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   OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04   

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https://dejure.org/2004,4247
OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04 (https://dejure.org/2004,4247)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2004 - 15 WF 214/04 (https://dejure.org/2004,4247)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2004 - 15 WF 214/04 (https://dejure.org/2004,4247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § § 138, 313
    Scheidungsfolgenvereinbarung mit gehaltsunabhängigem Mindestunterhalt kann sittenwidrig sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines vom eheangemessenen Bedarfs des unterhaltsberechtigten Ehegatten unabhängigen Mindestunterhalts in einer Trennungsfolgenvereinbarung; Anspruch auf Herabsetzung einer in einer Trennungsvereinbarung geregelten Unterhaltsverpflichtung; ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 313

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mindestunterhalt kann sittenwidrig sein!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 138 § 313 § 1408
    Inhaltskontrolle der Regelung über den nachehelichen Unterhalt in einem Ehevertrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1585
  • FamRZ 2004, 1969
  • MittBayNot 2006, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03

    Notarielle Scheidungsvereinbarung; Anspruch auf Zugewinnausgleich;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04
    Ob dies im Hinblick auf die hier zu beurteilende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, für deren Inhaltskontrolle die vorgenannten Kriterien gleichermaßen gelten (vgl. Senat NJW 2004, 1961; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 4. Aufl., § 630 ZPO Rn 10 m.w.N.), der Fall ist, wird das Amtsgericht im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, und zwar nach ergänzendem Sachvortrag der Parteien zu ihrer der Vereinbarung im einzelnen zugrunde liegenden und die jeweilige Verhandlungsposition bestimmenden Lebenssituation sowie nach einer eventuell zum Zustandekommen der Vereinbarung durchzuführenden Beweisaufnahme.
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04
    Beides kann im summarischen Prozesskostenhilfeverfahren nach dessen Zweck nicht vorweggenommen werden, sondern ist dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten (vgl. BVerfG NJW 2004, 1789 unter III.2 a der Gründe; BGH FamRZ 2003, 671, 672 unter II.1.).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04
    Zwar wird Hauptanwendungsfall der Grundsätze, die das BVerfG im Urteil vom 6. Februar 2001 (NJW 2001, 957) zu dem aus Art. 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG folgenden Schutz vor einseitiger Lastenverteilung zwischen Ehegatten und der BGH im Urteil vom 11. Februar 2004 (NJW 2004, 930) zur Beurteilung der Wirksamkeit von Eheverträgen (§§ 1408, 1410 BGB) aufgestellt haben, eine mögliche Benachteiligung der infolge Schwangerschaft bzw. Kinderbetreuung über keine oder unzureichende Erwerbseinkünfte verfügenden und deshalb im Verhältnis zum erwerbstätigen Ehemann sozial schwächeren Ehefrau, d.h. des unterhaltsberechtigten Ehegatten sein.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04
    Beides kann im summarischen Prozesskostenhilfeverfahren nach dessen Zweck nicht vorweggenommen werden, sondern ist dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten (vgl. BVerfG NJW 2004, 1789 unter III.2 a der Gründe; BGH FamRZ 2003, 671, 672 unter II.1.).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04
    Zwar wird Hauptanwendungsfall der Grundsätze, die das BVerfG im Urteil vom 6. Februar 2001 (NJW 2001, 957) zu dem aus Art. 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG folgenden Schutz vor einseitiger Lastenverteilung zwischen Ehegatten und der BGH im Urteil vom 11. Februar 2004 (NJW 2004, 930) zur Beurteilung der Wirksamkeit von Eheverträgen (§§ 1408, 1410 BGB) aufgestellt haben, eine mögliche Benachteiligung der infolge Schwangerschaft bzw. Kinderbetreuung über keine oder unzureichende Erwerbseinkünfte verfügenden und deshalb im Verhältnis zum erwerbstätigen Ehemann sozial schwächeren Ehefrau, d.h. des unterhaltsberechtigten Ehegatten sein.
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden

    Den Gerichten obliegt es insofern, den verfassungsrechtlichen Schutz vor einer mit dem Gedanken der ehelichen Solidarität nicht in Einklang zu bringenden unangemessenen Benachteiligung der im Einzelfall benachteiligten Partei zu gewähren (ebenso OLG Celle FamRZ 2004, 1969 mit zustimmender Anm. Bergschneider).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05

    Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages

    Dies gilt nicht nur zu Gunsten des potenziell unterhaltsberechtigten, sondern auch zu Gunsten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten (OLG Celle NJW-RR 2004, 1585).

    Maßgebend für diese Beurteilung ist der das gesetzliche Leitbild des Ehegattenunterhalts maßgeblich prägende Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten an den die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einnahmen und geldwerten Vorteile (Halbteilung) und der Rücksichtnahme auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1585, 1586).

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