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Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07   

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https://dejure.org/2008,5314
OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07 (https://dejure.org/2008,5314)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.03.2008 - 5 U 551/07 (https://dejure.org/2008,5314)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. März 2008 - 5 U 551/07 (https://dejure.org/2008,5314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    InsO §§ 134, 143, 94, 96 Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 252, 246
    Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bzgl. ausgezahlter Scheingewinne des Anlegers ("Phoenix")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgewähranspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ausgeschütteter Scheingewinne; Aufrechenbarkeit von Schadensersatzanprüchen von Anlegern gegen die Insolvenzschuldnerin gegen Rückgewähransprüche des Insolvenzverwalters; Anspruch eines Anlegers auf Rückzahlung ...

  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 134; ; InsO § 143; ; BGB § 252; ; BGB § 246

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen ausgeschütteter Scheingewinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    InsO §§ 134, 143, 94, 96 Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 252, 246
    Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bzgl. ausgezahlter Scheingewinne des Anlegers ("Phoenix")

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eingeschränktes Rückforderungsrecht des Insolvenzverwalters bei Scheingewinnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1887
  • NJ 2008, 368
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
    Dieses Normzweckverständnis des § 814 BGB, das auch der BGH ausdrücklich für einen Rückgewähranspruch des Konkursverwalters nach §§ 32 Nr. 1, 37 KO vertreten hat (vgl. BGH NJW 1991, 560), gilt, wie das Landgericht nach Auffassung des Senates zu Recht festgestellt hat, auch im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung (so auch OLG Frankfurt a.M. ZIP 07, 2426 (2427)).

    Der Gläubigerschutz erfordert es nicht, einen Anfechtungsgegner allein deshalb einem Rückgewähranspruch auszusetzen, weil eine Aufrechnung an einer Norm scheitert, die weder den Schuldner, noch die Gläubigergesamtheit, sondern allein den Anfechtungsgegner schützen will (so auch BGH NJW 1991, 560 (562)).

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 132/03

    Zur Haftung von Banken beim Absatz von anteilen an Investmentfonds, die nur in

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
    Zum einen liegt hier schon kein Differenzgeschäft im Sinne dieser Vorschrift vor, weil es hier insbesondere bereits an der für ein derartiges Geschäft besonderen Gefährlichkeit eines hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunktes fehlt (vgl. auch BGH Urteil vom 13.07.2004, XI ZR 132/03).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
    Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen einer Publikumsgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (vgl. BGH NJW 1992, 1223).
  • LG Meiningen, 27.06.2007 - 2 O 56/07
    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 27.06.2007, Az.: 2 O 56/07 (24), wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
    Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen nämlich bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten (vgl. BGH MDR 07, 678).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters bezüglich

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
    Dieses Normzweckverständnis des § 814 BGB, das auch der BGH ausdrücklich für einen Rückgewähranspruch des Konkursverwalters nach §§ 32 Nr. 1, 37 KO vertreten hat (vgl. BGH NJW 1991, 560), gilt, wie das Landgericht nach Auffassung des Senates zu Recht festgestellt hat, auch im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung (so auch OLG Frankfurt a.M. ZIP 07, 2426 (2427)).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auch insoweit hat sich das Berufungsgericht auf die noch unter Geltung der Konkursordnung ergangene Rechtsprechung (BGHZ 113, 98, 105 f) gestützt und diese auch nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für anwendbar betrachtet (so auch OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 2426, 2427 f; OLG Jena ZIP 2008, 1887, 1888; MünchKomm-InsO/Brandes, 2. Aufl. § 96 Rn. 10; HmbKomm-InsO/Rogge, 2. Aufl. § 134 Rn. 37; Biehl NJ 2008, 368, 369, 370).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    bb) Zu Recht ist das Berufungsgericht auch nicht der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts Jena (ZIP 2008, 1887, 1889) gefolgt, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge könne mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% p.a. (§ 246 BGB) verzinse.
  • LG Bonn, 29.07.2008 - 3 O 65/08

    Rückgewähr eines Scheingewinns i.R.d. Insolvenzanfechtung; Berücksichtigung von

    Für die Frage, ob ein Gegenwert in das Vermögen des Schuldners geflossen ist, ist in erster Linie der objektive Sachverhalt maßgeblich (vgl. BGH, NJW 1991, 560 (561); BGH, WM 1991, 331 (332); OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).

