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   BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03   

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BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03 (https://dejure.org/2003,1269)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 8 C 10.03 (https://dejure.org/2003,1269)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 8 C 10.03 (https://dejure.org/2003,1269)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6; REAO Art. 3 Abs. 2 und 3; VwGO § 144 Abs. 6
    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Widerlegung durch Beweis des Gegenteils; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Abschluss des Rechtsgeschäfts auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 6
    Abschluss des Rechtsgeschäfts auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus; Großparzellierung; Teltow-Seehof; Widerlegung durch Beweis des Gegenteils; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Vermögensgesetz; Gesetzliche Vermutung des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung durch vollen Beweis des Gegenteils; Reduzierung der Beweisstärke zugunster Verfolgter in NS-Zeit; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Eigentumsvermutung; Widerlegungsmöglichkeit; Mitursächlichkeit:Seehofparzellierung; Sommerfeldsiedlung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; REAO Art. 3 Abs. 2; ; REAO Art. 3 Abs. 3; ; VwGO § 144 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teltow-Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Widerlegung durch Beweis des Gegenteils; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Abschluss des Rechtsgeschäfts auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Teltow-Seehof: Rückübertragung ehemals jüdischen Eigentums nach fast 70 Jahren

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Rückübertragung ehemals jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.11.2003)

    Erfolg für Erben im Streit um Brandenburger Ortschaft // nach 67 Jahren Grundstück zurück

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 6 VermG; Art. 3 REAO
    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust und Anforderungen an Widerlegung der gesetzlichen Vermutung (Teltow-Seehof III) (RiVG Ulrich Keßler; Neue Justiz 5/2004, S. 232-234)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 232
  • NJ 2004, 232
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorgeschichte der Parzellierung bezüglich dieses Südteils und des am 13. Oktober 1933 mit dem Kaufmann G. geschlossenen notariell beurkundeten Parzellierungsvertrages und dessen Abwicklungsmodalitäten wird auf die Tatbestände der Senatsurteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 ) und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 ) Bezug genommen.

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Streitsache zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das schließt auch die Zulassung eines direkten Gegenbeweises aus, mit dem im Einzelfall ausgeschlossen werden könnte, dass der Verfolgungsdruck für die Veräußerung mit ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - a.a.O. unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).

    Auf die Notwendigkeit einer gesonderten Prüfung gerade dieses Widerlegungstatbestandes hat der Senat im Übrigen in seinem Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - (BVerwGE 108, 301, 314 ) ausdrücklich hingewiesen.

    In bindender Weise hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - festgestellt, dass die Ausschlusstatbestände des § 4 VermG nicht eingreifen.

    Diese Vorschrift betrifft nach ihrem Schutzzweck nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb - wie vorliegend - im Wege des Erbganges (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - VIZ 1995, 343; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Der Senat hat in Anknüpfung an die Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte (vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14) näher dargelegt, wann ein Rechtsgeschäft seinem wesentlichen Inhalt nach auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus abgeschlossen worden wäre.

    Solche Fälle fehlenden Ursachenzusammenhangs sind etwa bei Veräußerung von Vermögenswerten im Rahmen regulärer Geschäftstätigkeit, zum Zwecke der Sanierung eines Unternehmens oder anlässlich üblicher Nachlassauseinandersetzungen (vgl. Säcker, a.a.O., Rn. 180 zu § 1 VermG; CoRA, RzW 1954, 195; Rädler/Raupach/Bezzenberger, Rn. 142/30 zu § 1 VermG; Schwarz, in: Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band I, S. 164; Wasmuth, Rechtshandbuch Vermögen und Invest. in der ehem. DDR, Kommentar) oder bei Feilbieten einer Ware vor dem 30. Januar 1933, sowie bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten/Überschuldung ohne Zusammenhang mit der NS-Herrschaft (vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - a.a.O. unter Hinweis u.a. auf Götze, Die Rückerstattung in Westdeutschland und Berlin 1950, S. 164 f.) bejaht worden.

