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   LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04   

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LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04 (https://dejure.org/2004,30225)
LG Traunstein, Entscheidung vom 07.04.2004 - 4 T 1365/04 (https://dejure.org/2004,30225)
LG Traunstein, Entscheidung vom 07. April 2004 - 4 T 1365/04 (https://dejure.org/2004,30225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1804, 1908i BGB
    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sittliche Pflicht zur Schenkung

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1804, 1908i BGB
    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 1 XVII 519/01
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2005, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Die drohende Nichtigkeit des Vertrages, die auch durch eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht geheilt werden kann (BayObLG, MittBayNot 1996, 432 ), hat abschreckende Wirkung.

    Es besteht keine sittliche Pflicht, wirtschaftlich vernünftige Geschäfte vorzunehmen - auch nicht etwa zum Steuernsparen (BayObLG, NJW-RR 1997, 452 ).

    Denn auch dort liegt der vorrangige Zweck nicht in der Vermehrung des Vermögens des anderen Ehegatten, sondern die Zuwendung erfolgt im Hinblick auf die eheliche Lebensführung der Ehegatten und die von ihnen geleisteten Beiträge zum Unterhalt der Familie, ohne dass eine Gegenleistung versprochen oder erbracht wird (z. B. BGH, NJW 1988, 962, 964; 1990, 386, 387; instruktiv insofern OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 576 ; ähnlich BayObLGZ 1996, 118).

  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Zu Recht beurteilt das OLG den Begriff der Angemessenheit einer Ausstattung gemäß § 1624 BGB nicht alleine danach, was den Eltern nach Zuwendung der Ausstattung zur Lebensführung noch verbleibt (so etwa RGZ 141, 358, 359 f., ebenso Bürgerliches Recht noch OLG Stuttgart, BWNotZ 1997, 147 ff. m. Anm. Ziegler, siehe auch BayObLG, Rpfleger 2003, 649, 650; Palandt/ Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1604 BGB Rdnr. 3).

    Keine Ausstattung liegt allerdings nach Auffassung des BayObLG ( Rpfleger 2003, 649 ff.) vor, wenn die Übertragung lediglich dazu dient, der Familie des Betreuten das von diesem ererbte Anwesen zu erhalten.

  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Im Rahmen des § 1804 Satz 2 BGB wird das Vorliegen einer sittlichen Pflicht jedoch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits dann bejaht, wenn eine rechtsgeschäftliche Zuwendung aus Mitteln eines Betroffenen unter Berücksichtigung seiner materiellen und immateriellen Belange letztlich in seinem Interesse liegt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1987, 751 ).

    Im nächsten Schritt will das Gericht jedoch unter Hinweis auf eine Entscheidung OLG Hamm ( FamRZ 1987, 751 ) eine sittliche Pflicht bereits dann annehmen, wenn die Zuwendung unter Berücksichtigung der materiellen und immateriellen Belange letztlich im Interesse des Zuwendenden liegt (dagegen BayObLG, Rpfleger 2003, 643, 650 f.).

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Bei der Prüfung, ob eine Schenkung sittlicher Pflicht entspricht, ist - soweit feststellbar - auch auf den Willen des Betreuten Rücksicht zu nehmen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1313 ).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Zwar wiederholt es zunächst die allgemein verwendete Definition, wonach eine Pflichtschenkung dann vorliege, wenn unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben einer Belohnung sittlich anstößig wäre (vgl. auch BGH, NJW 2000, 3488 ).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 W 196/97

    Rechtsgeschäft zu Lasten des Betreuten bzw. ohne erforderliche

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Zu Recht beurteilt das OLG den Begriff der Angemessenheit einer Ausstattung gemäß § 1624 BGB nicht alleine danach, was den Eltern nach Zuwendung der Ausstattung zur Lebensführung noch verbleibt (so etwa RGZ 141, 358, 359 f., ebenso Bürgerliches Recht noch OLG Stuttgart, BWNotZ 1997, 147 ff. m. Anm. Ziegler, siehe auch BayObLG, Rpfleger 2003, 649, 650; Palandt/ Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1604 BGB Rdnr. 3).
  • RG, 13.07.1933 - IV 139/33

    1. Welcher Zeitpunkt ist maßgebend für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Zu Recht beurteilt das OLG den Begriff der Angemessenheit einer Ausstattung gemäß § 1624 BGB nicht alleine danach, was den Eltern nach Zuwendung der Ausstattung zur Lebensführung noch verbleibt (so etwa RGZ 141, 358, 359 f., ebenso Bürgerliches Recht noch OLG Stuttgart, BWNotZ 1997, 147 ff. m. Anm. Ziegler, siehe auch BayObLG, Rpfleger 2003, 649, 650; Palandt/ Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1604 BGB Rdnr. 3).
  • LG München II, 15.11.2004 - 6 T 5313/04

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Überlassung an Minderjährigen mit

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    (Leitsatz des Einsenders) LG München II, Beschluss vom 15.11.2004, 6 T 5313/04; eingesandt von Notar Dr. Gerhard Brandmüller, Fürstenfeldbruck.
  • BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87

    Volkszählung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Denn auch dort liegt der vorrangige Zweck nicht in der Vermehrung des Vermögens des anderen Ehegatten, sondern die Zuwendung erfolgt im Hinblick auf die eheliche Lebensführung der Ehegatten und die von ihnen geleisteten Beiträge zum Unterhalt der Familie, ohne dass eine Gegenleistung versprochen oder erbracht wird (z. B. BGH, NJW 1988, 962, 964; 1990, 386, 387; instruktiv insofern OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 576 ; ähnlich BayObLGZ 1996, 118).
  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 245/88

    Genehmigung eines wegen fehlender Vollmacht schwebend unwirksamen Vertrages durch

    Auszug aus LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
    Denn auch dort liegt der vorrangige Zweck nicht in der Vermehrung des Vermögens des anderen Ehegatten, sondern die Zuwendung erfolgt im Hinblick auf die eheliche Lebensführung der Ehegatten und die von ihnen geleisteten Beiträge zum Unterhalt der Familie, ohne dass eine Gegenleistung versprochen oder erbracht wird (z. B. BGH, NJW 1988, 962, 964; 1990, 386, 387; instruktiv insofern OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 576 ; ähnlich BayObLGZ 1996, 118).
  • OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85

    Vorliegen einer Schenkung bei Zuwendungen unter Ehegatten; Verletzung der

  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
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