    Diese zur Konkursordnung gefällte Entscheidung findet auch bezüglich der Anfechtung unentgeltlicher Zuwendungen nach § 134 InsO Anwendung, da das Normzweckverständnis des § 814 BGB dies gebietet (vgl. OLG Frankfurt, NZI 2008, 100 (101); OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).

    Der Gedanke des Gläubigerschutzes erfordert nicht, dass ein Gläubiger allein deshalb dem Rückgewähranspruch auszusetzen ist, weil die Aufrechnung an einer Norm scheitert, die nicht dem Schutz der Gläubigergesamtheit, sondern allein seinem Schutz dient (so auch BGH, NJW 1991, 560 (562); OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).

    Die Höhe des Zinssatzes kann vor diesem Hintergrund nach § 287 ZPO mit Blick auf den gesetzlichen Zinssatz gemäß § 246 BGB auf 4% geschätzt werden (so auch OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).

  • OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10

    Pflicht der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds zu zutreffenden

    Insoweit teilt der Senat nicht die Auffassung des OLG Jena (5 U 551/01; ZIP 2008, 1887 Tz. 41 f.), der zufolge "nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden" kann, "dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in dieser Höhe verzinst".

    Die Revision wird in Bezug auf die Höhe der Klageforderung zugelassen, weil die Entscheidung des Senats in der - für den geltend gemachten entgangenen Gewinn entscheidungserheblichen - Frage der (Nicht-)Anwendung von § 246 BGB im Rahmen des § 252 Satz 2 BGB von dem hierzu im Urteil des OLG Jena vom 11. März 2008 aufgestellten Rechtssatz (5 U 551/07, ZIP 2008, 1887 Tz. 41) abweicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2010 - 8 U 170/09

    Rechtsfolgen von den Vorgaben der MaBV abweichende Abschlagszahlungen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Kapitalanleger, dem ein Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung der von ihm geleisteten Einlage zusteht, in abstrakter Schadensberechnung gemäß § 252 Satz 2 BGB als entgangenen Gewinn eine Verzinsung seiner Einlage nach dem gesetzlichen Zinssatz des § 246 BGB in Höhe von 4 % verlangen kann (OLG Jena ZIP 2008, 1887 Rn 37 ff., zitiert nach Juris; Palandt/Grüneberg, aaO., § 252 Rn 6).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2010 - 16 U 198/09

    Steuerberaterhaftung: Umstände für das Entstehen der sekundären Hinweispflicht;

    Zum Einen kann dahingestellt bleiben, ob mit dem Landgericht entsprechend der Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts (ZIP 2008, 1887) dem Geschädigten die Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB zugute kommt, soweit er sich auf die Geltendmachung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 244 BGB beschränkt und es sich um Geldbeträge handelt, die aufgrund ihrer Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt bleiben, sondern anderweitig angelegt worden wären.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 203/08

    Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters: Ermittlung von Scheingewinnen

    Das Landgericht hat sich diesbezüglich auf die noch unter der Geltung der Konkursordnung ergangenen Rechtsprechung gestützt und diese auch nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für anwendbar betrachtet (wie auch Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11.03.2007, 5 U 551/07, OLG Frankfurt, ZIP 2007, 2426).
  • LG Bayreuth, 25.05.2011 - 22 O 579/10

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Er ist mit einer durchschnittlichen Anlage als für gewöhnlich erreichbar anzusehen (Thüringisches OLG, ZIP 2008, 1887, 1888 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2013 - 16 U 70/12

    Umfang des Schadensersatzes bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