    Dabei belegt bereits der Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 REAO, dass die Widerlegung durch Beweis, dass das Rechtsgeschäft auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus abgeschlossen worden wäre, schon bei Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14 - unter Hinweis auf ORG Nürnberg, Urteil vom 23. Januar 1956 - ORG/III/493 - RzW 1956, 194 zur gleich lautenden Vorschrift des § 4 Abs. 1a REG für die US-amerikanische Zone).

    Es ist insoweit zumindest eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit erforderlich, die nach der Lebenserfahrung der Gewissheit so gut wie gleich kommt, damit eine Mitursächlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. auch ORG Herford, Urteil vom 31. Oktober 1961 - ORG II/638 - RzW 1962, 161; Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorgeschichte der Parzellierung bezüglich dieses Südteils und des am 13. Oktober 1933 mit dem Kaufmann G. geschlossenen notariell beurkundeten Parzellierungsvertrages und dessen Abwicklungsmodalitäten wird auf die Tatbestände der Senatsurteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 ) und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 ) Bezug genommen.

    Das schließt auch die Zulassung eines direkten Gegenbeweises aus, mit dem im Einzelfall ausgeschlossen werden könnte, dass der Verfolgungsdruck für die Veräußerung mit ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - a.a.O. unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).

    Der Senat hat nämlich in seinem Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 ) nur darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht frei von Rechtsfehlern in dem Abschluss des Parzellierungsvertrages und in der darin liegenden Beauftragung des Parzellierers G. keine Auswirkungen des nationalsozialistischen Verfolgungsdrucks hat erkennen können.

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Der Rückgriff auf die alte rückerstattungsrechtliche Rechtsprechung ist bei der Auslegung des § 1 Abs. 6 VermG geboten (vgl. Urteil vom 22. Februar 2002 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68), da eine solche Auslegung gerade zur Schließung der auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bestehenden Wiedergutmachungslücke beiträgt.

    Der Senat stützt sich zudem auf die zeithistorischen Fakten, die das Revisionsgericht seiner Entscheidung zugrunde legen darf (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1971 - BVerwG 8 C 24.70 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 45; Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68).

  • BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95

    Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes und Ausschluß "redlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Denn es ist ein Anliegen der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung, nationalsozialistisches Unrecht, insbesondere an den Juden, wieder gutzumachen (BVerfG, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - VIZ 1995, 343).

    Diese Vorschrift betrifft nach ihrem Schutzzweck nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb - wie vorliegend - im Wege des Erbganges (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - VIZ 1995, 343; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02

    Berechtigtenfeststellung; verfolgungsbedingte Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Der Gesetzgeber hat mit der Verweisung auf die Anordnung der alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 eine Beweisregel übernommen, die in den seinerzeitigen westlichen Besatzungszonen galt (Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34; Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 18).

    Das schließt auch die Zulassung eines direkten Gegenbeweises aus, mit dem im Einzelfall ausgeschlossen werden könnte, dass der Verfolgungsdruck für die Veräußerung mit ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - a.a.O. unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89

    Wirtschaftsgemeinschaft - Wohngemeinschaft - Auszubildende - Wohngeldberechtigte

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 ; BGH, NJW 1980, 1047 ; sowie schon RGZ 92, 68 ).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 21.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Kollektivverfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Die zahlreichen auf Verdrängung der jüdischen Mitbürger aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben gerichteten, bereits 1933 einsetzenden Maßnahmen hat der Senat u.a. in seinem Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 21.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 8 (für "jüdische Mischlinge") zusammengestellt.
  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 ; BGH, NJW 1980, 1047 ; sowie schon RGZ 92, 68 ).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
    Denn alle diese Schriftstücke konnten belegen, dass der Verkauf mit der politischen und wirtschaftlichen Bedrängung der Juden in der maßgeblichen Verfolgungszeit, die am 30. Januar 1933 begann (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154), in Zusammenhang stand.
  • RG, 19.01.1918 - V 231/17

    Auswahl eines Testamentsvollstreckers durch einen Dritten; Anforderungen an einen

  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 24.70

    Ermittlung eines Schadens im Verwaltungsprozess und revisionrechtliche

  • BVerwG, 08.12.1994 - 7 B 180.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Wohngrundstücks nach den Vorschriften des

  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98

    Recht der Offenen Vermögensfragen

  • BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13

    Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23 (Teltow-Seehof III) in einem Verfahren, das nach dem 15. September 1935 an Neusiedler verkaufte Bauparzellen betraf, einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf angenommen hatte, schlossen die Anmelder von Restitutionsansprüchen mit der Beklagten (Bundesamt) unter dem 28. Juni 2005 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam einen gerichtlichen Vergleich, an dem die Beigeladenen nicht beteiligt waren.

    Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. u.a. Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ).

    Zu einer näheren inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem von der Beschwerde angeführten Vorbringen der Beigeladenen hätte für das Verwaltungsgericht schon deshalb Veranlassung bestanden, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - (Teltow-Seehof III) (BVerwGE 119, 232 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23) in Übereinstimmung mit den gerichtsbekannten vorliegenden Ergebnissen der historischen Forschung festgestellt hatte, dass die Judenverfolgung nicht erst nach dem 14. September 1935, sondern bereits unmittelbar nach der "Machtergreifung" durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 in massivem Umfang einsetzte und sich seit diesem Zeitpunkt stetig zulasten der jüdischen Bürger verschärfte (ebd., S. 239).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Die gesetzliche Vermutung in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO ist nur dann widerlegt, wenn die dort aufgeführten Hilfstatsachen zur Überzeugung des Gerichts und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, 8 C 10/03, BVerwGE 119, 232-245).

    Dieser Beweis ist kein Gegenbeweis, sondern selbst der Hauptbeweis, mithin der Beweis für die Wahrheit einer Behauptung, während es der Gegenbeweis einer nicht beweisbelasteten Partei ermöglicht, die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer beweisbedürftigen Tatsache zu erschüttern (vgl. BGH, MDR 1978, 914; BGH, MDR 1983, 830; BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, - 8 C 10/03 - a. a. O.).

    Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, - 8 C 10/03 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. November 2003, 8 C 10/03 a. a. O. zu den Voraussetzungen für die Möglichkeit nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. a REAO, die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes zu widerlegen, ausgeführt:.

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    Zugunsten des Berechtigten wird ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust nach Maßgabe des II. Abschnitts der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin (im Folgenden: Rückerstattungsanordnung - REAO) vom 26. Juli 1949 (VOBl. für Groß-Berlin I S. 221) vermutet (zur Verfassungsmäßigkeit der Vermutungsregel und der normierten Stichtage vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34, juris Rn. 4 f.; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 76.03 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 21, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 -, BVerwGE 119, 232, juris Rn. 48).

    Es reicht nicht aus, dass nur die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer vermuteten Tatsache nach der Art eines prima-facie-Beweises erschüttert wird, mithin nur ein anderer Hergang des Geschehens plausibel dargetan wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 -, BVerwGE 119, 232, juris Rn. 47).

    Der Kläger hat den im vorliegenden Verfahren aufgrund des nach dem 15. September 1935 liegenden bindenden Vertragsschlusses (vgl. zu Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 22, juris Rn. 24) gemäß Art. 3 Abs. 3 lit. a REAO (lit. b ist hier ersichtlich nicht einschlägig) erforderlichen zusätzlichen, d.h. kumulativ notwendigen Nachweis (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 -, BVerwGE 119, 232, juris Rn. 75) nicht erbracht, dass das fragliche Geschäft auch ohne Herrschaft des Nationalsozialismus abgeschlossen worden wäre.

    Es ist insoweit zumindest eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit erforderlich, die nach der Lebenserfahrung der Gewissheit so gut wie gleich kommt, damit eine Mitursächlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 -, BVerwGE 115, 360, juris Rn. 30 f.; BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 -, BVerwGE 119, 232, juris Rn. 61 ff.).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11
    Die gesetzliche Vermutung in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO ist nur dann widerlegt, wenn die dort aufgeführten Hilfstatsachen zur Überzeugung des Gerichts und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, 8 C 10/03, BVerwGE 119, 232-245).

    Dieser Beweis ist kein Gegenbeweis, sondern selbst der Hauptbeweis, mithin der Beweis für die Wahrheit einer Behauptung, während es der Gegenbeweis einer nicht beweisbelasteten Partei ermöglicht, die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer beweisbedürftigen Tatsache zu erschüttern (vgl. BGH, MDR 1978, 914; BGH, MDR 1983, 830; BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, - 8 C 10/03 - a.a.O.).

    Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, - 8 C 10/03 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. November 2003, 8 C 10/03 a. a. O. zu den Voraussetzungen für die Möglichkeit nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. a REAO, die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes zu widerlegen, ausgeführt:.

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des

    Danach muss das Gericht, wenn die Vermutungsbasis mit ihren Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen nach Maßgabe der üblichen Beweislastregeln gegeben ist, sich im Wege des vollen (Haupt)Beweises (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 , vom 24. August 1990 - 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 und vom 26. November 2003 - 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ; BGH, Urteile vom 16. November 1979 - V ZR 93/77 - NJW 1980, 1047 und vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08 - NJW 2010, 363 = juris Rn. 13; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZR 86/14 - NJW-RR 2015, 819 Rn. 18 f.) die Überzeugung davon verschaffen, dass die einschlägigen Regelwerke der DVGW nicht (mehr) den Stand der Technik widerspiegeln.

    Wie oben (1.b) ausgeführt, muss der vermutungsbelastete Beteiligte das Gegenteil der vermuteten Tatsache unter Beweis stellen (BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 100.13

    Erforderlichkeit der Vorlage von Indizien im Sinne von Beweisanzeichen als

    Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. u.a. Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ).

    Zu einer näheren inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem von der Beschwerde angeführten Vorbringen der Beigeladenen hätte für das Verwaltungsgericht schon deshalb Veranlassung bestanden, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - (Teltow-Seehof III) (BVerwGE 119, 232 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23), in Übereinstimmung mit den gerichtsbekannten vorliegenden Ergebnissen der historischen Forschung festgestellt hatte, dass die Judenverfolgung nicht erst nach dem 14. September 1935, sondern bereits unmittelbar nach der "Machtergreifung" durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 in massivem Umfang einsetzte und sich seit diesem Zeitpunkt stetig zulasten der jüdischen Bürger verschärfte (ebd., S. 239).

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit

    Danach muss das Gericht, wenn die Vermutungsbasis mit ihren Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen nach Maßgabe der üblichen Beweislastregeln gegeben ist, sich im Wege des vollen (Haupt)Beweises (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 , vom 24. August 1990 - 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 und vom 26. November 2003 - 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ; BGH, Urteile vom 16. November 1979 - V ZR 93/77 - NJW 1980, 1047 und vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08 - NJW 2010, 363 = juris Rn. 13; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZR 86/14 - NJW-RR 2015, 819 Rn. 18 f.) die Überzeugung davon verschaffen, dass die einschlägigen Regelwerke der DVGW nicht (mehr) den Stand der Technik widerspiegeln.

    Wie oben (1.b) ausgeführt, muss der vermutungsbelastete Beteiligte das Gegenteil der vermuteten Tatsache unter Beweis stellen (BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ).

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Nach Art. 3 Abs. 2 REAO kann - sofern, wie vorliegend, keine anderen Tatsachen eine ungerechtfertigte Entziehung im Sinne des Art. 3 Abs. 2 beweisen oder für eine solche Entziehung sprechen - die Vermutung, dass das Rechtsgeschäft eine ungerechtfertigte Entziehung war, nur durch den Beweis widerlegt werden, dass der Käufer einen angemessenen Kaufpreis entrichtet hat und dass der Verkäufer frei über diesen verfügen konnte; der "direkte Gegenbeweis", eine ungerechtfertigte Entziehung habe nicht vorgelegen, ist hingegen nicht zulässig (BVerwG, Beschluss vom 26. April 2005 - BVerwG 8 B 32.05 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 33; Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ff. - "Teltow Seehof III"; Beschluss vom 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 76.03 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 21; Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - VIZ 2003, 577; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Bh § 6 VermG Nr. 51; vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ff. - "Teltow Seehof I und II").

    Es reicht hingegen nicht aus, dass nur die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer vermuteten Tatsache nach Art eines prima-facie-Beweises erschüttert, mithin nur ein anderer Hergang des Geschehens als plausibel dargetan wird (BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 -, a. a. O. -"Teltow Seehof III"); bereits eine bloße Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus ist schädlich (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 ff.; Beschluss vom 10. Mai 2004 - BVerwG 7 B 31.04 - Juris).

