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   BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00   

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https://dejure.org/2000,2179
BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00 (https://dejure.org/2000,2179)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 2Z BR 5/00 (https://dejure.org/2000,2179)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 2Z BR 5/00 (https://dejure.org/2000,2179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 15; GBO § 20
    Immobilienerwerb in Errungenschaftsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Grundbuch; Ehegatte; Ausländer; Bruchteilseigentum; Eigentumswohnung; Maßgebliches Güterrecht

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 37

    Art. 15 EGBGB; § 20 GBO; § 47 GBO
    Ablehnung der Eintragung von Ehegatten als Bruchteilseigentümer durch das Grundbuchamt

  • Judicialis

    GBO § 20; ; EGBGB Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 15; GBO § 20
    Eintragung ausländischer Ehegatten als Bruchteilseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 113 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Art. 14 EGBGB; Art. 15 EGBGB
    Eintragung von Erwerbern bei ausländischem Güterstand

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GBO § 20; EGBGB Art. 15
    Immobilienerwerb in Errungenschaftsgemeinschaft verheirateter Ehegatten

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Miteigentumserwerb von Jugoslawen

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 113 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Art. 14 EGBGB; Art. 15 EGBGB
    Eintragung von Erwerbern bei ausländischem Güterstand

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 15900/99
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 879
  • DNotZ 2001, 391
  • FamRZ 2001, 1373 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 173
  • MittBayNot 2001, 221
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92

    Ablehnung der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00
    Dennoch müßte das Grundbuchamt die beantragte Eintragung ablehnen, wenn feststünde, dass durch die Eintragung das Grundbuch inhaltlich unrichtig würde (BayObLGZ 1992, 85 m.w.N.).

    Die beantragte Eintragung der Ehegatten als Bruchteilseigentümer darf freilich nur dann abgelehnt werden, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch dadurch wegen des maßgeblichen Güterrechts unrichtig würde; die bloße Möglichkeit, dass dies geschieht, genügt nicht (BayObLGZ 1992, 85/87 m.w.N.).

  • OLG München, 30.11.2015 - 34 Wx 364/15

    Anwendbares ausländisches Recht

    c) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; BayObLG MittBayNot 2001, 221 mit Anm. Riering) kann die Eintragung eines Ehepaars als Bruchteilseigentümer - wie hier beantragt - nicht deshalb abgelehnt werden, weil das für sie geltende Ehegüterrecht Gesamthandseigentum vorsieht; vielmehr ist im Einzelfall konkret nachzuweisen, dass auch eine vorzeitige (Teil-) Auseinandersetzung der Ehegatten und Begründung von Miteigentum nicht möglich ist.
  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Diese für Alleineigentum aufgestellten Grundsätze gelten entsprechend, wenn die Beteiligten beantragen, als Miteigentümer zu gleichen Teilen eingetragen zu werden (BayObLG MittBayNot 2001, 221).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

    Auch in diesem Falle dürfte die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch im Falle der Eintragung unrichtig werden könnte, für eine Zurückweisung des Eintragungsantrags oder eine Zwischenverfügung, die hierzu auf eine weitere Klärung abzielt, nicht ausreichen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 893 und NJW-RR 2001, 879 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ).

    Hier dürfte aufgrund des Eingangs der notariellen Urkunde feststehen, dass die Beteiligte zu 3. die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, nachdem sie sich durch einen thailändischen Reisepass ausgewiesen hat (vgl. dazu auch BayObLG MittBayNot 2001, 221).

  • OLG München, 22.01.2013 - 34 Wx 413/12

    Zulässigkeit der Grundbucheintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines

    16 b) Denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; auch BayObLG MittBayNot 2001, 221) darf die Eintragung des Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks nur abgelehnt werden, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnisse davon hat, dass durch die Eintragung das Grundbuch unrichtig wird.
  • OLG Nürnberg, 02.07.2020 - 15 W 985/20

    Eigentumsvormerkung für einen erwerbenden Ehegatten bei ins eheliche Gesamtgut

    Besteht auf Grund der gemachten Angaben und des sonstigen Kenntnisstandes des Grundbuchamtes bezüglich des anwendbaren Rechts die nicht nur theoretische Möglichkeit, dass die Ehegatten, wie beantragt Eigentümer werden könnten, hat das Grundbuchamt die Eintragung vorzunehmen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 2Z BR 5/00; Wiegand in Staudinger/Pfeifer/Diehn BGB, 2017, § 925 Rn. 57; Reithmann/Martiny a.a.O.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012, Rn. 1500 und Rn. 3421b).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17

    Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt aufgrund der gemachten Angaben oder in sonstiger Weise die sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch unrichtig werden würde, weil z.B. ein Ehegatte als Alleinberechtigter eingetragen werden soll, obwohl das Recht in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft fällt; bloße Zweifel hingegen genügen nicht (Senat FGPrax 2017, 60; OLG München Rpfleger 2009, 445 [OLG München 16.02.2009 - 34 Wx 095/08] ; OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 319; BayObLG Rpfleger 1992, 341 [BayObLG 02.04.1992 - 2 Z BR 17/92] ; 2001, 173 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ; Demharter, aaO, § 33 Rz. 28).
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