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   BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94   

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BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94 (https://dejure.org/1995,7010)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94 (https://dejure.org/1995,7010)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 (https://dejure.org/1995,7010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 390
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der einen KBW-Bewerber betreffenden Entscheidung BVerfGE 63, 266, 286, 288 die Notwendigkeit hervorgehoben, bei der Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufswahl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu wahren, die Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung zu würdigen und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensverhältnisse im ganzen zu berücksichtigen.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen sogar Bewerber, die noch im Zeitpunkt der Entscheidung aktiv für eine als verfassungsfeindlich angesehene Partei eintreten, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden (BVerfGE 63, 266).

  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des DDR-StGB oder der DDR-StPO exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93, BRAK-Mitt. 1994, 40 = NJ 1994, 281, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93, AnwBl. 1994, 294 = NJ 1994, 282 = BRAK-Mitt. 1994, 106), etwa wenn die von ihm angeordneten oder beantragten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu 6.

    Sonst würden wesentliche Teile des zulassungsrelevanten Sachverhalts nur in der Beschwerdeinstanz festgestellt und gewürdigt, was der prozessualen Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Zulassungssachen widerspräche (vgl. Senatsbeschluß vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 aaO).

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    Der Senat hat (Wieder-) Zulassungen als möglich angesehen, wenn nach den Verfehlungen in leichteren Fällen vier bis fünf Jahre und in schweren Fällen bis zu 15 oder 20 Jahre vergangen waren (z.B. Senatsbeschlüsse vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87, NJW 1988, 1793 = BRAK-Mitt. 1988, 147 = BGHR BRAO § 7 N r .
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 5/93

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft - Wiederzulassung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    5 Wiederzulassung 1; vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92 und 53/92; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 5/93).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    5 Wiederzulassung 1; vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92 und 53/92; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 5/93).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    Dabei hat sie die Zerstörung der persönlichen und gesellschaftlichen Existenzgrundlagen der von ihr zu hohen Freiheitsstrafen verurteilten Angeklagten in Kauf genommen, obwohl deren eigentliches Vergehen meist nur darin bestand, daß sie sich der Zwangsherrschaft der SED mit illegalen Mitteln zu entziehen versuchten, weil ihnen eine legale Ausreise Völkerrechts- und menschenrechtswidrig verweigert wurde (vgl. dazu BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 und 167/94, MDR 1994, 1025 und 1027, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    Bei der Entwicklung typisierender Versagungsgründe durch die Rechtsprechung ist Zurückhaltung geboten (vgl. BVerfGE 87, 287, 322).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    Dabei hat sie die Zerstörung der persönlichen und gesellschaftlichen Existenzgrundlagen der von ihr zu hohen Freiheitsstrafen verurteilten Angeklagten in Kauf genommen, obwohl deren eigentliches Vergehen meist nur darin bestand, daß sie sich der Zwangsherrschaft der SED mit illegalen Mitteln zu entziehen versuchten, weil ihnen eine legale Ausreise Völkerrechts- und menschenrechtswidrig verweigert wurde (vgl. dazu BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 und 167/94, MDR 1994, 1025 und 1027, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 13/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Versicherungsangestellter)

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    Dieses Verfahren erstreckt sich nur auf die von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer angeführten Versagungsgründe (vgl. dazu BGHZ 35, 199, 202; Odersky in Festschrift für Sendler j.
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 57/93

    DDR - Rechtsanwalt - Versagung der Zulassung

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des DDR-StGB oder der DDR-StPO exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93, BRAK-Mitt. 1994, 40 = NJ 1994, 281, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93, AnwBl. 1994, 294 = NJ 1994, 282 = BRAK-Mitt. 1994, 106), etwa wenn die von ihm angeordneten oder beantragten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu 6.
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Insoweit können keine anderen Grundsätze gelten, als sie vom Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof zum Begriff der Unwürdigkeit im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO (vor dem Inkrafttreten des BRAO-NeuordnungsG: § 7 Nr. 2 RAG) und zur Anwendung der §§ 1, 2 RNPG entwickelt worden sind (vgl. BGH BRAK-Mitt. 1994, 40; AnwBl 1994, 294; NJ 1995, 330, 331; NJ 1995, 390; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94).

    Dies wird dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des StGB-DDR oder der StPO-DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten ein menschenverachtendes Verhalten an den Tag gelegt hat (vgl. BGH BRAK-Mitt. 1994, 40; AnwBl 1994, 294; NJ 1995, 390).

    bb) Der Beurteilung dieser auf § 214 StGB-DDR gestützten Verurteilungen als übermäßig harte Bestrafungen steht nicht entgegen, daß andere DDR-Gerichte in vergleichbaren Fällen ähnliche Strafen verhängt haben (vgl. BGH NJ 1995, 332; NJ 1995, 390).