    Es ist insoweit zumindest eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit erforderlich, die nach der Lebenserfahrung der Gewissheit zu gut wie gleichkommt, damit eine Mitursächlichkeit ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2004 - BVerwG 7 B 31.04 - Juris; Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - a. a. O.; Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - a. a. O.; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 29. August 2008 - BVerwG 8 B 12.08 - zit. nach beck-online.de - "hohe Anforderungen"; zu dem Tatbestandsmerkmal "seinem wesentlichen Inhalt nach" explizit OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Januar 1950 - 2 W 232/49 - RzW 1949/50, 206; zu dem Erfordernis der Berücksichtigung der rückerstattungsrechtlichen Rechtsprechung BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232; so im Sinne der erstgenannten Entscheidung auch VG Cottbus, Urteil vom 12. November 1997 - 1 K 181/95, UA S. 27 ff.).

  • OLG Jena, 11.06.2008 - 1 AR (S) 79/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Rückwirkung und Erstreckung der Bestellung, Berechnung

    Der Senat ist deshalb gehindert, auf die Rechtslage nach Inkrafttreten des RVG , die Grundsätze der Rechtssprechung des Senats zur BRAGO hinsichtlich der gebührenrechtlichen Rückwirkung bei verbundenen Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2003 in NJ 2004, 232 = RVG -Report 2004, 433) anzuwenden.

    Insoweit wird in auf den Beschluss des Senats vom 03.11.2003 (a.a.O.) verwiesen.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03

    Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Berechtigter; Veräußerung

    Das gilt unabhängig davon, ob aus ihnen geschlossen werden muss, der Kaufpreis sei bis zur Anfertigung der Vermögensteuererklärung 1938 in die freie Verfügbarkeit von A. K. gelangt (vgl. hierzu Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 2.14

    Rückübertragung eines Grundstücks mit einem Gutshof an eine Erbengemeinschaft

  • BVerwG, 18.08.2010 - 8 B 24.10

    Wesentliche Änderungen der Kapitalgrundlage; Verdreifachung; Vervielfachung

  • VG Frankfurt/Oder, 04.06.2008 - 3 K 362/03

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung

  • BVerwG, 29.12.2009 - 8 B 51.09
  • BVerwG, 09.06.2009 - 8 B 20.09

    Voraussetzungen für ein Vorliegen der diversen Revisionszulassungsgründe des §

  • BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11

    Wirtschaftlich-bilanzierende Betrachtung für vermögensrechtlich relevante

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14

    Zur Maßgeblichkeit des Kausalgeschäfts bei Restitution wegen Schädigung während

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 19.17

    Abstrakt-generell; Abtretung; Ereignisse, individuelle; Existenzbedrohung;

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 24.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 20.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 23.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03

    Verfassungsmäßigkeit des§ 3 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Rückerstattung

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 22.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 21.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2005 - 15 A 4115/01

    Übernahme der Kosten für eine Kanalreinigung und Entsorgung der Kanalschlämme;

  • BVerwG, 28.06.2006 - 7 B 89.05

    Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes

  • BVerwG, 10.05.2004 - 7 B 31.04

    Annahme des Zustandekommens eines nach dem 15. September 1935 getätigten

  • VG Cottbus, 27.12.2019 - 1 K 148/11
  • VG Potsdam, 13.11.2008 - 1 K 799/07

    Restitutionsverfahren Teltow-Seehof

  • BVerwG, 20.11.2004 - 8 B 55.04

    Anforderungen an die Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer

  • VG Berlin, 16.05.2013 - 29 K 328.11

    Auskehrung des Erlöses für ein Grundstück in Berlin-Mitte nach dem VermG,

  • VG Berlin, 26.05.2011 - 29 K 126.09

    Universität Leipzig verliert altägyptische Sammlung Prof. Dr. Georg Steindorff

  • BVerwG, 23.03.2004 - 8 KSt 4.04

    Antrag auf Niederschlagung sämtlicher gerichtlicher Gebühren und Auslagen

  • VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 90.08

    Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten

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