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   OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09   

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https://dejure.org/2009,5637
OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09 (https://dejure.org/2009,5637)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.04.2009 - I WsRH 5/09 (https://dejure.org/2009,5637)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. April 2009 - I WsRH 5/09 (https://dejure.org/2009,5637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss sozialer Ausgleichsleistungen; Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit bei Schwerstkriminalität; besondere Zuwendung für Haftopfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigten" Rehabilitanden i.S. von § 17a Abs. 1 Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG)

  • Judicialis

    StrRehaG § 13 Abs. 1; ; StrRehaG § 14 Abs. 1; ; StrRehaG §... 14 Abs. 4; ; StrRehaG § 15; ; StrRehaG § 16 Abs. 2; ; StrRehaG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; StrRehaG § 17; ; StrRehaG § 17 Abs. 1; ; StrRehaG § 17 Abs. 5; ; StrRehaG § 17a; ; StrRehaG § 17a Abs. 1; ; StrRehaG § 17a Abs. 2; ; StrRehaG § 17a Abs. 2 Satz 1; ; StrRehaG § 17a Abs. 2 Satz 3; ; StrRehaG § 18; ; StrRehaG § 19; ; StrRehaG § 25 Abs. 1 Satz 3; ; StrRehaG § 25 Abs. 1 Satz 4; ; HHG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 63; ; VStGB § 7; ; SGB XII § 28 Abs. 2; ; SGB XII § 40; ; SGB XII § 82 Abs. 1 Satz 1; ; SGB XII § 82 Abs. 2; ; StVollstrO § 44b Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 127 Abs. 3; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 473

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigten" Rehabilitanden i.S. von § 17a Abs. 1 StrRehaG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.02.2009)

    Der Mörder und Sexualstraftäter Schmökel fordert für seine Haft in der DDR wegen versuchter Republikflucht Rente

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2009, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.03.2006 - 5 C 30.05

    Menschlichkeit, Grundsätze der -; Rechtsstaatlichkeit, Grundsätze der -;

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Sie ergibt sich aber bei einer systematischen Gesamtbetrachtung aus Sinn und Zweck der Regelung über die Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (so andeutungsweise auch BVerwG, Urteil vom 27.03.2006 - 5 C 30/05, Rdz. 17 zitiert nach juris) und lässt sich mit hinreichender Deutlichkeit den Materialien zur Entstehungsgeschichte der Norm entnehmen.

    Das Begriffsverständnis ist bei systematischer Betrachtung auf andere Bestimmungen des Bundesrechts übertragbar, die Rechtsfolgen daran knüpfen, wie es hier bei § 16 Abs. 2 StrRehaG der Fall ist (vgl. dazu eingehend und mit zahlreichen Nachweisen BVerwGE 125, 344 = NVwZ 2006, 945 zu § 5 Nr. 1 lit. b BVFG vom 22.12.1999).

    Gleichwohl handelt es sich bei den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit im Ansatz und Kern um staatsgerichtete Anforderungen an die Gestaltung der Rechts- und Verfassungsordnung eines demokratischen Rechtsstaats und nicht um an das einzelne Individuum gerichtete Handlungsanforderungen oder -verbote (BVerGE 19, 1, 4 zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 BVFG a.F.; und wiederum eingehend BVerwGE 125, 344 zu § 5 Nr. 1 lit. b BVFG vom 22.12.1999).

    Auch schwerste Straftaten Einzelner im Bereich allgemeiner Kriminalität gegen in einer rechtsstaatlichen Ordnung zu schützende Rechtsgüter geben deshalb nur Anlass für eine nach der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben gebotenen Strafverfolgung und -vollstreckung durch ein rechtsstaatlich verfasstes Gemeinwesen (BVerwGE 125, 344).

  • LG Frankfurt/Oder, 11.12.2002 - 23 Ks 30/01

    Frank Schmökel

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Das Unterfangen war weder Ausdruck eines politischen Protests noch Konsequenz politischer Verfolgung, sondern entsprang ausweislich der in den später gegen den Antragsteller ergangenen strafrechtlichen Verurteilungen zu seinen persönlichen Verhältnissen getroffenen Feststellungen allein dem Wunsch, seinen desaströsen familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen zu entfliehen und der Sorge, ihm könnten wegen seiner bereits damals zutage getretenen kriminellen Neigungen und seiner extremen sexuellen Devianz in seiner bislang vertrauten Umgebung erhebliche Nachteile drohen (vgl. Urteil des Kreisgerichts Demmin vom 27.05.1988 - S 59/88, S. 3; Urteil des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) vom 23.06.1993 - 25 KLs 31/93, S. 4 ff.; Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 11.12.2002 - 23 Ks 30/01, S. 6).

