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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,590
OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01 (https://dejure.org/2001,590)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.11.2001 - 7 U 1956/01 (https://dejure.org/2001,590)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. November 2001 - 7 U 1956/01 (https://dejure.org/2001,590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Girovertrag; Wirksamkeit; Kündigung; Sparkasse; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Glauben; Politische Gesinnung; Partei; Parteienprivileg

  • Judicialis

    BGB § 723; ; BGB § ... 138; ; BGB § 134; ; BGB § 242; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 193; ; StGB § 130; ; StGB § 241a; ; StGB § 187; ; StGB § 188; ; StGB § 240; ; StGB § 266; ; StGB § 111; ; PartG § 5; ; BBankG § 22; ; BBankG § 19 Abs. 1 Nr. 4; ; BBankG § 19 Abs. 1 Nr. 9; ; ZPO § 257; ; ZPO § 258; ; ZPO § 259; ; ZPO §§ 257f.; ; ZPO § 711; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Girovertrag - ordentliche Kündigung wegen politischer Betätigung des Kunden - unzulässige Rechtsausübung - verfassungsfeindliche Zielrichtung politischer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 757
  • NJW 2003, 1688 (Ls.)
  • ZIP 2001, 2169
  • NJ 2002, 45
  • WM 2002, 486
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB ist im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren auszulegen (vgl. nur BVerfG, NJW 1991, 29f.; NJW 1991, 2074ff.; NJW 2000, 3196ff.).

    Nicht entscheidend ist dabei, ob er seine Kritik anders hätte formulieren können, da die Form der Meinungsäußerung grundsätzlich der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (BVerfG, NJW 1991, 2074ff., 2075).

    Unter Berücksichtigung dieses Ausgangspunktes stellen bloße Werturteile stets geschützte Meinungsäußerungen dar und zwar auch dann, wenn Elemente des Wertens mit Elementen der Tatsachenmitteilung verbunden sind (BVerfG, NJW 1991, 2074ff., 2075; NJW 2000, 3196ff., 3196, 3198).

  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB ist im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren auszulegen (vgl. nur BVerfG, NJW 1991, 29f.; NJW 1991, 2074ff.; NJW 2000, 3196ff.).

    Unter Berücksichtigung dieses Ausgangspunktes stellen bloße Werturteile stets geschützte Meinungsäußerungen dar und zwar auch dann, wenn Elemente des Wertens mit Elementen der Tatsachenmitteilung verbunden sind (BVerfG, NJW 1991, 2074ff., 2075; NJW 2000, 3196ff., 3196, 3198).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Da am Zivilrechtsverkehr gleichrangige Grundrechtsträger teilnehmen, die unterschiedliche Interessen und vielfach gegenläufige Ziele verfolgen, sind die kollidierenden Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu sehen und im Sinne einer praktischen Konkordanz so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfGE 89, 214ff., 232).

    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die Privatautonomie als Selbstbestimmung des einzelnen im Rechtsleben (BVerfG, BB 1994, 16ff., 20f.).

  • OLG Dresden, 16.11.2000 - 14 W 1754/00

    Führung eines Geschäfts-Girokontos der DVU bei der Postbank; Kündigung aus

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Diese Verfassungsnormen haben entgegen der Ansicht der Beklagten sehr wohl im Rahmen der sog. mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte Berücksichtigung zu finden (OLG Hamburg, OLG-Report 2001, S. 85ff., 86; OLG Dresden, NJW 2001, 1433f., 1433; Boemke, NJW 2001, 43ff., 44f.).

    Vor diesem Hintergrund sind die nach der Ausstrahlung der Sendung festzustellenden Kündigungen zu betrachten, die sich im Übrigen auch nicht nur auf die N Partei, sondern auch auf die D Partei (vgl. OLG Hamburg, OLG-Report 2001, 85ff.; OLG Dresden, NJW 2001, 1433f.) erstreckten.

  • OLG Köln, 22.07.1992 - 16 U 31/92

    Girovertrag; Abschlußverpflichtung; Guthabenbasis; Sparkasse; Kündigung aus

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Sie ist damit Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge (vgl. OLG Köln, WM 1993, 325ff., 327f.).

    Ebenso können unberechtigte Vorwürfe und Beleidigungen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (OLG Köln, WM 1993, 325ff., 327f.; Bunte in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 24 Rn. 42).

