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   VGH Baden-Württemberg, 26.05.1982 - 6 S 429/82   

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VGH Baden-Württemberg, 26.05.1982 - 6 S 429/82 (https://dejure.org/1982,11950)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.1982 - 6 S 429/82 (https://dejure.org/1982,11950)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - 6 S 429/82 (https://dejure.org/1982,11950)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NDV 1982, 365
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Davon geht im Ergebnis auch die fachgerichtliche Rechtsprechung aus (vgl. Hess. VGH, NVwZ 1986, S. 860 ; Bad.-Württ. VGH, NDV 1982, S. 365 [juris]; vgl. auch Bay. VGH, 12 CE 96.1751, 14. August 1996 [juris]).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

    Nunmehr begründete sie - wohl im Hinblick auf die Gründe, mit denen das Berufungsgericht durch einstweilige Anordnung (Beschluß vom 26. Mai 1982 [NDV 1982, 365]) die Beklagte verpflichtet hatte, dem Kläger vorläufig die Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld und in Höhe des einem Haushaltsangehörigen, der nicht Haushaltsvorstand ist, zustehenden Regelsatzbetrages zu gewähren - ihre Maßnahme wie folgt: Form, Art und Maß der Hilfe richteten sich nach der Person des Hilfeempfängers, der Art seines Bedarfs und nach den örtlichen Verhältnissen.
  • VG Bremen, 17.09.2007 - 6 K 1577/06

    Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren auswärtiger

    Auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass Maßnahmen, die darauf zielen, Grundrechtsträger von der Wahrnehmung der durch Art. 11 GG gewährten Freizügigkeit abzuhalten, gegen Art. 11 Abs. 1 GG verstoßen (so Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 26.05.1982 - 6 S 429/82 - NDV 1982, 365 (zit. nach juris); zustimmend Hess. VGH, Beschl. v. 10.01.1986 - 9 TG 857/85 - NVwZ 1986, 860).
  • VGH Hessen, 10.01.1986 - 9 TG 857/85

    Zum Ermessen der Behörde bezüglich der Frage, ob einem obdachlosen

    So ist es nach der Rechtsprechung des VGH Mannheim (NDV 1982, S. 365 f.) dem Träger der Sozialhilfe wegen Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz verwehrt, Nichtseßhaften nur deshalb eine Hilfeleistung zu versagen, weil in seinem örtlichen Bereich bereits eine erhebliche Anzahl Nichtseßhafter vorhanden ist.
  • VG Sigmaringen, 02.03.1994 - 5 K 156/94

    Gewährung vorläufiger Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluß vom 26.05.1982 - 6 S 429/82 - NDV 1982, 365 = FEVS 32, 377) stellt die unberechtigte Verweisung auf Sachleistungen einen wesentlichen Nachteil im Sinn von § 123 Abs. 1 jSatz 2 VwGO dar, der eine einstweilige Regelung rechtfertigt.
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