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   OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08   

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OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08 (https://dejure.org/2009,9091)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.2009 - 34 Wx 91/08 (https://dejure.org/2009,9091)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 34 Wx 91/08 (https://dejure.org/2009,9091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 49 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 167, 308 Nr. 4; GBO
    Grundbuchvollzug bei im Innenverhältnis beschränkter Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Umfang einer Vollmacht zur Abgabe von Eintragungsanträgen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 167, 308 Nr. 4; GBO §§ 13, 19
    Grundbuchvollzug bei im Innenverhältnis beschränkter Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Änderung der Teilungserklärung mit der dem Bauträger wirksam erteilten Außenvollmacht unter Berücksichtigung der im Innenverhältnis getroffenen Vereinbarungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außenvollmacht: Änderung der Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 49 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 167, 308 Nr. 4; GBO
    Grundbuchvollzug bei im Innenverhältnis beschränkter Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung (IMR 2009, 315)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 105
  • MittBayNot 2010, 129
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02

    Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08
    45a) Vollmachten (§ 167 BGB) zur Abgabe von Eintragungsbewilligungen und Eintragungsanträgen hat das Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen, da es um die Wirksamkeit von Verfahrenshandlungen geht (§§ 13, 19 GBO; BayObLGZ 2002, 296/298; Demharter § 78 Rn. 15 m.w.N.).

    Insoweit ist die Klausel einschränkender als die, welche der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.9.2002 (BayObLGZ 2002, 296) zugrunde lag.

  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08
    Damit ist die Vollmacht auch ohne ausdrückliche Erklärung unwiderruflich (vgl. BGH WPM 1985, 646; BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279).
  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 8 W 344/97

    Nachweis des Fortbestandes einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08
    Ergibt sich jedoch aus dem Grundgeschäft die Unwiderruflichkeit, hat das Grundbuchamt einen Widerruf unberücksichtigt zu lassen, es sei denn, ein wichtiger Grund für den Widerruf ist zu seiner Überzeugung dargetan (vgl. Demharter § 19 Rn. 83), zumindest sein Vorliegen wahrscheinlich (OLG Stuttgart MittBayNot 1997, 370).
  • OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06

    Unwirksamkeit abredewidriger Erklärung trotz unbeschränkter Vollmacht

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08
    48b) Das Landgericht geht mit der Rechtsprechung des damals für Grundbuchsachen zuständigen 32. Zivilsenats (Beschluss vom 13.6.2006, 32 Wx 079/06 = DNotZ 2007, 41) davon aus, dass eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht den Bevollmächtigten nicht zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die ihm durch eine interne Abrede mit dem Vollmachtgeber in derselben Urkunde untersagt sind, wenn evident ist, dass dem Vollmachtgeber durch die Erklärung ein Vermögensschaden entsteht.
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08
    Damit ist die Vollmacht auch ohne ausdrückliche Erklärung unwiderruflich (vgl. BGH WPM 1985, 646; BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279).
  • OLG München, 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

    Grundbuchverfahren: Prüfung des Widerrufs einer Bauträgervollmacht als

    bb) Schon in seiner Entscheidung vom 17.2.2009 (34 Wx 91/08 = MittBayNot 2010, 129 mit Anm. Basty) hatte sich der Senat im Rahmen einer (im Wesentlichen) identischen Klausel mit der Auslegung der internen Schranke, "dass ihm (d. h. dem Käufer) hierdurch keine zusätzlichen Belastungen entstehen", befasst.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.06.2009 - 14 S 1895/09

    Gutgläubiger Erwerb von eingetragenen Sondernutzungsrechten

    Die Entscheidung des OLG München FGPrax 2009, 105 steht zur hier vertretenen Auffassung nicht in Widerspruch, weil es im dortigen Fall um die sehr beschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Grundbuchamtes ging, die lediglich bei einem offensichtlichen Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB zum Zuge kommen konnten.
  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 208/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Wirksamkeit einer im Außenverhältnis unbeschränkten

    Falls damit aber rechtliche wie wirtschaftliche Nachteile jeglicher Art gemeint sein sollten, ist nicht ersichtlich, weshalb, ohne Zusätze wie "insbesondere" oder "besonders", noch ausdrücklich festgehalten ist, dass das Sondereigentum nicht berührt werden darf (vgl. Senat vom 17.2.2009, 34 Wx 091/08 = FGPrax 2009, 105).
  • OLG München, 27.04.2011 - 34 Wx 149/10

    Wohnungseigentum: Nachträgliche Zuordnung von Sondernutzungsrechten an

    Eine Änderung ist dem Erwerber umso eher zumutbar, je genauer ihre Voraussetzungen und ihr Umfang beschrieben sind (vgl. Armbrüster ZMR 2005, 244/250 m.w.N.; siehe auch Senat vom 17.2.2009, 34 Wx 091/08 = FGPrax 2009, 105, für Änderungsvollmachten).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2009 - 14 S 1895/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Feststellungsklage gegen einen Verband als

    Die Entscheidung des OLG München FGPrax 2009, 105 steht zur hier vertretenen Auffassung nicht in Widerspruch, weil es im dortigen Fall um die sehr beschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Grundbuchamtes ging, die lediglich bei einem offensichtlichen Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB zum Zuge kommen konnten.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20

    Zur Auslegung einer Vollmacht in einem notariellen Grundstückskaufvertrag

    Zwar mag es so sein, dass eine - wie hier - im Außenverhältnis unbeschränkt erteilte Vollmacht den Bevollmächtigten dennoch nicht zu Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die durch mitbeurkundete Beschränkungen im Innenverhältnis untersagt und evident sind, wenn dem Vollmachtgeber durch die Überschreitung der Innenverhältnisabrede erkennbar ein Vermögensschaden entsteht (vgl. etwa Reetz in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 15; ders. in Beck'sches Notar-Handbuch, 7. Aufl., § 27 Rz. 48; OLG München DNotZ 2007, 41; FGPrax 2009, 105, zitiert nach juris; vgl. in anderem Zusammenhang Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., Einl E Rz. 22).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2020 - 20 W 29/20

    Zur Auslegung einer Belastungsvollmacht in einem notariellen

    Zwar mag es so sein, dass eine - wie hier - im Außenverhältnis unbeschränkt erteilte Vollmacht den Bevollmächtigten dennoch nicht zu Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die durch mitbeurkundete Beschränkungen im Innenverhältnis untersagt und evident sind, wenn dem Vollmachtgeber durch die Überschreitung der Innenverhältnisabrede erkennbar ein Vermögensschaden entsteht (vgl. etwa Reetz in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 15; ders. in Beck'sches Notar-Handbuch, 7. Aufl., § 27 Rz. 48; OLG München DNotZ 2007, 41; FGPrax 2009, 105, zitiert nach juris; vgl. in anderem Zusammenhang Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., Einl E Rz. 22).
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