    Dies lehnte die Behörde mit Bescheid vom 06.05.2008 - III Reha 4250/1E - 216/07 - mit der Begründung ab, der Antragsteller sei durch Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. Dezember 2002 - 23 Ks 30/01 - u. a. wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

    (4) Durch Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. Dezember 2002 - 23 Ks 30/01 - wurde der Antragsteller schließlich wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Totschlag in zwei Fällen und zugleich in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Sobald die Voraussetzungen des § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO vorliegen, wird diese zur Vollstreckung der gleichartigen Maßregel aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. Dezember 2002 - 23 Ks 30/01 - unterbrochen werden.

  • OLG Rostock, 25.05.1994 - II WsRH 26/94

    Verstoß gegen Menschenrechte wenn Zweck der Handlung zugleich Aufrechterhaltung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass nur solche Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit zur Versagung von sozialen Ausgleichsleistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz führen können, die einen sachlichen Bezug zum Unrechtssystem der DDR aufgewiesen haben, weil die Berechtigten z. B. freiwillig und gezielt, insbesondere durch das konspirative oder klandestine Eindringen in die Privatsphäre Anderer und den Missbrauch des ihnen von den Opfern entgegengebrachten persönlichen Vertrauens Informationen über Mitbürger gesammelt und an die - auch in der DDR als repressiv und menschenverachtend bekannte - Staatssicherheit weitergegeben und es dabei jedenfalls in Kauf genommen haben, dass diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte, benutzt werden (vgl. zu dieser Einschätzung der Staatssicherheit der DDR: BGH NJ 1994, 283 ff.; 1995, 165; 1996, 52; zum erforderlichen Systembezug der Verstöße: Senatsbeschlüsse vom 25.05.1994, VIZ 1995, 63; vom 09.09.1996 - II WsRH 102/95; vom 16.01.1999 - II WsRH 101/95, vom 03.02.2003 - I WsRH 18/98; vom 14.07.2003 - I WsRH 21/02 und vom 10.02.2004 - I WsRH 3/03).

    Gesetzgeberisches Anliegen bei der Schaffung des Ausschlusstatbestandes in § 16 Abs. 2 Satz 1 StrRehaG war in erster Linie, dass diejenigen Personen nicht in den Genuss von sozialen Ausgleichsleistungen gelangen sollten, die sich selbst als Stützen des Regimes erwiesen bzw. zur Aufrechterhaltung des Systems wesentlich beigetragen hatten, und zwar auf eine Weise, die zugleich einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit darstellte (vgl. OLG Rostock VIZ 1995, 63).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 3 Ws 646/92
    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Nachdem die Kammer auf den Antrag des Beschwerdegegners auf gerichtliche Entscheidung - zutreffend - festgestellt hatte, dass keiner der Versagungsgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG vorliegt, hätte sie deshalb entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 3 und 4, § 15 StrRehaG, § 309 Abs. 2 StPO die Sache nicht zur weiteren bzw. abschließenden Entscheidung "unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts" an die Bewilligungsbehörde zurückgeben dürfen, sondern selbst durchentscheiden müssen (vgl. für das strafgerichtliche Beschwerdeverfahren Meyer-Goßner StPO, 51 Aufl. § 309 Rdz. 9; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 375).
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 287/03

    Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Nebenkosten, Kleidung und Nahrung auf ein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen angewiesen sind, und die nur unter vergleichsweise engen Voraussetzungen zur Sicherung des Existenzminimums ergänzende staatliche Leistungen, beispielsweise in Form von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, erhalten, was für die Berechtigten durch Leistungen nach § 17a StrRehaG gerade vermieden oder abgemildert werden soll, bekommen Strafgefangene, im Maßregelvollzug Untergebrachte und Sicherungsverwahrte alles, was sie unter den dort vorherrschenden konkreten Bedingungen sowie unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der freiheitsentziehenden Maßnahme zum Leben benötigen, ohnehin aus Mitteln der Vollzugsbehörde oder anderer staatlicher Kostenträger (so zur Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO in Bezug auf Strafgefangene und deren Eigengeld i.S.d. § 52 StVollzG: BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 287/03 - zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2009 - 7 A 11155/08