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bildet einen allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, die eine angemessene Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange auch des Vertragspartners gebietet (vgl. nur BAGZ 77, 128ff., 133; BGH, NJW 1970, 855f.; BGH, NJW 1986, 1928ff., 1930; BGH, NZG 2000, 1167).

    Der Kunde kann aufgrund der dargestellten Rücksichtnahmepflichten erwarten, dass das Kreditinstitut das ihm eingeräumte ordentliche Kündigungsrecht nicht ohne ernstlichen Anlass ausübt (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW 1986, 1928ff., 1930).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Dies gilt allerdings nur, soweit eine solche Bewertung lediglich zu einer faktischen und nicht auch zu rechtlichen Nachteilen für die politische Partei führt (BVerfGE 40, 287ff., 293).

    Dort wurde sie ausdrücklich als eine Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und Betätigung bezeichnet (vgl. BVerfGE 40, 287ff., 293).

  • OLG Hamburg, 05.12.2000 - 1 W 74/00

    Kündigung des Girokontos einer politischen Partei durch die Postbank

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Diese Verfassungsnormen haben entgegen der Ansicht der Beklagten sehr wohl im Rahmen der sog. mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte Berücksichtigung zu finden (OLG Hamburg, OLG-Report 2001, S. 85ff., 86; OLG Dresden, NJW 2001, 1433f., 1433; Boemke, NJW 2001, 43ff., 44f.).

    Vor diesem Hintergrund sind die nach der Ausstrahlung der Sendung festzustellenden Kündigungen zu betrachten, die sich im Übrigen auch nicht nur auf die N Partei, sondern auch auf die D Partei (vgl. OLG Hamburg, OLG-Report 2001, 85ff.; OLG Dresden, NJW 2001, 1433f.) erstreckten.

  • OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00

    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Bezieht man weiterhin in die Betrachtung den Umstand ein, dass es bundesweit Kündigungen von N Partei-Konten gab, wie diverse veröffentlichte Entscheidungen (LG Frankfurt/Oder, NJW 2001, 82f.; OLG Brandenburg, NJW 2001, 451f.; OLG Köln, NJW 2001, 452) dokumentieren, so erschliesst sich unmittelbar, dass es dem Kläger unmöglich sein dürfte, bei einem anderen Kreditinsitut einen neuen Girovertrag abzuschliessen.
  • BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98

    Außerordentliche Kündigung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bildet einen allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, die eine angemessene Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange auch des Vertragspartners gebietet (vgl. nur BAGZ 77, 128ff., 133; BGH, NJW 1970, 855f.; BGH, NJW 1986, 1928ff., 1930; BGH, NZG 2000, 1167).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • LG Frankfurt/Oder, 13.10.2000 - 11 O 469/00

    Wirksame Kündigung eines NPD-Kontos

  • OLG München, 05.05.1995 - 14 U 875/94
  • LG Mainz, 09.11.2000 - 1 O 386/00

    Nationale Partei Deutschland (NPD)-"Boykott"-Beitrag im ARD-Politmagazin "Report"

  • BGH, 26.02.1970 - KZR 17/68

    Tankstellenrabatt, TStH, Sittenwidrigkeit eines HVV

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84

    Kündigung der Schuldmitübernahme eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

  • LG Leipzig, 06.10.2000 - 8 O 7375/00

    Unwirksame Kündigung eines NPD-Kontos

  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Das Berufungsgericht (WM 2002, 486 = NJW 2002, 757) hat den Hauptantrag der Klage abgewiesen und auf den Hilfsantrag festgestellt, daß der Girovertrag durch die Kündigungen vom 22. August 2000 sowie vom 26. und 27. September 2000 nicht beendet worden ist und daß die Auflösung des Girokontos rechtswidrig war.
  • OLG Jena, 30.06.2011 - 5 W 593/10

    Streitwertbemessung: Aufhebung einer Kontensperre

    Die nach Kenntnis des Senates zum Streitwert bei Kontosperrungen bislang ergangene Rechtsprechung schwankt sehr stark (das OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2008, 31 W 38/08, hat den Streitwert ohne nähere Begründung auf 10.000,- EUR festgesetzt, das OLG Dresden, Beschluss vom 15.11.2001, 7 U 1956/01 - Konto einer politischen Partei - hat den Streitwert ebenfalls ohne nähere Begründung auf "unter 60.000,- DM" für die Partei, auf "über 60.000,- DM" für die Bank festgesetzt - zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11

    Berechtigung eines Kreditinstituts zur Kündigung eines Girovertrages mit einem

    In der Sache hält sie insbesondere unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden (Urt. v. 15.11.2001, 7 U 1956/01, NJW 2002, 757) an ihrer Auffassung fest, der Beklagten als privater Bank stehe keine unbeschränkte Kündigungsbefugnis zu.

