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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4771
OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02 (https://dejure.org/2002,4771)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.12.2002 - 6 W 517/02 (https://dejure.org/2002,4771)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 6 W 517/02 (https://dejure.org/2002,4771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1908b; FGG § 20; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9
    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel; Beschwerdeberechtigung bei Ablehnung einer Betreuerentlassung; Wunsch des Betroffenen; Einflussnahme Dritter auf den Betroffenen; Vorrang ehrenamtlicher Betreuer; Vorschlag eines neuen Betreuers; Namhaftmachen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betreuungsverfahren - Ablehnung der Bestellung eines neuen Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1908b; ; FGG § 20; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    BGB § 1908b; FGG § 20; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9
    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz)

    § 1908b BGB; §§ 20, 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG
    Entlassung des Betreuers - Beschwerdeberechtigung - Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    § 1908b BGB; §§ 20, 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG
    Entlassung des Betreuers/Beschwerdeberechtigung/Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerwechsel - welche Grundsätze gelten dabei?

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ermittlungspflicht bei Betreuerwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1908b; FGG § 20 § 57 Abs. 1 Nr. 9
    Beschwerdeberechtigung im Berufsbetreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02
    Wird im Verfahren gem. § 1908b Abs. 3 BGB, der im vorliegenden Betreuungsverfahren allein in Betracht kommenden Vorschrift, die Entlassung des Betreuers abgelehnt, richtet sich die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGHZ 132, 157 [160]; BayObLG FamRZ 1996, 508).

    Das gilt unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Kinder oder sonstige nahe Angehörige der Betreuten, selbst wenn sie vortragen, dass sie bei Bestellung des Betreuers entgegen den Grundsätzen des § 1897 Abs. 5 übergangen worden sind und ihr Verlangen, den Betreuer zu entlassen und sie selbst zu bestellen, abgewiesen wurde (vgl. BGHZ FamRZ 1996, 607 [608]; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 251).

    Wird im Verfahren gem. § 1908b Abs. 3 BGB, der im vorliegenden Betreuungsverfahren allein in Betracht kommenden Vorschrift, die Entlassung des Betreuers abgelehnt, richtet sich die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGHZ 132, 157 [160]; BayObLG FamRZ 1996, 508).

    Das gilt unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Kinder oder sonstige nahe Angehörige der Betreuten, selbst wenn sie vortragen, dass sie bei Bestellung des Betreuers entgegen den Grundsätzen des § 1897 Abs. 5 übergangen worden sind und ihr Verlangen, den Betreuer zu entlassen und sie selbst zu bestellen, abgewiesen wurde (vgl. BGHZ FamRZ 1996, 607 [608]; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 251).

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02
    Dritte haben kein Beschwerderecht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 [1187]).

    Dritte haben kein Beschwerderecht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 [1187]).

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00

    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02
    § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB räumt der ehrenamtlichen Betreuung bewusst der Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung ein, um die Bestellung überqualifizierter Betreuer zu vermeiden und die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten zu schonen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2000, 6 W 489/00, FGPrax 2000, 239).

    Damit ist der ehrenamtlichen Betreuung bewusst der Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben worden, um die Bestellung überqualifizierter Betreuer zu vermeiden und die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten zu schonen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2000, 6 W 489/00, FGPrax 2000, 239).

  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 205/95

    Beschwerderecht der Mutter eines Betreuten bei Ablehnung ihres Antrags, als

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02
    Wird im Verfahren gem. § 1908b Abs. 3 BGB, der im vorliegenden Betreuungsverfahren allein in Betracht kommenden Vorschrift, die Entlassung des Betreuers abgelehnt, richtet sich die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGHZ 132, 157 [160]; BayObLG FamRZ 1996, 508).

    Wird im Verfahren gem. § 1908b Abs. 3 BGB, der im vorliegenden Betreuungsverfahren allein in Betracht kommenden Vorschrift, die Entlassung des Betreuers abgelehnt, richtet sich die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGHZ 132, 157 [160]; BayObLG FamRZ 1996, 508).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 3 Wx 494/94

    Vormundschaftsgericht; Entlassung eines Betreuers; Verpflichtung gegenüber

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02
    Das gilt unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Kinder oder sonstige nahe Angehörige der Betreuten, selbst wenn sie vortragen, dass sie bei Bestellung des Betreuers entgegen den Grundsätzen des § 1897 Abs. 5 übergangen worden sind und ihr Verlangen, den Betreuer zu entlassen und sie selbst zu bestellen, abgewiesen wurde (vgl. BGHZ FamRZ 1996, 607 [608]; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 251).

    Das gilt unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Kinder oder sonstige nahe Angehörige der Betreuten, selbst wenn sie vortragen, dass sie bei Bestellung des Betreuers entgegen den Grundsätzen des § 1897 Abs. 5 übergangen worden sind und ihr Verlangen, den Betreuer zu entlassen und sie selbst zu bestellen, abgewiesen wurde (vgl. BGHZ FamRZ 1996, 607 [608]; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 251).

