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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,833
BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
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Notizen des Angeklagten

Art. 6 Abs. 3 MRK, Art. 2 Abs. 2 GG, § 97 Abs. 1 StPO analog, Notizen, die der Angeklagte zur Vorbereitung seiner Verteidigung anfertigt, dürfen nicht beschlagnahmt und gegen ihn verwendet werden, "nemo tenetur";

§ 53 StGB, mitbestrafte Vortat bei "Durchgangsdelikt";

§ 267 StPO, Pflicht zur Wiedergabe der Ergebnisse des Sachverständigengutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit bei abweichender Beurteilung durch den Tatrichter

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 97 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG; § 148 StPO
    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die erkennbar dessen Verteidigung dienen sollen; Widerspruchslösung; hoher Rang des rechtsstaatlichen Verfahrens (fair trial); freier Verkehr; Gewahrsam

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahmung von Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung anfertigt

  • opinioiuris.de

    Verteidigungsunterlagen des Angeklagten

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 97 StPO; Art. 6 Abs. 3 EMRK
    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot bei Verteidigungsunterlagen des Beschuldigten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen beim Beschuldigten

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 46
  • NJW 1998, 1963
  • NStZ 1998, 309
  • NJ 1998, 326
  • StV 1998, 246
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.08.1989 - StB 22/89
    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, nicht beschlagnahmt werden dürfen (BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Es ist seine Entscheidung, ob er Anlaß sieht, sich zur Vorbereitung seiner Verteidigung mit bestimmten Umständen schriftlich auseinanderzusetzen, auch wenn sie nur einen mittelbaren Bezug zu den ihm vorgeworfenen Straftaten haben (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 2).

    Entscheidend ist, daß ein Beschuldigter die Unterlagen erkennbar, also für einen Außenstehenden nachvollziehbar, zum Zwecke seiner Verteidigung angefertigt hat (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78).

  • BGH, 04.05.1988 - StB 15/88

    Mandatsverhältnis - Anwaltsunterlagen - Ausschluß der Beschlagnahme -

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, nicht beschlagnahmt werden dürfen (BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Diese Entscheidungen haben in der Literatur Zustimmung gefunden (Nack in KK 3. Aufl. § 97 Rdn. 15; Rudolphi in SK-StPO § 97 Rdn. 50; Dahs, Meyer Ged.Schr. 61, 68; Schmidt, Anm. zu BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 in StV 1989, 421, 422).

    Entscheidend ist, daß ein Beschuldigter die Unterlagen erkennbar, also für einen Außenstehenden nachvollziehbar, zum Zwecke seiner Verteidigung angefertigt hat (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78).

  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus unterliegt die Beschlagnahme von Gegenständen jedoch weiteren Grenzen, die sich aus dem in der Verfassung normierten Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Freiheitsrecht ergeben (vgl. BVerfGE 38, 103, 105; 63, 380, 390; BGHSt 19, 325, 326; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2).

    Von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang anerkannte Fallgruppen sind private Tonbandaufzeichnungen (BVerfGE 34, 238; BGHSt 14, 358; 36, 167) oder Tagebucheintragungen, die nicht zur Kenntnis Dritter bestimmt sind (BVerfGE 18, 146; 80, 367; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2), wobei in diesen Fällen regelmäßig eine Abwägung im Einzelfall stattzufinden hat.

    Diesem Gebot gebührt bei der Abwägung mit dem staatlichen Interesse an einer funktionierenden Strafrechtspflege Vorrang (vgl. BVerfGE 32, 373, 381; 33, 367, 382; -34, 238, 249; 51, 324, 343; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2).

