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   OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04   

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https://dejure.org/2005,3419
OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04 (https://dejure.org/2005,3419)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 B 886/04 (https://dejure.org/2005,3419)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 B 886/04 (https://dejure.org/2005,3419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 86 Abs. 3, § 88; BSHG § 2, § 3, § 21 Abs. 3, § 68 Abs. 1, § 68 Abs. 2, § 90, § 93 Abs. 1, § 93 Abs. 2, § 93 Abs. 7, § 93a Abs. 1 S. 3; SGB X § 35 S. 1; SGB XI § 72, § 84 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären Einrichtung; Voraussetzungen für einen sozialhilferechtlichen Anspruch; Zeitlicher Geltungsumfang einer behördlichen Regelung eines Sozialhilfefalles; Hilfeauftrag zur Behebung einer gegenwärtigen ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 3;... ; VwGO § 88; ; BSHG § 2; ; BSHG § 3; ; BSHG § 21 Abs. 3; ; BSHG § 68 Abs. 1; ; BSHG § 68 Abs. 2; ; BSHG § 90; ; BSHG § 93 Abs. 1; ; BSHG § 93 Abs. 2; ; BSHG § 93 Abs. 7; ; BSHG § 93a Abs. 1 Satz 3; ; SGB X § 35 Satz 1; ; SGB XI § 72; ; SGB XI § 84 Abs. 4

  • lvhs-sachsen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären Einrichtung - Kostenübernahme, Pflegeheim, Rechtsschutzziel, Zeitraum, Pflegesatz, Zusatzleistung, Betreuung, Pflegeleistung, Nachrangigkeitsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Pflegeheime dürfen für soziale Betreuung nicht zusätzlich kassieren; Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • htwsaar.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BSHG § 5, § 21 Abs. 3, § 68 Abs. 2 S. 2; SGB XI § 43 Abs. 2 S. 1; SGB X § 28 Abs. 2 Nr. 8; VwGO § 86 Abs. 3
    Verwaltung des Barbetrages durch ein Pflegeheim für einen Heimbewohner - Verpflichtung zur Gewährleistung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes durch den Sozialhilfeträger

Besprechungen u.ä.

  • htwsaar.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BSHG § 5, § 21 Abs. 3, § 68 Abs. 2 S. 2; SGB XI § 43 Abs. 2 S. 1; SGB X § 28 Abs. 2 Nr. 8; VwGO § 86 Abs. 3
    Verwaltung des Barbetrages durch ein Pflegeheim für einen Heimbewohner - Verpflichtung zur Gewährleistung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes durch den Sozialhilfeträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 184
  • FamRZ 2006, 1878 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Ob ein Sozialhilfeträger einen Hilfebedürftigen auf diese Selbsthilfe verweisen kann, ist immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (etwa: BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, NJW 2005, 3160 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Gleichermaßen bedarf es keiner Erörterung, ob bei einer - hier nicht vorliegenden - ausdrücklichen Bestimmung in dem nach wie vor gültigen Heimvertrag vom 15.11.2000, wonach für die Verwaltung des Barbetrages keine gesonderten Kosten durch das Pflegeheim erhoben würden, dem Kläger eine Durchsetzung dieses Anspruchs zuzumuten gewesen wäre (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 20.10.1994, NVwZ-RR 1995, 673).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Der Beklagte hat die Hilfegewährung damit dem Grunde nach abgelehnt, weshalb das zeitliche Geltungsende dieser Ablehnung sich auch nur auf den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum bezieht (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 30.4.1992, NVwZ 1993, 995).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Diesem Hilfeauftrag zur Behebung einer gegenwärtigen und bekannten Notsituation entspricht es, dass die Regelung eines Hilfefalls durch einen Sozialhilfeträger in zeitlicher Hinsicht regelmäßig begrenzt wird durch das Bekanntwerden des Hilfebedarfs und dem von der letzten behördlichen Entscheidung erfassten nächstliegenden Zeitraum (sh. etwa: BVerwG, Urt. v. 31.8.1995, DVBl. 1996, 305; Urt. v. 19.1.1972, DÖV 1973, 95).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Sozialhilfeträger den Hilfefall für einen über diesen nächstliegenden hinaus gehenden Zeitraum geregelt hat, weil abzusehen ist, dass sich der Sachverhalt nicht ändern wird oder weil in der Zukunft eintretende Änderungen bereits bekannt sind (BVerwG, Urt. v. 16.1.1986, NVwZ 1987, 412).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    In diesen Fällen erfordert die Effektivität des Rechtsschutzes, dass auch nach Wegfall der Notlage ein berechtigter Sozialhilfeanspruch im Nachhinein gewährt wird (sh. etwa: BVerwG, Urt. v. 23.6.1994, NVwZ 1995, 276 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Ebenso wie bei einer Hilfegewährung außerhalb von Einrichtungen die Regelsatzleistungen, die Leistungen für die Unterkunft und die einmaligen Leistungen sich zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts ergänzen, dient der Barbetrag zur persönlichen Verfügung für einen Hilfebedürftigen in einer Einrichtung der entsprechenden Ergänzung einmaliger Leistungen der Sozialhilfe und den in der Einrichtung erbrachten laufenden Leistungen (BVerwG, Urt. v. 8.7.2004, NJW 2005, 167).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76

    Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Da eine Klärung des wirklichen Klagebegehrens in zeitlicher Hinsicht in dem erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte, war diese Ermittlung des Rechtsschutzziels in dem Berufungsverfahren nachzuholen und nach § 86 Abs. 3 VwGO auf einen sachdienlichen Antrag hinzuwirken (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 14.7.1977, FEVS 26, 1).
  • VG Minden, 13.03.2019 - 6 L 1550/18

    Verwaltung von Geldern betreuter Menschen

    vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 13.12.2005 - 4 B 886/04 -, PflR 2006, 337 = juris (Rdnr. 32 f.), m.w.N.; LG Magdeburg, Urteil vom 20.9.2011 - 2 S 136/09 -, NZS 2012, 300 = juris, im Anschluss an das vom Antragsgegner in Bezug genommene Urteil des BGH vom 2.12.2010 - III ZR 19/10 -, NDV-RD 2011, 27 = juris.
  • LG Magdeburg, 20.09.2011 - 2 S 136/09

    Verpflichtung des Pflegeheims zur Verwaltung der Barbeträge des Bewohners

    Diese Betreuung bezieht sich insbesondere auch auf Hilfen zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten, wie etwa die Beratung über den Umgang mit den zur persönlichen Verfügung gewährten Barbeträge oder auch deren Verwaltung (siehe zum Ganzen Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 4 B 886/04 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 29.08.2006 - 4 B 72/06

    Eigenanteil an Schülerbeförderungskosten Behinderter ist sozialhilfefähig.

    Soweit in dieser Maßgabe eine Änderung des erstinstanzlichen Urteils zu sehen ist, führt diese nicht zu einer anteiligen Kostenlast der Klägerin, da sie mit ihrem im Berufungsverfahren lediglich klargestellten Klagebegehren in der Sache nicht unterlegen ist (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 13.12.2005 - 4 B 886/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LC 79/14

    Arbeitsbereich; pflegebedingte Aufwendungen; soziale Betreuung; Behindertenhilfe;

    Demzufolge bezieht sich die soziale Betreuung auf die Dienstleistungen, die ansonsten typischerweise durch die Familie oder sonst nahe stehende Personen wahrgenommen werden und die nun die Einrichtung an deren Stelle wahrzunehmen hat (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 13.12.2005 - 4 B 886/04 -, juris Rn. 32).Die Werkstatt für behinderte Menschen ist gemäß § 136 Abs. 1 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben.
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