    Erst recht kann nicht ohne weiteren individuellen und fallbezogenen Vortrag davon ausgegangen werden, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% p. a. angelegt werden könne (BGH Urteil vom 24.04.2012, XI ZR 360/11 unter ausdrücklicher Ablehnung der - bis dahin - anderslautenden Rechtsprechung des OLG Jena, vgl. ZiP 2008, 1887/1889).
  • OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09

    Pflichten des Anlageberaters hinsichtlich der Höhe von Provisionen

    Er ist mit einer durchschnittlichen Anlage als für gewöhnlich erreichbar anzusehen (vgl. Thür. OLG, ZIP 2008, 1887, 1888 f.).
  • LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.03.2008 - 3 UF 29/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4885
OLG Naumburg, 17.03.2008 - 3 UF 29/08 (https://dejure.org/2008,4885)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.03.2008 - 3 UF 29/08 (https://dejure.org/2008,4885)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. März 2008 - 3 UF 29/08 (https://dejure.org/2008,4885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Neubestimmung einer Startgutschrift rentenferner Versicherter durch die Tarifpartner; Möglichkeit der analogen Anwendung des § 2 Gesetz zur Überleitung des Versorgungsausgleichs auf das Beitrittsgebiet (VAÜG) auf die Neubestimmung von ...

  • Judicialis

    VAÜG § 2

  • rechtsportal.de

    VAÜG § 2
    Analoge Anwendung des § 2 VAÜG für die Startgutschrift rentenferner Versicherter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2594
  • NJ 2008, 368
  • FamRZ 2008, 2212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2008 - 3 UF 29/08
    Aufgrund der Entscheidung des BGH (14.11.2007 Az. IV ZR 74/06) ist die Startgutschrift rentenferner Versicherter durch die Tarifpartner neu zu bestimmen; dies ist bislang noch nicht erfolgt.

    Der Versorgungsausgleich kann derzeit nicht durchgeführt werden, weil in der Folge des grundlegenden Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007, Az.: IV ZR 74/06, die Startgutschriften rentenferner Versicherter bei der beschwerdeführenden Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder durch die Tarifparteien neu zu bestimmen sind.

  • OLG Stuttgart, 28.12.2007 - 15 UF 240/07

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes im Versorgungsausgleich:

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2008 - 3 UF 29/08
    Das OLG Naumburg schließt sich der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart 28.12.2007 - Az. 15 UF 240/07) an, wonach die derzeitige Regelungslücke durch Aussetzung in analoger Anwendung des § 2 VAÜG zu schließen ist.

    Diese Situation ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 28.12.2007, Az.: 15 UF 240/07) vergleichbar mit dem in § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG geregelten Fall, wonach der Versorgungsausgleich - vorbehaltlich bestimmter Ausnahmefälle - auszusetzen ist, solange die Einkommensverhältnisse in den neuen und alten Bundesländern noch nicht angeglichen sind (§ 1 Abs. 1 VAÜG), wenn im Beitrittsgebiet erworbene Anwartschaften mit solchen aus den alten Ländern auszugleichen sind.

  • OLG Bamberg, 10.02.1999 - 7 UF 272/98

    Antrag auf Aufhebung einer Versorgungsausgleichsregelung ; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2008 - 3 UF 29/08
    Da überdies in der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Bamberg, FamRZ 2000, 291; OLG Stuttgart, a. a. O.) anerkannt ist, dass die Entscheidung der ersten Instanz aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen ist, wenn die Aussetzung des Versorgungsausgleichs in erster Instanz zu Unrecht unterblieben ist, ist auch dieser Rechtsgedanke zur Schließung der planwidrig aufgetretenen Regelungslücke auf den Entscheidungsfall zu übertragen, hat doch das Amtsgericht die vorangegangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Neuregelung der Startgutschriften nicht berücksichtigt.
  • OLG Köln, 18.02.2009 - 27 UF 124/08

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Satzung der Zusatzversorgungsanstalt des