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02
    Sie kann unterbleiben z.B. bei starker persönlicher Bindung, wie umgekehrt erfolgen trotz eines gegenteiligen Wunsches des Betreuten (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1105).
  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02
    Insbesondere kann der Wunsch der Betreuten dann unberücksichtigt bleiben, wenn der Einfluss eines Dritten festgestellt ist und der den Einfluss ausübende Dritte ein erhebliches wirtschaftliches Interesse am Wechsel des Betreuers hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1234; BayObLG FamRZ 1994, 1353).
  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 136/03

    Beschwerdebefugnis bei Betreuerbestellung

    Dritten, darunter auch nahen Verwandten und - wie hier - dem Ehegatten, steht aus dieser Vorschrift kein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschl. vom 17.12.2002, 6 W 517/02).

    Dritten, darunter auch nahen Verwandten und - wie hier - dem Ehegatten, steht aus dieser Vorschrift kein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschl. vom 17.12.2002, 6 W 517/02; BayObLG FamRZ 1996, 508 mit Nachw.).

  • BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04

    Keine zwangsläufige Entlassung des Berufsbetreuers bei Übernahmebereitschaft

    Die Bestimmung des § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB zwingt aber gleichwohl nicht dazu, einen berufsmäßigen Betreuer zu entlassen, wenn eine ehrenamtlich tätige Person zur Übernahme der Betreuung bereit ist (Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2002, Az. 6 W 517/02, JURIS-Doc KORE 507872003; Palandt/Diederichsen § 1908b Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1805
OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02 (https://dejure.org/2003,1805)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2003 - 10 UF 684/02 (https://dejure.org/2003,1805)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 10 UF 684/02 (https://dejure.org/2003,1805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleiches aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Nachhaltige und dauerhafte Überschuldung; Verweisung auf Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung; Zumutbarkeit für Unterhaltsschuldner; ...

  • zvi-online.de

    BGB § 1603; InsO §§ 286 ff., § 304
    Keine Berücksichtigung von Altschulden bei Ermittlung des Kindesunterhalts, wenn Entschuldung durch Insolvenzverfahren zumutbar

  • Judicialis

    BGB § 1603; ; InsO § 286; ; InsO § 304

  • rs-kanzlei.de PDF
  • rechtsportal.de

    BGB § 1603; InsO § 286 § 304
    Zumutbarkeit der Verweisung des Unterhaltsschuldners auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 53 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
    Unterhaltsverpflichtung/Verbraucherinsolvenz/Restschuldbefreiung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt und Verbraucherinsolvenz

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhalt - Verbraucherinsolvenzverfahren bei dauerhafter Überschuldung des Unterhaltsverpflichteten

  • nomos.de PDF, S. 54 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
    Unterhaltsverpflichtung - Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung

  • nomos.de PDF, S. 53 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
    Unterhaltsverpflichtung/Verbraucherinsolvenz/Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 575
  • NJ 2003, 268
  • FamRZ 2003, 1028
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Sofern er dieser Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt, muss er sich so behandeln lassen, als ob er ein Einkommen, das er bei gutem Willen und durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte, auch tatsächlich hätte (BGH FamRZ 1996, 345; FamRZ 1994, 373 [375]; Beschlusss des Senats vom 6. August 2001 - 10 UF 188/01 -).

    Für seine mangelnde Leistungsfähigkeit ist der Unterhaltspflichtige darlegungs- und beweispflichtig (BGH FamRZ 1996, 345; Palandt-Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Einführung vor § 1601 Rdnr. 82).

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Dabei obliegt ihm eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung seiner Arbeitskraft: Er ist unter Umständen verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen oder Arbeiten unterhalb seines Ausbildungsniveaus - auch Aushilfstätigkeiten - zu übernehmen (BGH FamRZ 1994, 372; Beschlüsse des Senats vom 30. April 2002 -10 UF 67/02 - vom 16. Juli 1998 - 10 WF 384/97 - Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rdnr.389).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01

    Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Schließlich führe das Verbraucherinsolvenzverfahren auch nicht zu einem sofortigen Wegfall der Schulden des Unterhaltspflichtigen; vielmehr bedürfe es erst noch eines vorgerichtlichen und in der Regel länger andauernden Einigungsversuches (OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982; vgl. auch Uhlenbruck, FamRZ 1998, 1473).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Zwar sind Schulden auch beim Kindesunterhalt bereits bei der Bedarfsermittlung und nicht erst bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit abzusetzen, wenn sie sich aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung als berücksichtigungsfähig erweisen (BGH FamRZ 1996, 160; Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 550); hierbei sind der Zweck der eingegangenen Verpflichtung, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wieder herzustellen sowie gegebenenfalls schutzwürdige Belange eines Dritten zu prüfen (BGH FamRZ 1992, 797; FamRZ 1996, 160; Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 551).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 8 UF 558/99