    Die Auffassung des OLG Dresden im Urteil vom 15.11.2001 (Az.: 7 U 1956/01, NJW 2002, 757), ein Kreditinstitut sei vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung verpflichtet, eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen, innerhalb derer alle für die Interessenabwägung bedeutsamen Umstände im Einzelfall gegeneinander abzuwägen und zu würdigen seien, eine ordentliche Kündigung durch ein Kreditinstitut unterscheide sich insoweit nur graduell von den Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung, teilt der Senat nicht.

  • VG Darmstadt, 30.08.2011 - 5 K 1554/09

    Sparkasse; Versagung einer Kontoeröffnung

    Da die Klägerin im Fall der begehrten Kontoeröffnung kein Vertrauen in den Fortbestand eines bereits bestehenden Kontos genießt, lässt sich die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Kontenkündigungen unter Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 1 GG (BGH, U. v. 11.03.2009 - XI ZR 403/01 - BKR 2003, 346; OLG Dresden, U. v. 15.11.2001 - 7 U 1956/01 - NJW 2002, 757; OLG München, U. v. 05.05.1995 - 14 U 875/94 - NJW-RR 1996, 370) insoweit erst Recht auf die hier zu beurteilende Frage des Anspruchs auf Konteneröffnung übertragen.

    Für den Fall der Kündigung ist vielmehr allein eine äußerst negative Berichterstattung über den Kontoinhaber in der Presse ausreichend, sofern er diese wegen seines eigenen unseriösen oder dubiosen, nicht notwendigerweise strafbaren Geschäftsgebarens veranlasst hat und sofern die kritisierten Geschäfte über das Konto abgewickelt werden (OLG Dresden, U. v. 15.11.2001 - 7 U 1956/01 - NJW 2002, 757 (759); OLG München, U. v. 05.05.1995 - 14 U 875/94 - NJW-RR 1996, 370).

    Es entsteht für den Verbraucher der Eindruck die jeweilige Bank wirke an den dubiosen Geschäftsmodellen mit und verdiene auch noch daran (vgl. dazu OLG München, U. v. 05.05.1995 - 14 U 875/94 - NJW-RR 1996, 370; OLG Dresden, U. v. 15.11.2001 - 7 U 1956/01 - NJW 2002, 757 (759); VG Frankfurt, U. v. 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F).

    Insoweit besteht ein deutlicher Unterschied zur Führung eines Kontos einer politischen Partei, sowohl in tatsächlicher als auch - im Hinblick auf Art. 21 Abs. 2 GG - in rechtlicher Hinsicht (OLG Dresden, U. v. 15.11.2001 - 7 U 1956/01 - NJW 2002, 757 (759).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 10 ME 77/10

    Kein Anspruch auf Geschäftsbeziehungen zu Sparkasse bei Verdacht rechtswidriger

    Der Senat erachtet es als einen solchen sachgerechten Grund, der eine - unterstellte -Ungleichbehandlung des Antragstellers rechtfertigt, wenn mit der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit dem Antragsteller eine erhebliche und nachhaltige Rufschädigung (Imageschaden) zu Lasten der Antragsgegnerin aufgrund von Veröffentlichungen in verschiedenen Medien zu befürchten ist (vgl. für die Annahme eines Imageschadens als sachlichen Grund, der die Kündigung eines Girovertrages rechtfertigen kann: OLG Dresden, Urteil vom 15. November 2001 - 7 U 1956/01 -, NJW 2002, 757).
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08

    Unwirksamkeit der Kündigung eines Girovertrages wegen Quasi-Monopolstellung einer

