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   BGH, 26.10.2007 - V ZR 26/07   

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https://dejure.org/2007,3068
BGH, 26.10.2007 - V ZR 26/07 (https://dejure.org/2007,3068)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2007 - V ZR 26/07 (https://dejure.org/2007,3068)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - V ZR 26/07 (https://dejure.org/2007,3068)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 21 Satz 1
    Bestimmung der Ankaufsfläche bei Verkauf und Übergabe eines volkseigenen Gebäudesohne Verleihung eines Nutzungsrechtsim Rahmen einer gescheiterten Umwandlung einer LPG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur Nutzung eines volkseigenen Gebäudes trotz Nichtvorliegen eines Nutzungsvertrages; Umfang der Bindungswirkung einer Ankaufsberechtigung für den Grundstücksverkäufer; Bestehen einer Nutzungsbefugnis eines Grundstücks aufgrund des Gebäudekaufvertrags; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Herleitung der Befugnis des Käufers eines volkseigenen Gebäudes zur Grundstücksnutzung bei nicht verliehenem Nutzungsrecht aus dem Gebäudekaufvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung der Feststellung der Ankaufsberechtigung; Gegenstand der Bindungswirkung; Bestimmung der Ankaufsfläche; Verleihung von Nutzungs-rechten; Nutzungsbefugnis gem. Gebäudekaufvertrag

  • Judicialis

    SachenRBerG § 21 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 21 S. 1
    Rechtsstellung des Käufers eines volkseigenen Gebäudes zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kauf eines volkseigenen Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 686
  • MDR 2008, 71
  • NJ 2008, 74
  • BauR 2008, 145
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 139/04

    Verurteilung zum Abschluss eines Kaufvertrages

    Auszug aus BGH, 26.10.2007 - V ZR 26/07
    Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht auch davon aus, dass Gegenstand der Bindungswirkung nur die Anspruchsberechtigung als solche, nicht aber die Fläche ist, auf welche sich das Ankaufsrecht konkret bezieht (Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, VIZ 2001, 503, 505; Urt. v. 18. Mai 2001, V ZR 239/00, NJW 2001, 3053, 3054; Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 139/04, NJW-RR 2005, 666, 668).

    Zu einer Erweiterung der Bindungswirkung könnte eine solche Feststellung nur führen, wenn es sich bei den in der Feststellung bezeichneten Flurstücken rechtlich um selbständige Grundstücke handelte (Senat, Urt. v. 14. Januar 2005, aaO).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 438/99

    Sachenrechtsbereinigung - Gleichsetzung von Umgestaltung und Neuerrichtung

    Auszug aus BGH, 26.10.2007 - V ZR 26/07
    Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht auch davon aus, dass Gegenstand der Bindungswirkung nur die Anspruchsberechtigung als solche, nicht aber die Fläche ist, auf welche sich das Ankaufsrecht konkret bezieht (Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, VIZ 2001, 503, 505; Urt. v. 18. Mai 2001, V ZR 239/00, NJW 2001, 3053, 3054; Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 139/04, NJW-RR 2005, 666, 668).
  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 239/00

    Festlegung der Grundstücksfläche im Verfahren nach § 108 SachenRBerG

    Auszug aus BGH, 26.10.2007 - V ZR 26/07
    Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht auch davon aus, dass Gegenstand der Bindungswirkung nur die Anspruchsberechtigung als solche, nicht aber die Fläche ist, auf welche sich das Ankaufsrecht konkret bezieht (Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, VIZ 2001, 503, 505; Urt. v. 18. Mai 2001, V ZR 239/00, NJW 2001, 3053, 3054; Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 139/04, NJW-RR 2005, 666, 668).
  • KG, 11.02.2016 - 2 Ws 312/15

    "FSK 18-Filme" im Strafvollzug

    Die ganz überwiegende Anzahl der Oberlandesgerichte wie auch der angefochtene Beschluss gehen hingegen davon aus, dass (jedenfalls) bei Justizvollzugsanstalten mit einem erhöhten Sicherheitsstandard die Herausgabe von Medien mit einer FSK 18-Kennzeichnung wegen der von ihnen ausgehenden abstrakten Gefährdung der Sicherheit der Anstalt und der Vollzugsziele ohne weitere Prüfung des Einzelfalles abgelehnt werden kann (OLG Naumburg FS 2015, 201; OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2014 - III-1 Vollz [Ws] 352/14 -, juris; OLG Koblenz NStZ 2011, 350; OLG Brandenburg NJ 2008, 74; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 2 VollzWs 533/07 [291/07] -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 Ws 167/06 [StrVollz] -, juris).
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