    Zur Leistungsfähigkeit eines nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Ist dem Schuldner die Einleitung eines solchen Verbraucherinsolvenzverfahrens zumutbar, so hat dies zur Konsequenz, dass er sich auch unterhaltsrechtlich nicht auf die bestehenden Verbindlichkeiten berufen kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 441; AG Nordenham 2002, FamRZ 2002, 896 [897]; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., S. 130; Melchers, FamRZ 2001, 1509).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 82/85

    Unterhaltsanspruch des arbeitsuchenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Dies bedeutet, dass ca. 20 bis 30 konkrete Bewerbungen im Monat zu verlangen sind (BGH FamRZ 1987, 144; 1986, 885).
  • BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82

    Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Denn der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes ist identisch mit dessen Unterhaltsanspruch nach Eintritt der Volljährigkeit (BGH NJW 1984, 1613; Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 323 Rdnr. 21; vgl. auch § 798a ZPO).
  • AG Nordenham, 16.01.2002 - 4 F 260/01

    Berechnung der Vermögensverhältnisse wegen Gewährung von Unterhalt nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Ist dem Schuldner die Einleitung eines solchen Verbraucherinsolvenzverfahrens zumutbar, so hat dies zur Konsequenz, dass er sich auch unterhaltsrechtlich nicht auf die bestehenden Verbindlichkeiten berufen kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 441; AG Nordenham 2002, FamRZ 2002, 896 [897]; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., S. 130; Melchers, FamRZ 2001, 1509).
  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 9 WF 646/00

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Dies führt aber nicht zur Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners allein wegen des Insolvenzverfahrens, da der Unterhaltsgläubiger gemäß § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO in den Vorrechtsbereich des § 850 d ZPO vollstrecken kann (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O.).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Zwar sind Schulden auch beim Kindesunterhalt bereits bei der Bedarfsermittlung und nicht erst bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit abzusetzen, wenn sie sich aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung als berücksichtigungsfähig erweisen (BGH FamRZ 1996, 160; Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 550); hierbei sind der Zweck der eingegangenen Verpflichtung, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wieder herzustellen sowie gegebenenfalls schutzwürdige Belange eines Dritten zu prüfen (BGH FamRZ 1992, 797; FamRZ 1996, 160; Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 551).
  • BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95

    Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen

  • OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 UF 270/98

    Bindungswirkung eines Unterhaltsvergleichs für nachehelichen Unterhalt

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

  • OLG Hamm, 17.04.1997 - 2 UF 348/96

    Abänderung von in einem gerichtlichen Vergleich vereinbartem Kindesunterhalt;

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Erscheint danach ein Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig und geeignet, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen gleichgestellter Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, trifft den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheit zur Einleitung dieses Verfahrens, wenn er nicht Umstände vorträgt, die eine Antragspflicht im konkreten Einzelfall als unzumutbar darstellen (so auch OLG Hamm FamRZ 2001, 441; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 656; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2003, 1215; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 30).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei schwierigem beruflichen

    Die Nichteinleitung eines zumutbaren Verbraucherinsolvenzverfahrens wiederum führt zur fiktiven Nichtberücksichtigung der Schulden (Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rspr zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 129; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028).
  • OLG Koblenz, 12.01.2004 - 13 UF 666/03

    Verpflichtung zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwecks

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  • AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09

    Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei

    Bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung kann es sogar zumutbar sein, den Unterhaltsschuldner auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff., 304 InsO zu verweisen (OLG Dresden FamRZ 2003, 1028).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10107
OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02 (https://dejure.org/2002,10107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.12.2002 - 4 U 186/02 (https://dejure.org/2002,10107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 4 U 186/02 (https://dejure.org/2002,10107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung pauschalisierten Schadensersatzes aus Bauvertrag ; Ausübung vertraglichen "kostenfreien Rücktrittsrechts" ; Vertragliches Rücktrittsrecht mit pauschalisiertem Schadensersatz ; Fehlschlagen der Finanzierung und Nichtverfügbarkeit des Baugrundstücks; ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; EGBGB § 5 Satz 1; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB §§ 346 ff. a.F.; ; BGB § 346 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beurteilung der Finanzierbarkeit eines Projekts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    §§ 157, 305, 346 ff. aF BGB
    Bauvertrag/Rücktrittsrecht/Schadensersatz

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 268 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 369 (Ls.)
 
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  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 138/87

    Wirksamkeit des Rücktritts von einem Pachtvertrag über einen von einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02
    Dies ist nach Lage der Dinge allein als Ausübung des vereinbarten kostenfreien Rücktritts auszulegen (zur Auslegung eines mehrdeutigen Anwaltsschreibens vgl. in diesem Zusammenhang: BGH, WM 1988, 1171 [1172]).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89

    Vereitelung der Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts durch Erweckung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02
    Dabei ist ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen einer möglicherweise fehlschlagenden Finanzierung üblich und zulässig (BGH, NJW-RR 1991, 177 [178]).
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