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Rechtsprechung
   LG Bonn, 24.09.2004 - 6 T 196/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14314
LG Bonn, 24.09.2004 - 6 T 196/04 (https://dejure.org/2004,14314)
LG Bonn, Entscheidung vom 24.09.2004 - 6 T 196/04 (https://dejure.org/2004,14314)
LG Bonn, Entscheidung vom 24. September 2004 - 6 T 196/04 (https://dejure.org/2004,14314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eigentumsvormerkung, zu sichernder Anspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 13, 19 GBO, 885 Abs. 2 BGB
    Eigentumsvormerkung, zu sichernder Anspruch

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 885; GBO § 19
    Isolierte Bewilligung einer Eigentumsvormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Eintragung einer Vormerkung auf Grundlage der isolierten Bewilligung einer Eigentumsvormerkung ohne konkrete Angabe bzgl. des zu sichernden Anspruchs mit § 885 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 245
  • MittBayNot 2005, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 09.02.2005 - 2 Wx 41/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Grundbuchverfahren gegen die Ablehnung

    Die weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 24. November 2004 gegen den Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24. September 2004 - 6 T 196/04 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 2 Wx 41/04

    Erforderlichkeit der Bezeichnung des zu sichernden Anspruchs für die Eintragung

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  • OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 142/10

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Voraussetzungen für die Eintragung einer

    Schon aus § 885 Abs. 2 BGB dürfte zu folgern sein, dass Vormerkungen jedenfalls aufgrund so genannter "isolierter" Bewilligungen ohne hinlänglich individualisierte Bezeichnung des zugrunde liegenden schuldrechtlichen Anspruchs nicht eintragungsfähig sind (LG Bonn NJW-RR 2005, 245; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 1507).
  • LG Augsburg, 05.08.2004 - 4 T 2336/04

    Eintragungsfähigkeit einer Anrechungsabrede bei einer Reallast

    (Leitsatz der Schriftleitung) LG Bonn, Beschluss vom 24.9.2004, 6 T 196/04 Die Eigentümerin bewilligte die Eintragung einer Eigentumsvormerkung zugunsten der Herren D und U zu je 1/2 Anteil.
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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 05.08.2004 - 4 T 2336/04   

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https://dejure.org/2004,28821
LG Augsburg, 05.08.2004 - 4 T 2336/04 (https://dejure.org/2004,28821)
LG Augsburg, Entscheidung vom 05.08.2004 - 4 T 2336/04 (https://dejure.org/2004,28821)
LG Augsburg, Entscheidung vom 05. August 2004 - 4 T 2336/04 (https://dejure.org/2004,28821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2005, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 24.09.2004 - 6 T 196/04

    Eigentumsvormerkung, zu sichernder Anspruch

    Auszug aus LG Augsburg, 05.08.2004 - 4 T 2336/04
    (Leitsatz der Schriftleitung) LG Bonn, Beschluss vom 24.9.2004, 6 T 196/04 Die Eigentümerin bewilligte die Eintragung einer Eigentumsvormerkung zugunsten der Herren D und U zu je 1/2 Anteil.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 20 W 399/12

    Grundbuch: Eintragung einer Sicherungsreallast

    19 Der Senat folgt dagegen der in Rechtsprechung (Oberlandesgericht Hamm, Beschl. v. 22.09.1997, 15 W 207/97 - FGPrax 1998, 9-; Landgericht Augsburg, Beschl. v. 05.08.2004, 4 T 2336/04 -MittBayNot 2005, 47-) und Lehre (Palandt/Bassenge: BGB, 72. Aufl., § 1108, Rdnr. 1; Staudinger/Mayer: BGB, Stand Nov. 2008, Einl. zu §§ 1105-1112, Rdnr. 63 m. w. H. ; Lange-Parpat RNotZ 2008, 377, 382; Grziwotz MittBayNot 2010, 341) überwiegend vertretenen Gegenmeinung, auf die sich die Beschwerde stützt.
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