    Bislang hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 30.4.2008 - 27 UF 219/07, 14.04.08 - 27 UF 20/08 -, 16.04.2008 - 27 UF 22/08 - sowie 23.10.08 - 27 UF 60/08 -) im Anschluss an die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 28.12.2007 - 15 UF 240/07 - (NJW 2008, 1393 = FamRZ 2008, 1086; Zusammenfassung mit zust. Anm. Gutdeutsch FamRB 2008, 72; ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 17.03.08 - 3 UF 29/08 -, NJW 2008, 2594 f.; OLG Zweibrücken - 6. Senat -, Beschluss vom 22.09.08 - 6 UF 158/07 - nach Angaben der Beschwerdeführerin weiterhin: OLG Oldenburg, 3 UF 185/07 vom 08.02.08 und 4 UF 162/07 vom 05.03.08; OLG Hamm, 5 UF 157/07 vom 22.02.08) die Auffassung vertreten, dass in Fällen dieser Art entsprechend der Regelung in § 2 I 2 VAÜG eine Aussetzung des Verfahrens zu erfolgen hat (vgl. auch die Regelung in § 53c FGG).

    Während in den Fällen, die diesen Entscheidungen zugrunde lagen, die Familiengerichte keine Kenntnis von den Urteilen des BGH vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - (BGHZ 174, 127ff.; u.a. veröffentlicht in FamRZ 2008, 395) und vom 14.05.2008 - IV ZR 47/05 - (FamRZ 2008, 1343 ff.) zur Unwirksamkeit der Übergangsregelungen bei der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst sowie des OLG Stuttgart vom 28.12.2007 - 15 UF 240/07 - (NJW 2008, 1393 = FamRZ 2008, 1086) und den nachfolgenden Entscheidungen einer Vielzahl von Oberlandesgerichten (z.B. OLG Oldenburg - 3 UF 185/07 - vom 08.02.2008 und - 4 UF 162/07 - vom 05.0320.08; OLG Hamm - 5 UF 157/07 - vom 22.02.2008; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.03.2008 - 3 UF 29/08 - ebenso der Senat in ständiger Rechtsprechung, u.a. 27 UF 219/07 vom 30.04.2008, 20/08 vom 14.04.2008 und 22/08 vom 16.04.2008) haben konnten, waren diese Entscheidungen und die zugrunde liegenden Rechtsfragen bei der mündlichen Verhandlung im hiesigen Verfahren und Erlass des Urteils am 01.08.2008 bereits seit Monaten in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht und wurden diskutiert (s. auch die Ausführungen von Gutdeutsch FamRB 2008, 72 u. Borth, FamRZ 2008, 326 f.).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2010 - 7 UF 84/10

    Teilentscheidung bei neuem VA-Recht; Anforderungen an die interne Teilung

    Die bisher streitige Frage, ob in den Fällen, in denen eine Aussetzung in der ersten Instanz verfahrensfehlerhaft unterblieben ist, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen ist (so die bisherige Rechtsprechung des Senats, so auch OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1086; OLG Naumburg, NJW 2008, 2594 OLG Köln, FamRZ 1994, 1041; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1362 f.) oder das Oberlandesgericht die Aussetzung auszusprechen hat (OLG Köln FamRZ 2009, 1153, BGH v. 5.11.2008, FamRZ 2008, 303, OLG Karlsruhe v. 16.3.1999,FamRZ 2000, 1155: Aussetzung beim Amtsgericht ist auszusprechen) ist nun nach § 69 FamFG zu beurteilen.
  • AG Ludwigslust, 15.09.2010 - 5 F 45/09

    Scheidungsverbund: Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag wegen unzumutbarer

    Das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleiches ist mithin solange auszusetzen, bis die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes neue Bestimmungen zur Festlegung des Startguthabens geschaffen haben (OLG Stuttgart NJW 2008, 1393; OLG Naumburg NJ 2008, 368; siehe jetzt auch BGH a. a. O.).
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