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   BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01   

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https://dejure.org/2002,396
BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 (https://dejure.org/2002,396)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 (https://dejure.org/2002,396)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 (https://dejure.org/2002,396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes auf einen Vergütungsanspruch während einer Freistellungszeit; Annahmeverzug; Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ; Unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung

  • Techniker Krankenkasse
  • RA Kotz

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157 611 615
    Freistellung; Anrechnung anderweitigen Verdienstes; Auskunft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anderweitiger Verdienst bei Freistellung: Grundsätzlich keine Anrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Freigestellter Arbeitnehmer muss sich anderen Verdienst nicht anrechnen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2186
  • NZA 2002, 1055 (Ls.)
  • BB 2002, 1703
  • DB 2002, 1508
  • NJOZ 2003, 1319
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Fehlt es daran, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - AP BGB § 615 Nr. 93, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt); auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Dazu bedarf es der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht; ein während des Urlaubs anderweitig erzielter Erwerb ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt nicht anzurechnen (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers erlischt nur durch den Abschluß eines Erlaßvertrages iSv. § 397 BGB oder durch den Abschluß eines Änderungsvertrages iSv. § 305 BGB (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Eine Anrechnung von Zwischenverdienst kommt dann nur in Betracht, wenn sie vertraglich vorbehalten wurde (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Denn einer nicht näher bestimmten Urlaubsfestlegung kann der Arbeitnehmer regelmäßig entnehmen, daß der Arbeitgeber es ihm überläßt, die zeitliche Lage seines Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraumes festzulegen (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist von weiterer Arbeitsleistung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche freistellt, hat die Möglichkeit, sich dem vertraglichen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber die Anrechnung von Zwischenverdienst vorzubehalten (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Fehlt es daran, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - nv.; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - AP BGB § 615 Nr. 93, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt); auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam von seiner Arbeitspflicht freigestellt, kommen Ansprüche aus Annahmeverzug nicht in Betracht (vgl. Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - aaO).

  • LAG Köln, 29.08.2000 - 13 Sa 525/00

    Anspruch auf Zahlung eines Vergütungsdifferenzbetrages aus einem gerichtlichen

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Da mangels Arbeitspflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Gläubigerstellung fehlt, kann ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB nicht begründet werden (BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - nv.; LAG Köln 29. August 2000 - 13 Sa 525/00 - nv.; LAG Köln 24. August 1991 - 7 (5) Sa 385/91 - LAGE BGB § 615 Nr. 30; LAG Hamm 11. Oktober 1996 - 10 Sa 104/96 - LAGE BGB § 615 Nr. 49; aA LAG Schleswig-Holstein 20. Februar 1997 - 4 Sa 567/96 - LAGE BGB § 615 Nr. 52).

    c) Ist das Landesarbeitsgericht danach zu Recht von einem den Annahmeverzug ausschließenden Erlaßvertrag ausgegangen, kommt es nicht darauf an, ob sich jedenfalls aus Ziffer 2 des gerichtlichen Vergleichs vom 16. Februar 2000 eine vertragliche Vergütungspflicht des Beklagten ergibt, die einer Anwendung von § 615 Satz 2 BGB entgegensteht (zum Ausschluß der Anrechnung bei Freistellung im Vergleich vgl. BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - aaO; LAG Köln 29. August 2000 - 13 Sa 525/00 - aaO).

  • BAG, 30.09.1982 - 6 AZR 802/79
    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Da mangels Arbeitspflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Gläubigerstellung fehlt, kann ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB nicht begründet werden (BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - nv.; LAG Köln 29. August 2000 - 13 Sa 525/00 - nv.; LAG Köln 24. August 1991 - 7 (5) Sa 385/91 - LAGE BGB § 615 Nr. 30; LAG Hamm 11. Oktober 1996 - 10 Sa 104/96 - LAGE BGB § 615 Nr. 49; aA LAG Schleswig-Holstein 20. Februar 1997 - 4 Sa 567/96 - LAGE BGB § 615 Nr. 52).

    c) Ist das Landesarbeitsgericht danach zu Recht von einem den Annahmeverzug ausschließenden Erlaßvertrag ausgegangen, kommt es nicht darauf an, ob sich jedenfalls aus Ziffer 2 des gerichtlichen Vergleichs vom 16. Februar 2000 eine vertragliche Vergütungspflicht des Beklagten ergibt, die einer Anwendung von § 615 Satz 2 BGB entgegensteht (zum Ausschluß der Anrechnung bei Freistellung im Vergleich vgl. BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - aaO; LAG Köln 29. August 2000 - 13 Sa 525/00 - aaO).

