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   LG Schwerin, 29.02.1996 - 5 T 350/95   

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https://dejure.org/1996,17109
LG Schwerin, 29.02.1996 - 5 T 350/95 (https://dejure.org/1996,17109)
LG Schwerin, Entscheidung vom 29.02.1996 - 5 T 350/95 (https://dejure.org/1996,17109)
LG Schwerin, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 5 T 350/95 (https://dejure.org/1996,17109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1997, 297
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz des Betreuten ist daher auch weiterhin die Grundschuldbestellung als genehmigungsbedürftig anzusehen.8 3 BGHZ 38, 26, 28; 52, 316, 319; KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1821 Rdnr. 6; MünchKommBGB/Wagenitz, § 1821 Rdnr. 5, der allerdings von dem Begriff "rein formale Auslegung" Abstand nehmen möchte; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor §§ 1821, 1822 BGB Rdnr. 9.4 RGZ 90, 395, 399 f.; BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226.5 So auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741.6 So wohl LG Saarbrücken, Rpfleger 1952, 25, 26.7 LG Schwerin, MittBayNot 1997, 297 .
  • OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13

    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im

    Nach a.A. bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten sind (vgl. LG Schwerin MittBayNot 1997, 297; LG Saarbrücken Rpfleger 1982, 25; vgl. zum Meinungsstand DNotI-Report 2003, 129).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz

    Hierzu wird teilweise die Auffassung vertreten, die Bestellung des Grundpfandrechts bedürfe keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten seien (so LG Schwerin MittBayNot 1997, 297; ähnlich wohl auch LG Saarbrücken Rpfleger 1982, 25 mit ablehnender Anmerkung Maurer).
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