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Das wäre mit dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben (BGH StV 1998, 246; StV 1999, 412), schwerlich zu vereinbaren.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    Dieser besondere Beschlagnahmeschutz gilt sogar für Dokumente, die der Beschuldigte selbst erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490-97, NJW 1998, 1963) und möglicherweise sogar bereits, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist (so LG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15, NStZ 2016, 308).
  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

    Allerdings war der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO - jedenfalls nach der zur alten Rechtslage wohl h.M. - beschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 9; BGH, NJW 1998, 1963-1965; KK-Nack, 6. Aufl. 2008, § 97, Rz. 1; Meyer-Goßner, aaO, § 97, Rz. 10; zum Streitstand: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 153 m.w.N.); diese Auffassung wird vor dem Hintergrund der Neugestaltung des § 160a StPO in der Lit. erneut diskutiert(vgl. Jahn/Kirsch, aaO; Bauer, StV 2012, 277, 278).

    Diese Einschränkungen gelten nach der Rechtsprechung allerdings nicht für solche Dokumente, bei denen es sich um Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (sog. Verteidigungsunterlagen), handelt(vgl. dazu BGH, 25.02.1998, 3 StR 490/97, = NJW 1998, 1963-1965).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Aus diesem Recht ergibt sich zwar, dass - über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus - Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (BGH, NStZ 1998, S. 309 ff.).
  • BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Verweis auf BGHSt 44, 46) handele es sich zweifelsfrei um Verteidigungsunterlagen, die wegen des besonderen Schutzes des Verteidigungsverhältnisses nicht zum Gegenstand einer gegen den Verteidiger gerichteten Durchsuchung gemacht werden dürften.

    Aus dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben, ergibt sich, dass Unterlagen, die ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt, noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NJW 2002, S. 1410-1411; BGHSt 44, 46).

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Dieses Ergebnis folgt auch aus Art. 6 Abs. 3 MRK i.V.m. dem aus Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben (BGH StV 1998, 246 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für

    Über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus unterliegt die Beschlagnahme von Gegenständen weiteren Grenzen, die sich aus dem in der Verfassung normierten Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Freiheitsrecht ergeben (BGHSt 44, 46).

    Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in einem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, unterliegen daher einem Beschlagnahmeverbot (BGHSt 44, 46; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f. BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Das folgt aus der Zielsetzung des § 148 StPO, soweit das Material der Kommunikation mit dem Verteidiger dient, und wird im Übrigen aus dem aus Art. 6 Abs. 3 EMRK i.V.m. dem aus Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden rechtsstaatlichen Gebot, effektive Verteidigung zu gewährleisten, hergeleitet (BGHSt 44, 46).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490/97 -, NJW 1998, 1993 (1994) m.w.N.
  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen

    Befinden sich dagegen die zu beschlagnahmenden Unterlagen bei dem Beschuldigten selbst, so sind diese - über den Wortlaut des § 97 Abs. 2 S. 1 StPO hinaus - gemäß Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 EMRK jedoch auch dann beschlagnahmefrei, wenn es sich bei den Unterlagen um Verteidigungsunterlagen im Sinne des § 148 Abs. 1 StPO handelt (BVerfG NStZ 2002, 377; BGH NJW 1998, 1963, 1964; OLG München NStZ 2006, 300, 301; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24; Dannecker/Biermann , in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl., Vorb. vor § 81 Rz. 231).

    Der Begriff " Verteidigungsunterlagen" erfasst neben jeglicher schriftlicher Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger, soweit diese Bezug zur Verteidigung hat, auch Aufzeichnungen, die der Beschuldigte selbst gerade anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Zweck der Verteidigung gefertigt hat (BVerfG NJW 2010, 1740, 1741; BGH NStZ 1998, 309, 310; NJW 1973, 2035; LG Bonn , Beschluss vom 29.09.2005, Az. 37 Qs 27/05; LG Bonn , Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24).

    Die Beschlagnahmefreiheit der Verteidigungsunterlagen kann aber überhaupt nur dann angenommen werden, wenn gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist und zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger ein Verteidigungsverhältnis besteht, da § 148 Abs. 1 StPO den freien Verkehr zwischen Verteidiger und Mandant erst ab diesem Zeitpunkt gewährleisten soll (BGH NStZ 1998, 309, 310; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 148 Rz. 4; Laufhütte , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 148 Rz. 4 f.).