    2. Ordentliche Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen, insbesondere auch von solchen zwischen Bank und Bankkunden, also auch den hier vorliegenden Girokontoverhältnissen, unterliegen allerdings den allgemeinen gesetzlichen Schranken der §§ 138, 226, 242 BGB (vgl. dazu OLG Dresden BKR 2002, 131, 134 = NJW 2002, 757 ff.; Boemke NJW 2001, 43, 44).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2022 - 9 U 358/21

    Vorläufige Fortführung eines Girokontos für einen Verein;

    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (301 O 167/17), das den Streitwert nach den Angaben der dortigen Antragstellerin festgesetzt hat, und des Oberlandesgerichts Dresden (7 U 1956/01), das seine Streitwertfestsetzung nicht im Einzelnen begründet hat.
  • OLG Celle, 25.09.2002 - 3 U 67/02

    Bank- und Kreditsicherungsrecht; Bank- und Börsengeschäfte; Politisch motivierte

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Dresden (NJW 2002, 757) einer Klage auf Fortsetzung der Vertragsbeziehung stattgegeben.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2727
BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01 (https://dejure.org/2001,2727)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2001 - 5 StR 363/01 (https://dejure.org/2001,2727)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2001 - 5 StR 363/01 (https://dejure.org/2001,2727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 78 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 227 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 83 DDR-StGB
    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernissses) Körperverletzung mit Todesfolge; Verbotsirrtum

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten - Durchentscheidung auf Verfahrenseinstellung - Verfolgungsverjährung - Ruhen der Verjährung - Verjährungsunterbrechung - Inkrafttreten des Einigungsvertrages

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB-DDR § 83 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 78 Abs. 1 § 78 b
    Ruhen der Verjährung bei Straftaten in der früheren DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 143
  • NJ 2002, 45
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Dies setzte voraus, daß sicher feststünde, daß die Nichtverfolgung des Angeklagten in der DDR auf deren rechtsstaatswidriger Staatspraxis beruhte (BGHSt 40, 113, 118).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Ferner wird ein Ruhen der Verjährung auch angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR, die jedenfalls im Interesse des staatlichen Ansehens als geheimhaltungsbedürftig angesehen wurden (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2 und 6).
  • BGH, 30.03.1998 - 5 StR 30/98

    Revision auf Verfahrensfehler hinsichtlich des Ruhens der Verjährung

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Ferner wird ein Ruhen der Verjährung auch angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR, die jedenfalls im Interesse des staatlichen Ansehens als geheimhaltungsbedürftig angesehen wurden (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2 und 6).
  • BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00

    Aussageerpressung; Ruhen der Strafverfolgungsverjährung; Quasigesetzliches

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Entsprechendes gilt für Fälle von Aussageerpressungen durch Angehörige des MfS (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 9).
  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Danach wäre der Angeklagte von dem weitergehenden angeklagten Verbrechensvorwurf freizusprechen gewesen (vgl. BGHSt 36, 340; BGHR StPO § 260 Abs. 3 - Freispruch 3; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).
  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94

    Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Wäre ein solcher Verbotsirrtum festzustellen gewesen und wäre er für den Angeklagten sogar unvermeidbar gewesen - was im Blick auf eine entsprechende Beurteilung für Schußwaffengebrauch gegen Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze mit bloßem Verletzungsvorsatz (vgl. BGHSt 39, 168, 194 f.; 41, 10, 15; 42, 356, 364; BGHR WStG § 5 Abs. 1 - Schuld 7) nicht undenkbar wäre -, hätte sich der Angeklagte lediglich aufgrund des konkreten Schußwaffeneinsatzes wegen fahrlässiger Tötung strafbar machen können.
  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Wäre ein solcher Verbotsirrtum festzustellen gewesen und wäre er für den Angeklagten sogar unvermeidbar gewesen - was im Blick auf eine entsprechende Beurteilung für Schußwaffengebrauch gegen Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze mit bloßem Verletzungsvorsatz (vgl. BGHSt 39, 168, 194 f.; 41, 10, 15; 42, 356, 364; BGHR WStG § 5 Abs. 1 - Schuld 7) nicht undenkbar wäre -, hätte sich der Angeklagte lediglich aufgrund des konkreten Schußwaffeneinsatzes wegen fahrlässiger Tötung strafbar machen können.
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Danach wäre der Angeklagte von dem weitergehenden angeklagten Verbrechensvorwurf freizusprechen gewesen (vgl. BGHSt 36, 340; BGHR StPO § 260 Abs. 3 - Freispruch 3; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

