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   OLG Naumburg, 25.11.1993 - 4 U 105/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3404
OLG Naumburg, 25.11.1993 - 4 U 105/93 (https://dejure.org/1993,3404)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.11.1993 - 4 U 105/93 (https://dejure.org/1993,3404)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. November 1993 - 4 U 105/93 (https://dejure.org/1993,3404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliches Verbreiten einer Behauptung; Informelle Mitarbeiterin; Staatssicherheitsdienst der DDR; Grundrechtsverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1994, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. November 1993 - 4 U 105/93 -,.

    a) Das Oberlandesgericht führte in dem angegriffenen Urteil im Wesentlichen aus (veröffentlicht in NJ 1994, S. 177): Der Aussagegehalt der Liste sei dahingehend zu verstehen, dass die darin aufgeführten Personen als inoffizielle Mitarbeiter des MfS registriert gewesen und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner Form tatsächlich auch als inoffizielle Mitarbeiter tätig geworden seien.

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in DtZ 1994, 73 abgedruckt ist, meint in Übereinstimmung mit dem Landgericht, der Aussagegehalt der Liste gehe dahin, daß die darin aufgeführten Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner Form tatsächlich als IM tätig geworden seien.
  • OLG Naumburg, 15.03.1994 - 7 U 61/93

    Öffentliche Auslegung einer Liste mit Namen angeblich inoffizieller Mitarbeiter

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  • OLG Bremen, 20.12.2007 - 5 WF 45/07
    Nicht maßgeblich ist schließlich, ob die Antragstellerin die Möglichkeit gehabt hätte, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (vgl. BGH DtZ 1994, 73).
  • LG Berlin, 28.09.2006 - 27 O 1080/06
    Bereits im Jahre 1993 entschied entsprechend das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, dass das öffentliche Verbreiten der Behauptung, jemand sei als IM registriert und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch als solcher tätig gewesen in rechtswidriger Weise das Persönlichkeitsrecht dieser Person verletzt und zwar selbst dann, wenn diese Behauptungen der Wahrheit entsprechen (OLG Sachsen-Anhalt, DtZ 1994, 73-75).
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