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   OLG Hamm, 12.05.1998 - 15 W 133/98   

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https://dejure.org/1998,25256
OLG Hamm, 12.05.1998 - 15 W 133/98 (https://dejure.org/1998,25256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1998 - 15 W 133/98 (https://dejure.org/1998,25256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - 15 W 133/98 (https://dejure.org/1998,25256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1999, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1998 - 15 W 133/98
    BayObLG, Beschluß vom 25.11.1998 - 3Z BR 164/98 - mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG MittBayNot 1999 Heft 1.
  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 15 W 453/88
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1998 - 15 W 133/98
    Denn eine bereits durchgeführte notarielle Amtstätigkeit kann in dem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO nicht mehr rückgängig gemacht werden (Senat DNotZ 1989, 647 ; OLGZ 1990, 291, 295 = DNotZ 1991, 686 ; DNotZ 1996, 703, 706 [= MittBayNot 1996, 59 (nur Leitsatz)]; Arndt/Sandkühler, BNotO, 3. Aufl., § 15 Rdnr. 86; Bohrer, Das Berufsrecht der Notare, Rdnr. 203).
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77

    Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1998 - 15 W 133/98
    Die Vorschrift eröffnet vielmehr eine Rechtschutzmöglichkeit für alle Arten notarieller Amtsverweigerung, also etwa auch eine solche bei der Abwicklung von Verwahrungs- und sonstigen Geschäften im Sinne der §§ 23, 24 BNotO (BGH NJW 1980, 1106 ) oder die Ablehnung eines Notars, sich beim Vollzug eines solchen Geschäfts wegen Besorgnis der Befangenheit der weiteren Amtstätigkeit zu enthalten (Senat DNotZ 1996, 703 ).
  • OLG Hamm, 29.01.1990 - 15 W 483/89

    Verwaltung von Treuhandgeldern durch Notar; Auszahlung der Treuhandbeiträge;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1998 - 15 W 133/98
    Denn eine bereits durchgeführte notarielle Amtstätigkeit kann in dem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO nicht mehr rückgängig gemacht werden (Senat DNotZ 1989, 647 ; OLGZ 1990, 291, 295 = DNotZ 1991, 686 ; DNotZ 1996, 703, 706 [= MittBayNot 1996, 59 (nur Leitsatz)]; Arndt/Sandkühler, BNotO, 3. Aufl., § 15 Rdnr. 86; Bohrer, Das Berufsrecht der Notare, Rdnr. 203).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    Während die Entscheidungen des Nachlassgerichts auch in formaler Hinsicht der Kontrolle des Beschwerdegerichts unterliegen, dient die Beschwerdemöglichkeit nach § 15 BNotO allein dazu, die Durchführung einer bestimmten notariellen Amtstätigkeit sicherzustellen, auf die die Beteiligten zur Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs angewiesen sind (vgl. OLG Hamm MittBayNot 1999, 89, 90).
  • OLG München, 09.05.2008 - 31 Wx 31/08

    Notarbeschwerdeverfahren gegen die Ankündigung der Erteilung einer

    § 54 BeurkG stellt für die Erteilung der Vollstreckungsklausel eine abschließende Sonderregelung dar, die den Rückgriff auf die Generalklausel des § 15 Abs. 2 BNotO ausschließt (vgl. OLG Köln aaO; Winkler § 54 Rn. 5 Fußn. 10; Wolfsteiner MittBayNot 1999, 89).
  • LG München II, 02.11.1998 - 8 T 5279/97

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

    OLG Harmm, Beschluß vom 12.5.1998 - 15 W 133/98 -, mitgeteilt von Helmut Engelhardt, Richter am OLG Hamm Aus dem Tatbestand: Der Notar hat einen Vertrag beurkundet, durch den der Beteiligte Grundstücke an die Stadt Y. verkauft und aufgelassen hat.
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