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   VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97   

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VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 (https://dejure.org/1997,739)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 (https://dejure.org/1997,739)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - NC 9 S 20/97 (https://dejure.org/1997,739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig von der "Ergebnisrichtigkeit" der Ausgangsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 160
  • NVwZ 1998, 196
  • VBlBW 1998, 103
  • DVBl 1998, 237
  • DVBl 1998, 243
  • DÖV 1998, 165
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).

    Wenn nach der Rechtsprechung hieraus gefolgert wird, daß sich die ernstlichen Zweifel ohne eine Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozeßstoffes unmittelbar aus der Antragsbegründung und der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig ergeben müssen (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -), so ist dem zuzustimmen.

    Es kann  jedoch nicht gefordert werden, daß diese darüber hinaus auch die hinreichend verläßliche Aussage ermöglichen müssen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde wahrscheinlich zum Erfolg führen (so aber der 14. Senat in dem Beschluß vom 22.04.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet, wenn prozeßrechtliche Vorschriften die Möglichkeit vorsehen, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung eines eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (siehe Beschluß vom 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 - = DVBl. 1995, 36).

    Es würde den Zugang zur zweiten Instanz in unzumutbarer Weise erschweren, wenn  von dem in der ersten Instanz Unterlegenen gefordert werden würde, sich gewissermaßen hypothetisch mit allen denkbaren rechtlichen Würdigungen auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 07.11.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).

    Nimmt der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine ''Auswechslung der Begründung'' vor, wird deshalb - folgerichtig - gefordert, daß dem Rechtsmittelführer vor einer Ablehnung des Zulassungsantrags aus anderen Erwägungen rechtliches Gehör zu gewähren ist (siehe Beschluß des 8. Senats vom 21.04.1997, a.a.O., sowie Seibert, DVBl. 1997, 932).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 2 S 2057/97

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein gerichtskostenfreies Verfahren nur,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).

    Die gegenteilige Auffassung führt, wie der Beschluß des 2. Senats vom 07.10.1997, a.a.O., zeigt, dazu, daß bereits im Zulassungsverfahren eine Sachentscheidung über das Rechtsmittel selbst getroffen wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 1 S 1640/97

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Vom Verwaltungsgericht nicht erörterte Rechtsfragen waren für dieses nicht entscheidungserheblich; ob sie im Rahmen eines Berufungs- oder Beschwerdeverfahrens entscheidungserheblich sein können, vermag der Antragsteller zum Zeitpunkt der Stellung des Zulassungsantrags häufig nicht abzuschätzen, weil dies regelmäßig von der rechtlichen Würdigung durch den Verwaltungsgerichtshof im jeweiligen Einzelfall abhängen wird (siehe BVerfG, Beschluß vom 15.08.1994 - 2 BvR 719/93 - = InfAuslR 1995, 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Dabei hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß eine etwaige fehlerhafte Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung allein nicht zur Zulassung des angestrebten Rechtsmittels  führen  kann (a. A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 - NVwZ 1998, S. 196).

    Das angegriffene Urteil wird aber nicht dann fehlerhaft im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn das Verwaltungsgericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (a. A.: VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 22.10.1997 - NC 9 20/97 - NVwZ 1998, S. 196).

    Dort kann das Beschwerdegericht die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach Auffassung des erkennenden Senats auch auf einen Gehörsverstoß hin überprüfen, wenn der Antragsteller Umstände vorgetragen hat, die der Sache nach eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben (vgl. z. B. den Sachverhalt, der der Entscheidung des VGH Bad.-Württ., NVwZ 1998, S. 196 zugrunde lag),  auch  wenn  der  Zulassungsantrag nicht auch ausdrücklich auf § 146 Abs. 4 i.V.m. 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO gestützt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 3180/97

    Unzutreffende Annahme einer Präklusion von Einwendungen des Baunachbarn -

    Ob eine an den Erfolgsaussichten des Nachbarwiderspruchs orientierte Interessenabwägung im Ergebnis ebenfalls zur Ablehnung des Aussetzungsbegehrens führt, ist dann nicht zu prüfen (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschl v 22.10.1997 - NC 9 S 20/97).

    Diese "erstmalige Sachprüfung" ist im Zulassungsverfahren nicht zu leisten (so für einen vergleichbaren Fall - fehlerhafte Annahme der Versäumung der Antragsfrist nach § 3 Abs. 1 Satz 2 HVVO durch das Verwaltungsgericht - ausführlich auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    1999, 93, 94; Beschl. v. 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, DÖV 1997, 697; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rdnr. 7 a m.w.N.; Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 124 Rdnr. 16; a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 -, NVwZ 1998, 196).
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