    Der Schutz der Vertraulichkeit zwischen Verteidiger und Beschuldigtem kann nämlich erst dann eröffnet sein, wenn die Ermittlungsbehörde konkrete Ermittlungen aufgenommen und der Betroffene von der Aufnahme erfahren hat (vgl. BGHSt 44, 46, 48).

  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im

  • LG Gießen, 25.06.2012 - 7 Qs 100/12

    Beschlagnahme: Umfang des Beschlagnahmeverbots bei Verteidigungsunterlagen;

  • AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - 9 K 3714/08

    Erbschaftsteuerhinterziehung - Anzeigepflicht - Festsetzungsverjährung

  • KG, 23.12.2021 - 5 Ws 261/21

    Durchsicht eines im Haftraum eines Untersuchungshäftlings befindlichen, zu

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 12 KLs 14/17

    Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

  • LG Trier, 28.02.2008 - 8003 Js 14267/05

    Zulässigkeit der Beschlagnahme von in der Zelle eines Häftlings befindlichen an

  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

  • LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05

    Verdacht der unbilligen Behinderung bzw. Diskriminierung von Abnehmern und

  • LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
  • LG München I, 26.07.2000 - 5 Qs 80/00

    Beschlagnahme - Verteidigungsunterlagen beim Mandanten

  • LG Bonn, 03.12.2003 - 31 Qs 161/03

    Strafprozessrecht: Beschlagnahmefreiheit von zur Verteidigung dienenden

  • LG Oldenburg, 07.02.2002 - 2 Qs 54/01

    Durchsuchung - Durchsicht von Beweismitteln bei Streit über die

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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1475
BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97 (https://dejure.org/1998,1475)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1998 - 5 StR 494/97 (https://dejure.org/1998,1475)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1998 - 5 StR 494/97 (https://dejure.org/1998,1475)
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RAF-Aussteiger in der DDR

§ 258 StGB, Unterschlupfgewährung für Terroristen durch andere Staaten erfüllt in der BRD grds. nicht den Tatbestand der Strafvereitelung;

§ 258 Abs. 1 StGB, Strafvereitelung durch Ausländer im Ausland ist Inlandstat iSv § 9 Abs. 1 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 258 StGB; Art. 25 GG
    Völkerrechtliche Einschränkung bei der Anwendbarkeit des Tatbestandes der Strafvereitelung; Aufnahme von RAF-Aussteigern in der DDR

  • Wolters Kluwer

    Hilfe zur Aufnahme und Einbürgerung von Aussteigern der RAF in der DDR als Strafvereitelung ; Abgrenzung des Geltungsbereichs jeweiligen strafrechtlichen Vorschriften; Völkerrechtliche Verpflichtung zur Auslieferung

  • Judicialis

    StGB § 3; ; StGB § 9; ; StGB § 258; ; DDR/StGB § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 258, § 3, § 9

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom Vorwurf der Strafvereitelung frei

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterstützung von RAF-Terroristen in der DDR

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "Internationale Strafrecht" in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Albin Eser; Beck 2000, 3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 52
  • NJW 1998, 2610
  • NJ 1998, 326
  • JR 1998, 425
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 06.03.1981 - 4 Ss (14) 951/80

    Verurteilung wegen Strafvereitelung; Gewähren einer Unterkunft eines

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97
    Insbesondere kann die für das Beherbergen gesuchter Straftäter im Inland entwickelte Rechtsprechung, nach der zwar nicht die bloße Obdachgewährung, wohl aber ein gezieltes Verstecken vor den Strafverfolgungsbehörden den Tatbestand des § 258 StGB erfüllen soll (vgl. OLG Stuttgart NJW 1981, 1569; OLG Koblenz NJW 1982, 2785), auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • OLG Koblenz, 24.06.1982 - 1 Ss 244/82

