Weitere Entscheidung unten: LG Ingolstadt, 13.11.1995

Rechtsprechung
   LG Ansbach, 19.09.1996 - 4 T 987/96   

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https://dejure.org/1996,12783
LG Ansbach, 19.09.1996 - 4 T 987/96 (https://dejure.org/1996,12783)
LG Ansbach, Entscheidung vom 19.09.1996 - 4 T 987/96 (https://dejure.org/1996,12783)
LG Ansbach, Entscheidung vom 19. September 1996 - 4 T 987/96 (https://dejure.org/1996,12783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1192, 1154; ZPO §§ 727, 888, 894
    Zwangsvollstreckung eines Urteils, eine privatschriftliche Briefgrundschuldabtretungserklärung öffentlich beglaubigen zu lassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1996, 440
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Rechtsprechung
   LG Ingolstadt, 13.11.1995 - 1 T 1280/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,26831
LG Ingolstadt, 13.11.1995 - 1 T 1280/95 (https://dejure.org/1995,26831)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 13.11.1995 - 1 T 1280/95 (https://dejure.org/1995,26831)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 13. November 1995 - 1 T 1280/95 (https://dejure.org/1995,26831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1996, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Ein vollständiger Stimmrechtsübergang auf den Nießbraucher wird daher lediglich vereinzelt vertreten (wohl nur Jansen, Der Nießbrauch in Zivil- und Steuerrecht, 6. Aufl., Rdn. 52), während eine Aufspaltung des Stimmrechts zwischen Wohnungseigentümer und Nießbraucher weitere Befürworter in Teilen der Rechtsprechung (LG München II, NJW-RR 1994, 1497; LG Ingolstadt, MittBayNot 1996, 440) und in Teilen der Literatur (Staudinger/Frank, BGB [1994], § 1066 Rdn. 4; vgl. auch Deckert, Die Eigentumswohnung, Gruppe 5 Rdn. 139 ff) findet.
  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01

    Kein Stimmrecht des Nießbrauchers

    (1) Ein Teil ist wie das KG und das OLG Hamburg der Auffassung, aufgrund von § 1066 BGB komme dem Nießbraucher das alleinige Stimmrecht bei allen Beschlüssen zu, die sich auf die Verwaltung, den Gebrauch und die Nutzung des mit dem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentums beziehen, d.h. in allen Angelegenheiten nach den §§ 15, 16 Abs. 1, 21 Abs. 3, 26 Abs. 1 und 28 Abs. 5 WEG; in allen übrigen Fällen, insbesondere bei Verfügungen soll das Stimmrecht dem Wohnungseigentümer verbleiben (RGRK/Augustin, 13. Aufl., § 25 WEG Rn.24; Erman/Ganten, BGB, 10. Aufl., § 25 WEG Rn.3; Staudinger/Frank, 13. Bearbeitung, § 1066 BGB Rn.12; Bärmann, Wohnungseigentum Rn.239; Deckert-Gruppe 5, 29; ebenso: LG München II NJW-RR 1994, 1497; LG Ingolstadt MittBayNot 1996, 440).
  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98

    Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die

    Als Antragstellerin ist sie am Verfahren formell beteiligt; aufgrund ihres Nießbrauchs am Wohnungseigentum ist sie aber nicht materiell Beteiligte im Sinne von § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG und damit nicht, antragsberechtigt (ebenso ausdrücklich Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 43 WEG Rn. 15; F. Schmidt MittBayNot 1997, 65/68; a.A. KG NJW-RR 1987, 973 f.; LG München II NJW-RR 1994, 1497 f.; LG Ingolstadt MittBayNot 1996, 440; Bärmann Wohnungseigentum Rn. 239).

    Stimmrecht und Antragsrecht gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG sind zwar nicht gleichzusetzen; es liegt aber nahe, sie gleich zu behandeln und dem Nießbraucher, wenn und soweit ihm das Stimmrecht nach § 25 WEG zuerkannt wird, auch das Antragsrecht zuzusprechen (so ausdrücklich KG NJW-RR 1987, 973 f.; ebenso LG München II NJW-RR 1994, 1497 ; LG Ingolstadt MittBayNot 1996, 440 und wohl auch OLG Hamburg NJW-RR 1988, 267; Bärmann Rn. 239 a.E.; vgl. auch F. Schmidt aaO S. 68 f.).

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