    Rehabilitierungsrecht; Haftopferentschädigung; monatliche Zuwendung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Weiteres Indiz für den sozialrechtlichen Charakter der Norm ist die Bestimmung des § 19 StrRehaG, die eine Härteregelung zwar für Fälle vorsieht, in denen eine (von der wirtschaftlichen Situation unabhängige) Kapitalentschädigung nicht gezahlt wird, die aber auf die entscheidend von einer konkreten Bedürftigkeit des Berechtigten abhängige besondere Zuwendung nach § 17a StrRehaG keine, auch keine analoge Anwendung findet (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.02.2009 - 7 A 11155/08, 7 D 10888/08).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2009 - 7 D 10888/08

    Analogie; analoge Anwendung; Beitrittsgebiet; Dauer; Freiheitsentziehung; Härte;

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Weiteres Indiz für den sozialrechtlichen Charakter der Norm ist die Bestimmung des § 19 StrRehaG, die eine Härteregelung zwar für Fälle vorsieht, in denen eine (von der wirtschaftlichen Situation unabhängige) Kapitalentschädigung nicht gezahlt wird, die aber auf die entscheidend von einer konkreten Bedürftigkeit des Berechtigten abhängige besondere Zuwendung nach § 17a StrRehaG keine, auch keine analoge Anwendung findet (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.02.2009 - 7 A 11155/08, 7 D 10888/08).
  • OLG Dresden, 17.03.1995 - 2 Ws 524/94

    Einschränkungen bei strafrechtlicher Rehabilitierung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Diese Auslegung entspricht der überwiegenden Auffassung auch anderer Obergerichte (vgl. KG VIZ 1995, 431; BayVGH, Beschl. vom 30.05.2001 - 12 B 97.685 - insoweit offengelassen durch BVerwG VIZ 2003, 202; ThürOLG VIZ 1995, 128; OLG Dresden OLG-NL 1996, 19; 47; OLG Jena, NJ 2002, 324; KG, NJ 1997, 435; VIZ 2002, 184; so auch Hellmann, VIZ 1995, 201 ff.; Wermelskirchen, NJ 2008, 342, 347).
  • KG, 17.02.1997 - 4 Ws 24/97
    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Diese Auslegung entspricht der überwiegenden Auffassung auch anderer Obergerichte (vgl. KG VIZ 1995, 431; BayVGH, Beschl. vom 30.05.2001 - 12 B 97.685 - insoweit offengelassen durch BVerwG VIZ 2003, 202; ThürOLG VIZ 1995, 128; OLG Dresden OLG-NL 1996, 19; 47; OLG Jena, NJ 2002, 324; KG, NJ 1997, 435; VIZ 2002, 184; so auch Hellmann, VIZ 1995, 201 ff.; Wermelskirchen, NJ 2008, 342, 347).
  • OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09
    Diese Auslegung entspricht der überwiegenden Auffassung auch anderer Obergerichte (vgl. KG VIZ 1995, 431; BayVGH, Beschl. vom 30.05.2001 - 12 B 97.685 - insoweit offengelassen durch BVerwG VIZ 2003, 202; ThürOLG VIZ 1995, 128; OLG Dresden OLG-NL 1996, 19; 47; OLG Jena, NJ 2002, 324; KG, NJ 1997, 435; VIZ 2002, 184; so auch Hellmann, VIZ 1995, 201 ff.; Wermelskirchen, NJ 2008, 342, 347).
  • KG, 20.03.1995 - 4 Ws 7/95

    Ausschluss der Rehabilitierung wegen Verstößen gegen Menschlichkeit und

  • VGH Bayern, 30.05.2001 - 12 B 97.685
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 7.02

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Ausschlussgründe

  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 548/10

    Rehabilitationsverfahren; Anspruch auf Gewährung der besonderen Zuwendung für

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 8. April 2009 - I Ws RH 5/09 - (NJ 2009, 395) gehindert.
  • OLG Naumburg, 06.10.2010 - 2 Ws Reh 92/10

    Anspruchsberechtigung von Strafgefangenen nach § 17a StrRehaG

    Ihnen fehlt nicht von vornherein die besondere Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Lage (entgegen OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2009, I WsRH 5/09).

    Hieran sieht er sich jedoch in der für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Ausgangsbescheides vom 2. April 2008 maßgeblichen Rechtsfrage, ob auch Personen im Strafvollzug in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sein und damit Anspruch auf eine besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG haben können, durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 8. April 2009, I WsRH 5/09, gehindert.

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