    Beherbergen einer zur Strafvollstreckung gesuchten Person als

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97
    Insbesondere kann die für das Beherbergen gesuchter Straftäter im Inland entwickelte Rechtsprechung, nach der zwar nicht die bloße Obdachgewährung, wohl aber ein gezieltes Verstecken vor den Strafverfolgungsbehörden den Tatbestand des § 258 StGB erfüllen soll (vgl. OLG Stuttgart NJW 1981, 1569; OLG Koblenz NJW 1982, 2785), auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97
    Demzufolge können für die Abgrenzung des Geltungsbereichs der jeweiligen Rechtsordnungen unbeschadet der Frage, ob zwischen den beiden deutschen Staaten besondere staatsrechtliche Beziehungen bestanden haben, die allgemeinen, auf einer gefestigten Übung der Staaten beruhenden allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG herangezogen werden (BVerfGE 92, 277, 320 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Bei dem Vergehen gegen § 258 Abs. 1 StGB besteht dieser Erfolg in der Vereitelung einer von deutschen Gerichten zu verhängenden Strafe (oder Maßnahme); er tritt daher im Inland ein und begründet mithin die Anwendung des deutschen Strafrechts (BGHSt 44, 52, 56 f).
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    d) Der Ausschluß der Rechtswidrigkeit - der den Ausschluß einer Strafbarkeit des Vermittlers wegen Beihilfe zu Erpressung oder Nötigung durch einen etwa verantwortlichen DDR-Entscheidungsträger (vgl. für dessen Strafbarkeit zudem die Grenzen aus § 258 StGB-DDR: BGH, Urteil vom 5. März 1998 - 5 StR 494/97 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) einschließen muß - erfaßt ohne weiteres die "Standardfälle" der Vermittlung einer Ausreisegenehmigung gegen Veräußerung eines Grundstücks an eine dem MfS erwünschte Person.
  • OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08

    Begriff des Tatorts bei einer Unterschlagung

    Es muss sich um einen zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Handlungserfolg handeln; Tatwirkungen, die für die Tatbestandsverwirklichung nicht relevant sind, begründen keinen Tatort (vgl. BGHSt 44, 52 [56]; AG Bremen NStZ-RR 2005, 87; Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 9 Rz. 4; Eser, in: Schönke-Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 9 Rz. 6; Werle/Jeßberger, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2007, § 9 Rz. 22; Kühl, StGB, 26. Auflage 2007, § 9 Rz. 2).
  • BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01

    Tatort ist auch der Ort des Erfolgseintritts

    Eine Straftat ist nicht nur an dem Ort begangen, wo der Täter gehandelt hat, sondern auch dort, wo der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist (§ 9 Abs. 1 StGB; vgl. dazu BGHSt 42, 235, 242; 44, 52, 56 f.; 45, 97 ff., 100; 46, 213 ff., 222 ff.).
  • BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98

    Strafbarkeit von Richtern und Staatsanwälten der DDR wegen Rechtsbeugung bei

    Diese werden insbesondere durch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. März 1998 - 5 StR 494/97 - zu völkerrechtlichen Grundsätzen, aus welchen eine eingeschränkte Anwendung des § 258 StGB auf DDR-Hoheitsträger herzuleiten ist, offensichtlich nicht berührt.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4450
BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97 (https://dejure.org/1998,4450)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1998 - 3 StR 362/97 (https://dejure.org/1998,4450)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 3 StR 362/97 (https://dejure.org/1998,4450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 154 Abs. 2 StPO; § 48 Abs. 1 JGG; § 109 Abs. 1 Satz 4 JGG
    Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gegen einen Heranwachsenden, dem Taten vorgeworfen werden, die er teils als Jugendlicher und teils als Heranwachsender begangen hat; vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen der Taten als Jugendlicher; Auswirkungen ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß der Öffentlichkeit bei Verfahren wegen Taten, die als Jugendlicher begangen wurden

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 6; ; JGG § 48 Abs. 1; ; JGG § 109 Abs. 1 Satz 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 43
  • NJW 1998, 2066
  • NStZ 1998, 315
  • NJ 1998, 326
  • StV 1998, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97
    Sind Gegenstand der Anklage Taten, die der Angeklagte teils als Jugendlicher, teils als Heranwachsender begangen hat, so findet die Hauptverhandlung auch dann noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wenn in ihrem Verlauf das Verfahren wegen der Taten, die er als Jugendlicher begangen hat, nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist (Fortentwicklung von BGHSt 22, 21).