  • BGH, 05.09.2001 - 5 StR 330/01

    Verurteilung des DDR-Sportbundpräsidenten Manfred Ewald wegen Verantwortlichkeit

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 695/95

    Anstiftung zur Freiheitsberaubung durch Weiterleitung von Flucht-Informationen an

  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Sobald sich Anhaltspunkte für die Annahme dieses Schuldausschließungsgrundes ergeben, sind diese zu berücksichtigen (BGH 5 StR 363/01 Urteil vom 06.11.2001).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    Später weinte er und äußerte fassungslos, fast wie im Selbstgespräch: "Auf dem Schießstand trainiert man so etwas ständig und trifft so gut wie nie, und nun reicht ein Schuss" (UA S. 15; vgl. hierzu LG Hamburg, Urteil vom 6. September 2005, S. 18 f. in der vorliegenden Sache; vgl. ferner BGH NStZ 2002, 143).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    Zwar kann sich insbesondere bei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerten Sachverhalten der innere Tatbestand aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergeben (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 267 Rn. 7, KK - Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rn. 10; Löwe/Rosenberg- Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 267 Rn. 41), doch muss das Urteil Ausführungen über das Unrechtsbewusstsein enthalten, falls dessen Fehlen nahe lag und zwar auch dann, wenn sich der Angeklagte auf das Fehlen nicht berufen hatte (vgl. BGH, NJW 2004, 3275; NStZ 2002, 143; Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rn. 7; KK- Engelhardt, a.a.O., § 267 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5757
OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01 (https://dejure.org/2001,5757)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.11.2001 - 6 W 609/01 (https://dejure.org/2001,5757)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. November 2001 - 6 W 609/01 (https://dejure.org/2001,5757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1835; BGB § 1836; BGB § 1908i
    Betreuervergütung; Rechtsanwalt; Prozessführungskosten

  • Wolters Kluwer

    Betreuervergütung; Rechtsanwalt; Prozessführungskosten; Aufwendungsersatz; Prozesskostenhilfeantrag

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des anwaltlichen Berufsbetreuers

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 45
  • FamRZ 2002, 988 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99

    Vergütung des Betreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01
    Für die Beurteilung dieser Frage ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 65; OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01
    Wird die Betreuung berufsmäßig geführt, so hat der Betreuer ein Wahlrecht, ob er seine berufsspezifische Tätigkeit entweder als Vergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB oder als Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB abrechnet (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 491 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - L 14 R 419/16

    Rente wegen Erwerbsminderung; Zustellung von Rentenbescheiden direkt an den

    Denn es entspricht der überwiegenden Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen - was hier bei der Klägerin unterstellt wird - bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat, weil der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglich niedrig zu halten; hierzu gehört es auch, bei entsprechend geringem Einkommen des Betroffenen zunächst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung auf diesem Wege zu erwirken (Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003, 3Z BR 49/03, Juris, Rdn. 11 m.w.N. und vom 29.10.2003 (3Z BR 171/03, Juris, Rdn. 25 m.w.N. Und Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 15.11.2001, 6 W 609/01, Juris).
  • BSG, 18.07.2017 - B 13 R 203/17 B
    Denn es entspricht der überwiegenden Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen - was hier bei der Klägerin unterstellt wird - bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat, weil der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglich niedrig zu halten; hierzu gehört es auch, bei entsprechend geringem Einkommen des Betroffenen zunächst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung auf diesem Wege zu erwirken (Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003, 3Z BR 49/03, Juris, Rdn. 11 m.w.N. und vom 29.10.2003 (3Z BR 171/03, Juris, Rdn. 25 m.w.N. Und Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 15.11.2001, 6 W 609/01, Juris).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag -

    b) Weiterhin entspricht es ganz überwiegender Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat (BayObLGZ 2003, 120/124) mit der Folge, dass er bei Bewilligung auf diesem Wege die entsprechenden Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 123 BRAGO erhält (OLG Frankfurt aaO; OLG Jena BtPrax 2002, 102 [LS] = FamRZ 2002, 988 [LS]; Damrau/Zimmermann § 1835 BGB Rn. 51).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3763
OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01 (https://dejure.org/2001,3763)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.11.2001 - 7 W 203/01 (https://dejure.org/2001,3763)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. November 2001 - 7 W 203/01 (https://dejure.org/2001,3763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 11 ABs. 1 n.F: RPFlG, 91, 92, 104 Abs. 3, 567 ABs. 3, 577 ABs. 2 ZPO, 25, 53 BRAGO
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit ; Reisekosten; Prozessbevollmächtigter; Schadensminderungspflicht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Reisekosten nicht ortsansässiger Rechtsanwälte - Erstattung umstritten

