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   LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04   

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LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04 (https://dejure.org/2004,31280)
LG München I, Entscheidung vom 28.12.2004 - 13 T 21587/04 (https://dejure.org/2004,31280)
LG München I, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - 13 T 21587/04 (https://dejure.org/2004,31280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 51

    BGG § 1190
    Eintragungsvermerk "Benützungsbeschränkung" ohne Unterscheidungskraft

  • Deutsches Notarinstitut

    BGG § 1190
    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2006, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 39/84

    Ausgleich der steuerlicher Nachteile des begrenzten Realsplittings

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    9. BGB § 1585 b Abs. 3 (Freistellung von Steuernachteilen beim begrenzten Realsplitting) Auf den Anspruch auf Freistellung von Steuernachteilen, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatten infolge seiner Zustimmung zum begrenzten Realsplitting entstehen können, ist die Vorschrift des § 1585 b Abs. 3 BGB weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (im Anschluss an das Senatsurteil vom 9.10.1985, IVb ZR 39/84, FamRZ 1985, 1232).

    II. 1. Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Ausgleich des Steuernachteils, der ihm aufgrund seiner Zustimmung zum begrenzten Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG erwächst, ein Anspruch eigener Art ist, auf den § 1585 b Abs. 3 BGB weder unmittelbar noch sinngemäß anzuwenden ist (Senatsurteil vom 9.10.1985, IVb ZR 39/84, FamRZ 1985, 1232 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 23.3.1983, IVb ZR 369/81, FamRZ 1983, 576 ; vom 26.9.1984, IVb ZR 30/83, FamRZ 1984, 1211 und vom 9.10.1985, a. a. O.) kann der unterhaltspflichtige Ehegatte die Zustimmung des anderen zum sog. begrenzten Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG regelmäßig nur Zug um Zug gegen eine bindende Erklärung verlangen, durch die er sich zur Freistellung des unterhaltsberechtigten Ehegatten von der Steuerschuld verpflichtet, die diesem als Folge der Besteuerung der erhaltenen Unterhaltszahlungen erwächst.

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 30/83

    Verknüpfung von Zustimmung zum begrenzten Realsplitting und Zusage der

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 23.3.1983, IVb ZR 369/81, FamRZ 1983, 576 ; vom 26.9.1984, IVb ZR 30/83, FamRZ 1984, 1211 und vom 9.10.1985, a. a. O.) kann der unterhaltspflichtige Ehegatte die Zustimmung des anderen zum sog. begrenzten Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG regelmäßig nur Zug um Zug gegen eine bindende Erklärung verlangen, durch die er sich zur Freistellung des unterhaltsberechtigten Ehegatten von der Steuerschuld verpflichtet, die diesem als Folge der Besteuerung der erhaltenen Unterhaltszahlungen erwächst.
  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85

    Löschung einer Dienstbarkeit durch das Grundbuchamt von Amts wegen als inhaltlich

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    Hierin liegt auch der Unterschied zu den vom Amtsgericht ebenfalls zitierten Entscheidungen des BayObLG (Rpfleger 1981, 295; Rpfleger 1986, 296 ).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 23.3.1983, IVb ZR 369/81, FamRZ 1983, 576 ; vom 26.9.1984, IVb ZR 30/83, FamRZ 1984, 1211 und vom 9.10.1985, a. a. O.) kann der unterhaltspflichtige Ehegatte die Zustimmung des anderen zum sog. begrenzten Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG regelmäßig nur Zug um Zug gegen eine bindende Erklärung verlangen, durch die er sich zur Freistellung des unterhaltsberechtigten Ehegatten von der Steuerschuld verpflichtet, die diesem als Folge der Besteuerung der erhaltenen Unterhaltszahlungen erwächst.
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89

    Androhung; Zwangsweise Vorführung; Unentschuldigt; Ausbleiben; Richterlicher

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    Dort ließ sich von dem Berechtigten des jeweiligen Eintragungsvermerks (eine Elektrizitätsgesellschaft bzw. die Deutsche Reichsbahn) jeweils auf den wesentlichen Inhalt der Dienstbarkeit schließen (s. BayObLGZ 1990, 37 ).
  • BGH, 29.10.1965 - V ZR 77/63

    Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch als "Baubeschränkung" - Auslegung

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass das einzutragende Recht im Eintragungsvermerk wenigstens stichwortartig so bezeichnet werden muss, dass seine rechtliche Natur und seine besondere Art erkennbar wird und lediglich im Hinblick auf seine nähere Ausgestaltung auf die Eintragungsbewilligung verwiesen werden darf (BGH, NJW 1965, 2398 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 874 Rdnr. 5; Schöner/ Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 1145 ff.).
  • BayObLG, 27.04.1994 - 2Z BR 22/94

    Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1990, 35 ff.; BayObLG, DNotZ 1994, 888 ff.), wonach dem bloßen Vermerk "Benutzungsbeschränkung" keine Unterscheidungskraft zukommt.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 108/02