    Diese Regelung greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 21, 25; BGHR JGG § 48 I Nichtöffentlichkeit 1) auch dann Platz, wenn dem Angeklagten neben Taten in dieser Altersstufe auch Taten als Heranwachsendem zur Last liegen.

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß die Tendenz des Jugendgerichtsgesetzes dahin geht, im Verfahren vor den Jugendgerichten die Gedanken der Erziehung und des Schutzes der Jugend dem Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung überzuordnen (BGHSt 22, 21, 25).

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97
    Diese Regelung greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 21, 25; BGHR JGG § 48 I Nichtöffentlichkeit 1) auch dann Platz, wenn dem Angeklagten neben Taten in dieser Altersstufe auch Taten als Heranwachsendem zur Last liegen.
  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97
    Dem jungen Angeklagten soll die bei öffentlicher Verhandlung und Verurteilung drohende Bloßstellung mit den daraus erwachsenden Nachteilen für seine persönliche, soziale und berufliche Entwicklung erspart bleiben (vgl. BGHSt 42, 294, 296).
  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

    Soweit das Amtsgericht im Rahmen seiner einleitenden Darstellung des Tatvorwurfs demgegenüber durchaus irreführend von einer Tatzeit bereits "gegen 20.10 Uhr" auszugehen scheint, entnimmt der Senat dem Inhalt des Bußgeldbescheides vom 19.11.2010, den der Senat im Rahmen der erhobenen Sachrüge als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hatte (BGHSt 49, 342 ff. = NJW 2005, 518 f. = StV 2005, 73 ff.; BGH NStZ 2004, 639 ff.; BGHSt 44, 43 ff. = NStZ 1998, 315 = StV 1998, 322 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39 f.; vgl. auch KK/Kuckein StPO § 352 Rn. 16 und Göhler/Se/tz § 79 Rn. 27c), dass es sich hierbei auch im Kontext der Urteilsgründe, namentlich der späteren Würdigung der für den Betroffenen entlastend gewerteten Einlassungen der Zeuginnen K. und C. und des kindlichen Zeugen T., nur um ein offensichtliches Schreib- bzw. Diktatversehen des Amtsgerichts handeln kann.
  • BGH, 03.08.1998 - 5 StR 311/98

    Einbeziehung einer Nachtragsanklage in Verfahren der Jugendkammer ohne Zustimmung

    Daß die Beschwerdeführer den Inhalt von Nachtragsanklage und Einbeziehungsbeschluß nicht vollständig mitgeteilt haben, ist unschädlich, da der Senat ihn von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hat (BGH NStZ 1998, 315 [BGH 25.02.1998 - 3 StR 362/97]).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2863
BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97 (https://dejure.org/1998,2863)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1998 - 2 ARs 359/97 (https://dejure.org/1998,2863)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 2 ARs 359/97 (https://dejure.org/1998,2863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung bei Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch; Zuständigkeit der Entscheidung über Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Aufrechnung