  • Judicialis

    RPFlG § 11 Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; BRAGO § 25; ; BRAGO § 53

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 11 ABs. 1 n.F: RPFlG, 91, 92, 104 Abs. 3, 567 ABs. 3, 577 ABs. 2 ZPO, 25, 53 BRAGO
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 723
  • NJ 2002, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    a) So wird zum einen die Ansicht vertreten, die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten sei neu zu beurteilen und diese seien bei der Beauftragung eines in der Nähe des Sitzes der Partei residierenden Rechtsanwaltes grundsätzlich zu erstatten (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2001, 375; Hans.OLG Bremen, JurBüro 2001, Heft 10; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587).
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    Das OLG München (JurBüro 2001, 422) hält die Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten gleichfalls grundsätzlich nicht für erstattungsfähig, es sei denn, hierdurch seien im Einzelfall die Kosten für notwendige Informationsfahrten erspart worden.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2001 - 2 W 56/00

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    a) So wird zum einen die Ansicht vertreten, die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten sei neu zu beurteilen und diese seien bei der Beauftragung eines in der Nähe des Sitzes der Partei residierenden Rechtsanwaltes grundsätzlich zu erstatten (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2001, 375; Hans.OLG Bremen, JurBüro 2001, Heft 10; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten -

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    c) Hingegen besteht nach Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 2001, 294; OLG Celle, JurBüro 2000, 480 zu Prozesskostenhilfe; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 71; OLG Karsruhe, MDR 2001, 293) kein Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu ändern.
  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01

    Kostenprognose bei Rechtsstreit vor Landgericht in anderem Bezirk - Gebot

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    Das OLG Hamm (JurBüro 2001, 484 und OLG-Report 2001, 185) hat für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten entschieden, dass diese jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig sind, als ansonsten fiktive Reisekosten des Prozessbevollmächtigten angefallen wären.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    a) So wird zum einen die Ansicht vertreten, die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten sei neu zu beurteilen und diese seien bei der Beauftragung eines in der Nähe des Sitzes der Partei residierenden Rechtsanwaltes grundsätzlich zu erstatten (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2001, 375; Hans.OLG Bremen, JurBüro 2001, Heft 10; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587).
  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 23 W 24/01

    Auch aus kostenrechtlicher Sicht zulässige Unterbevollmächtigung

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    Das OLG Hamm (JurBüro 2001, 484 und OLG-Report 2001, 185) hat für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten entschieden, dass diese jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig sind, als ansonsten fiktive Reisekosten des Prozessbevollmächtigten angefallen wären.
  • OLG Hamburg, 08.12.2000 - 8 W 252/00

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    c) Hingegen besteht nach Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 2001, 294; OLG Celle, JurBüro 2000, 480 zu Prozesskostenhilfe; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 71; OLG Karsruhe, MDR 2001, 293) kein Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu ändern.
  • OLG Celle, 14.04.2000 - 18 WF 90/00

    PKH: Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    c) Hingegen besteht nach Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 2001, 294; OLG Celle, JurBüro 2000, 480 zu Prozesskostenhilfe; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 71; OLG Karsruhe, MDR 2001, 293) kein Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu ändern.
  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    Das OLG Schleswig (OLG-Report 2001, 51) meint, die Reisekosten seien dann nicht zu erstatten, wenn die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten geringere Kosten ausgelöst hätte.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01

    Kostenerstattung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der

    Nach der Neufassung von § 78 ZPO wird zum Teil die Auffassung vertreten, Reisekosten eines am Prozessgerichtes nicht zugelassenen Anwaltes seien nur erstattungsfähig, soweit bei Einschaltung eines Unterprozessbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Thüringen, MDR 2002, S. 723; OLG Schleswig, MDR 2001, S. 537), oder soweit durch sie andere (fiktive) Parteikosten erspart worden seien (OLG Karlsruhe, MDR 2001, S. 293).
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