unterlassen hat (…BGH, Urt. v. 9. November 1989 - IX ZR 261/88, WM 1990, 115 f mit Anmerkung Heckschen WuB VIII C. § 53 BeurkG 1.90; v. 2. November 1995 - IX ZR 15/95, WM 1996, 84, 86).
- BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99
Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt
Nach seiner Behauptung hat der Kläger besondere Kenntnisse und Erfahrungen nur im Arbeits- und Sozialrecht; mit Rücksicht darauf hat der Beklagte schon keinen Beweis dafür angetreten, daß der Kläger nicht belehrungsbedürftig gewesen ist (…vgl. für die Notarhaftung: BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 12/94, NJW 1995, 330, 331; v. 25. April 1996 - IX ZR 237/95, NJW 1996, 2037, 2038;… für die Anwaltshaftung: Fischer, in: Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung 1999 Rdnr. 1009). - BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96
Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines …
Eine Belehrungspflicht kann sogar ganz entfallen, wenn sich die Beteiligten über die Tragweite ihrer Erklärung und das damit verbundene Risiko vollständig im klaren sind und die konkrete Vertragsgestaltung ernsthaft wollen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1996 - IX ZR 237/95 - NJW 1996, 2037, 2038). - BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99
Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit …
Behauptet der Anwalt, der Mandant habe die Rechtslage gekannt und sei deshalb nicht belehrungsbedürftig gewesen, so trifft ihn insoweit die Beweislast (…Fischer, in Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung Rdnr. 1009;… zur Notarhaftung BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 12/94, NJW 1995, 330, 331; v. 25. April 1996 - IX ZR 237/95, NJW 1996, 2037, 2038). - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 240/98
Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit
Versäumt der Geschädigte schuldhaft eine anderweitige Ersatzmöglichkeit, greift nicht § 254 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative BGB ein, sondern § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO (…st.Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1995 - IX ZR 122/94, WM 1995, 1883, 1885; v. 19. Oktober 1995 - IX ZR 104/94, WM 1996, 30, 32; v. 25. April 1996 - IX ZR 237/95, WM 1996, 1694; v. 2. Juli 1996 - IX ZR 299/95, WM 1996, 2071, 2073;… zustimmend: Haug, Die Amtshaftung des Notars Rdnr. 207;… ders., in: Seybold/Schippel, BNotO 6. Aufl. § 19 Rdnr. 97;… Sandkühler, in: Arndt/Lerch/Sandkühler, § 19 BNotO Rdnr. 173;… a.A. Rinsche, aaO Rdnr. II 257). - OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 4 U 129/11
Im Zweifel ist bei einer ungesicherten Vorleistung von der …
Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit der Notar (BGH DNotZ 1995, 407; DNotZ 1996, 568f.; DNotZ 1997, 62).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 19.07.1996 - 3 W 82/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 19
Geschäftswert bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MittBayNot 1996, 401
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 10.05.2001 - 15 W 23/00
Geschäftswert bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes
Daraus folgt nach zutreffender Auffassung indessen nicht, dass die Vorschrift nicht eingreift, wenn der Betrieb nur nebenberuflich geführt wird (vgl. BayObLG, NJWE-FER 1997, 139;… Korintenberg/Bengel, Kostenordnung, 14. Aufl., § 19 Rdnr. 75; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl., Stand Dezember 2000, § 19 Rdnr. 55 d, Landgericht Bad Kreuznach/JurBüro 1996, 484, bestätigt durch OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402).Entscheidend ist vielmehr, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern kann (vgl. BayObLG, NJWE-FER 1997, 139; OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402; Mümmler, JurBüro 1996, 485).
Die Annahme des Landgerichts, dass von einer hinreichenden Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes zumindest dann auszugehen ist, wenn nach den für die Alterssicherung der Landwirte geltenden Bewertungsgrundsätzen die erforderliche Mindestgröße für die Beitragspflicht Überschritten wird, also die Voraussetzungen des § 1 Absätze 2 und 5 des Gesetzes über die Alterssicherung von Landwirten vorliegen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402).
Zudem hat der Gesetzgeber in einer Reihe von Vorschriften zum Ausdruck gebracht, dass er ab einer bestimmten Mindestgröße einen landwirtschaftlichen Betrieb für förderungswürdig hält (Einzelheiten bei LG Bad Kreuznach, JurBüro 1996, 485 sowie OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402), so dass die Würdigung des Landgerichts auch unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung zutreffend ist.
- OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe - ausreichende …
Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295).Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).
- OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur …
Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366). - OLG Hamm, 28.02.2013 - 15 W 271/12
Gegenstandswert der notariellen Beantragung eines Hoffolgezeugnisses und der …
Demnach kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich derzeit noch um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern kann (vgl. BayObLG, NJWE-FER 1997, 139; OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402;… Senat a.a.O.).
Rechtsprechung
BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 44/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de
KostO § 18 Abs. 1 § 19 § 20 Abs. 2
Maßgeblicher Wert bei Umschreibung eines Grundstücks - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Passau - 2 T 183/95
- BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 44/96
Papierfundstellen
- MittBayNot 1996, 401
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74
Auszug aus BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 44/96
Um dem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache aber nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 19 KostO ergebende Wert (BayObLGZ 1974, 422/424 f.).
- OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14
Grundbuchverfahren: Geschäftswert für die Eintragung einer Eigentumsumschreibung
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann es sogar genügen, dass sich der höhere Verkehrswert im Verkaufsangebot des Grundstückserwerbers niederschlägt (BayObLG JurBüro 1996, 602), ein erfolgreicher Verkauf also gar nicht stattgefunden haben muss. - OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13
Geschäftswert in Grundbuchsachen: Verkehrswert eines Grundstücks bei alsbaldigem …
Heranzuziehen ist in diesen Fällen auch § 20 KostO (BayObLG JurBüro 1996, 602).Die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts lässt es in Einzelfällen sogar genügen, dass sich der höhere Verkehrswert im Verkaufsangebot des Grundstückserwerbers niederschlägt (BayObLG JurBüro 1996, 602), ein erfolgreicher Verkauf also gar nicht stattgefunden haben muss.
Änderungen des Wertes des Grundbesitzes bleiben indessen unberücksichtigt und es verbleibt beim ursprünglichen Kaufpreis, wenn nicht die Änderungen diesen selbst betreffen (siehe Mümmler JurBüro 1996, 602; vgl. auch BayObLGZ 1974, 422).