  • Judicialis

    StPO § 458; ; StPO § 462 a; ; KostÄndG 1957 Art. XI § 1; ; GKG § 5; ; BGB § 398

  • rechtsportal.de

    GKG § 5; StPO § 458, § 462 a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 19
  • NJW 1998, 2066
  • NJ 1998, 326
  • Rpfleger 1998, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 03.07.1989 - 3 AR 2037/89
    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97
    Vielfach wird hinsichtlich der Entscheidung über die Wirksamkeit der Aufrechnung von Kosten, aber auch von Kosten und Geldstrafen - auch wenn diese im Wege der Strafvollstreckung geschieht - die Auffassung vertreten, daß es sich um die Anfechtung eines Justizverwaltungsakts auf dem Gebiet des Kostenrechts nach Art. XI § 1 KostÄndG 1957 (BGBl. I, S. 861) handele (z.B. OLG Karlsruhe Rpfleger 1986, 71; die Justiz 1994, 182; KG JurBüro 1978, 543 f.; SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f. und JurBüro 1997, 313; Hans-OLG AnwBl 1986, 42 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 88 f.; Fraunholz in Riedel/Sußbauer BRAGO 7. Aufl. § 96 a Rdn. 12; Göttlich/Mümmler BRAGO 17. Aufl. Freispruch Anm. 5.3; Hansen StV 1991, 44, 46; Madert in Gerold, Schmidt, v. Eicken, Madert, BRAGO 13. Aufl. § 96 a Rdn. 5; Hartmann Kostengesetze 27. Aufl. Rdn. 4 zu Art XI § 1 KostÄndG).

    In Rechtsprechung und Literatur wird desweiteren die Entscheidung über die Einwendungen gegen die Aufrechnung überwiegend als eine Zivilsache angesehen (vgl. SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685; OLG Frankfurt/M. JurBüro 1982, 89 f.; HansOLG AnwBl 1986, 42 f.).

  • OLG Hamburg, 10.05.1982 - 2 W 38/81

    Kostenerstattungsanspruch ; Freigesprochener; Aufrechnung der Staatskasse;

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97
    Vielfach wird hinsichtlich der Entscheidung über die Wirksamkeit der Aufrechnung von Kosten, aber auch von Kosten und Geldstrafen - auch wenn diese im Wege der Strafvollstreckung geschieht - die Auffassung vertreten, daß es sich um die Anfechtung eines Justizverwaltungsakts auf dem Gebiet des Kostenrechts nach Art. XI § 1 KostÄndG 1957 (BGBl. I, S. 861) handele (z.B. OLG Karlsruhe Rpfleger 1986, 71; die Justiz 1994, 182; KG JurBüro 1978, 543 f.; SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f. und JurBüro 1997, 313; Hans-OLG AnwBl 1986, 42 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 88 f.; Fraunholz in Riedel/Sußbauer BRAGO 7. Aufl. § 96 a Rdn. 12; Göttlich/Mümmler BRAGO 17. Aufl. Freispruch Anm. 5.3; Hansen StV 1991, 44, 46; Madert in Gerold, Schmidt, v. Eicken, Madert, BRAGO 13. Aufl. § 96 a Rdn. 5; Hartmann Kostengesetze 27. Aufl. Rdn. 4 zu Art XI § 1 KostÄndG).

    In Rechtsprechung und Literatur wird desweiteren die Entscheidung über die Einwendungen gegen die Aufrechnung überwiegend als eine Zivilsache angesehen (vgl. SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685; OLG Frankfurt/M. JurBüro 1982, 89 f.; HansOLG AnwBl 1986, 42 f.).