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Beurteilung auch im Falle einer Berufsausübung als Rechtsanwalt begründet wäre oder ob die Zeitspanne unbeanstandeter Wahrnehmung beruflicher Aufgaben ausreichen würde, den ursprünglich vorhandenen Eignungsmangel in der Weise auszuräumen, daß eine Unwürdigkeit, den Rechtsanwaltsberuf auszuüben, nicht mehr festzustellen wäre (vgl. BGH NJ 1995, 108, 109; NJ 1995, 276, 277; NJ 1995, 332, 393; NJ 1995, 390, 391).

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 18/97

    Amtsenthebung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR als Richterin tätigen Notarin

    Insoweit können keine anderen Grundsätze gelten als sie vom Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof zum Begriff der Unwürdigkeit i.S.d. § 7 Nr. 5 BRAO (vor Inkrafttreten des BRAO- NeuordnungsG: § 7 Nr. 2 RAG) und zur Anwendung der §§ 1, 2 RNPG entwickelt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41; 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 - DtZ 1995, 175 und vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390; Senat a.a.O.).

    Erforderlich ist vielmehr eine einzelfallbezogene, das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahrende Würdigung aller für und gegen den Notar/Rechtsanwalt sprechenden Umstände (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 DtZ 1996, 272, 273; BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995, 294 und 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. - NJW 1996, 709, 711).

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Senats für Anwaltssachen kommt ein solcher Verstoß vor allem dann in Betracht, wenn die einschlägigen Vorschriften des StGB/DDR oder der StPO/DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet worden sind oder bei der Verfolgung dieser Taten ein menschenverachtendes Verhalten an den Tag gelegt worden ist (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1995 - NotZ 42/94 - DtZ 1996, 272, 273; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41; 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 - DtZ 1995, 175; 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995, 294; 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390 und 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - nicht veröffentlicht; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97 - dokumentiert in Juris).

    Der Bewertung der auf § 219 Abs. 2 Nr. 1 StGB/DDR bzw. § 214 StGB/DDR gestützten Verurteilungen in den Fällen II. 1 bis 9 und 11 des angefochtenen Beschlusses als übermäßig harte Bestrafungen steht nicht entgegen, daß andere DDR-Gerichte in vergleichbaren Fällen ähnliche Strafen verhängt haben (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 - DtZ 1996, 272, 275; BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995.294 = NJ 1995, 332 und 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390 = DtZ 1995, 441 = BRAK-Mitt. 1995, 162).

  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines

    Der Senat hält es daher für angezeigt, die Sache zur weiteren Abklärung des Widerrufsgrundes des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO an den Anwaltsgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162, 163; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

    Der Senat hat in leichteren Fällen einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren als ausreichend angesehen, bei besonders gravierenden Straftaten, etwa schweren Fällen von Betrug und Untreue, jedoch einen zeitlichen Abstand von in der Regel 15 bis 20 Jahren für erforderlich gehalten (vgl. Senatsbeschlüsse v. 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162; v. 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 52/95 - BRAK-Mitt. 1996, 122).
  • LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines auf einem

    Die Verkehrsicherungspflicht der Beklagten ist folglich in dem Maße herabzusetzen, wie die Beklagte auf eine ausreichende Beaufsichtigung der Kinder vertrauen durfte (VersR 1994, 1486; BGH DtZ 1995, 441; OLG Hamm VersR 1996, 643, 644).
  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 67/98

    Unwürdigkeit der Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltschaft nach schweren

    Der Senat hat (Wieder-)Zulassungen als möglich angesehen, wenn nach den Verfehlungen in leichteren Fällen vier bis fünf Jahre, in schweren Fällen bis zu 15 oder 20 Jahre vergangen waren (Senatsbeschluß vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 aaO).
  • BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96

    Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem früheren DDR-Richter

    Eine so weitgehende Beschränkung des Grundrechts der Berufsfreiheit läßt sich aber weder dem Gesetz noch seiner Entstehungsgeschichte entnehmen (vgl. Senatsentscheidung vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94).
  • BGH, 31.01.1997 - AnwZ (B) 8/96

    Ablehnung eines Zulassungsantrags zur Rechtsanwaltschaft - Untersagung der

    Daß ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein kann, hat der Senat mehrfach im Rahmen der Prüfung des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 5 BRAO entschieden (Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt. 1995, 71; vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; Beschl. vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94, BRAK-Mitt. 1995, 162).
  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Abwägung im

    Der Senat hat (Wieder-)Zulassungen als möglich angesehen, wenn nach den Verfehlungen in leichteren Fällen vier bis fünf Jahre, in schweren Fällen bis zu 15 oder 20 Jahre vergangen waren (Senatsbeschluß vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - m.w.N.; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 aaO).
  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95

    Nicht erfolgte Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung als Grund für die

    Jede Form von Automatismus zwischen Fehlverhalten und Berufsversagung widerspricht dem Gebot einer einzelfallbezogenen Gewichtung aller für und gegen den Zulassungsbewerber sprechenden Umstände (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - und vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94).
  • BGH, 08.12.1995 - AnwZ (B) 45/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

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