    Ausgleich steuerlicher Nachteile des Unterhaltsberechtigten infolge der

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    BGH, Urteil vom 11.5.2005, XII ZR 108/02; mitgeteilt von Wolfgang Wellner, Richter am BGH Die Parteien streiten um den Ausgleich steuerlicher Nachteile der Klägerin infolge der Inanspruchnahme des sog. begrenzten Realsplittings durch den Beklagten.
  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 10/90

    Schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts einer Dienstbarkeit im Grundbuch

    Auszug aus LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1990, 35 ff.; BayObLG, DNotZ 1994, 888 ff.), wonach dem bloßen Vermerk "Benutzungsbeschränkung" keine Unterscheidungskraft zukommt.
  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    b) Dem Ausdruck "Nutzungsbeschränkung" oder "Benützungsbeschränkung" hingegen fehlt nach heutigem Rechtsverständnis und überwiegender Meinung in der Regel die notwendige Kennzeichnungskraft, weil er für sich genommen das Recht lediglich als eine Dienstbarkeit der zweiten oder dritten Alternative des § 1090 BGB beschreibt, aber nicht erkennen lässt, durch welchen Inhalt die Beschränkung ihrer individuellen Art nach charakterisiert wird (BayObLGZ 1990, 35 zu einer Eintragung vom 17.1.1957; BayObLG Rpfleger 1995, 13 zu einer Eintragung vom 16.2.1984; OLG Köln Rpfleger 1980, 467/468; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 15 zu einer Eintragung (wohl) im Jahr 1954; LG München I MittBayNot 2006, 147 zu einer Eintragung im Jahr 1941; auch AG Starnberg MDR 1965, 659 zu einer Eintragung offenbar aus einer Zeit vor 1924; Bayer/Lieder in Bauer/von Oefele AT III Rn. 401; aber: BGH NJW 1983, 115/116, wonach die eingetragene "Bebauungs- und Benutzungsbeschränkung" inhaltlich zulässig sei).

    Ob dem für das Jahr 1978 noch zu folgen ist (a. A. BayObLGZ 1990, 35 zu einer Eintragung aus dem Jahr 1957; LG München I MittBayNot 2006, 147 zu einer Eintragung aus dem Jahr 1941), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob den Ausführungen des Bundesgerichtshofs, eine Gebäudenutzungsbeschränkung müsse neben einer Baubeschränkung im Eintragungsvermerk selbst zum Ausdruck gebracht werden (NJW 1965, 2398), entnommen werden kann, die Bezeichnung als "Benutzungsbeschränkung" im Grundbuch sei zur Kennzeichnung des Rechtsinhalts geeignet und ausreichend.

    b) In derartigen Fällen ist vielmehr - was das Landgericht München I in der Entscheidung vom 28.12.2004 (MittBayNot 2006, 147), die der Beteiligte für sich in Anspruch nimmt, unerwähnt gelassen hat - das Amtsverfahren zum Zweck der Wiederbeschaffung zerstörter oder abhanden gekommener Eintragungsbewilligungen nach § 148 Abs. 1 GBO i. V. m. der fortgeltenden Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden vom 26.7.1940 (RGBl. I S. 1048) einzuleiten (vgl. Senat vom 30.6.2014, 34 Wx 168/14, juris Rn. 19; OLG Köln Rpfleger 1982, 16/17; LG Potsdam Rpfleger 2000, 545; Demharter § 148 Rn. 3; Meincke in Bauer/von Oefele § 148 Rn. 8 f.; Hügel/Otto § 148 Rn. 4; KEHE/Munzig GBO 7. Aufl. § 148 Rn. 6 mit 9; Meikel/Böhringer GBO § 1048 Rn. 10 mit Rn. 15).

  • OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Grundbuchverfahren; Anforderungen an die

    Die schlagwortartige Kurzbezeichnung darf sich dabei nicht in einer letztlich inhaltsleeren Formulierung wie "Benützungsrecht und Benützungsbeschränkung" erschöpfen, mit der jede Dienstbarkeit umschrieben werden könnte (BayObLGZ 1990, S. 35 ff.; LG München, MittBayNot 2006, S. 147 ff.).
  • LG Bayreuth, 20.06.2005 - 41 T 83/05

    Auflassungsvormerkung für Gesamtberechtigte

    (Leitsatz des Einsenders) LG München I, Beschluss vom 28.12.2004, 13 T 21587/04; eingesandt von Notar Prof. Dr. Karl Winkler, München.
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   LG Bayreuth, 20.06.2005 - 41 T 83/05   

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https://dejure.org/2005,36597
LG Bayreuth, 20.06.2005 - 41 T 83/05 (https://dejure.org/2005,36597)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 20.06.2005 - 41 T 83/05 (https://dejure.org/2005,36597)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 41 T 83/05 (https://dejure.org/2005,36597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Leitsatz und Auszüge)

    § 428 BGB
    Auflassungsvormerkung für Gesamtberechtigte

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2006, 147
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

    Auszug aus LG Bayreuth, 20.06.2005 - 41 T 83/05
    (Leitsatz des Einsenders) LG München I, Beschluss vom 28.12.2004, 13 T 21587/04; eingesandt von Notar Prof. Dr. Karl Winkler, München.
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