  • OLG Schleswig, 31.10.1996 - 9 W 151/96
    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97
    Vielfach wird hinsichtlich der Entscheidung über die Wirksamkeit der Aufrechnung von Kosten, aber auch von Kosten und Geldstrafen - auch wenn diese im Wege der Strafvollstreckung geschieht - die Auffassung vertreten, daß es sich um die Anfechtung eines Justizverwaltungsakts auf dem Gebiet des Kostenrechts nach Art. XI § 1 KostÄndG 1957 (BGBl. I, S. 861) handele (z.B. OLG Karlsruhe Rpfleger 1986, 71; die Justiz 1994, 182; KG JurBüro 1978, 543 f.; SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f. und JurBüro 1997, 313; Hans-OLG AnwBl 1986, 42 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 88 f.; Fraunholz in Riedel/Sußbauer BRAGO 7. Aufl. § 96 a Rdn. 12; Göttlich/Mümmler BRAGO 17. Aufl. Freispruch Anm. 5.3; Hansen StV 1991, 44, 46; Madert in Gerold, Schmidt, v. Eicken, Madert, BRAGO 13. Aufl. § 96 a Rdn. 5; Hartmann Kostengesetze 27. Aufl. Rdn. 4 zu Art XI § 1 KostÄndG).
  • LG Münster, 03.02.1971 - 7 Qs 63/71
    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97
    Wiederum andere meinen, daß jedenfalls dann, wenn mit einer Geldstrafe aufgerechnet wird, es sich um eine Maßnahme der Strafvollstreckung handele, über die nach § 458 StPO der Strafrichter zu entscheiden habe (LG Mannheim Rpfleger 1981, 411; LG Münster NJW 1971, 2002).
  • OLG Bamberg, 17.05.1990 - SA (s) 1/90
    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97
    Die Einwendungen seien als Erinnerung analog § 5 GKG zu behandeln (OLG Bamberg JurBüro 1990, 1172; Lappe NJW 1988, 3130, 3136).
  • LG Krefeld, 09.04.1974 - 8 Qs 134/74
    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97
    Die Staatskasse müsse die Aufrechnung vielmehr mit der Vollstreckungsgegenklage durchsetzen (z.B. Schmidt MDR 1974, 951 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1985 - 11 W 76/85
    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97
    Vielfach wird hinsichtlich der Entscheidung über die Wirksamkeit der Aufrechnung von Kosten, aber auch von Kosten und Geldstrafen - auch wenn diese im Wege der Strafvollstreckung geschieht - die Auffassung vertreten, daß es sich um die Anfechtung eines Justizverwaltungsakts auf dem Gebiet des Kostenrechts nach Art. XI § 1 KostÄndG 1957 (BGBl. I, S. 861) handele (z.B. OLG Karlsruhe Rpfleger 1986, 71; die Justiz 1994, 182; KG JurBüro 1978, 543 f.; SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f. und JurBüro 1997, 313; Hans-OLG AnwBl 1986, 42 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 88 f.; Fraunholz in Riedel/Sußbauer BRAGO 7. Aufl. § 96 a Rdn. 12; Göttlich/Mümmler BRAGO 17. Aufl. Freispruch Anm. 5.3; Hansen StV 1991, 44, 46; Madert in Gerold, Schmidt, v. Eicken, Madert, BRAGO 13. Aufl. § 96 a Rdn. 5; Hartmann Kostengesetze 27. Aufl. Rdn. 4 zu Art XI § 1 KostÄndG).
  • OLG Frankfurt, 03.11.1981 - 2 Ws 236/81
    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97
    In Rechtsprechung und Literatur wird desweiteren die Entscheidung über die Einwendungen gegen die Aufrechnung überwiegend als eine Zivilsache angesehen (vgl. SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685; OLG Frankfurt/M. JurBüro 1982, 89 f.; HansOLG AnwBl 1986, 42 f.).
  • OLG Hamburg, 01.11.2010 - 2 Ws 53/10

    Vollstreckungsverjährung des Wertersatzverfalls: Ruhen der Verjährung während der

    Die nach den §§ 463 Abs. 1, 462 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1, 458 Abs. 1, 300 in entsprechender Anwendung StPO zulässige sofortige Beschwerde (zum Verfahrensgang vgl. BGHSt 44, 19, 23) ist begründet.
  • OLG Nürnberg, 29.01.1999 - Ws 1531/98

    Antrag eines Gefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes; Aufrechnung der

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  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 298/18
    Die Zuständigkeit für die nach § 458 StPO notwendigen gerichtlichen Entscheidungen richtet sich nach §§ 462 Abs. 1, 462a StPO StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 ARs 359/97 -, NJW 1998, 2066, 2067).
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