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   OLG Brandenburg, 07.02.1994 - 2 Ws 15/94   

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https://dejure.org/1994,8603
OLG Brandenburg, 07.02.1994 - 2 Ws 15/94 (https://dejure.org/1994,8603)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.1994 - 2 Ws 15/94 (https://dejure.org/1994,8603)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 1994 - 2 Ws 15/94 (https://dejure.org/1994,8603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Aussetzung der Reststrafe; Maßgebliche Strafe für die Berechnung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1994, 535
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 213/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung von in der vormaligen DDR erfolgten Begnadigungen

    Demgegenüber ist die Übertragung der für den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland entwickelten Überlegungen zur Gewaltenteilung mit der Konsequenz, daß Amnestie- und Gnadenentscheidungen der anderen zwei Gewalten den richterlich verhängten Strafausspruch der dritten Gewalt nicht abzuändern vermögen (so aber Brandenburgisches OLG, Beschl. vom 7. Februar 1994 - 2 Ws 15/94 -, NJ 1994, S. 535 f.; OLG Dresden, Beschl. vom 27. Juli 1993 - 2 Ws 284/93-, S. 3 f.; BezG Potsdam, Beschl. vom 12. Dezember 1991 - 2 Qs 184/91 -, NStZ 1993, S. 206 ; OLG Rostock, Beschl. vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 69/93-, S. 2 ff. und Beschl. vom 19. August 1993 - 1 Ws 101/93-, NJ 1994, S. 33 f.), jedenfalls auf Gerichtsurteile aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschl. vom 4. Juli 1994 - 2 Ws 69/94-, S. 6 f.; LG Potsdam, Beschl. vom 3. März 1994 - 5 StVK 166/93-, MDR 1994, S. 713 ; Thüringer OLG, Beschl. vom 23. November 1994 - 1 Ws 81/94 -, S. 5; M. Alex: Anm. zu BezG Potsdam, Beschl. vom 12. Dezember 1991 - 2 Qs 184/91 -, NStZ 1993, S. 206 f.).
  • OLG Brandenburg, 04.07.1994 - 2 Ws 69/94

    Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub; Aussetzung

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  • OLG Brandenburg, 23.03.1995 - 2 Ws 170/94

    Umwandlung einer lebenslangen Freiheitsstrafe in eine Jugendstrafe von zehn

    Deshalb muß das DDR-Recht in diesem Punkt schon aus Gründen der Gleichbehandlung ebenso ausgelegt werden wie das geltende Strafrecht (Anschluß an OLG Brandenburg NJ 1994, 535).«.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß bei der Anwendung von § 57 Abs. 1 und 2 StGB nicht die durch Gnadenentschließung verringerte, sondern die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe in die Strafzeitberechnung einzugehen hat (Beschlüsse vom 7. Februar 1994 - 2 Ws 15/94 -, NJ 1994, 535, und vom 4. Juli 1994 - 2 Ws 69/94 -, JMBl. Bbg. 1994, 173).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvR 1865/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung von in der vormaligen DDR erfolgten Begnadigungen

    Demgegenüber ist die Übertragung der für den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland entwickelten Überlegungen zur Gewaltenteilung mit der Konsequenz, daß Amnestie- und Gnadenentscheidungen der anderen zwei Gewalten den richterlich verhängten Strafausspruch der dritten Gewalt nicht abzuändern vermögen (so aber Brandenburgisches OLG, Beschl. vom 7. Februar 1994, NJ 1994, S. 535 f.; OLG Dresden, Beschl. vom 27. Juli 1993 - 2 Ws 284/93 -, S. 3 f.; BezG Potsdam, Beschl. vom 12. Dezember 1991, NStZ 1993, S. 206 ; OLG Rostock, Beschl. vom 21. Juni 1993 - I Ws 69/93 -, S. 2 ff. und Beschl. vom 19. August 1993, NJ 1994, S. 33 f.), jedenfalls auf Gerichtsurteile aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschl. vom 4. Juli 1994 - 2 Ws 69/94 -, S. 6 f.; LG Potsdam, Beschl. vom 3. März 1994, MDR 1994, S. 713 ; Thüringer OLG, Beschl. vom 23. November 1994 - 1 Ws 81/94 -, S. 5; M. Alex: Anm. zu BezG Potsdam, Beschl. vom 12. Dezember 1991, NStZ 1993, S. 206 f.).
  • OLG Dresden, 10.01.2000 - 2 Ws 1/00

    Strafaussetzung; Bewährung; Straftat; DDR; Zeitpunkt

    Dabei sind nicht nur die Tatbestände und Rechtsfolgen des § 57 StGB und § 45 StGB/DDR abstrakt aneinander zu messen, vielmehr kommt es entscheidend darauf an, welche Vorschrift in dem zu entscheidenden Einzelfall die für den Verurteilten günstigere Entscheidung zulässt (vgl. Bandenburgisches OLG, NJ 1994, 535).
  • OLG Jena, 23.11.1994 - 1 Ws 81/94

    Aussetzung einer Strafe zur Bewährung ; Anwendbarkeit von Strafvorschriften

    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall von demjenigen, der der Entscheidung des Senates vom 07.02.1994 (2 Ws 15/94 = NJ 1994 S. 535) zugrunde lag und dem eine in der ehemaligen DDR verhängte Freiheitsstrafe nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland durch einen Gnadenerweis des Justizministers eines neuen Bundeslandes herabgesetzt wurde.
  • KG, 11.07.2002 - 5 Ws 322/02
    Die jeweils günstigere Regelung muß dann angewendet werden (vgl. OLG Dresden a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ 1994, 510; NJ 1994, 535).
  • KG, 11.07.2002 - 3 AR 4/02

    Halbstrafenaussetzung einer in der ehemaligen DDR verhängten Freiheitsstrafe

    Die jeweils günstigere Regelung muss dann angewendet werden (vgl. OLG Dresden, aaO.; OLG Brandenburg, NStZ 1994, 510 ; NJ 1994, 535).
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