Weitere Entscheidung unten: LG Traunstein, 29.12.2004

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   OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03   

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https://dejure.org/2004,2586
OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03 (https://dejure.org/2004,2586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2004 - 8 W 495/03 (https://dejure.org/2004,2586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 8 W 495/03 (https://dejure.org/2004,2586)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsfähigkeit von über Gelegenheitsgeschenke hinausgehenden Schenkungen aus dem Vermögen eines Betreuten; Genehmigungsfähigkeit eines Übergabevertrages über die Übergabe eines dem Betreuten gehörenden landwirtschaftlichen Unternehmens auf den Sohn gegen Zusage ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 148

    § 1908 BGB; § 1908i BGB; § 1804 BGB; § 1624 BGB
    Landwirtschaftliches Unternehmen des Betreuten - Übergabevertrag

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergabevertrag gegen Bestellung eines Altenteils

  • Judicialis

    BGB § 1624; ; BGB § 1804; ; BGB § 1908; ; BGB § 1908i

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1624; BGB § 1804; BGB § 1908; BGB § 1908i
    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für einen Hofübergabevertrag eines unter Betreuung stehenden Geschäftsunfähigen sowie zur Frage der Entgeltlichkeit der Übergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übergabevertrag nicht genehmigungsfähig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 62
  • Rpfleger 2004, 695
  • MittBayNot 2005, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 590/99

    Genehmigung eines Hofübergabe-Vertrags durch Vormundschaftsgericht - Betreuung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Zutreffend ist zwar, dass der Sicherung des Vermögens des Betreuten zur Gewährleistung seiner angemessenen Versorgung und Pflege im Alter ein hoher Stellenwert zukommt, so dass eine gewissenhafte Prüfung all jener (beabsichtigten) Verfügungen - auch bei Übergabeverträgen - geboten ist, die zu einer weitgehenden Veränderung der Vermögenslage des Betreuten führen (vgl. SenBeschl. v. 6.5.1997, BWNotZ 1997, 147, und v. 4.10.2000, BWNotZ 2001, 64 mwNw).

    Zu Unrecht hat die Kammer die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 4.10.2000 (BWNotZ 2001, 64) auf den vorliegenden Fall übertragen, obwohl sich die Ausgestaltung der Verträge erheblich unterscheidet und die Vertragsteile hier den Anforderungen der Senatsrechtsprechung Rechnung getragen haben.

    Die in § 2 des Vertrages aufgeführten Gegenleistungen des Übernehmers mit Wohnungsrecht, Garagennutzungsrecht, Verköstigung und Pflegeleistungen bis zum Tode des Betreuten und der Betreuerin sind so weitgehend, dass dem Senat - anders als im Falle der Entscheidung vom 4.10.2000 (aaO) - eine gravierende Lücke zum Nachteil des Übergebers nicht ersichtlich ist.

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Bei der Prüfung der Angemessenheit ist Raum, den mutmaßlichen Willen des Betreuten (vgl. § 1908i Abs. 2 BGB; OLG Karlruhe Die Justiz 2001, 29) und seine erkennbaren Interessen zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zwar die Erwägungen des Landgerichts und des Vormundschaftsgerichts, dass Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten, die über die in § 1908i Abs. 2 S. 1 BGB genannten Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind, weshalb in solchen Fällen kein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers besteht, wenn der Betreuer durch § 1908i Abs. 1 iVm § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Betreuten gehindert ist (vgl. BayObLGZ 1996, 118 = FamRZ 1996, 1359 = RPfl 1996, 508; BayObLG RPfl 2003, 649; OLG Hamm FamRZ 1985, 206; Erman / Holzhauer, BGB 11.Aufl. 2004, § 1804 Rn 1, § 1908i Rn 37f; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1804 Rn 2, 1908i Rn 17 f; Staudinger / Engler, 13. Bearb. 1999, § 1804 Rn 20).
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Dass ein solcher Übergabevertrag zugleich eine sog. vorweggenommene Erbfolge enthält (vgl. BGH FamRZ 1990, 1083; Lange / Kuchinke, Erbrecht 5.Aufl. 2001, § 25 XI 1), steht der Qualifizierung als Aussteuer und damit der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit - entgegen der Annahme des Notariats - nicht zwingend entgegen.
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Es ist anerkannt, dass die in Übergabeverträgen vom Übernehmer zugesagten "Gegenleistungen" in Gestalt von Wohnrecht sowie Versorgung und Pflege im Alter dem Vertrag im Ansatz den Charakter der Unentgeltlichkeit nehmen (BGH NJW 1995, 1349 = MDR 1995, 500 = FamRZ 1995, 479; BayObLGZ 1996, 20 = DNotZ 1996, 647 = MittBayNot 1996, 195; OLG Hamm FamRZ 1987, 751; vgl. auch MünchKomm / Schwab, BGB 4. Aufl. 2002, § 1908 Rn 4; Soergel / Zimmermann, aaO Rn 5).
  • LG Detmold, 02.07.1997 - 2 S 241/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Auch der Fall des § 1908i Abs. 2 BGB ist hier zu Recht verneint worden, weil die beabsichtigte Vermögensübertragung den Rahmen eines "Gelegenheitsgeschenks" weit überschreitet (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 47 = BtPrax 1998, 72) und auch nicht einer "sittlichen Pflicht" des Betroffenen entspricht.
  • OLG Hamm, 16.04.1984 - 15 W 105/84

    Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung als Schenkung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zwar die Erwägungen des Landgerichts und des Vormundschaftsgerichts, dass Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten, die über die in § 1908i Abs. 2 S. 1 BGB genannten Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind, weshalb in solchen Fällen kein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers besteht, wenn der Betreuer durch § 1908i Abs. 1 iVm § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Betreuten gehindert ist (vgl. BayObLGZ 1996, 118 = FamRZ 1996, 1359 = RPfl 1996, 508; BayObLG RPfl 2003, 649; OLG Hamm FamRZ 1985, 206; Erman / Holzhauer, BGB 11.Aufl. 2004, § 1804 Rn 1, § 1908i Rn 37f; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1804 Rn 2, 1908i Rn 17 f; Staudinger / Engler, 13. Bearb. 1999, § 1804 Rn 20).
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Es ist anerkannt, dass die in Übergabeverträgen vom Übernehmer zugesagten "Gegenleistungen" in Gestalt von Wohnrecht sowie Versorgung und Pflege im Alter dem Vertrag im Ansatz den Charakter der Unentgeltlichkeit nehmen (BGH NJW 1995, 1349 = MDR 1995, 500 = FamRZ 1995, 479; BayObLGZ 1996, 20 = DNotZ 1996, 647 = MittBayNot 1996, 195; OLG Hamm FamRZ 1987, 751; vgl. auch MünchKomm / Schwab, BGB 4. Aufl. 2002, § 1908 Rn 4; Soergel / Zimmermann, aaO Rn 5).
  • OLG Hamm, 23.05.1991 - 22 U 160/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Nur dann, wenn die zugesagte Gegenleistung des Übernehmers deutlich hinter den absehbaren Bedürfnissen des Übergebers (und seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau) zurückbleibt, wenn also das Maß der Angemessenheit iSv § 1624 Abs. 1 BGB überschritten wird, kann Schenkungsrecht und damit das Verbot des § 1804 BGB zur Anwendung kommen (BGH und BayObLG aaO; OLG Hamm NJW-RR 1992, 1170; Senat aaO; vgl. auch Böhmer, MittBayNot 1996, 405 ff).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 W 196/97

    Rechtsgeschäft zu Lasten des Betreuten bzw. ohne erforderliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Zutreffend ist zwar, dass der Sicherung des Vermögens des Betreuten zur Gewährleistung seiner angemessenen Versorgung und Pflege im Alter ein hoher Stellenwert zukommt, so dass eine gewissenhafte Prüfung all jener (beabsichtigten) Verfügungen - auch bei Übergabeverträgen - geboten ist, die zu einer weitgehenden Veränderung der Vermögenslage des Betreuten führen (vgl. SenBeschl. v. 6.5.1997, BWNotZ 1997, 147, und v. 4.10.2000, BWNotZ 2001, 64 mwNw).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Die Übertragung eines Vermögensanteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge steht der Annahme einer Ausstattung im Sinne von § 1908 BGB nicht entgegen (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 62).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

    Bereits aus diesem Grunde fehlt es an der Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, welcher der von der weiteren Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2005, 62) zugrunde lag.
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Anmerkung: Zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 30.6.2004, 8 W 495/03, MittBayNot 2005, 229 (in diesem Heft) sowie zum vorstehenden Beschluss des LG Traunstein vom 7.4.2004, 4 T 1365/04: Die Praxis weicht vor unentgeltlichen Zuwendungen aus dem Vermögen eines Betreuten vielfach wegen des Schenkungsverbots gemäß § 1908 i Abs. 2 BGB i. V. m. § 1804 BGB zurück.
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06

    Ergänzungspflegschaft: Entbehrlichkeit familiengerichtlicher Genehmigung durch

    Infolgedessen fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung einer entsprechenden Ergänzungspflegschaft (vgl. Palandt/Diederichsen aaO § 1909 Rdn. 7; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 62 jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 21 U 116/03

    Abnahme von zur Sondernutzung zugewiesenen Gemeinschaftseigentums

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.6.2004, 8 W 495/03 Rechtsprechung 04-Umbruch03.
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Rechtsprechung
   LG Traunstein, 29.12.2004 - 4 T 5135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5812
LG Traunstein, 29.12.2004 - 4 T 5135/04 (https://dejure.org/2004,5812)
LG Traunstein, Entscheidung vom 29.12.2004 - 4 T 5135/04 (https://dejure.org/2004,5812)
LG Traunstein, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 4 T 5135/04 (https://dejure.org/2004,5812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 19 Abs. 2 n. F.
    Wegfall der Grundbuchsperre bei Grundstücksteilung

  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines Negativattests der Gemeinde als Vollzugsvoraussetzung für eine Grundstücksteilung; Materielles Prüfungsrecht des Grundbuchamtes bei Eintragung einer Grundstücksteilung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 19 Abs. 2; GBO § 19
    Teilung eines Grundstücks; Eintragung im Grundbuch ohne Genehmigung der Gemeinde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 187
  • Rpfleger 2005, 310
  • Rpfleger 2005, 423
  • MittBayNot 2005, 229
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 21 U 116/03

    Abnahme von zur Sondernutzung zugewiesenen Gemeinschaftseigentums

    (Leitsatz der Schriftleitung) LG Traunstein, Beschluss vom 29.12.2004, 4 T 5135/04; eingesandt von Notar Michael Habel, Altötting Die Eheleute G. haben eine Grundstücksteilfläche verkauft.
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