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   OLG Köln, 13.03.2001 - 3 U 173/00   

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https://dejure.org/2001,2737
OLG Köln, 13.03.2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kauf; Wandelung; Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit

  • Judicialis

    BGB § 463 S. 2; ; BGB § ... 459 Abs. 1; ; BGB § 463; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 293; ; BGB § 295; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 756; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Untersuchungspflicht eines Autohändlers bei Verkauf eines gebrauchten Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463 S. 2, § 459 Abs. 1
    Zur Frage der Überprüfungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Untersuchungspflicht des gewerbl. Gebrauchtwagenverkäufers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2001, 1679
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - 4 U 71/09

    Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug

    Dazu gehört jedenfalls, dass der Verkäufer durch eine Sichtkontrolle feststellen muss, ob das Fahrzeug Nachlackierungen aufweist, und ob erhebliche Differenzen in den sogenannten Spaltmaßen festzustellen sind (vgl. Reinking/Eggert aaO., Rdnr. 1905, 1916, 1918, 1921, 1922; vgl. im Übrigen zur Sichtkontrolle in entsprechenden Fällen OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 431 ; OLG Celle, OLGR 1996, 194; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1214 ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1064 ; OLG Bamberg, DAR 2001, 455 ; OLG Köln, OLGR 2001, 233; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.12.2006 - 7 U 74/06 -, zitiert nach Juris).

    Ein Verkäufer, der in Kenntnis dieser Erwartungen eine einfache Sichtprüfung des Fahrzeugs unterlässt, handelt daher arglistig, wenn eine korrekte Sichtprüfung - wie im vorliegenden Fall - konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallverdacht (Nachlackierungen) ergeben hätte (vgl. OLG Düsseldorf aaO.; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1214 ; OLG Frankfurt aaO., OLG Bamberg aaO.; OLG Köln, OLGR 2001, 233; Brandenburgisches Oberlandesgericht aaO.).

  • LG Oldenburg, 30.08.2013 - 3 O 3170/12
    (Vgl. OLG Köln, NJOZ 2001, 1679 ff., nach Beckonline) Auf der Grundlage des insoweit ausreichenden und überzeugenden Gutachtens des Sachverständigen Häger war vorliegend die Korrosion der Bremsleitungen und Vorderachsträger "deutlich" und "überdurchschnittlich" und trotz der in Fachkreisen bekannten Probleme mit Korrosion an diesen Bauteilen des betroffenen Fahrzeugtyps dieses Baujahrs im Zeitpunkt der Hauptuntersuchung "sicherlich zu beanstanden".
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08

    Maßgebliches Recht bei einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einem

    Ein Autohändler, der ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet, ist grundsätzlich nur gehalten, es im Hinblick auf Mängel einer Sichtprüfung zu unterziehen (vgl. BGH NJW 2004, 1032, 1033; OLG Köln NJOZ 2001, 1679, 1680).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 134/05

    Gebrauchtwagenkauf: Aktivlegitimation des Käufers mit Unternehmereigenschaft für

    Zwar käme im Streitfall ein arglistiges Verschweigen eines Fehlers durch die Beklagte in Betracht, wenn sie entgegen der ihr als Gebrauchtwagenhändlerin obliegenden Untersuchungspflicht eine Untersuchung - in Gestalt einer Sichtprüfung von außen und innen und einer Funktionsprüfung (OLG Köln, OLGR 2001, 233, 234 - unterlassen oder nur so oberflächlich durchgeführt hätte, dass sie schuldhaft einen Schaden übersehen hätte. Ein derartiges Verhalten wäre als vorsätzliche Pflichtverletzung zu werten, wenn eine Aufklärung über die nur oberflächliche Überprüfung - wie hier - nicht geschieht (vgl. OLG Köln, a.a.O.).
  • KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05

    Schadensminderungspflicht: Zumutbarkeit der Führung eines weiteren Prozesses;

    Selbst wenn man eine generelle Untersuchungspflicht annehmen wollte, so beschränkt sich diese zunächst auf eine Sichtprüfung (vgl. dazu: OLG Köln, Urt. v. 13. März 2001 - 3 U 173/00 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 21. Dezember 1999 - 26 U 59/99 -).
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