  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Dazu bedarf es der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht; ein während des Urlaubs anderweitig erzielter Erwerb ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt nicht anzurechnen (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Da während des Urlaubs anderweitig erzielter Verdienst auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt nicht anzurechnen ist (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - aaO), scheidet auch eine Auslegung der Erklärung in dem Sinne aus, die Arbeitgeberin habe sich nur im Rahmen der Vorschriften über den Annahmeverzug zur Zahlung verpflichten wollen.

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Die Klage ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.; Senat 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Die Klage ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.; Senat 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96).
  • LAG Hamm, 11.10.1996 - 10 Sa 104/96

    Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Verdienstes während des

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Da mangels Arbeitspflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Gläubigerstellung fehlt, kann ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB nicht begründet werden (BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - nv.; LAG Köln 29. August 2000 - 13 Sa 525/00 - nv.; LAG Köln 24. August 1991 - 7 (5) Sa 385/91 - LAGE BGB § 615 Nr. 30; LAG Hamm 11. Oktober 1996 - 10 Sa 104/96 - LAGE BGB § 615 Nr. 49; aA LAG Schleswig-Holstein 20. Februar 1997 - 4 Sa 567/96 - LAGE BGB § 615 Nr. 52).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.02.1997 - 4 Sa 567/96

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit einer frei vereinbarten

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Da mangels Arbeitspflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Gläubigerstellung fehlt, kann ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB nicht begründet werden (BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - nv.; LAG Köln 29. August 2000 - 13 Sa 525/00 - nv.; LAG Köln 24. August 1991 - 7 (5) Sa 385/91 - LAGE BGB § 615 Nr. 30; LAG Hamm 11. Oktober 1996 - 10 Sa 104/96 - LAGE BGB § 615 Nr. 49; aA LAG Schleswig-Holstein 20. Februar 1997 - 4 Sa 567/96 - LAGE BGB § 615 Nr. 52).
  • LAG Berlin, 27.10.2000 - 19 Sa 2007/00

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters nach Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 2000 - 19 Sa 2007/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über

  • BSG, 30.08.2018 - B 11 AL 15/17 R

    Sind Zeiten einer bezahlten unwiderruflichen Freistellung für die Höhe des

    Arbeitsrechtlich ist die Entstehung des Anspruchs nicht von der Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig, er entsteht aufgrund des Arbeitsvertrags ( vgl BAG vom 19.3.2002 - 9 AZR 16/01 - juris RdNr 25) .
  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

    Dies hat der Kläger, der hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt (s. etwa BAG NJOZ 2003, 1319, 1320; Palandt/Weidenkaff, BGB, 75. Aufl., § 615 Rn. 20 aE), indes nicht nachgewiesen, während die Beklagte ihre vergeblichen Bemühungen, den freigewordenen Krippenplatz frühzeitiger neu zu besetzen, eingehend dargetan und hiermit ihrer sekundären Darlegungslast genügt hat (s. Anlagen B 3, B 4, B 6 und B 7).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 a der Gründe) ; auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - aaO) .

    Die Freistellung war, wie die zeitlich nicht festgelegte Anrechnung auf Urlaubsansprüche zeigt, unwiderruflich (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) und hat die Arbeitspflicht des Beklagten aufgehoben (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 c der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108) .

    Der Anspruch des Beklagten auf Vergütung folgt unmittelbar aus § 2 Satz 2 des Vergleichs in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und nicht (mehr) aus § 615 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - aaO; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 d der Gründe, aaO; im Grundsatz auch für Arbeitsunfähigkeit: BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - aaO; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - aaO) .

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